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Abschleppen: Wird ein Führerschein benötigt oder nicht?

Themenstarteram 22. Juli 2015 um 5:39

Da ein anderer thread wegen "Märchenstunde" geschlossen wurde hier ein paar Fakten: Der TE hatte dort von einem "Führerausweis" geschrieben. Das heißt, es waren Schweizer Polizisten und in der Schweiz wird auch vom Abgeschleppten ein Führerschein (= Führerausweis) benötigt!

Art 72 Abs. 2 VRV

In D muss der Abgeschleppte lediglich das Fahrzeug lenken und bremsen können.

Beste Antwort im Thema
am 22. Juli 2015 um 6:13

Schweizer Polizisten zwischen Bautzen und Radeberg gehört nicht zu den Fakten.

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Tja, damit wird die Sache im Ursprungsthread auch wieder Rund.

Er wurde auf freier Strecke angehalten. Ziel war zu Hause. Angeblich war die nächste Werkstatt weiter weg.

Dem geschleppten wurde der fehlende FS vorgeworfen, weil der geschleppte ein Schaltwagen war, und er nur eine Erlaubnis für Automatik hatte.

Insofern bis hier alles ok. Jetzt stellt sich die Frage: War die Fahrt ein "Schleppen", dann fehlte die Genehmigung. Insofern wäre der vordere auch dran gewesen.

Wen es "Abschleppen" war, dann wäre der Vorwurf wegen des Führerscheins beim Geschleppten quasi haltlos.

Der "Rest" der Aktion ist wohl dem Auftreten der Protagonisten geschuldet...

Insofern ist es schade, dass der entsprechende Thread beendet wurde.

Zitat:

@querys schrieb am 22. Juli 2015 um 09:07:53 Uhr:

 

In der Sächsischen Schweiz gibt es selbstverständlich Schweizer Polizei. :D

Die sächsische Schweiz befindet sich aber ned zwischen Radeberg und Bautzen, ned mal in der Nähe.

;)

 

Zitat:

@AMenge schrieb am 22. Juli 2015 um 09:04:49 Uhr:

Nebenbei bemerkt halte ich die Schließung des Threads für mehr als fragwürdig. Da gab es schon weit abenteuerlichere Geschichten, die endlos diskutiert wurden.

Das mag wohl sein, ist allerdings kein Grund dafür; dergleichen Nonsensthreads weiterhin zu Dulden. Ich finde, die strengere Moderation hier hat das V&S qualitativ durchaus verbessert. Sicher, Perfekt ist was anderes, aber mE sind wir auf einen guten Weg.

 

So long

Ghost

Was war denn daran ein Nonsensthread? Ich halte es generell für problematisch, wenn der vom TE geschilderte Sachverhalt mal eben als Märchen abgestempelt wird.

am 23. Juli 2015 um 16:13

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 23. Juli 2015 um 00:14:57 Uhr:

 

Die sächsische Schweiz befindet sich aber ned zwischen Radeberg und Bautzen, ned mal in der Nähe.

;)

So hat das auch keiner behauptet, allerdings ist die Nähe schon gegeben, immerhin grenzt der Landkeis Bautzen bzw. das Gebiet der Stadt Radeberg an den Landkreis sächsische Schweiz. Ist es noch näher dran, ist es die sächsische Schweiz ;).

Ansonsten empfand auch in diesen Thread nicht im Geringsten als Nonsens-Thread.

Zitat:

@AMenge schrieb am 23. Juli 2015 um 09:06:45 Uhr:

Was war denn daran ein Nonsensthread? Ich halte es generell für problematisch, wenn der vom TE geschilderte Sachverhalt mal eben als Märchen abgestempelt wird.

1. Der Mann meiner Schwester arbeitet bei der PD Bautzen, den habe ich angespitzt. Ergebnis: Der beschriebene Vorgang hat nie stattgefunden.

2. So wie Bischerl diesen Thread hier eröffnet hat, ist es absolut in Ordnung. Klarer Titel, nüchterne Fragestellung --> Bingo.

 

So long

Ghost

am 24. Juli 2015 um 4:07

Jetzt werden eroeffnete Threads schon Polizeilich geprueft. :D Du koenntest doch eigendlich auch anrufen wenn einer wieder nen Blitzerthread aufmacht ;) Zack, nicht geblitzt, Thread zu. Oder ,,Ja, geblitzt, mit ... km/h. Post kommt am.....``

am 24. Juli 2015 um 8:01

Zitat:

@AMenge schrieb am 23. Juli 2015 um 09:06:45 Uhr:

Was war denn daran ein Nonsensthread?

