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Abschleppachse

Themenstarteram 19. November 2015 um 23:39

Hallo erstmal,vieleicht hat hier jemand Ahnung :confused::confused:

Habe vor mir eine Sedlmeier Schleppachse zu kaufen ( keine Schleppstange ), wer weis was ich meine ,es ist ein Zullasungsfreier Einachser mit Drehkranz in dem die Vorderräder des zu Apschleppenden FZG. eingestellt sind und gesichert.

Also vor dem Gesetzgeber ist das doch dann ein Anhänger mit 2 Achsen,die mehr als 1m Abstand haben,

da benötige ich dann die Führerschein Kl. 2 bzw. C.

Da die Abschleppachse ungebremst ist, hat der Zug hinter mir sicherlich mehr als 750 kg.und es gibt kaum Autos die eine Ungebremste Anhängelast von mehr als 750 kg. haben.

Nun meine Frage fällt das Fahren mit einer Abschleppachse unter irgendwelche Sonderregelungen:rolleyes::eek::confused:

Beste Antwort im Thema

Fahrt über den Standstreifen??????

Bezweifle ich :)

HTC

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ich bin der Meinung mal gelesen zu haben, das Abschleppachsen nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Einmal war da was, weil die Dinger eben nicht angemeldet werden (können?) und weil es da glaube ich, probleme zwecks Beleuchtung gab. Angaben aber ohne Gewähr

Zitat:

@taxi7 schrieb am 20. November 2015 um 00:39:06 Uhr:

Nun meine Frage fällt das Fahren mit einer Abschleppachse unter irgendwelche Sonderregelungen.

Es darf nur zum Schleppen, aber nicht zum transportieren genutzt werden. (Mit niederiger Geschwindigkeit fahren. Geschlepptes Fahrzeug muss angemeldet sein. Fahrt nur über den Standstreifen, bis zur nächsten Ausfahrt der Autobahn, usw...)

Die Anhängelast des zu ziehenden Fahrzeugs darf, wie beim normalen Schleppen, überschritten werden.

Führerschein CE ist voraussetzung.

Die Abschleppachse darf nicht unbeladen bewegt werden und muss ggf in den Kofferraum.

Zitat:

@Smoker1988 schrieb am 20. November 2015 um 00:59:22 Uhr:

und weil es da glaube ich, probleme zwecks Beleuchtung gab.

Es gibt im Zubehör eine mobile Beleuchtung, die am abgeschleppten Fahrzeug befestigt wird, falls diese nicht mehr funktioniert. Da es sich hierbei nur um eine Abschlepphilfe handelt, ist die Warnblinkanlage ausreichend. Transporte, wo ein Fahrtrichtungszeiger (Blinker) notwendig ist, dürfen nicht durchgeführt werden.

Fahrt über den Standstreifen??????

Bezweifle ich :)

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 20. November 2015 um 09:45:13 Uhr:

Fahrt über den Standstreifen??????

Bezweifle ich :)

Ich auch!

Zitat:

@MvM schrieb am 20. November 2015 um 09:13:50 Uhr:

Es darf nur zum AbSchleppen, aber nicht zum transportieren genutzt werden. (Mit niederiger Geschwindigkeit fahren. Geschlepptes Fahrzeug muss angemeldet sein.

mit einer Korrektur bis hierhin richtig. Zulässig wäre nur Abschleppen im Wege der Nothilfe.

Zitat:

@MvM schrieb am 20. November 2015 um 09:13:50 Uhr:

Fahrt nur über den Standstreifen, bis zur nächsten Ausfahrt der Autobahn, usw...)

teilweise richtig

Zitat:

@MvM schrieb am 20. November 2015 um 09:13:50 Uhr:

Führerschein CE ist voraussetzung.

falsch. Zum Abschleppen reicht der PKW-Führerschein.

Transport über längere Distanzen wäre rechtlich "Schleppen". Dazu ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die man aber nicht bekommt. Dann gelten auch andere Fahrerlaubnisregelungen.

 

https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=100655

Ich bin Schweizer und verwundere mich immer wieder wie viele verschiedene Varianten von Schleppen/Abschleppen/Ziehen/Transportieren usw. ihr alle habt.

Daher kann ich nicht gross mitreden, doch wenn ich sowas lese:

Zitat:

@MvM schrieb am 20. November 2015 um 09:13:50 Uhr:

Da es sich hierbei nur um eine Abschlepphilfe handelt, ist die Warnblinkanlage ausreichend. Transporte, wo ein Fahrtrichtungszeiger (Blinker) notwendig ist, dürfen nicht durchgeführt werden.

ist mir klar das ich auch den Rest nicht wirklich glauben darf.

