Abschleppen, und andere Fragen dazu

Opel Omega B

Hab einen größeren Schaden am Auto. Nun steht der weiter weg ~ 250km.
Überführung würde 300€ kosten.

UND NEIN BIN nicht beim ADAC😠 , aber das wurde geändert... 😎

Jetzt darf man ja nur Max 45km abschleppen, aber wie sieht es mit schleppen aus und was würde die Genehmigung ca kosten.

Andere Möglichkeit wäre noch mit nem Trailer ( den könnte ich günstig mieten) und ein Bekanter hat einen Sprinter aber der sagt wenn da ein Anhänger ran kommt das das Gespann zulang wäre und da ein LKW Tacho drinne sein müsste. Bis 7,5 T darf ich fahren.
Ich denke das dann doch ein Fahrtenbuch und die einhaltung der Lenk u. Ruhezeiten reichen dürften oder?? (mehr als 80 wie beim LKW darf man doch sowieso nicht fahren.

Man man es hört nei auf.

Beste Antwort im Thema

Meine Güte, man kann ja einiges verkomplizieren! Nimm den langen Sprinter mit dem PKW Tacho  und häng den Trailer dran. Düse Freitag nach der Arbeit los (meinetwegen auch Samstag) und hole deine Omme. 250 Km sind sichelich mit einer A....backe in 4 - 4.5 Stunden abgerissen und zurück dasselbe. Sollte ein Fahrtenbuch gefordert sein, fülle dieses aus und Gut ist (dient gleichzeitig als Nachweis nach Fahrpersonalverordnung). Bestätigung über die nicht Führung des Fahrzeuges vor deiner Fahrt, kann dir der Besitzer des Sprinters erstellen ( ist auch ersichtlich durch das schon eventuell geführte Fahrtenbuch). Es ist und bleibt eine Privatfahrt! Einzig die gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Sonntag Fahrverbotes sind zu befolgen. Anmerkung meinerseits zum Transport: Trailer sollte mit Winde ausgestattet sein und Sicherungsmaterial ( Gurte zum Verzurren) zum befestigen des Fahrzeuges auf dem Trailer sollten vorhanden sein! Der Gesetzgeber schreibt eine Sicherung in geeigneter Weise vor, in diesem Fall Gurte und Gurtschlösser zum überlegen auf dem Reifen (Hinterachse zweifach - Vorderachse einfach) . Falls Vorhanden sogar mit Sicherungskeilen, die vor und hinter dem Rad plaziert werden (HA Doppelt, VA Einfach). Es dürfen auch sogennante Sicherungsstangen (Trailerbedingt) in Verbindung mit Gurte und Schlösser verwendet werden. 
Das mal so nebenbei angemerkt von jemanden der täglich mit einem Autotransporter unterwegs ist. 

44 weitere Antworten
44 Antworten

So, ich äußere mich jetzt auch mal zu deinem Thema.
Ich bin Frachtführer mit abgelegter Prüfung vor der IHK....und habe die gesetzlichen Bestimmungen auch mal gelernt......
Fakt ist, wenn der Sprinter als Zugfahrzeug über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht hat und du dort einen Anhänger mit ziehst....dann unterliegst du der Aufzeichnungspflicht nach EU Fahrpersonalgesetz.
Wenn der Sprinter als LKW in den Papieren eingetragen ist, unterliegst du dem Sonntagsfahrverbot. Es genügt aber dem Gesetz wenn du deine Aufzeichnungen über dei Fahrzeiten manuell machst (es gibt dafür Vordrucke) diese Aufzeichnungen spiegeln aber nur deine Persönliche Fahrzeiten wieder......das heißt du mußt ja laut Gesetz 28 Tage nachweisen......da du aber vorher NICHT gefahren bist brauchst du eine Bescheinigung das du vor "deiner" Fahrt nicht gefahren bist. Und was ganz wichtig ist, es handelt sich nicht um Gewerblichen Güterkraftverkehr......es ist und bleibt eine PRIVATFAHRT!!!