Kurz zusammengefasst aus dem Eröffnungsbeitrag und der Erläuterung zum Ablauf der Überprüfung und dann dem Vorwurf in Zusammenhang mit Abschleppen/Schleppen:

Angeblich vor Ort:

- unzulässigen Nutzung einer Abscheppstange

- Anhängelast des ziehenden Fahrzeugs

- Rechtmäßigkeit einer H-Zulassung

Angeblich als Tatvorwurf:

- unzulässige Nutzung der Warmblinkanlage

- Fahren ohne Fahrerlaubnis beim gezogenen Fahrzeug

 

Beim Abschleppen/Schleppen ist die eingeschaltete Warnblinkanlage gem. §15a Abs. 3 StVO verpflichtend vorgeschrieben.

Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis beim gezogenen Fahrzeug kann nur dann vorliegen, wenn vor dem Schleppvorgang eine Ausnahmegenehmigung vom §33 StVZO beantragt und erteilt wurde.

Da es sich hier angeblich um eine plötzlich eingetretene Notsituation gehandelt hat, handelt es sich

- entweder um ein Abschleppen im Sinne einer reinen Notfallmaßnahme und dafür braucht der Fahrer im abgeschleppten Fahrzeug keine Fahrerlaubnis,

- oder bei einer zu großzügigen Auslegung dieser Notfallmaßnahme um ein nicht genehmigtes Schleppen und dafür benötigt der Fahrer im geschleppten, gezogenen Fahrzeug ebenfalls keine Fahrerlaubnis.

Ergo: alles vom TE genannte ist Nonsens, nichts als erfundenes Märchen.

 

Der aufgrund der Beschreibung durch den TE zentrale Tatvorwurf wäre gegen den Fahrer des ziehenden Fahrzeugs ein Verstoß gegen §33 StVZO, dem Schleppen von Fahrzeugen ohne Genehmigung. Eine OWI nach §24 StVG, §69a Abs.3 Pkt.3 StVZO, nach Bußgeldkatalog 178a irgendwo 40 Euro Verwarngeld.

*gelöscht*

Zitat:

@mattalf schrieb am 24. Juli 2015 um 06:07:52 Uhr:

Jetzt werden eroeffnete Threads schon Polizeilich geprueft. :D Du koenntest doch eigendlich auch anrufen wenn einer wieder nen Blitzerthread aufmacht ;) Zack, nicht geblitzt, Thread zu. Oder ,,Ja, geblitzt, mit ... km/h. Post kommt am.....``

Naja, das wäre wohl übertrieben. Hier war es so, daß der TE schon öfter Threads mit, sagen wir mal "seltsamen" Konstellationen eröffnet hat; und in dem speziellen Fall saß ich halt an der Quelle. Ich habe den Thread auch erst geschlossen, nachdem ich die Bestätigung hatte, daß der beschriebene Vorfall ned existent ist.

;)

 

Und NEIN mattalf, ich werde ned Interpol oder die NSA einschalten, um deine Beiträge zu Prüfen.

 

:D:D:D

Ist ja bekannt daß du nur mit dem GHCQ zusammenarbeitest. :D

Gruß Metalhead

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 24. Juli 2015 um 01:15:12 Uhr:

[...] Der Mann meiner Schwester arbeitet bei der PD Bautzen, den habe ich angespitzt. Ergebnis: Der beschriebene Vorgang hat nie stattgefunden. [...]

Eine Polizeidirektion gibt es in Bautzen aber nicht, Märchenstunde?-) Die Polizeikontrolle soll außerdem zwischen Bautzen und Radeberg stattgefunden haben, vielleicht bei Bischhofswerda. Für den Verkehrsraum könnte dort durchaus auch die Verkehrspolizeidirektion Dresden zuständig sein und von deren Kontrollen bekommt der Schwager auf dem Revier in Bautzen sicher nicht Alles mit. Grüße von Mischko...

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 28. Juli 2015 um 21:53:39 Uhr:

 

Eine Polizeidirektion gibt es in Bautzen aber nicht, Märchenstunde?

Stimmt, mein Fehler. Die PD Bautzen wurde mit der PD Görlitz zusammengelegt, und firmiert seit einer Weile nur noch unter dem Namen PD Görlitz. Daher ist die Bezeichnung PD Bautzen ned mehr korrekt.

 

So long

Ghost

am 29. Juli 2015 um 21:56

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. Juli 2015 um 07:39:24 Uhr:

Da ein anderer thread wegen "Märchenstunde" geschlossen wurde hier ein paar Fakten: Der TE hatte dort von einem "Führerausweis" geschrieben. Das heißt, es waren Schweizer Polizisten und in der Schweiz wird auch vom Abgeschleppten ein Führerschein (= Führerausweis) benötigt!