Warum ich das in Frage stelle? Ganz einfach erklärt. Nenn mir eine einzige Fahrt mit einem solchen Gefährt, wo du nicht irgendwo mal einen Blinker zur Richtungsänderung nutzen musst.

Sei es beim losfahren nach dem befestigen des Fahrzeugs, oder bei der Autobahnausfahrt oder schlichtweg am Ende des Transportes zum Anhalten. Das ist auch der Grund (zumindest in der Schweiz) weshalb man dabei das Pannendreieck hinten befestigt und den Pannenblinker NICHT einschaltet. Weil man garantiert irgendwo den Blinker braucht und der geht bei den meisten Fahrzeugen mit eingeschaltetem Blinker nicht.

Moin Moin !

Zitat:

ist mir klar das ich auch den Rest nicht wirklich glauben darf.

Ja ,was MvM da geschrieben hat ,ist fast alles falsch !

 

Zitat:

Warum ich das in Frage stelle? Ganz einfach erklärt. Nenn mir eine einzige Fahrt mit einem solchen Gefährt, wo du nicht irgendwo mal einen Blinker zur Richtungsänderung nutzen musst

Tja ,da hast du leider recht ,wenn man logisch denkt. Nur machen unsere Politiker das seit Jahren nicht mehr ,aus ehemals sinnvollen Gesetzen und Vorschriften sind in den letzten Jahren unsinnige und widersprüchliche geworden ,weil jede Menge Änderungen erfolgt sind ,die teilweise sinnlos sind ,teilweise aber auch mit anderen bestehenden kollidieren.Es ist noch nicht lange her ,da hat der Bundesverkehrsminister mittels einer völlig unnötigen Änderung der StVZO eben diese für einen Teil der Fzge ganz oder teilweise abgeschafft !Da kann nicht nur Alkohol im Spiel gewesen sein,da muss ein völliger Blackout aller Beteiligten vorgelegen haben.

Und so leben wir tatsächlich beim Abschleppen mit den beiden widersprüchlichen Vorschriften ,dass bei beiden Fzgen der Warnblinker eingeschaltet werden muss (das wurde mal neu hinzugefügt) und das am abgeschleppten Fzg (ob auf Hubbrille oder Abschleppachse) ein Leuchtenträger angebracht sein muss ,der die vom Zugfzg erzeigten Lichtsignale selbständig durchführt. (im Klartext:Der Stecker des Leuchtenträgers muss in der Anhängersteckdose des Zugfzges stecken.)

I der Praxis würde ich folgendermassen vorgehen:

Beim Zugfzg den Warnblinker einschalten ,dann blinkt des abgeschleppte Fzg ja mit, Ist zwar nicht der Vorschrift entsprechend ,da ja auch an diesem Fzg der Warnblinker eingeschaltet sein müsste ,aber die Blinker arbeiten ja in diesem Fall auch als Warnblinker. Vor einem Richtungswechsel/Spurwechsel oder was auch immer ein Blinken erfordert ,die Warnblinkanlage ausschalten und den normalen Fahrtrichtungsanzeiger betätigen ,dann wieder den Warnblinker einschalten.

Ist zwar nicht vorschriftsmässig ,aber sinnvoll.

MfG Volker

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. November 2015 um 10:59:59 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 20. November 2015 um 09:13:50 Uhr:

Führerschein CE ist voraussetzung.

falsch. Zum Abschleppen reicht der PKW-Führerschein.

Zum Schleppen mit Abschlepseil und Abschleppstange reicht der Führerschein Klasse B. Zum Schleppen mit Abschleppachse (was hier gerade das Thema ist) wird CE benötigt.

Zitat:

@HTC schrieb am 20. November 2015 um 09:45:13 Uhr:

Fahrt über den Standstreifen??????

Bezweifle ich :)

HTC

Dann erkläre doch bitte, wie du ein Fahrzeug mit möglichst geringem Unfallrisiko abschleppst, das auf der Autobahn liegen geblieben ist. Denke dabei an das Gewicht eines Wohnwagens, was du hinter dir herziehst, nur ohne eigene Bremsanlage. (Auflaufbremse ist nicht bei allen Schleppachsen vorhanden.) Fährst du mit Abschleppseil oder Abschleppstange mit 80 hinter den LKW's her? Das ist eine Sache, die ich bezweifle. Obwohl... Einigen Leuten, die keine Ahnung von Schleppen haben würde ich dies sogar noch zutrauen.

