Abrechnung der Vollkasko Versicherung
Hallo Leute,
Ich hoffe man kann mich hier aufklären. Irgendwie blicke ich nicht mit der Vollkaskoabrechnung meiner Versicherung durch.
Aufgrund eines Unfalles habe ich meine Vollkasko Versicherung in Anspruch genommen. Nachdem nun der Gutachter den Schaden aufgenommen hat, habe ich nun auch paar Zahlen.
Also: Schaden des Wagens sind 6635,57€ mit MwSt., ohne MwSt. 5576,11
Wiederbeschaffungswert wurde mit 11000€ beziffert.
Restwert des Wagens sind mit 5622€ beziffert.
Nun, da ich nach Gutachten abrechnen möchte, müsste mir die Versicherung doch die Differenz von Wiederbeschaffungswert (11000€) und Restwert (5622€) überweisen.
Diese aber rechnet bei dem Wiederbeschaffungswert mit 9243,70€.
Wieso rechnen die nicht mit den angegebenen 11000€?
Ich hoffe man kann mir das hier mal erläutern... ??
Beste Antwort im Thema
mal etwas für die FAQ:
Was heißt regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral?
Gehört ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen eines Unternehmens, das zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann gilt die ausgewiesene Mehrwertsteuer als durchlaufender Posten. Im Rahmen der Schadenregulierung wird sie entsprechend nicht erstattet, auch wenn ein Rechnungsnachweis vorliegt.
Bei Fahrzeugen im Privatvermögen wird seit 2002 die ausweisbare Mehrwertsteuer nur noch gegen Rechnungsnachweis erstattet.
Tauchen die Begriffe regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral im Gutachten des Kfz-Sachverständigen auf, könnt Ihr daraus schließen, wo Ihr üblicherweise ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug erwerben können: beim Händler oder von privat.
Die Regelbesteuerung gilt für Neuwagen und junge Gebrauchte
Neufahrzeuge werden beim Kauf mit dem üblichen Regelsteuersatz von derzeit 19 Prozent belegt. Befindet sich ein junger Gebrauchtwagen in Firmenbesitz (beispielsweise Hersteller, Autohaus, Autobank oder Leasingfirma), kann die Mehrwertsteuer auch mit 19 Prozent ausgewiesen werden.
Wenn vergleichbare Fahrzeuge überwiegend regelbesteuert angeboten werden, erstattet die Versicherung auch bei Privatfahrzeugen ohne Nachweis den Netto-Wiederbeschaffungswert.
Weist der Kunde die Investition mit Mehrwertsteuer nach, erstattet die Versicherung auch die Mehrwertsteuer.
Der Gebrauchtwagenhändler zahlt die Differenzsteuer
Nimmt ein Gebrauchtwagenhändler ein Privatfahrzeug in Zahlung, ist die Mehrwertsteuer mit 19 Prozent nicht mehr ausweisbar. Beim Verkauf wird auf die Differenz zwischen Ankauf und Verkauf Mehrwertsteuer fällig, die mit durchschnittlich 2,5 Prozent vom Wiederbeschaffungswert als „Differenzsteuer“ angenommen wird.
Werden vergleichbare Fahrzeuge überwiegend bei Händlern aus privatem Vorbesitz angeboten, dann wird ohne Rechnungsnachweis ein Abzug von 2,5 Prozent vom Wiederbeschaffungswert für die anteilig enthaltene Mehrwertsteuer vorgenommen.
Bei Privatverkauf herrscht Steuerneutralität
Werden vergleichbare Fahrzeuge überwiegend von Privatleuten angeboten, so ist keine Mehrwertsteuer mehr ausweisbar und der Wiederbeschaffungswert wird auch ohne Rechnungsnachweis voll reguliert.
Soll als Übersicht dienen, ist natürlich nicht Gottes Gebot und kann gern ergänzt werden.
92 Antworten
Offengestanden verstehe ich nicht, was für ein Sinn die zeitnahe Versendung eines Faxes, und einer Mail und ein Telefonanruf ergeben soll.
Das kann doch nur eine Verzögerung hinsichtlich der Bearbeitung bedeuten.
Die Mail wäre das einzige richtig gewesen, da diese als Soforttermin einem Sachbearbeiter angezeigt wird.
Da die HUK, wie leider andere Gesellschaften auch, 95 % der Schäden als Team - und nicht als Sachbearbeiter Schäden bearbeitet, landet man bei Telefonaten immer bei einem anderen Sachbearbeiter.
Vermutlich wurde die Vertrags- und nicht die Schadenabteilung angerufen. Das würde auch erklären, dass die Anfrage an die richtige Abteilung weitergegeben wird.
Zitat:
@germania47 schrieb am 16. Oktober 2019 um 11:30:06 Uhr:
Offengestanden verstehe ich nicht, was für ein Sinn die zeitnahe Versendung eines Faxes, und einer Mail und ein Telefonanruf ergeben soll.
Das kann doch nur eine Verzögerung hinsichtlich der Bearbeitung bedeuten.
Die Mail wäre das einzige richtig gewesen, da diese als Soforttermin einem Sachbearbeiter angezeigt wird.
Da die HUK, wie leider andere Gesellschaften auch, 95 % der Schäden als Team - und nicht als Sachbearbeiter Schäden bearbeitet, landet man bei Telefonaten immer bei einem anderen Sachbearbeiter.
Vermutlich wurde die Vertrags- und nicht die Schadenabteilung angerufen. Das würde auch erklären, dass die Anfrage an die richtige Abteilung weitergegeben wird.