Art 72 Abs. 2 VRV

In D muss der Abgeschleppte lediglich das Fahrzeug lenken und bremsen können.

Der MOD mag mich nicht, hat er mir per PN ja mehr als deutlich zu verstehen gegeben.

Es war in D und ich wars nicht sondern Kollegen. Mit mir hätten die das nicht gemacht, ich weiss wie ich mit denen umgehen muss bzw. wen ich anrufen muss.

Das Gesetz sagt folgendes:

Der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeuges MUSS im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein. Schaltung/Automatik spielen in dem Fall keine Rolle da ohnehin Motorschaden. Ansonsten ist es eine Ermessensfrage.

Mit einer Abschleppstange die auf der AHK montiert wird muss die zulässige Anhängelast und ZGG des Zuges beachtet werden. Warum auch immer, wusste ich auch nicht.

Beim Abschleppen mit der Stange an Öse muss nichts beachtet werden.

Jedoch muss das Zugfahrzeug in der Lage sein beide Fahrzeuge zu bremsen. Also einen Chayenne mit einem Polo abschleppen sollte man nicht versuchen :)

am 29. Juli 2015 um 22:09

Zitat:

@martinde001 schrieb am 29. Juli 2015 um 23:56:49 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. Juli 2015 um 07:39:24 Uhr:

Da ein anderer thread wegen "Märchenstunde" geschlossen wurde hier ein paar Fakten: Der TE hatte dort von einem "Führerausweis" geschrieben. Das heißt, es waren Schweizer Polizisten und in der Schweiz wird auch vom Abgeschleppten ein Führerschein (= Führerausweis) benötigt!

Art 72 Abs. 2 VRV

In D muss der Abgeschleppte lediglich das Fahrzeug lenken und bremsen können.

Der MOD mag mich nicht, hat er mir per PN ja mehr als deutlich zu verstehen gegeben.

Es war in D und ich wars nicht sondern Kollegen. Mit mir hätten die das nicht gemacht, ich weiss wie ich mit denen umgehen muss bzw. wen ich anrufen muss.

Das Gesetz sagt folgendes:

Der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeuges MUSS im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein. Schaltung/Automatik spielen in dem Fall keine Rolle da ohnehin Motorschaden. Ansonsten ist es eine Ermessensfrage.

Mit einer Abschleppstange die auf der AHK montiert wird muss die zulässige Anhängelast und ZGG des Zuges beachtet werden. Warum auch immer, wusste ich auch nicht.

Beim Abschleppen mit der Stange an Öse muss nichts beachtet werden.

Jedoch muss das Zugfahrzeug in der Lage sein beide Fahrzeuge zu bremsen. Also einen Chayenne mit einem Polo abschleppen sollte man nicht versuchen :)

Offenbar kannst du nicht lesen und / oder bist beratungsresistent. Es ist beim ABschleppen für das abgeschleppte Fahrzeug KEINE FE und auch kein FS erforderlich! zulGG spielt ebenfalls KEINE Rolle, völlig egal, wie das Abschleppen vonstatten geht. Hier ist ausschließlich die TECHNISCH zul. Anhängelast interessant. Steht aber alles schon geschrieben.

am 30. Juli 2015 um 5:32

Laut Polizei und Staatsanwalt wird ein Führerschein benötigt und die Warnblinkanlage darf/soll nicht benutzt werden wenn die Lichtanlage noch funktioniert da es dem übrigen Verkehr nicht ersichtlich ist wann abgebogen wird.

Soweit die Auskunft vom Rechtsanwalt. Die Angelegenheit gegen die Kollegen wird wohl eingestellt.

Es handelte sich nach Ansicht der Parteien um einen Schleppvorgang und nicht um einen Abschleppvorgang (wird per Definition nur zur Beseitigung aus Gefahrenzonen gesehen mit einer Strecke von max. 5-10km) da ca. 25km gefahren wurde und in Gegenrichtung in unter 10km eine Werkstatt erreichbar gewesen WÄRE, wenn man es denn gewusst hätte, die Polizei hat dies auch erst nach Recherche heraus gefunden und dann wäre dies auch keine geeignete Fachwerkstatt für dieses Fahrzeug gewesen. Deshalb war auch die Verwendung des Warnblinkers unzulässig, wobei man sich dort über den Sinn streiten kann...

Fazit ist aber:

Es gibt wohl kein Bussgeld, nur eine mündliche Verwarnung

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