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Abrechnung der Vollkasko Versicherung

Hallo Leute,
Ich hoffe man kann mich hier aufklären. Irgendwie blicke ich nicht mit der Vollkaskoabrechnung meiner Versicherung durch.
Aufgrund eines Unfalles habe ich meine Vollkasko Versicherung in Anspruch genommen. Nachdem nun der Gutachter den Schaden aufgenommen hat, habe ich nun auch paar Zahlen.
Also: Schaden des Wagens sind 6635,57€ mit MwSt., ohne MwSt. 5576,11
Wiederbeschaffungswert wurde mit 11000€ beziffert.
Restwert des Wagens sind mit 5622€ beziffert.
Nun, da ich nach Gutachten abrechnen möchte, müsste mir die Versicherung doch die Differenz von Wiederbeschaffungswert (11000€) und Restwert (5622€) überweisen.
Diese aber rechnet bei dem Wiederbeschaffungswert mit 9243,70€.
Wieso rechnen die nicht mit den angegebenen 11000€?
Ich hoffe man kann mir das hier mal erläutern... ??

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Beste Antwort im Thema

mal etwas für die FAQ:

Was heißt regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral?

Gehört ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen eines Unternehmens, das zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann gilt die ausgewiesene Mehrwertsteuer als durchlaufender Posten. Im Rahmen der Schadenregulierung wird sie entsprechend nicht erstattet, auch wenn ein Rechnungsnachweis vorliegt.
Bei Fahrzeugen im Privatvermögen wird seit 2002 die ausweisbare Mehrwertsteuer nur noch gegen Rechnungsnachweis erstattet.
Tauchen die Begriffe regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral im Gutachten des Kfz-Sachverständigen auf, könnt Ihr daraus schließen, wo Ihr üblicherweise ein gleich­wertiges Ersatzfahrzeug erwerben können: beim Händler oder von privat.
Die Regelbesteuerung gilt für Neuwagen und junge Gebrauchte
Neufahrzeuge werden beim Kauf mit dem üblichen Regelsteuersatz von derzeit 19 Prozent belegt. Befindet sich ein junger Gebrauchtwagen in Firmenbesitz (beispielsweise Hersteller, Autohaus, Autobank oder Leasingfirma), kann die Mehrwertsteuer auch mit 19 Prozent ausgewiesen werden.
Wenn vergleichbare Fahrzeuge überwiegend regelbesteuert angeboten werden, erstattet die Versicherung auch bei Privatfahrzeugen ohne Nachweis den Netto-Wiederbeschaffungswert.
Weist der Kunde die Investition mit Mehrwertsteuer nach, erstattet die Versicherung auch die Mehrwertsteuer.
Der Gebrauchtwagenhändler zahlt die Differenzsteuer
Nimmt ein Gebrauchtwagenhändler ein Privatfahrzeug in Zahlung, ist die Mehrwertsteuer mit 19 Prozent nicht mehr ausweisbar. Beim Verkauf wird auf die Differenz zwischen Ankauf und Verkauf Mehrwertsteuer fällig, die mit durchschnittlich 2,5 Prozent vom Wiederbeschaffungswert als „Differenzsteuer“ angenommen wird.
Werden vergleichbare Fahrzeuge überwiegend bei Händlern aus privatem Vorbesitz angeboten, dann wird ohne Rechnungsnachweis ein Abzug von 2,5 Prozent vom Wiederbeschaffungswert für die anteilig enthaltene Mehrwertsteuer vorgenommen.
Bei Privatverkauf herrscht Steuerneutralität
Werden vergleichbare Fahrzeuge überwiegend von Privatleuten angeboten, so ist keine Mehrwertsteuer mehr ausweisbar und der Wiederbeschaffungswert wird auch ohne Rechnungsnachweis voll reguliert.
Soll als Übersicht dienen, ist natürlich nicht Gottes Gebot und kann gern ergänzt werden.

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Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:28:14 Uhr:


Begründung ist doch, dass hier fälschlicher Weise 19% abgezogen wurden sind.
Das wirst du doch wohl noch hinbekommen oder? ;)
Anwalt lass mal sein, den bezahlt nämlich du selber.

Klar bekomm ich das noch hin.. nur da ich nicht so dieses wissen bzw hintergrundwissen habe will die tante mir bestimmt die richtigkeit deren Berechnung erklären..

Da die VK trotz SV-Gutachten (vorsätzlich) falsch reguliert hat, ist sie im Zahlungsverzug und hätte deshalb auch die darauf entstehenden Anwaltskosten am Hals.

Schick ihr doch den Link zur Diskussion hier :D

schreib doch einfach, dass versehentlich 19% Steuer abezogen wurden.
Verweise auf das Gutachten und füge den Anhang von mir bei.
Das sollte reichen

Zitat:

@NDLimit schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:32:52 Uhr:

Schick ihr doch den Link zur Diskussion hier :D

oh ja, super Idee.......

