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Abrechnung der Vollkasko Versicherung

Themenstarteram 12. Oktober 2019 um 14:18

Hallo Leute,

Ich hoffe man kann mich hier aufklären. Irgendwie blicke ich nicht mit der Vollkaskoabrechnung meiner Versicherung durch.

Aufgrund eines Unfalles habe ich meine Vollkasko Versicherung in Anspruch genommen. Nachdem nun der Gutachter den Schaden aufgenommen hat, habe ich nun auch paar Zahlen.

Also: Schaden des Wagens sind 6635,57€ mit MwSt., ohne MwSt. 5576,11

Wiederbeschaffungswert wurde mit 11000€ beziffert.

Restwert des Wagens sind mit 5622€ beziffert.

Nun, da ich nach Gutachten abrechnen möchte, müsste mir die Versicherung doch die Differenz von Wiederbeschaffungswert (11000€) und Restwert (5622€) überweisen.

Diese aber rechnet bei dem Wiederbeschaffungswert mit 9243,70€.

Wieso rechnen die nicht mit den angegebenen 11000€?

Ich hoffe man kann mir das hier mal erläutern... ??

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Beste Antwort im Thema

mal etwas für die FAQ:

 

Was heißt regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral?

 

Gehört ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen eines Unternehmens, das zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann gilt die ausgewiesene Mehrwertsteuer als durchlaufender Posten. Im Rahmen der Schadenregulierung wird sie entsprechend nicht erstattet, auch wenn ein Rechnungsnachweis vorliegt.

Bei Fahrzeugen im Privatvermögen wird seit 2002 die ausweisbare Mehrwertsteuer nur noch gegen Rechnungsnachweis erstattet.

Tauchen die Begriffe regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral im Gutachten des Kfz-Sachverständigen auf, könnt Ihr daraus schließen, wo Ihr üblicherweise ein gleich­wertiges Ersatzfahrzeug erwerben können: beim Händler oder von privat.

Die Regelbesteuerung gilt für Neuwagen und junge Gebrauchte

Neufahrzeuge werden beim Kauf mit dem üblichen Regelsteuersatz von derzeit 19 Prozent belegt. Befindet sich ein junger Gebrauchtwagen in Firmenbesitz (beispielsweise Hersteller, Autohaus, Autobank oder Leasingfirma), kann die Mehrwertsteuer auch mit 19 Prozent ausgewiesen werden.

Wenn vergleichbare Fahrzeuge überwiegend regelbesteuert angeboten werden, erstattet die Versicherung auch bei Privatfahrzeugen ohne Nachweis den Netto-Wiederbeschaffungswert.

Weist der Kunde die Investition mit Mehrwertsteuer nach, erstattet die Versicherung auch die Mehrwertsteuer.

Der Gebrauchtwagenhändler zahlt die Differenzsteuer

Nimmt ein Gebrauchtwagenhändler ein Privatfahrzeug in Zahlung, ist die Mehrwertsteuer mit 19 Prozent nicht mehr ausweisbar. Beim Verkauf wird auf die Differenz zwischen Ankauf und Verkauf Mehrwertsteuer fällig, die mit durchschnittlich 2,5 Prozent vom Wiederbeschaffungswert als „Differenzsteuer“ angenommen wird.

Werden vergleichbare Fahrzeuge überwiegend bei Händlern aus privatem Vorbesitz angeboten, dann wird ohne Rechnungsnachweis ein Abzug von 2,5 Prozent vom Wiederbeschaffungswert für die anteilig enthaltene Mehrwertsteuer vorgenommen.

Bei Privatverkauf herrscht Steuerneutralität

Werden vergleichbare Fahrzeuge überwiegend von Privatleuten angeboten, so ist keine Mehrwertsteuer mehr ausweisbar und der Wiederbeschaffungswert wird auch ohne Rechnungsnachweis voll reguliert.

Soll als Übersicht dienen, ist natürlich nicht Gottes Gebot und kann gern ergänzt werden.

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@germania47

Danke für Danke,

mich wundert es aber schon ein wenig, dass der WBW bei der Summe nicht differenzbesteuert ausgewiesen wurde. :)

 

Ein paar mehr Infos wären da wirklich nicht schlecht....:)

Themenstarteram 12. Oktober 2019 um 15:51

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 17:49:06 Uhr:

@germania47

Danke für Danke,

mich wundert es aber schon ein wenig, dass der WBW bei der Summe nicht differenzbesteuert ausgewiesen wurde. :)

 

Ein paar mehr Infos wären da wirklich nicht schlecht....:)

Was willst du zb wissen ?

