Abschleppen ohne blinker erlaubt ??
hallo ich will morgen ein auto abholen aber leider geht die ZE nicht weil es funkt beim anklemmen , deshalb kann ich es nicht anklemmen ....
wie kann man es hinbekommen das es warnblinklicht aber geht.... oder ist ein warndreieck in der heckscheibe erlaubt ???
Beste Antwort im Thema
Hab ich ja gesagt schützt nicht vor Strafe aber es gibt auch noch Bullen, die, wenn der gute Wille gezeigt wird etwas kulanter sind. Und woher wollen sie wissen, ob der Defekt erst eben war mit der Elektrik oder diese Aktion geplant war😕😕😕
23 Antworten
Schau in die STVZO und dir wird die Frage beantwortet. Meine Fahrschulausbildung ist zwar schon ne Weile her aber ich hab gelernt, dass beim Abschleppen beide Fahrzeuge Warnblinkanlage an haben müssen.
Hi,
nunja wenn die Elektrik net funktioniert darf man sicher notfallsmäßig auch ohne Warnblinklicht abschleppen.
Wobei die Betonung auf abschleppen liegt. Das heißt das Fahrzeug muß angemeldet und Fahrunfähig sein.
Nach deinem Beschreibung klingt es so als wolltest du ein abgemeldetes Auto holen. Das wäre dann nicht abschleppen sonder schleppen und das ist net so ohne weiteres Zulässig.
Dazu braucht man meines wissens eine Erlaubnis und der Fahrer des Zugfahrzeugs wohl sogar einen LKW Führerschein. Laß dich also besser net erwischen,dann wäre der fehlende Blinker dein kleinstes problem 😉
Gruß Tobias
hallo nein das auto ist angemeldtet ,
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Als bei mir eines Winters die Batterie tot war, war auch nichts mit warnblinken. War komisches Gefühl ohne warnblinken abgeschleppt zu werden. Aber wegen paar Straßen hol ich keinen ADAC (auch net bei paar Ortschaften, wenn doch Papa da ist🙂) Wie weit wäre die Strecke denn?
Zitat:
Original geschrieben von passatvr6_fan
hallo ich will morgen ein auto abholen...
Bist du unterwegs auf Grund einer Panne liegengeblieben?
also kein abschleppen als nothilfe
dann gilt das hier http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen
Dann ist es in diesem Fall auch kein Abschleppen, sondern ein genehmigungspflichtiges Schleppen von einem Ort zum anderen. In solchen Fällen ist es einfacher und unbürokratischer, das Fahrzeug auf einen Anhänger zu laden und an den neuen Ort zu verbringen.
25km wär mir zu riskant. Also ich hab so nen orangeblinker (ählich wie bei Baustellen) und würd den an die Dachreling binden. Ist zwar au net zulässig aber mit paar dumme Ausreden lassen es die Grüne oder Blaue vielleicht eher gelten. Aber wie gesagt, hindert dich warscheinlich nicht an Strafe, je nachdem was in der StVO steht...
Wenn man bei der Aktion erwischt wird und keine Schleppgenehmigung vorweisen kann, dann nutzen auch Ausreden nichts mehr.
Hab ich ja gesagt schützt nicht vor Strafe aber es gibt auch noch Bullen, die, wenn der gute Wille gezeigt wird etwas kulanter sind. Und woher wollen sie wissen, ob der Defekt erst eben war mit der Elektrik oder diese Aktion geplant war😕😕😕
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dann ist es in diesem Fall auch kein Abschleppen, sondern ein genehmigungspflichtiges Schleppen von einem Ort zum anderen. In solchen Fällen ist es einfacher und unbürokratischer, das Fahrzeug auf einen Anhänger zu laden und an den neuen Ort zu verbringen.
Einfacher???? Erstmal nen Hänger haben und dann auch ein passendes Zugfahrzeug! Ich würde einfach abschleppen und gut. Man sollte halt besonders vorisichtig sein und evtl ein großes Schild in die Heckscheibe hängen, das kein Blinker und Bremslicht geht.