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ABS Kränze

Themenstarteram 21. September 2010 um 10:43

Moin Moin...

Ich bräuchte da mal Eure Hilfe..

Haben uns vor 5 Wochen ein Smart Cdi Cabrio gekauft.

Total Klasse der wagen.

Jetzt sind wir bei einem smart Händler gewesen um eine Inspektion machen zu lassen, der hat festgestellt das die ABS Kränze gebrochen sind. Wo wir den wagen gekauft haben der sagt es ei alles OK & er kann nichts auslesen. Es triit auch nur auf wenn man sehr langsam untersegs ist. Was sagt ihr dazu?? weiterfahren bis nichts mehr geht?? die Reperatur soll gute 800€ kosten da die Kränze auf dem Antribsstrang montiert sind & es sie nict einzeln gibt...

Für Eure hilfe bin ich Dankbar...

Gruß

Lars

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5 Antworten

War das ein Kauf bei einem Händler oder von privat?

Der Bruch des ABS Kranzes ist beim Smart quasi serienmässig, da er durch Rost aufgesprengt wird, und wirkt sich so aus, daß bei langsamen Bremsungen unberechtigterweise das ABS System anspricht.

Nichtsdestotrotz sollte dieser Fehler repariert werden!

Die Zahnkränze sind auf die Antriebswelle aufgeschrumpft und im SC wird da immer die komplette Antriebswelle getauscht, obwohl dies eigentlich Blödsinn ist, weil die Welle mit ihren Gelenken ja eigentlich in Ordnung ist.

Und genau um diesem Umstand Rechnung zu tragen, gibt es mittlerweilen diese Zahnkränze von findigen Tüftlern auch einzeln zu kaufen, die Frage ist nur, ob Du eine Werkstatt findest, die Dir diese Zahnkränze auch einbaut.

Alternativ dazu wären auch gebrauchte Antriebswellen möglich, die über Gebrauchtteilehändler verkauft werden.

Den Zahnkranz einzeln bekommst Du z.B. bei diesem Anbieter!

Und wie er gewechselt wird, steht dort unter "Simmerring tauschen" oder auch an dieser Stelle!

Allerdings solltest Du schon ein versierter Bastler sein und über gutes Werkzeug verfügen, wenn Du die Ringe selbst tauschen wolltest!

Wenn Du den Smart allerdings bei einem Händler gekauft hast, würde ich auf den kostenlosen Tausch auf Gewährleistung bestehen! Daß der sich da raus reden will, weil es zu Lasten seines Gewinns geht, kann ich mir zwar vorstellen, aber immerhin ist der Gebrauchtwagenhandel kein Wunschkonzert und die Gewährleistung ist gesetzklich geregelt, sofern sie nicht durch Tricks im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde!

Und selbst dann kann man gerichtlich dagegen vorgehen.

Eine Rechtsschutzversicherung ist hier der Sache immer dienlich, weil man kein Kostenrisiko hat!

Allerdings darfst Du in diesem Fall nicht einfach reparieren lassen, sondern musst den Mangel beim Verkäufer als solchen anmelden, ob der was auslesen kann oder nicht, ist hier hinten so vorne wie hoch!!!

Das Problem besteht und es ist sogar sicherheitsrelevanter Natur, da kann der sagen, was er will.

Vermutlich ist das auch mal wieder einer, der erst von einem Anwalt von der rechtlichen Seite überzeugt werden muß!

Aber gut, wenn es denn so sein soll, dan muss es eben so sein!

Wat mutt, datt mutt! :)

Am besten lässt du Dich mal von einem Fachmann über die rechtliche Seite aufklären! Auf sich beruhen lassen würde ich es auf jeden Fall nicht, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist!

Themenstarteram 21. September 2010 um 11:10

Moin Moin...

Der smart wurde bei einem Händler gekauft inkl einer 1Jahres Garantie.

Ich danke dir für deine hilfe..

Was kann passieren wenn es nicht gewegselt wird??

Zitat:

Original geschrieben von lilleputt

Was kann passieren wenn es nicht gewegselt wird??

Im Augenblick wirkt es sich nur beim Bremsen aus geringen Geschwindigkeiten aus, weil der geänderte Zahnabstand an der Bruchstelle das Steuergerät durcheinander bringt. Aber der Ring rostet ja weiter und spätestens wenn dann ein Stück davon fliegt, kannst Du nicht mehr fahren, weil das ABS Steuergerät dann auf stur stellt und den Smart still legt, soll heissen, dem Motor wird bei ganz niedrigen Drehzahlen der Saft abgedreht.