Mir geht vor allem gerade die Frage durch den Kopf, mit welchen Zugfahrzeug dieses Manöver durchgezogen werden soll. Mit einem PKW doch wohl hoffentlich nicht?? Ich denke da nur an das ungebremste Gespann aus Schleppachse und PKW hinten dran, wie soll man denn da zum Stehen kommen? Beim gewöhnlichen Abschleppen als Nothilfe sitzt ja jemand im gezogenen Fahrzeug und kann / muss bremsen. Soll das hier auch der Fall sein? Klingt irgendwie eher abenteuerlich und ich hoffe, dass das verboten ist.

Grüße

SpyderRyder

Zitat:

@MvM schrieb am 21. November 2015 um 04:11:54 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. November 2015 um 10:59:59 Uhr:

 

Zum Schleppen mit Abschlepseil und Abschleppstange reicht der Führerschein Klasse B. Zum Schleppen mit Abschleppachse (was hier gerade das Thema ist) wird CE benötigt.

 

Dann erkläre doch bitte, wie du ein Fahrzeug mit möglichst geringem Unfallrisiko abschleppst, das auf der Autobahn liegen geblieben ist. Denke dabei an das Gewicht eines Wohnwagens, was du hinter dir herziehst, nur ohne eigene Bremsanlage. (Auflaufbremse ist nicht bei allen Schleppachsen vorhanden.) Fährst du mit Abschleppseil oder Abschleppstange mit 80 hinter den LKW's her? Das ist eine Sache, die ich bezweifle. Obwohl... Einigen Leuten, die keine Ahnung von Schleppen haben würde ich dies sogar noch zutrauen.

Und wenn du Chuck Norris persönlich bist und den 40 Tonner eigenhändig über die Standspur zur nächsten Ausfahrst ziehst wirst du trotzdem ein Stafzettel kassieren. OK Chuck vielleicht doch nicht....

Die Standspur ist nur zum Stehenbleiben gedacht (und das nur in berechtigten Fällen) und nicht zum Fahren.

War nicht böse gemeint, gebe nur die Rechtslage wieder, und rein logisch verstehe ich deine Argumentation vollkommen und würde es sogar so machen und lieber die Strafe riskieren.

Die Abschleppachse wird in D nicht als Anhänger anerkannt und deshalb reicht B.

Zitat WIKI:

"In Deutschland ist die Abschleppachse als Abschlepphilfe zulassungsfrei, somit nicht zugelassen für den Fahrzeugtransport über längere Strecken, sondern nur als Notmaßnahme im Falle des Liegenbleibens bis zur nächsten geeigneten Werkstatt. Andernfalls werden zusätzliche technische Maßnahmen am Anhänger notwendig sowie erweiterte Führerscheinpflichten für den Fahrer des ziehenden Fahrzeuges. Zu beachten ist die geänderte StVZo vom Januar 2010 (Wegfall des § 18). In Österreich ist eine Abschleppachse in unbeladenem Zustand wie ein Anhänger zu behandeln - das bedeutet, dass sie entweder ein eigenes Kennzeichen benötigt und Haftpflichtversicherung zu bezahlen ist, oder dass sie ein nicht zum Verkehr zugelassener Anhänger ist und damit nur maximal 10 km/h gefahren werden darf."

HTC

Beim gewöhnlichen Abschleppen sitzt zwar jemand hintern drin, kann aber nicht wirklich bremsen, da der Bremskraftverstärker bei ausgeschaltetem Motor inaktiv ist. Bei der Apschleppachse hat man den Vorteil, das der hintere Wagen fester mit dem Zugfahrzeug verbunden ist und nicht auffahren kann. Am besten sind natürlich professionesse Abschleppachsen mit Auflaufbremse, aber die hat der TE laut seiner beschreibung nun mal nicht.

Abendteuerlich wird die Geschichte erst, wenn man mit unangepasster Geschwindigkeit fährt. Daher auch die Sache Standstreifen und Autobahn. Selbst ADAC und Polizei bleiben auf dem Standstreifen, wenn sie einen Wagen schleppen.

@HTC. Gut zu wissen. Nur dürften die leichten Abschleppachsen mit B gefahren werden, dafür aber mit niedriger Geschwindigkeit und die professionellen Abschlepachsen (bei geeignetem Zugfahrzeug) mit bis zu 80KMH, aber CE-Führersein. Ich dachte, die reglung gillt für alle Achsen.

In Österreich gibt es deshalb auch ein Tempolimit von 40 km/h

Nachdem hier so viel Unsinn geschrieben wird, hier nochmal der Link, in dem alles verständlich erklärt ist.

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