Abrechnung der Vollkasko Versicherung

Hallo Leute,

Ich hoffe man kann mich hier aufklären. Irgendwie blicke ich nicht mit der Vollkaskoabrechnung meiner Versicherung durch.

Aufgrund eines Unfalles habe ich meine Vollkasko Versicherung in Anspruch genommen. Nachdem nun der Gutachter den Schaden aufgenommen hat, habe ich nun auch paar Zahlen.

Also: Schaden des Wagens sind 6635,57€ mit MwSt., ohne MwSt. 5576,11

Wiederbeschaffungswert wurde mit 11000€ beziffert.

Restwert des Wagens sind mit 5622€ beziffert.

Nun, da ich nach Gutachten abrechnen möchte, müsste mir die Versicherung doch die Differenz von Wiederbeschaffungswert (11000€) und Restwert (5622€) überweisen.

Diese aber rechnet bei dem Wiederbeschaffungswert mit 9243,70€.

Wieso rechnen die nicht mit den angegebenen 11000€?

Ich hoffe man kann mir das hier mal erläutern... ??

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Beste Antwort im Thema

mal etwas für die FAQ:

Was heißt regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral?

Gehört ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen eines Unternehmens, das zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann gilt die ausgewiesene Mehrwertsteuer als durchlaufender Posten. Im Rahmen der Schadenregulierung wird sie entsprechend nicht erstattet, auch wenn ein Rechnungsnachweis vorliegt.

Bei Fahrzeugen im Privatvermögen wird seit 2002 die ausweisbare Mehrwertsteuer nur noch gegen Rechnungsnachweis erstattet.

Tauchen die Begriffe regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral im Gutachten des Kfz-Sachverständigen auf, könnt Ihr daraus schließen, wo Ihr üblicherweise ein gleich­wertiges Ersatzfahrzeug erwerben können: beim Händler oder von privat.

Die Regelbesteuerung gilt für Neuwagen und junge Gebrauchte

Neufahrzeuge werden beim Kauf mit dem üblichen Regelsteuersatz von derzeit 19 Prozent belegt. Befindet sich ein junger Gebrauchtwagen in Firmenbesitz (beispielsweise Hersteller, Autohaus, Autobank oder Leasingfirma), kann die Mehrwertsteuer auch mit 19 Prozent ausgewiesen werden.

Wenn vergleichbare Fahrzeuge überwiegend regelbesteuert angeboten werden, erstattet die Versicherung auch bei Privatfahrzeugen ohne Nachweis den Netto-Wiederbeschaffungswert.

Weist der Kunde die Investition mit Mehrwertsteuer nach, erstattet die Versicherung auch die Mehrwertsteuer.

Der Gebrauchtwagenhändler zahlt die Differenzsteuer

Nimmt ein Gebrauchtwagenhändler ein Privatfahrzeug in Zahlung, ist die Mehrwertsteuer mit 19 Prozent nicht mehr ausweisbar. Beim Verkauf wird auf die Differenz zwischen Ankauf und Verkauf Mehrwertsteuer fällig, die mit durchschnittlich 2,5 Prozent vom Wiederbeschaffungswert als „Differenzsteuer“ angenommen wird.

Werden vergleichbare Fahrzeuge überwiegend bei Händlern aus privatem Vorbesitz angeboten, dann wird ohne Rechnungsnachweis ein Abzug von 2,5 Prozent vom Wiederbeschaffungswert für die anteilig enthaltene Mehrwertsteuer vorgenommen.
Bei Privatverkauf herrscht Steuerneutralität

Werden vergleichbare Fahrzeuge überwiegend von Privatleuten angeboten, so ist keine Mehrwertsteuer mehr ausweisbar und der Wiederbeschaffungswert wird auch ohne Rechnungsnachweis voll reguliert.

Soll als Übersicht dienen, ist natürlich nicht Gottes Gebot und kann gern ergänzt werden.

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Dafür bieten die Marktbeobachter z.B. DAT oder Schwacke Programme an, welche die Angebote am Markt diesbezüglich auswerten.

Auch in den GW- Börsen kann man sich informieren, wie viel Fahrzeuge mit auseisbarer Steuer oder von Prviat angeboten werden.

Ich habe dir mal ein Beispiel rangehängt, zum besseren Verständnis.

Ah ja.

Wie wird in deinem Beispiel dann das Gutachten aussehen?

WBW mit Regelbesteuerung ausweisen?

Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 27. Oktober 2019 um 14:55:55 Uhr:

Ah ja.

Wie wird in deinem Beispiel dann das Gutachten aussehen?

WBW mit Regelbesteuerung ausweisen?

überwiegend Regelbesteuert wird da stehen.......

Jawoll......😁

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