Abrechnung der Vollkasko Versicherung
Hallo Leute,
Ich hoffe man kann mich hier aufklären. Irgendwie blicke ich nicht mit der Vollkaskoabrechnung meiner Versicherung durch.
Aufgrund eines Unfalles habe ich meine Vollkasko Versicherung in Anspruch genommen. Nachdem nun der Gutachter den Schaden aufgenommen hat, habe ich nun auch paar Zahlen.
Also: Schaden des Wagens sind 6635,57€ mit MwSt., ohne MwSt. 5576,11
Wiederbeschaffungswert wurde mit 11000€ beziffert.
Restwert des Wagens sind mit 5622€ beziffert.
Nun, da ich nach Gutachten abrechnen möchte, müsste mir die Versicherung doch die Differenz von Wiederbeschaffungswert (11000€) und Restwert (5622€) überweisen.
Diese aber rechnet bei dem Wiederbeschaffungswert mit 9243,70€.
Wieso rechnen die nicht mit den angegebenen 11000€?
Ich hoffe man kann mir das hier mal erläutern... ??
Beste Antwort im Thema
mal etwas für die FAQ:
Was heißt regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral?
Gehört ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen eines Unternehmens, das zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann gilt die ausgewiesene Mehrwertsteuer als durchlaufender Posten. Im Rahmen der Schadenregulierung wird sie entsprechend nicht erstattet, auch wenn ein Rechnungsnachweis vorliegt.
Bei Fahrzeugen im Privatvermögen wird seit 2002 die ausweisbare Mehrwertsteuer nur noch gegen Rechnungsnachweis erstattet.
Tauchen die Begriffe regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral im Gutachten des Kfz-Sachverständigen auf, könnt Ihr daraus schließen, wo Ihr üblicherweise ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug erwerben können: beim Händler oder von privat.
Die Regelbesteuerung gilt für Neuwagen und junge Gebrauchte
Neufahrzeuge werden beim Kauf mit dem üblichen Regelsteuersatz von derzeit 19 Prozent belegt. Befindet sich ein junger Gebrauchtwagen in Firmenbesitz (beispielsweise Hersteller, Autohaus, Autobank oder Leasingfirma), kann die Mehrwertsteuer auch mit 19 Prozent ausgewiesen werden.
Wenn vergleichbare Fahrzeuge überwiegend regelbesteuert angeboten werden, erstattet die Versicherung auch bei Privatfahrzeugen ohne Nachweis den Netto-Wiederbeschaffungswert.
Weist der Kunde die Investition mit Mehrwertsteuer nach, erstattet die Versicherung auch die Mehrwertsteuer.
Der Gebrauchtwagenhändler zahlt die Differenzsteuer
Nimmt ein Gebrauchtwagenhändler ein Privatfahrzeug in Zahlung, ist die Mehrwertsteuer mit 19 Prozent nicht mehr ausweisbar. Beim Verkauf wird auf die Differenz zwischen Ankauf und Verkauf Mehrwertsteuer fällig, die mit durchschnittlich 2,5 Prozent vom Wiederbeschaffungswert als „Differenzsteuer“ angenommen wird.
Werden vergleichbare Fahrzeuge überwiegend bei Händlern aus privatem Vorbesitz angeboten, dann wird ohne Rechnungsnachweis ein Abzug von 2,5 Prozent vom Wiederbeschaffungswert für die anteilig enthaltene Mehrwertsteuer vorgenommen.
Bei Privatverkauf herrscht Steuerneutralität
Werden vergleichbare Fahrzeuge überwiegend von Privatleuten angeboten, so ist keine Mehrwertsteuer mehr ausweisbar und der Wiederbeschaffungswert wird auch ohne Rechnungsnachweis voll reguliert.
Soll als Übersicht dienen, ist natürlich nicht Gottes Gebot und kann gern ergänzt werden.
92 Antworten
"Und ist's auch Wahnsinn, so hat er doch Methode."
Da frage ich mich, wo Goethe sein Wissen über Versicherungen her hatte. 😁
Zitat:
@Mindscape schrieb am 13. Oktober 2019 um 14:33:16 Uhr:
Naja... Wenn man mal überlegt, wie so eine Abrechnung von der Erfassung funktioniert.
Da gibt man einen Betrag ein und hat dann drei Optionen zur Auswahl:
- Regelbesteuert
- Privatmarkt
- X,X % Differenzbesteuerung
Ein falscher Klick und das ganze ist passiert.
Wenn das so laufen würde, ohne jede Gegenkontrolle, müsste es ja andersrum auch vorkommen.
Nämlich dass ein eigentlich regelbesteuerter WBW ohne Abzug ausgezahlt wird.
Ist mir in 35 Jahren aber nicht ein einziges Mal begegnet.
Der gegengesetzte Fall allerdings schon sehr häufig.
Merkwürdig, oder???
Habe heute der Versicherung einen Brief geschickt worin ich erläutert habe dass die sich vertan haben müssten. Habe noch den Anhang von Dellenzaehler drangehangen... mal sehen was kommen wird...
