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Abrechnung der Vollkasko Versicherung
Hallo Leute,
Ich hoffe man kann mich hier aufklären. Irgendwie blicke ich nicht mit der Vollkaskoabrechnung meiner Versicherung durch.
Aufgrund eines Unfalles habe ich meine Vollkasko Versicherung in Anspruch genommen. Nachdem nun der Gutachter den Schaden aufgenommen hat, habe ich nun auch paar Zahlen.
Also: Schaden des Wagens sind 6635,57€ mit MwSt., ohne MwSt. 5576,11
Wiederbeschaffungswert wurde mit 11000€ beziffert.
Restwert des Wagens sind mit 5622€ beziffert.
Nun, da ich nach Gutachten abrechnen möchte, müsste mir die Versicherung doch die Differenz von Wiederbeschaffungswert (11000€) und Restwert (5622€) überweisen.
Diese aber rechnet bei dem Wiederbeschaffungswert mit 9243,70€.
Wieso rechnen die nicht mit den angegebenen 11000€?
Ich hoffe man kann mir das hier mal erläutern... ??
Beste Antwort im Thema
mal etwas für die FAQ:
Was heißt regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral?
Gehört ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen eines Unternehmens, das zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann gilt die ausgewiesene Mehrwertsteuer als durchlaufender Posten. Im Rahmen der Schadenregulierung wird sie entsprechend nicht erstattet, auch wenn ein Rechnungsnachweis vorliegt.
Bei Fahrzeugen im Privatvermögen wird seit 2002 die ausweisbare Mehrwertsteuer nur noch gegen Rechnungsnachweis erstattet.
Tauchen die Begriffe regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral im Gutachten des Kfz-Sachverständigen auf, könnt Ihr daraus schließen, wo Ihr üblicherweise ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug erwerben können: beim Händler oder von privat.
Die Regelbesteuerung gilt für Neuwagen und junge Gebrauchte
Neufahrzeuge werden beim Kauf mit dem üblichen Regelsteuersatz von derzeit 19 Prozent belegt. Befindet sich ein junger Gebrauchtwagen in Firmenbesitz (beispielsweise Hersteller, Autohaus, Autobank oder Leasingfirma), kann die Mehrwertsteuer auch mit 19 Prozent ausgewiesen werden.
Wenn vergleichbare Fahrzeuge überwiegend regelbesteuert angeboten werden, erstattet die Versicherung auch bei Privatfahrzeugen ohne Nachweis den Netto-Wiederbeschaffungswert.
Weist der Kunde die Investition mit Mehrwertsteuer nach, erstattet die Versicherung auch die Mehrwertsteuer.
Der Gebrauchtwagenhändler zahlt die Differenzsteuer
Nimmt ein Gebrauchtwagenhändler ein Privatfahrzeug in Zahlung, ist die Mehrwertsteuer mit 19 Prozent nicht mehr ausweisbar. Beim Verkauf wird auf die Differenz zwischen Ankauf und Verkauf Mehrwertsteuer fällig, die mit durchschnittlich 2,5 Prozent vom Wiederbeschaffungswert als „Differenzsteuer“ angenommen wird.
Werden vergleichbare Fahrzeuge überwiegend bei Händlern aus privatem Vorbesitz angeboten, dann wird ohne Rechnungsnachweis ein Abzug von 2,5 Prozent vom Wiederbeschaffungswert für die anteilig enthaltene Mehrwertsteuer vorgenommen.
Bei Privatverkauf herrscht Steuerneutralität
Werden vergleichbare Fahrzeuge überwiegend von Privatleuten angeboten, so ist keine Mehrwertsteuer mehr ausweisbar und der Wiederbeschaffungswert wird auch ohne Rechnungsnachweis voll reguliert.
Soll als Übersicht dienen, ist natürlich nicht Gottes Gebot und kann gern ergänzt werden.
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92 Antworten
@germania47
Danke für Danke,
mich wundert es aber schon ein wenig, dass der WBW bei der Summe nicht differenzbesteuert ausgewiesen wurde. :)
Ein paar mehr Infos wären da wirklich nicht schlecht....:)
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 17:49:06 Uhr:
@germania47
Danke für Danke,
mich wundert es aber schon ein wenig, dass der WBW bei der Summe nicht differenzbesteuert ausgewiesen wurde. :)
Ein paar mehr Infos wären da wirklich nicht schlecht....:)
Was willst du zb wissen ?
