Abschleppen - Sachen gibt's!

Lkw mit Kleinwagen abgeschleppt
Fahrer des Lkw hat nie einen Führerschein besessen

Mönchenglabach-Speick - 19.08.2008 - 16:08 - Hundeführer der Mönchengladbacher Polizei hielten heute auf der Kabelstraße ein nicht alltägliches Gespann an:
Vornweg ein VW Polo, gelenkt von einer 55-jährigen Mönchengladbacherin. Dahinter ein defekter, mit Schrott vollgeladener Pritschen-Lastwagen mit 3,5 Tonnen Gewicht. Die Fahrzeuge waren mit zusammen geknoteten Spanngurten verbunden.
Die Hundeführer riefen die Fachleute der Verkehrsüberwachung zu Rate. Diese stellten fest, dass die Anhängelast des Polos um über 260 Prozent überschritten wurde.
Die bedeutet für die Fahrerin des Polo ein Bußgeld in Höhe von mindestens 225 Euro.
Für den Fahrer des Lkw, einem 43-jährigen Mönchengladbacher, würde für den Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro fällig. Da der Mann aber nie einen Führerschein besessen hat, erwartet ihn nun zusätzlich ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ja, soweit ich weiß spielt doch beim Abschleppen die Anhängelast doch gar keine Rolle. Oder wurde das inzwischen geändert?

Und braucht der Lenker des abgeschleppten Wagens eine passende Fahrerlaubnis?

Weiß man bei der Polizei überhaupt Bescheid?

Beste Antwort im Thema

Unglaublich, was sich die Polizei nach dem Motto "erstmal austeilen, dann sehen wir weiter" alles leistet. Schon alleine, dass die Überschreitung der Anhängelast herangezogen wird... . Das Fahren ohne Fahrerlaubnis - vielleicht finden sie ja einen Richter, der ihnen den "Anscheinbeweis" abnimmt. Glaubt man dem Poliziebericht gab es - nach der aktuell gültigen STVO - nichts zu beanstanden.

Das einzige was ein Eingreifen gerechtfertigt hätte (steht da aber nicht) wäre ein Defekt der Bremsen am LKW oder ein "Spazierenfahren" statt Nothilfe: Ansonsten gehört diesen Polizisten die Hammelbeine langgezogen - 6 setzen!

Das Schlimmste daran ist jedoch: Wahrscheinlich wissen sie es WIRKLICH nicht besser. Willkommen in PISA-Land! So etwas höhlt leider die Glaubwürdigkeit der Polizei als ganzes aus - mit den entsprechenden Folgen.

Alex

57 weitere Antworten
57 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von FighterOne


Anders gefragt... wo sollte der Typ auf einmal herkommen? LKW hat ne Panne und die Firma schickt jemand anderen hin, der den echten Fahrer abholt und einen ohne Führerschein am LKW lässt 🙄 na das will ich sehen.
Das sehe ich genauso. Glaube kaum, daß Staatsanwaltschaft und Richter so weltfremd sind, um einer solchen Geschichte Glauben zu schenken.

Hin oder her, dem ersten Anschein nach sieht es genau so aus. Nämlich das der Fahrer an anderer Stelle gebraucht wurde.

Alles andere ist Spekulation und wahrscheinlich so gewesen. Dennoch reicht es in Deutschland nicht mehr aus um verurteilt zu werden, wenn es eventuell so gewesen sein könnte. Der Richter, und nicht Drahkke, muss zur Auffassung kommen, das es genau so war.

Letztendlich mal wieder ein Panik unter den üblichen Sicherheitsvordenkern hier im Forum, die lustig wirkt.

Wer sich beim Abschleppen blöd anstellt (Spanngurte), der gefährdet zunächst den schleppenden PKW. Eine Gefährdung Dritter ist doch eher unwahrscheinlich.

Im übrigen könnte von den Beteiligten (offensichtlich Experten) Polizisten auch noch argumentiert werden, dass der "Anhänger" mehrachsig war.

Zitat:

Original geschrieben von Zahn


...dem ersten Anschein nach sieht es genau so aus. Nämlich das der Fahrer an anderer Stelle gebraucht wurde.

Aus welchen Fakten leitest du diesen Schluß ab?

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

...dem ersten Anschein nach sieht es genau so aus. Nämlich das der Fahrer an anderer Stelle gebraucht wurde.

find ich auch sehr interessant 😁

Wir können hier wirklich noch viel spekulieren, aber die Beamten sind ja nicht dämlich und werden schon mit gezielten Fragen den Typen ohne Führerschein aus der reserve gelockt haben oder zumindestens die möglichkeit vor ort noch haben ausschließen können, dass jemand anders gefahren ist.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Zahn


...dem ersten Anschein nach sieht es genau so aus. Nämlich das der Fahrer an anderer Stelle gebraucht wurde.
Aus welchen Fakten leitest du diesen Schluß ab?

Kann ich dir sagen. Fakt ist: wer keinen Führerschein hat, darf nicht fahren (und weis das auch). Falls nur irgendein ferner Bekannter die Klasse 2 hat, wird wohl der gefahren sein.

Falls du allerdings im Besitz einer zufälligen, aber legalen Videoüberwachung sein solltest, kannst du ja das Gegenteil beweisen.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von FighterOne


... aber die Beamten sind ja nicht dämlich ...

