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Abschleppen: Wird ein Führerschein benötigt oder nicht?

Themenstarteram 22. Juli 2015 um 5:39

Da ein anderer thread wegen "Märchenstunde" geschlossen wurde hier ein paar Fakten: Der TE hatte dort von einem "Führerausweis" geschrieben. Das heißt, es waren Schweizer Polizisten und in der Schweiz wird auch vom Abgeschleppten ein Führerschein (= Führerausweis) benötigt!

Art 72 Abs. 2 VRV

In D muss der Abgeschleppte lediglich das Fahrzeug lenken und bremsen können.

Beste Antwort im Thema
am 22. Juli 2015 um 6:13

Schweizer Polizisten zwischen Bautzen und Radeberg gehört nicht zu den Fakten.

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am 30. Juli 2015 um 7:07

Zitat:

Das Gesetz sagt folgendes:

Der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeuges MUSS im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein. Schaltung/Automatik spielen in dem Fall keine Rolle da ohnehin Motorschaden. Ansonsten ist es eine Ermessensfrage.

Heute Nacht schriebste so, heute früh anders... Bahnbrechende Erkenntnisse in der Zwischenzeit gewonnen? Obige Aussage ist schlicht falsch. Dabei bleibt's. Denn JETZT sprichst Du vom SCHLEPPEN. Was ganz anderes.

Schleppen ohne Ausnahmegenehmigung ist seit dem 1.8.2013 generell nicht mehr zulässig und deshalb ordnungswidrig. Es dürfen nur noch betriebsunfähige KFZ abgeschleppt, d.h. auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr gezogen werden. Darauf werden die Polizeibeamten wohl herumgeritten sein.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 24. Juli 2015 um 10:01:42 Uhr:

[...] Beim Abschleppen/Schleppen ist die eingeschaltete Warnblinkanlage gem. §15a Abs. 3 StVO verpflichtend vorgeschrieben. [...]

Falsch, beim Schleppen galt gilt das Fz. als Anhänger und war ist entsprechend mit Beleuchtung auszustatten.

Zitat:

Ergo: alles vom TE genannte ist Nonsens, nichts als erfundenes Märchen.

Und das bestimmst Du einfach mal so, weil Du Dich für den "King" hältst? Sehr beeindruckend.

am 30. Juli 2015 um 18:19

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 30. Juli 2015 um 12:39:34 Uhr:

Und das bestimmst Du einfach mal so, weil Du Dich für den "King" hältst? Sehr beeindruckend.

Das berichte ich einfach so, weil ich es weiß, und Wissen beeindruckt Unwissende ;)

So wie Dich, denn Du hast auch ziemlichen Quatsch geschrieben:

Das Schleppen ohne Ausnahmegenehmigung war auch schon weit vor dem 1.8.13 verboten und eine Ordnungswidrigkeit, zum 1.8.13 sind nur die Bestimmungen herausgenommen worden, unter welchen Auflagen eine Ausnahme erteilt werden kann.

Da hat die Bundesregierung eines auf die Nuss bekommen, einerseits die Vergabe und Verantwortung von Ausnahmen den Ländern zu überlassen, andererseits den Ländern aber gleichzeitig vorzuschreiben, welche Auflagen die Ausnahme beinhalten soll.

Hier beide Versionen zum direkten Vergleich:

http://www.buzer.de/gesetz/10146/al40348-0.htm

Und was die Fahrerlaubnispflicht und Beleuchtung eines ohne Genehmigung geschleppten Kraftfahrzeugs an geht, wäre ich auch sehr vorsichtig mit Gerichtsurteilen, die Vorfälle vor dem 1.3.2007 betreffen. Mit Einführung der FZV hat es deutliche Unterschiede bei dem Thema gegeben.

Die Rechtsgrundlage, auf der 25 bis fast 60 Jahre alte BGH und Co. Urteile basieren, existiert seit 8 Jahren nicht mehr.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 30. Juli 2015 um 20:19:24 Uhr:

[...] Das berichte ich einfach so, weil ich es weiß, und Wissen beeindruckt Unwissende ;) [...]

Na dann kläre doch mal die Unwissenden darüber auf, woher Du Deine Gewißheit nimmst. Hat der TE eine PM geschickt? Hast Du Akteneinsicht bei den örtlichen Polizeidienststellen. Bist Du derzeit im Besitz der Glaskugel des V&S Forums?

Das Geschriebene als Märchen abzustempeln, nur weil es mit Gesetzestexten und Deiner abstrakt-nüchternen Denkweise nicht übereinstimmt, ist jedenfalls völlig abwegig. Der TE schilderte die Situation auch nur vom Hörensagen seiner Bekannten A und B, da kann ja auch durchaus etwas falsch verstanden worden sein. Und selbst wenn die Geschichte nur fiktiv ist, kann man sie dennoch diskutieren und man sollte den Moderatoren nicht durch tendenziell verfaßte Beiträge die voreilige Schließung des Themas nahelegen. In diesem Sinne, Mischko....

am 31. Juli 2015 um 15:20

Wo bist Du gerade?

Ist das jetzt auf Dein Müll-Posting bezogen?

Zitat:

@Dramaking schrieb am 31. Juli 2015 um 17:20:51 Uhr:

Wo bist Du gerade?

Ist das jetzt auf Dein Müll-Posting bezogen?

Hä? Ich bin bei diesem Thema und dem geschlossenen, auf welches sich dieses hier bezieht.

Müll-Posting? Meinst Du meine Tonnen bei Dunkelheit und die nicht nachvollziehbare Schließung des Themas? Nee, da habe ich Dir nichts vorzuwerfen.

Aber laß uns lieber beim Thema bleiben, sonst ist hier gleich zu. (Beispiel für einen tendenziell verfassten Beitrag :-)

am 31. Juli 2015 um 21:39

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 31. Juli 2015 um 22:48:10 Uhr:

Aber laß uns lieber beim Thema bleiben, sonst ist hier gleich zu.

Am Besten, Du fängst noch mal zu dem Thema an

- welches Thema Du auch immer meinst :confused:

http://www.motor-talk.de/.../...ein-benoetigt-oder-nicht-t5379798.html

welches Bezug nimmt auf:

http://www.motor-talk.de/.../...ahren-ohne-fahrerlaubnis-t5379670.html

und speziell die "Märchenstunde"-Äußerungen.

am 31. Juli 2015 um 22:22

Ja

Schleppen, Abschleppen, Warnblinker an oder nicht... So richtig durchsehen tue ich immer noch nicht...

(Ich glaube, die Vorderachse vom Bus war auf einer Brille)

Dsc-0012kopie

Ganz ehrlich, ein städtischer Verkehrsbetrieb darf in der Regel alles bzw. bekommt alles. Stadt bleibt Stadt, im Zweifel stellen die auch eine Schleppgenehmigung aus.

Letzteres sogar nicht ganz zu Unrecht, denn die Verkehrsbetriebe haben meistens eine eigene Werkstatt inkl. Personal und Fahrzeugen, die können ihr eigenes Abschleppunternehmen sein.

Ja, eine eigene Werkstatt hat Deutschlands größter Busbetrieb ;), das Zugfahrzeug war so ein Monsterteil von einer Abschlepp- und Bergungsfirma.

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