Abschleppachse

Hallo erstmal,vieleicht hat hier jemand Ahnung 😕😕
Habe vor mir eine Sedlmeier Schleppachse zu kaufen ( keine Schleppstange ), wer weis was ich meine ,es ist ein Zullasungsfreier Einachser mit Drehkranz in dem die Vorderräder des zu Apschleppenden FZG. eingestellt sind und gesichert.
Also vor dem Gesetzgeber ist das doch dann ein Anhänger mit 2 Achsen,die mehr als 1m Abstand haben,
da benötige ich dann die Führerschein Kl. 2 bzw. C.
Da die Abschleppachse ungebremst ist, hat der Zug hinter mir sicherlich mehr als 750 kg.und es gibt kaum Autos die eine Ungebremste Anhängelast von mehr als 750 kg. haben.
Nun meine Frage fällt das Fahren mit einer Abschleppachse unter irgendwelche Sonderregelungen🙄😰😕

Beste Antwort im Thema

Fahrt über den Standstreifen??????

Bezweifle ich 🙂

HTC

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In dem Link steht aber nicht, dass das Schleppen (keine Nothilfe) mit der Abschleppachse verboten ist. Und darauf kommt es an.

Zitat:

@MvM schrieb am 21. November 2015 um 04:11:54 Uhr:



Zum Schleppen mit Abschlepseil und Abschleppstange reicht der Führerschein Klasse B. Zum Schleppen mit Abschleppachse (was hier gerade das Thema ist) wird CE benötigt.

Wozu soll denn da die Klasse CE erforderlich sein? Zu früheren Zeiten, als nur die Klasse 2 (landw. Fz. mal außen vor) für mehr als 3 Achsen zu gebrauchen war, mag es ja stimmen, aber in Zeiten der neuen Fahrerlaubnisklassen, sollte BE völlig ausreichend sein.

http://www.lvw-thueringen.de/Abschleppen.pdf

@MvM: Deine Beiträge sind wenig hilfreich, weil Du konsequent "Abschleppen" (Nothilfe) und "Schleppen" durcheinanderwirfst. Da gelten aber ganz andere Vorschriften, auch führerscheintechnisch.

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Hätte man auch anders formulieren können, denn seine Beiträge waren genau so wie alle anderen Beiträge der Mitglieder hier informativ und vor allem wichtig für eine genauere Recherche 🙂

Dein ergänzender Kommentar war zwar die entscheidende Aussage um es vollständig richtig zu machen, aber die Grundrecherche stammt von ihm.

Bezüglich Nothilfe Ja/Nein: Abschleppachse nur für Nothilfe erlaubt, längere Fahrten in D nicht erlaubt. In anderen Ländern wohl mit Auflagen erlaubt.

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 22. November 2015 um 10:05:22 Uhr:


Hätte man auch anders formulieren können …

Stimmt. Man hätte auch schreiben können "MvM hat nur Mist geschrieben", das wäre zwar nicht höflich und widerspräche der Netiquette, aber es wäre wenigstens richtig. Fast keine seiner Aussagen stimmt nämlich.

Zitat:

@MvM schrieb am 21. November 2015 um 09:45:33 Uhr:


Beim gewöhnlichen Abschleppen sitzt zwar jemand hintern drin, kann aber nicht wirklich bremsen, da der Bremskraftverstärker bei ausgeschaltetem Motor inaktiv ist.

Hast du so etwas jemals selbst gemacht oder zitierst du Weisheiten vom örtlichen Hausfrauen-Stammtisch? Natürlich kann man ohne BKV richtig bremsen. Kostet mehr Kraft .. ja. Oh Gott, wie bremse ich bloß die ganze Zeit mein Auto, das erst gar keinen BKV hat??

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 22. November 2015 um 17:02:43 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 21. November 2015 um 09:45:33 Uhr:


Beim gewöhnlichen Abschleppen sitzt zwar jemand hintern drin, kann aber nicht wirklich bremsen, da der Bremskraftverstärker bei ausgeschaltetem Motor inaktiv ist.
Hast du so etwas jemals selbst gemacht oder zitierst du Weisheiten vom örtlichen Hausfrauen-Stammtisch? Natürlich kann man ohne BKV richtig bremsen. Kostet mehr Kraft .. ja. Oh Gott, wie bremse ich bloß die ganze Zeit mein Auto, das erst gar keinen BKV hat??

Ich besitze (u.a.) auch ein Fahrzeug ohne BKV

Auch wenn der MvM viele komische Sachen schreibt,

hier hat er irgendwie recht.

Ein normales Auto mit lässt sich ohne Motor viel schwerer bremsen, als ein Fahrzeug, das gar nicht erst einen BKV hat. Zudem soll der (ungeübte) abgeschleppte beim Bremsen ja das Seil straff halten, muss also das voranfahrende Fahrzeug zum Teil mitbremsen. Das erfordert schon Übung und Absprache.

Du hast natürlich recht, dass die verfügbare Verzögerung immernoch größer ist, als im normalen Alltagsgebrauch nötig.

Eine Vollbremsung ohne Kollision klappt auch bei laufendem Motor nicht.

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. November 2015 um 11:51:15 Uhr:



Zitat:

@HTC schrieb am 22. November 2015 um 10:05:22 Uhr:


Hätte man auch anders formulieren können …
Stimmt. Man hätte auch schreiben können "MvM hat nur Mist geschrieben", das wäre zwar nicht höflich und widerspräche der Netiquette, aber es wäre wenigstens richtig. Fast keine seiner Aussagen stimmt nämlich.

Ist das allen Ernstes dein Beitrag zu diesem Thread????

Und dann auch noch 2 Glimmleuchten die auf "Danke" klicken..... Traurig 🙁

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 23. November 2015 um 07:50:54 Uhr:


Ist das allen Ernstes dein Beitrag zu diesem Thread????

Ja, ist es. Wenn jemand Falsches postet ist es wichtig, die anderen darauf hinzuweisen, dass die Aussagen nicht stimmen.

Leute ... nehmt doch alle mal ein bissle Gas aus der Sache 🙂

Wenn der TE gewerblich/beruflich "abschleppt", dann sollte er die Quellen kennen, bei denen er sich nach den rechtlichen Voraussetzungen erkundigen kann.

Ansonsten (offtopic) frage ich mich gerade, wozu man "privat" eine Abschleppachse brauchen könnte.

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