Naja, nach der Geschichte mit der Anhängelast glaube ich das aber doch.

Der Beamtenstatus schützt nämlich nicht vor Dämlichkeit, sondern nur vor Kündigung deswegen oder Altersarmut. (Hat aber auch Vorteile, die bei der Polizei wichtig sind!)

Klar weiss jeder ohne Führerschein, dass er nicht fahren darf... es ist aber naiv zu glauben, jeder hielte sich daran.

PS, schonmal daran gedacht, dass der Reporter unfähig ist und sich einen Mist zusammengeschrieben hat??

Zitat:

Original geschrieben von Zahn


Falls nur irgendein ferner Bekannter die Klasse 2 hat, wird wohl der gefahren sein.

Eventuell sogar noch ein Betriebsfremder? Das wäre nun absolut fern jeder Lebenserfahrung.

Hallo!
Lebenserfahrung ist KEIN Beweis.
Zumindest meine, ich lerne jeden Tag was neues und vergesse noch viel mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski



Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy



Klingt komisch idiotisch, ist aber so.
Die Gesetzesbastler haben es allgemein offenbar nicht so mit der Logik.
Würde ich an der Stelle nicht mal sagen, die Anforderungen um hinten mitzulenken und zu bremsen (wenn keine Abschleppstange) sind nun mal geringer als die Kenntnis der Vorfahrtsregeln etc. die man hierfür nicht braucht aber für Führerschein schon.
Unlogisch würde ich es eher nennen etwas zu verlangen was hier für Abschleppen nicht notwendig ist.

Siehe es mal lieber so: Einmal haben sie es nicht mit Regelwahn übertrieben und haben differenziert.

Das man hinten keinen Führerschein braucht und nur eine einweisung ist von der Gesetzgebung her schwachsinn. Wir schleppen mindestens 1 mal die Woche einen liegengebliebenen LKW mit einer Abschleppstange ab. Der wo vorne Fährt hat es richtig einfach. Aber du hinten hast ein Problem, du must ständig schauen das die Stange gerade bleibt und beim abbiegen oder kurvenfahrten must du schauen das du nicht die Abschleppstange beleidigst. Wenn dein Vorderman keine Ahnung hat und dämlich fährt weil er pennt hast du hinten ein Problem und zwar ein gewaltiges! Wenn du dann auch noch per Abschleppseil abschleppst wird das ganze noch schlimmer, du hast keine feste Verbindung zum Vorausfahrenden Fahrzeug und meistens im geschleppten Fahrzeug auch keine Bremskraftunterstützung, was das heist kannst du dir ja denken. Wenn der Vorne eine Vollbremsung machen musst hängst du hinten drauf. Nur weil jemand weis wie ein Bremspedal funktioniert heist das noch lange nicht das der mit der Situation klar kommt. Bei uns sitzen nur Leute mit LKW Führerschein hinten drinn. Von der Gesetzgebung her kann man jeden rein setzen, aber dann braucht man sich nicht wundern wenn hinterher irgendwas kaputt ist. Hinten drinn zu sitzen ist nicht so einfach wie du es glaubst und keiner macht es wirklich gerne.

Auch wenn ich hier nicht garantieren würde, dass das Gericht zu ungunsten des LKW fahrers entscheidet, glaube ich doch, dass das verhalten des LKW Fahrers und seiner Firma kritisch hinterfragt wird und ggf. doch schuldig spricht.

Das denke ich auch. Bei dieser Abschleppaktion ist soviel Unsinn verzapft worden, daß wer weiss was hätte passieren können, wenn der Fahrt nicht vorzeitig ein Ende bereitet worden wäre.

Unglaublich, was sich die Polizei nach dem Motto "erstmal austeilen, dann sehen wir weiter" alles leistet. Schon alleine, dass die Überschreitung der Anhängelast herangezogen wird... . Das Fahren ohne Fahrerlaubnis - vielleicht finden sie ja einen Richter, der ihnen den "Anscheinbeweis" abnimmt. Glaubt man dem Poliziebericht gab es - nach der aktuell gültigen STVO - nichts zu beanstanden.

Das einzige was ein Eingreifen gerechtfertigt hätte (steht da aber nicht) wäre ein Defekt der Bremsen am LKW oder ein "Spazierenfahren" statt Nothilfe: Ansonsten gehört diesen Polizisten die Hammelbeine langgezogen - 6 setzen!

Das Schlimmste daran ist jedoch: Wahrscheinlich wissen sie es WIRKLICH nicht besser. Willkommen in PISA-Land! So etwas höhlt leider die Glaubwürdigkeit der Polizei als ganzes aus - mit den entsprechenden Folgen.

Alex

meinst du....

Zitat:

Original geschrieben von Amen


Das einzige was ein Eingreifen gerechtfertigt hätte (steht da aber nicht) wäre ein Defekt der Bremsen am LKW oder ein "Spazierenfahren" statt Nothilfe...

Du würdest allen Ernstes eine Abschleppaktion mit zusammengeknoteten Spanngurten als Zugleine, wie im vorliegenden Fall geschehen, tolerieren? 🙄 *kopfschüttel*

Deine Antwort
Ähnliche Themen