Hersteller
Typ
Tag/Monat/Jahr der Erstzulassung
KM-Stand
KBA-Code (steht oben) in der Zulassungsbescheinigung
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 17:53:24 Uhr:
Hersteller
Typ
Tag/Monat/Jahr der Erstzulassung
KM-Stand
KBA-Code (steht oben) in der Zulassungsbescheinigung
Audi A4 Avant
EZ 10/2010
197.000km
0588 AHE
Augenblick bitte.......
[quote]
[i]@Ferdi80 schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:03:44 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 17:53:24 Uhr:
Hersteller
Typ
Tag/Monat/Jahr der Erstzulassung
KM-Stand
KBA-Code (steht oben) in der Zulassungsbescheinigung
Audi A4 Avant
EZ 10/2010
197.000km
0588 AHE
Quattro? Tiptronic ? Ambition oder Ambiete?
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:07:59 Uhr:
[quote]
[i]@Ferdi80 schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:03:44 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:07:59 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 17:53:24 Uhr:
Hersteller
Typ
Tag/Monat/Jahr der Erstzulassung
KM-Stand
KBA-Code (steht oben) in der Zulassungsbescheinigung
Audi A4 Avant
EZ 10/2010
197.000km
0588 AHE
[/quote
Quattro? Tiptronic ? Ambition oder Ambiete?
Quattro, S tronic, S-Line Sport
dein Auto wird am Privatmarkt gehandelt, bei einem 9 Jahre alten Auto auch nicht ungewöhnlich.
Hier darf also vom WBW überhaupt nicht abgezogen werden.
Gugst du den Anhang.
Kannst du ruhig dem Sachbearbeiter der Versicherung übermiteln, damit er es glaubt.
Seinem selbst beauftragten SV glaubt er wohl eher nicht........:rolleyes:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:17:48 Uhr:
dein Auto wird am Privatmarkt gehandelt, bei einem 9 Jahre alten Auto auch nicht ungewöhnlich.
Hier darf also vom WBW überhaupt nicht abgezogen werden.
Gugst du den Anhang.
Kannst du ruhig dem Sachbearbeiter der Versicherung übermiteln, damit er es glaubt.
Seinem selbst beauftragten SV glaubt er wohl eher nicht........:rolleyes:
Jetzt versteh ich gar nichts mehr...
Was kann bzw soll ich nun deiner meinung nach machen?
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:17:48 Uhr:
dein Auto wird am Privatmarkt gehandelt, bei einem 9 Jahre alten Auto auch nicht ungewöhnlich.
Hier darf also vom WBW überhaupt nicht abgezogen werden.
Gugst du den Anhang.
Kannst du ruhig dem Sachbearbeiter der Versicherung übermiteln, damit er es glaubt.
Seinem selbst beauftragten SV glaubt er wohl eher nicht........:rolleyes:
Meiner ist kein EU 6. EU5. Hoff das ist nicht relevant...
@Ferdi80
Meiner ist kein EU 6. EU5. Hoff das ist nicht relevant...
nein, ist hierfür nicht relevant
@Ferdi80
Jetzt versteh ich gar nichts mehr...
Was kann bzw soll ich nun deiner meinung nach machen?
Die Versicherung anschreiben und den hier schon genannten Betrag (abgezogene Steuer von 19%) nachfordern, ganz einfach...:)
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:22:39 Uhr:
@Ferdi80
Meiner ist kein EU 6. EU5. Hoff das ist nicht relevant...
nein, ist hierfür nicht relevant
Was soll ich bzw. Kann ich denn nun machen?
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:24:25 Uhr:
@Ferdi80
Jetzt versteh ich gar nichts mehr...
Was kann bzw soll ich nun deiner meinung nach machen?
Die Versicherung anschreiben und den hier schon genannten Betrag (abgezogene Steuer von 19%) nachfordern, ganz einfach...:)
Ok und was soll ich als Begründung schreiben ? Oder lieber gegebenenfalls Anwalt machen lassen?
Begründung ist doch, dass hier fälschlicher Weise 19% abgezogen wurden sind.
Das wirst du doch wohl noch hinbekommen oder? ;)
Anwalt lass mal sein, den bezahlt nämlich du selber.