Mfg
Laut & leise

Also du hast den Alten Schein, dann häng dein Trailer an und halte deine 80 ein und bring dein Omi nach Hause. Die Länge ist auch kein Problem da du die 22m maximum nie erreichst. Mach dir keine Sorgen.

Gruß
Maik

Ausnahmefällen Befreiungen von der Einhaltung und vom Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten bei derartigen Fahrzeugkombinationen geben (Artikel 13 Verordnung (EG) 561/2006). Dazu gehören beispielsweise der Einsatz von:

?Pannenhilfefahrzeugen, die im Umkreis von 100 Kilometern um den Fahrzeugstandort eingesetzt werden.
?Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 7.500 kg zur nichtgewerblichen

Meine Güte, man kann ja einiges verkomplizieren! Nimm den langen Sprinter mit dem PKW Tacho  und häng den Trailer dran. Düse Freitag nach der Arbeit los (meinetwegen auch Samstag) und hole deine Omme. 250 Km sind sichelich mit einer A....backe in 4 - 4.5 Stunden abgerissen und zurück dasselbe. Sollte ein Fahrtenbuch gefordert sein, fülle dieses aus und Gut ist (dient gleichzeitig als Nachweis nach Fahrpersonalverordnung). Bestätigung über die nicht Führung des Fahrzeuges vor deiner Fahrt, kann dir der Besitzer des Sprinters erstellen ( ist auch ersichtlich durch das schon eventuell geführte Fahrtenbuch). Es ist und bleibt eine Privatfahrt! Einzig die gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Sonntag Fahrverbotes sind zu befolgen. Anmerkung meinerseits zum Transport: Trailer sollte mit Winde ausgestattet sein und Sicherungsmaterial ( Gurte zum Verzurren) zum befestigen des Fahrzeuges auf dem Trailer sollten vorhanden sein! Der Gesetzgeber schreibt eine Sicherung in geeigneter Weise vor, in diesem Fall Gurte und Gurtschlösser zum überlegen auf dem Reifen (Hinterachse zweifach - Vorderachse einfach) . Falls Vorhanden sogar mit Sicherungskeilen, die vor und hinter dem Rad plaziert werden (HA Doppelt, VA Einfach). Es dürfen auch sogennante Sicherungsstangen (Trailerbedingt) in Verbindung mit Gurte und Schlösser verwendet werden. 
Das mal so nebenbei angemerkt von jemanden der täglich mit einem Autotransporter unterwegs ist. 

Ähnliche Themen

Wenn es sich um ein Privattransport handelt, das zulässige Gesamtgewicht, Stützlast und die zulässige Anhängelast nicht überschritten wird, kann man mit jeden X-beliebigen Fahrzeug, welches die Voraussetzung hat, einen Trailer mit einen Omega transportieren.
Also...

Zitat:

Original geschrieben von Omnipfurz


Meine Güte, man kann ja einiges verkomplizieren! Nimm den langen Sprinter mit dem PKW Tacho  und häng den Trailer dran. Düse Freitag nach der Arbeit los (meinetwegen auch Samstag) und hole deine Omme. 250 Km sind sichelich mit einer A....backe in 4 - 4.5 Stunden abgerissen und zurück dasselbe. Sollte ein Fahrtenbuch gefordert sein, fülle dieses aus und Gut ist (dient gleichzeitig als Nachweis nach Fahrpersonalverordnung). Bestätigung über die nicht Führung des Fahrzeuges vor deiner Fahrt, kann dir der Besitzer des Sprinters erstellen ( ist auch ersichtlich durch das schon eventuell geführte Fahrtenbuch). Es ist und bleibt eine Privatfahrt! Einzig die gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Sonntag Fahrverbotes sind zu befolgen. Anmerkung meinerseits zum Transport: Trailer sollte mit Winde ausgestattet sein und Sicherungsmaterial ( Gurte zum Verzurren) zum befestigen des Fahrzeuges auf dem Trailer sollten vorhanden sein! Der Gesetzgeber schreibt eine Sicherung in geeigneter Weise vor, in diesem Fall Gurte und Gurtschlösser zum überlegen auf dem Reifen (Hinterachse zweifach - Vorderachse einfach) . Falls Vorhanden sogar mit Sicherungskeilen, die vor und hinter dem Rad plaziert werden (HA Doppelt, VA Einfach). Es dürfen auch sogennante Sicherungsstangen (Trailerbedingt) in Verbindung mit Gurte und Schlösser verwendet werden. 
Das mal so nebenbei angemerkt von jemanden der täglich mit einem Autotransporter unterwegs ist. 