Zitat:
@Ferdi80 schrieb am 14. Oktober 2019 um 19:36:12 Uhr:
Habe heute der Versicherung einen Brief geschickt worin ich erläutert habe dass die sich vertan haben müssten. Habe noch den Anhang von Dellenzaehler drangehangen... mal sehen was kommen wird...
heutzutage schicken nur rentner briefe an die versicherung. völlig aus der mode sowas.. warum hast du nicht einfach angerufen? dann wäre das geld vielleicht sogar morgen schon auf deinem konto gewesen.. aber so wird das evtl. wieder dauern...
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@beachi
heutzutage schicken nur rentner briefe an die versicherung. völlig aus der mode sowas.. warum hast du nicht einfach angerufen? dann wäre das geld vielleicht sogar morgen schon auf deinem konto gewesen.. aber so wird das evtl. wieder dauern...
das glaubt aber auch nur du.........
es war vielleicht etwas überspitzt geschrieben.. aber der anteil an briefen ist für mein empfinden für die heutige zeit einfach zu hoch. mail geht schneller, ist günstiger und ich kann viel öfter damit nerven. 🙂
da auch kaum post per einschreiben etc. kommt, kann man sich das porto und den gang zur post echt sparen...
ich will dir das ja auch glauben.
Die Bearbeitungzeit für eine Sachbearbeiter, welcher der Arbeitgeber diesem zugesteht, ist ja auch unter aller Kanone.
Aber ich glaube nicht wirklich, dass der TE am Telefon hier etwas erreichen kann, wer schreibt, der bleibt.......😉
Frag doch mal den Sachbearbeiter, ob er bei MT unterwegs ist... 😁
ich habe glücklicherweise keine zeitvorgaben. 🙂 was aber nicht heißt, dass nix zu tun wäre..
wenn ich jetzt mal von mir ausgehe, dann ist hier der sachverhalt ja klar. dann muss man auch mal seinen fehler eingestehen, bittet um entschuldigung und macht schnell am telefon die nachzahlung. passiert. gibt echt schlimmeres im leben. 🙂 bis sich den brief am ende wieder jemand anschaut... aber egal wie, ich bin sicher, dass der te zu seinem geld kommt. 🙂
Zitat:
@rrwraith schrieb am 14. Oktober 2019 um 19:00:46 Uhr:
Zitat:
@Mindscape schrieb am 13. Oktober 2019 um 14:33:16 Uhr:
Naja... Wenn man mal überlegt, wie so eine Abrechnung von der Erfassung funktioniert.
Da gibt man einen Betrag ein und hat dann drei Optionen zur Auswahl:
- Regelbesteuert
- Privatmarkt
- X,X % Differenzbesteuerung
Ein falscher Klick und das ganze ist passiert.Wenn das so laufen würde, ohne jede Gegenkontrolle, müsste es ja andersrum auch vorkommen.
Nämlich dass ein eigentlich regelbesteuerter WBW ohne Abzug ausgezahlt wird.
Ist mir in 35 Jahren aber nicht ein einziges Mal begegnet.
Der gegengesetzte Fall allerdings schon sehr häufig.
Merkwürdig, oder???
Das man davon nichts hört liegt daran, dass sich die Leute nicht beschweren.
Das taucht dann in QS Berichten auf.
Habe gerade die Versicherung angerufen (HUK)... ich habe ihr alles geschildert und anschließend kam von ihr: „ da kann ich Ihnen leider nichts zu sagen, ich werde das so an die Abteilung weitergeben. Die werden sich dann bei Ihnen melden.“
Ist das so schwer einen Fehler zu korrigieren??? Man man man !
Zitat:
@Ferdi80 schrieb am 16. Oktober 2019 um 10:44:22 Uhr:
Habe gerade die Versicherung angerufen (HUK)... ich habe ihr alles geschildert und anschließend kam von ihr: „ da kann ich Ihnen leider nichts zu sagen, ich werde das so an die Abteilung weitergeben. Die werden sich dann bei Ihnen melden.“Ist das so schwer einen Fehler zu korrigieren??? Man man man !
war doch klar.........
Soviel zum Thema man kann doch über alles "sprechen"..........😁
Das geht nicht, auch wenn es hier immer anderes behauptet wird.....🙄
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 16. Oktober 2019 um 10:50:55 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 16. Oktober 2019 um 10:50:55 Uhr:
Zitat:
@Ferdi80 schrieb am 16. Oktober 2019 um 10:44:22 Uhr:
Habe gerade die Versicherung angerufen (HUK)... ich habe ihr alles geschildert und anschließend kam von ihr: „ da kann ich Ihnen leider nichts zu sagen, ich werde das so an die Abteilung weitergeben. Die werden sich dann bei Ihnen melden.“Ist das so schwer einen Fehler zu korrigieren??? Man man man !
war doch klar.........Soviel zum Thema man kann doch über alles "sprechen"..........😁
Das geht nicht, auch wenn es hier immer anderes behauptet wird.....🙄
Jep...