Sei doch nicht blöd, wenn der Smart bei einem Händler mit Gewährleistung gekauft wurde, dann ist das ganz klar ein Fall für diese Gewährleistung, dafür ist sie nämlich da!

Daß der Verkäufer da nicht begeistert davon ist, kann ich mir schon gut vorstellen, da diese Reparatur seine Marge, die er beim Verkauf gemacht hat, schmälert bzw. aufzehrt!

Aber das ist das Risiko, das er mit dem Gebrauchtzwagenhandel zwangsläufig eingeht, das sollte nicht Dein Problem sein. Das Recht ist hier ganz klar auf Deiner Seite!

Und der Fehler ist so klar wie eindeutig, den kann man auch nicht weg diskutieren.

Allerdings, wenn sich der Händler quer stellt, musst du bestimmte Dinge im Ablauf beachten. Du musst den Mangel erst mal schriftlich bei dem Verkäufer anzeigen und diesem die Möglichkeit geben, eine Reparatur vorzunehmen. Auf keinen Fall darfst du auf Deine Anweisung hin eine Reparatur im SC vornehmen lassen, sonst läufst du gefahr, diese trotz der klaren rechtlichen Situation selbst bezahlen zu müssen. Dem Verkäufer muß die Möglichkeit einer Reparatur eingeräumt werden.

Wenn der sich allerdings weiter sträubt und eine Reparatur auf Gewährleistung verweigert, dann kannst du ihn in Verzug setzen und auf dem Rechtswege gegen ihn vorgehen.

Wie gesagt würde ich Dir raten, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, die Dir die Details zu dem Fall genau darlegen kann!

Aber Du bist auf jeden Fall im Recht, dessen kannst du dir sicher sein!

Halte mich auf jeden Fall auf dem Laufenden, solche Spezialisten und Drückeberger sind nämlich meine persönlichen Freunde! :)

Und ich habe mit meinen Ratschlägen auch schon so manchen Smartisten zu seinem Recht und einer kostenlosen Reparatur, wenn auch mit einem zähneknirschendden Verkäufer, verholfen.

Das Gebiss dieses Idioten sollte aber nicht Dein Problem sein! :D

Du kannst auch davon ausgehen, daß der seine rechtliche Situation ganz genau kennt und sich nur davor drücken will.

Wenn der merkt, daß du über Deine Rechte informiert bist, wird der ganz schnell ganz klein!!! :D

Themenstarteram 21. September 2010 um 22:01

Hey super..

danke dir für deine Hilfe..

Werde mich morgen mal mit meinem Anwalt treffen der echt ein Ass ist.

Hatte mich im vorfeld schon mit ihm unterhalten.

Werde dir berichten was draus geworden ist.

Mal sehn was mit den anderen sachen ist :-)

der wagen ist fast 10Jahre alt & hat gut 114tkm runter.

Die Kuplung ist bald fällig & die Achsbuchsen vorne & die Hochdruckpumpe.Aber ich denke das ist bei Alter laufleistung verschleiß..

Gruß

Lars

Zitat:

Original geschrieben von lilleputt

Werde mich morgen mal mit meinem Anwalt treffen der echt ein Ass ist.

Dann dürfte es eigentlich überhaupt kein Problem sein, das Recht ist, wie schon gesagt, ohnehin auf Deiner Seite!

Daß sich der Verkäufer mit allen Mitteln dagegen wehren wird, sollte klar sein, immerhin geht es zu Lasten seiner Marge.

Aber das kann Dir dann wieder herzlich egal sein.

Wenn Dein Verkäufer sich zusätzlich zu den Reparaturkosten auch noch Gerichts- und Anwaltskosten an Land ziehen will, die recht schnell die Rechnung für die Reparatur übersteigen können, dann soll es eben so sein! ;)

Die Verkäufer wissen aber in den meisten Fällen recht gut, daß sie schlechte Karten haben. Aber viele, zu viele Käufer lassen sich eben durch ihre Einschüchterungen ins Bockshorn jagen und verzichten auf ihre Rechte! :(

Speziell zum Smart gab es sogar schon mal eine Dokumentation in Akte 2010, wobei der Typ ja auch selten dämlich war, einen Kaufvertrag zu unterschreiben, in dem er offensichtlich auf seine Gewährleistung verzichtet!

Aber selbst für solche Praktiken gibt es mittlerweilen Rechtsmittel, die dem Verkäufer seine Grenzen aufzeigen! :)

 

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