@Omnipfurz.

du hast recht, selbst ein Schmierzettel der besagt das dies deine Erstfahrt ist (mit Unterschrift und Stempel) reicht schon aus.
Macht doch daraus kein Problem.
Mann könnte fast denken das mann für diese Pille Palle eine Sondergenehmigung brauchen zu müssen hat.
Ich glaubs doch wohl nicht.
Macht doch nicht die Welt verrückt.
Er soll den Omi aufladen, gut verzurren, und ab nach Hause.
Den Lappen dafür hat er ja, man o man..........

So da sind dann mal ein paar Antworten dabei die so für mich nachvollziehbar sind und dann wird der selber abgeholt..

Danke für die Antworten..

Und dann kommt der Getriebe wechsel, mal sehen wie lange ich dafür brauche.. Freue mich schon....

Wie gesagt huck dein ommie auf, bring ihn nach Hause, und gutes gelingen.

jetzt ich.....😁
1. mit dem alten grauem FS, kl 3.... kann man 7,5T fahrzeug fahren und der anhänger dürfte, wenn er selbstbremsend ist, bis zum eineinhalbfachen wiegen.! sprich 7,5 + 11,25T gleicht kurz über 18T.
mit nem auflaufgebremsten nur soviel, wie es in den papieren des fahrzeugs angegeben ist.!
was ja für die tour, völlig abgedeckt/ausreíchend ist....

2. sone kiste über landstrasse ziehen, ist ja auch nicht so das problem.... in deinem falle, muss halt nur dann die kardanwelle auch hinten vom diff. ab...... (😉)

über autobahn, wie es viele früher mal gemacht haben ( ich natürlich auch, über 350km ) würde ich heute nicht mehr machen..... dafür sind einfach viel zu viele polen/russen usw..., mit hängern und autos drauf unterwegs.... und desdehalb und dadewegen, natürlich auch die kontrollfreaks, in den formschönen😰 uniformen.!!!!!!!
ich hatte die letzten wochen, 2x glück ( mit dem trailer, wie meisstens "ein wenig überladen" ) das ich so davon gekommen bin und sie mich nicht zwangsläufig kontrollieren mussten.

( gut meine arbeitsbiene, sieht ja gerade beim überladenem hänger.... völlig gerade aus, weil ja mein keilfahrwerk, mit dem üergewicht, den wagen in die gerade zwingt.😉😉😛 )

das eine mal hatten sie an meinerstatt, ( So. um ca. 21 uhr ) einen polnischen sprinter, mit einem langtrailer ( 3 achser, an dem die achsen nicht weiter als 1meter auseinander sind und deshalb trotzdem noch als einachser gilt ) , inkl. zwei PKW drauf angehalten.....
da ich meinen polnischen anhalter, in den sein fahrzeug bringen wollte ( denn er wollte ja auch nach polen ) bin ich dann eben mit dem polizisten ins gespräch gekommen.....zumal mein anhalter ja den übersetzer gespielt hatte.....

dabei sagte der eine scherge zum anderen.... alles OK. bei dem gespann...
nicht überladen... keine überlänge... und weil bewiesenermaßen privatfahrt, auch keine tachoscheibe, oder ähnliches erforderlich.!!!!!!!!!!!!!!!!!
also wäre ja demnach, höchstens eine grenze🙄, wenn der sprinter wirklich über 3,5T hätte und es damit andere bestimmungen geben würde, trotz privatfahrt.!

ergo.... ich würde es auch einfach tun und die omi so schnell wie möglich da weg holen..... sonst fängt die noch plötzlich an, bayrisch zu sprechen😰😰🙁.....😁

-a-

NA danke Andree Bayrisch brauch der net noch anfangen zu sprechen , reicht schon wenn der hier Schwäbisch lernt 😁😁😁
( der Autofuzzi stört der Wagen nicht auf seinem Hof , zum Glück ein netter Bayer )

Die Kardanwelle wäre schnell ab, die Flex wird da gut helfen können.. Habe nur noch nie soweit geschleppt ( würde für mich aber das günstigste sein)

Aber der Sprinter steht ja auch noch zur Wahl, muss nur Morgen abklären wann ich den haben kann.