Germania,
Es wurde die Schadenabteilung angerufen!
schade, dass das so nicht geklappt hat. vermutlich liegt es an der struktur der sachbearbeitung.. wenn du langeweile hast, dann ruf dort morgen noch mal an und verlange einen vorgesetzten. ich denke mal nicht, dass der dich abwimmelt.. viel erfolg!
Morgen zusammen,
Gerade habe ich eine email von der Versicherung bekommen bekommen. Die zahlen die 1756,30€ nach...siehe Bild...
Ich danke euch allen vielmals... besonders Dellenzaehler.
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Gottseidank, ist ja nochmal gutgegangen und das auch noch vergleichsweise schnell.
Zitat:
schade, dass das so nicht geklappt hat. vermutlich liegt es an der struktur der sachbearbeitung.. wenn du langeweile hast, dann ruf dort morgen noch mal an und verlange einen vorgesetzten. ich denke mal nicht, dass der dich abwimmelt.. viel erfolg!
Das ist wirklich ein guter Zeitvertreib bei Langerweile........😁
Bei den Cobolden bist du so ungefähr 20 Minuten in der Warteschleife und
wirst dann rausgeschmissen. Ohne Scheiß, ist wirklich so........🙁
schön, dass es geklappt hat. ich hatte es ja auch nicht anders erwartet...
ja die huk.. bei denen rufe ich auch dienstlich ungern an... da erreicht man nie einen..
Moin!
Sorry, dass ich diesen Thread noch mal hoch hole...!
Zunächst einmal Glückwunsch an den TE, dass es letztlich noch gut ausgegangen ist...; Dank der kompetenten Hilfe hier im Forum. Chapeau!
Meine Frage: Der Schaden laut dem Gutachten betrug 6635,57€ inkl. MWST und der Wiederbeschaffungswert (WBW) bei 11.000€. Der WBW ist doch im Prinzip der Betrag, den man hätte im Grunde aufbringen müssen, um (exakt) diesen Wagen "jetzt" ohne Schadenseintritt zu erwerben. Oder? Quasi der Wert des Wagens ohne Schaden...
Hier also 11t€. Der Schaden beträgt aber "nur" 6635€; warum handelt es sich denn dann um einen Totalschaden?
Das verstehe ich nicht.
Hätte der TE auch der VK-Versicherung sagen können, repariert bzw. zahlt mir einfach den Reparaturschaden in dieser Höhe? Weil der TE z.B. den Wagen gerne weiter fahren möchte...
Stehe gerade total auf dem Schlauch, sorry.
Weil der Restwert des Autos noch vom WBW abgezogen wird. Ist die Verbleibende Summe niedriger als die Rep Kosten, darf die Versicherung nur diese Differenz als Schadenssumme begleichen. Möchte man trotzdem reparieren, muss man das Auto noch nach der Reparatur weitere 6 Monate behalten.
Grüße
Steini
Wußte ich auch noch nicht
Zitat:
@steini111 schrieb am 25. Oktober 2019 um 23:02:03 Uhr:
Weil der Restwert des Autos noch vom WBW abgezogen wird. Ist die Verbleibende Summe niedriger als die Rep Kosten, darf die Versicherung nur diese Differenz als Schadenssumme begleichen. Möchte man trotzdem reparieren, muss man das Auto noch nach der Reparatur weitere 6 Monate behalten.Grüße
Steini
Das gilt aber nur für einen KH- Schaden, nicht aber für einen VK-Schaden.
Bei einen VK Schaden kann der Versicherungsnehmer bis zu Höhe des WBW reparieren, aber nur gegen Rechnungsnachweis.
Ohne Reparaturnachweis erfolgt eine Abrechnung WBW-RW
Die 6 Monate Haltefrist ist nur im KH- Schaden existent und ist Thema bei der "Opfergrenzen- Reparatur" (130% Regelung)
Ok und vielen Dank steini111!
Also wurde hier fiktiv abgerechnet?
Aber hätte der TE sich dazu entschlossen, den Schaden auf Rechnung mit MWST reparieren zu lassen, hätte er dann diese 6635€ brutto abzüglich des Selbstbehaltes der VK (300€) erhalten?
Echt traurig, dass ich sowas fragen muss....
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 25. Oktober 2019 um 23:14:16 Uhr:
Ok und vielen Dank steini111!
Also wurde hier fiktiv abgerechnet?
Aber hätte der TE sich dazu entschlossen, den Schaden auf Rechnung mit MWST reparieren zu lassen, hätte er dann diese 6635€ brutto abzüglich des Selbstbehaltes der VK (300€) erhalten?
Echt traurig, dass ich sowas fragen muss....
Ja hätte er da die Bruttoreparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen.
Also der Plan ist gerade dass ich den Wagen reparieren lassen werde... Danach will ich der Versicherung bescheid geben dass er repariert ist damit die ihn wieder „gesund“ schreiben! Bzw die schicken dann bestimmt wieder einen gutachter vorbei damit er sich das anschaut... weil aktuell ist er als Totalschaden deklariert.
Wenn du ihn "Vollständig und Fachgerecht" reparieren lässt, dann bezahlt dir die Versicherung auch die kompletten Reparaturkosten.
Nicht nur das, was sie jetzt in der Totalschadenabrechnung schon überwiesen haben.
@ Dellenzähler.
Dieser Audi wird also sogar ohne Differenzbesteuerung bewertet?
Wann ist das denn so?
Viele Fahrzeuge mit solchem Alter werden doch mit der Differenzsteuer bewertet.
Woran wird das denn festgemacht? Bzw. wer entscheidet das, wann mit und wann ohne?