:D

Zitat:

@NDLimit schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:32:52 Uhr:


Schick ihr doch den Link zur Diskussion hier :D

Hahah

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:34:17 Uhr:


schreib doch einfach, dass versehentlich 19% Steuer abezogen wurden.
Verweise auf das Gutachten und füge den Anhang von mir bei.
Das sollte reichen

Ja werde denen dann mal ne email schreiben... und deinen Anhang anheften...

mal etwas für die FAQ:

Was heißt regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral?

Gehört ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen eines Unternehmens, das zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann gilt die ausgewiesene Mehrwertsteuer als durchlaufender Posten. Im Rahmen der Schadenregulierung wird sie entsprechend nicht erstattet, auch wenn ein Rechnungsnachweis vorliegt.
Bei Fahrzeugen im Privatvermögen wird seit 2002 die ausweisbare Mehrwertsteuer nur noch gegen Rechnungsnachweis erstattet.
Tauchen die Begriffe regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral im Gutachten des Kfz-Sachverständigen auf, könnt Ihr daraus schließen, wo Ihr üblicherweise ein gleich­wertiges Ersatzfahrzeug erwerben können: beim Händler oder von privat.
Die Regelbesteuerung gilt für Neuwagen und junge Gebrauchte
Neufahrzeuge werden beim Kauf mit dem üblichen Regelsteuersatz von derzeit 19 Prozent belegt. Befindet sich ein junger Gebrauchtwagen in Firmenbesitz (beispielsweise Hersteller, Autohaus, Autobank oder Leasingfirma), kann die Mehrwertsteuer auch mit 19 Prozent ausgewiesen werden.
Wenn vergleichbare Fahrzeuge überwiegend regelbesteuert angeboten werden, erstattet die Versicherung auch bei Privatfahrzeugen ohne Nachweis den Netto-Wiederbeschaffungswert.
Weist der Kunde die Investition mit Mehrwertsteuer nach, erstattet die Versicherung auch die Mehrwertsteuer.
Der Gebrauchtwagenhändler zahlt die Differenzsteuer
Nimmt ein Gebrauchtwagenhändler ein Privatfahrzeug in Zahlung, ist die Mehrwertsteuer mit 19 Prozent nicht mehr ausweisbar. Beim Verkauf wird auf die Differenz zwischen Ankauf und Verkauf Mehrwertsteuer fällig, die mit durchschnittlich 2,5 Prozent vom Wiederbeschaffungswert als „Differenzsteuer“ angenommen wird.
Werden vergleichbare Fahrzeuge überwiegend bei Händlern aus privatem Vorbesitz angeboten, dann wird ohne Rechnungsnachweis ein Abzug von 2,5 Prozent vom Wiederbeschaffungswert für die anteilig enthaltene Mehrwertsteuer vorgenommen.
Bei Privatverkauf herrscht Steuerneutralität
Werden vergleichbare Fahrzeuge überwiegend von Privatleuten angeboten, so ist keine Mehrwertsteuer mehr ausweisbar und der Wiederbeschaffungswert wird auch ohne Rechnungsnachweis voll reguliert.
Soll als Übersicht dienen, ist natürlich nicht Gottes Gebot und kann gern ergänzt werden.

hier von betrügerischen absichten zu sprechen ist ja wohl absurd! :confused: aber derjenige ist sicher selbst unfehlbar..
da hat bestenfalls einfach jemand gepennt, schlimmstenfalls ist er/sie/es fachlich unqualifiziert.
es wurde ja schon mitgeteilt, dass hier selbst das gutachten keine steuer ausweist. das kann man dem sachbearbeiter dann gern mal vorhalten. also rufe da am montag früh gleich an. anwalt etc. alles käse, dauert nur noch länger und mehr kommt dabei auch nicht rum..

Die Sachbearbeiter bei etlichen Versicherungen pennen öfter mal oder sind unqualifiziert. Das passiert so oft, dass man auf die Idee kommen könnte: ey - die machen das extra...
Das könnte dann schon nahe am Betrug sein.
Steht oben ja schon - Anwalt einschalten, sonst verliert man Geld!

@tomold dir ist leider auch nicht mehr zu helfen.. vielleicht beliest du dich erst mal zum thema betrug, bevor du hier anderen nachplapperst..

Beachi - versuch einfach mein Posting oben zu verstehen...
Gut ok - wird nix, ist auch egal, auf der Basis haben wir uns wenig zu sagen...
Versicherungsaccounts werden von vielen benutzt, eins haben alle Nutzer gemein - sie reden viel Müll und versuchen Geschädigte weiter zu schädigen.

du hast halt einfach keine argumente (oder einfach keinen schimmer, was genau betrug ist) und weichst daher vom thema ab. das sagt viel über dein wesen aus. (erwähnte ich bereits im 1. satz im obigen beitrag)
cheers!

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