Wie man sieht kann ich nicht mal schlafen weil mein Omi nicht vor der Tür steht und ich habe Frühschicht, dann muss die kleine zum Hort gebracht werden und das mit meinem geliebten Fahrrad.... grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr

Aber nach schlechte Zeiten kommen gute oder wie war das ???

Zitat:

Original geschrieben von laut & leise


So, ich äußere mich jetzt auch mal zu deinem Thema.
Ich bin Frachtführer mit abgelegter Prüfung vor der IHK....und habe die gesetzlichen Bestimmungen auch mal gelernt......
Fakt ist, wenn der Sprinter als Zugfahrzeug über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht hat und du dort einen Anhänger mit ziehst....dann unterliegst du der Aufzeichnungspflicht nach EU Fahrpersonalgesetz.

Das aber nur wenn du gewerblich fahren möchtest,oder du damit geld verdienst.Als privatmann braucht man keine tachoscheibe,auch wenn ein aufzeichnungsgerät eingebaut ist.Er braucht die 95 auch nicht im führerschein,die ja bei gewerblichen fahrten notwendig sind,nicht aber bei privat fahrten.

Zitat:

Original geschrieben von laut & leise


Wenn der Sprinter als LKW in den Papieren eingetragen ist, unterliegst du dem Sonntagsfahrverbot.

Da stimm auch nicht,fahre regelmässig ein 7,49tonner sonntags über die autobahn,das gesetzt,sonntags fahrverbot gilt ab 7,5t(zugmaschine).Wie es sich aber mit nen hänger verhält weiss ich nicht,aber ein sprinter fällt nicht darunter,die autobahnen sind bei uns in duisburg ,sonntags,voll mit sprinter ,auch mit hänger.

Zitat:

Original geschrieben von laut & leise


Es genügt aber dem Gesetz wenn du deine Aufzeichnungen über dei Fahrzeiten manuell machst (es gibt dafür Vordrucke) diese Aufzeichnungen spiegeln aber nur deine Persönliche Fahrzeiten wieder......das heißt du mußt ja laut Gesetz 28 Tage nachweisen......da du aber vorher NICHT gefahren bist brauchst du eine Bescheinigung das du vor "deiner" Fahrt nicht gefahren bist. Und was ganz wichtig ist, es handelt sich nicht um Gewerblichen Güterkraftverkehr......es ist und bleibt eine PRIVATFAHRT!!!

Mfg
Laut & leise

Naja,was denn nu,braucht er deine meinung nach ne genehmigung oder nicht???

Ich sag nein

.Sprinter ausleihen,hänger/trailer hinten drann,auto drauf und los.Ohne tachoscheibe oder fahrtenbuch.

Das was du alles schreibst gilt ab 7,5tonnen und wenn man mit der fahrt geld verdient(fürn chef oder für sich selbst).

Man kann auch bei sixt oder sonst ein autoverleih nachfragen die lkws verleihen.Die haben alle aufzeichnungsgeräte drinne(für gewerbetreibende).Wenn man aber z.b. priat ein wohnungsumzug damit macht,dann braucht man keine fahrerkarte oder tachoscheibe.

Zitat:

Zitat:

Zitat:

.........Das was du alles schreibst gilt ab 7,5tonnen und wenn man mit der fahrt geld verdient(fürn chef oder für sich selbst).

Man kann auch bei sixt oder sonst ein autoverleih nachfragen die lkws verleihen.Die haben alle aufzeichnungsgeräte drinne(für gewerbetreibende).Wenn man aber z.b. priat ein wohnungsumzug damit macht,dann braucht man keine fahrerkarte oder tachoscheibe.

Und doch muß er bei Fahrtanfang und Fahrtende einen Ausdruck erstellen, wenn ein Digitaler Tachograph verbaut ist (schreibt die Gesetzgebung vor). Auf der Rückseite des Ausdruckes sollte er dann auch seine Lenk und Ruhezeiten einzeichnen (Pflichtkür für den Gesetzgeber). Die Fahrerkarte ist für ein Nichtgewerblichen nicht erforderlich, das ist Korrekt. Tachoscheiben (Analoger Fahrtenschreiber) wirst du glaub ich eh nirgends mehr finden und deshalb auch keine Tachoscheiben. 😁  

Zitat:

Original geschrieben von NeuerOmega


Habe nur noch nie soweit geschleppt (würde für mich aber das günstigste sein)

Häh??

Hör auf mit dem Scheiß, wir sind doch nicht mehr in den 80igern!!

Es gibt nur eine Lösung für dich, die günstig und sicher ist:

Trailer mieten (kostet bei uns 35,-Euro/Tag) an den Sprinter dranhängen, ordentliche Gurte einpacken (keine Spielzeuggurte!) ausreichend Zeit einplanen (mindestens 7Std!!!!)

Wenn du das zum ersten mal machst, dann fahre vorher bei der Polizei vorbei und informiere dich über Ladungssicherung, Maut und ob du einen Fahrtennachweis brauchst. So bist du gut vorbereitet und kannst die Tour mit Spaß beginnen und Beenden.

@Omnipfurz,
nein muss man nicht.Wie schon geschrieben,reite ich desöfteren ein 7,49tonner(von sixt).Die teile sind mitlerweile alle digital,und ich habe mir bis heute keine fahrerkarte besorgt.Wurde schon bestimmt 100mal angehalten und kontrolliert(ladungssicherung u.s.w.)wurde auch schon desöffteren wegen fahrerkarte oder tachoscheibe gefragt,aber jedesmal als ich sagte es ist privat,war alles im lot.
Aber sobald man was fürn chef,oder seine eigende firma fährt,dann sieht das ganze wieder anders aus.Dann muss man das volle programm einhalten.

Ein kumpel von mir hat auch ein lkw(7,49t),das teil ist privat angemeldet und hat einen tachographen verbaut.Seid 6jahren(also 6ter tüv)hat er den tachographen nicht einmal übern tüv gebracht,und das teil hat seitdem nie eine scheibe gesehn.Ich weiss das hat jetzt nichts mit den digitalen zutuhn....aber dort gillt im grunde das selbe.

Und das sonntags fahrverbot gilt ab 7,5tonnen,wie das mit hänger ausschaut weiss ich nicht,aber da ein sprinter samt hänger die 7,49tonnen nicht überschreitet,wird er damit auch fahren dürfen.

Das ist der wissensstand den ich habe,weil ich schon desöffteren mit soein bock unterwegs bin,und schon sehr viele erfahrungen mit kontrollen habe.In den letzten zehn jahren habe ich bis auf ein paar tickets(falsch parken)nie was zahlen müssen.

Moin
Sonntags:
LKW über 7,5t dürfen nicht fahren.
LKW mit Anhänger dürfen nicht fahren, egal wie schwer oder leicht sie sind, die Gewichtsgrenze entfällt sobald der Anhänger dran ist, ein teurer Irrtum!!
200eur Fahrer+40eur Halter
200eur gesamt wenn Halter und Fahrer eine Person sind.
Ich hab das mit dem Kadett Combo-LKW durch, 0,6t🙂...
Davon unabhängig verleihen die Verleiher natürlich den LKW+Anhänger übers Wochenende und sagen nichts dazu, ist ja auch deren Geschäft wenn das Gespann erst Montag zurück kommt.🙂
Aufpassen:
In einigen Bundesländern gibts noch das Ferienfahrverbot auf bestimmten Strecken auch SAMSTAGS.
Wers ganz genau wissen will klappert die zuständigen Autobahnpolizeistationen ab,die wissen es exakt im Gegensatz zu den Dorfsheriffs.
Gruss Willy

Deine Antwort
Ähnliche Themen