Hersteller

Typ

Tag/Monat/Jahr der Erstzulassung

KM-Stand

KBA-Code (steht oben) in der Zulassungsbescheinigung

Themenstarteram 12. Oktober 2019 um 16:03

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 17:53:24 Uhr:

Hersteller

Typ

Tag/Monat/Jahr der Erstzulassung

KM-Stand

KBA-Code (steht oben) in der Zulassungsbescheinigung

Audi A4 Avant

EZ 10/2010

197.000km

0588 AHE

Augenblick bitte.......

[quote]

[i]@Ferdi80 schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:03:44 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 17:53:24 Uhr:

Hersteller

Typ

Tag/Monat/Jahr der Erstzulassung

KM-Stand

KBA-Code (steht oben) in der Zulassungsbescheinigung

Audi A4 Avant

EZ 10/2010

197.000km

0588 AHE

Quattro? Tiptronic ? Ambition oder Ambiete?

Themenstarteram 12. Oktober 2019 um 16:09

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:07:59 Uhr:

[quote]

[i]@Ferdi80 schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:03:44 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:07:59 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 17:53:24 Uhr:

Hersteller

Typ

Tag/Monat/Jahr der Erstzulassung

KM-Stand

KBA-Code (steht oben) in der Zulassungsbescheinigung

Audi A4 Avant

EZ 10/2010

197.000km

0588 AHE

[/quote

Quattro? Tiptronic ? Ambition oder Ambiete?

Quattro, S tronic, S-Line Sport

dein Auto wird am Privatmarkt gehandelt, bei einem 9 Jahre alten Auto auch nicht ungewöhnlich.

Hier darf also vom WBW überhaupt nicht abgezogen werden.

Gugst du den Anhang.

Kannst du ruhig dem Sachbearbeiter der Versicherung übermiteln, damit er es glaubt.

Seinem selbst beauftragten SV glaubt er wohl eher nicht........:rolleyes:

Themenstarteram 12. Oktober 2019 um 16:20

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:17:48 Uhr:

dein Auto wird am Privatmarkt gehandelt, bei einem 9 Jahre alten Auto auch nicht ungewöhnlich.

Hier darf also vom WBW überhaupt nicht abgezogen werden.

Gugst du den Anhang.

Kannst du ruhig dem Sachbearbeiter der Versicherung übermiteln, damit er es glaubt.

Seinem selbst beauftragten SV glaubt er wohl eher nicht........:rolleyes:

Jetzt versteh ich gar nichts mehr...

 

Was kann bzw soll ich nun deiner meinung nach machen?

Themenstarteram 12. Oktober 2019 um 16:21

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:17:48 Uhr:

dein Auto wird am Privatmarkt gehandelt, bei einem 9 Jahre alten Auto auch nicht ungewöhnlich.

Hier darf also vom WBW überhaupt nicht abgezogen werden.

Gugst du den Anhang.

Kannst du ruhig dem Sachbearbeiter der Versicherung übermiteln, damit er es glaubt.

Seinem selbst beauftragten SV glaubt er wohl eher nicht........:rolleyes:

Meiner ist kein EU 6. EU5. Hoff das ist nicht relevant...

@Ferdi80

Meiner ist kein EU 6. EU5. Hoff das ist nicht relevant...

nein, ist hierfür nicht relevant

@Ferdi80

Jetzt versteh ich gar nichts mehr...

Was kann bzw soll ich nun deiner meinung nach machen?

Die Versicherung anschreiben und den hier schon genannten Betrag (abgezogene Steuer von 19%) nachfordern, ganz einfach...:)

Themenstarteram 12. Oktober 2019 um 16:25

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:22:39 Uhr:

@Ferdi80

Meiner ist kein EU 6. EU5. Hoff das ist nicht relevant...

nein, ist hierfür nicht relevant

Was soll ich bzw. Kann ich denn nun machen?

Themenstarteram 12. Oktober 2019 um 16:26

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. Oktober 2019 um 18:24:25 Uhr:

@Ferdi80

Jetzt versteh ich gar nichts mehr...

Was kann bzw soll ich nun deiner meinung nach machen?

Die Versicherung anschreiben und den hier schon genannten Betrag (abgezogene Steuer von 19%) nachfordern, ganz einfach...:)

Ok und was soll ich als Begründung schreiben ? Oder lieber gegebenenfalls Anwalt machen lassen?

Begründung ist doch, dass hier fälschlicher Weise 19% abgezogen wurden sind.

Das wirst du doch wohl noch hinbekommen oder? ;)

Anwalt lass mal sein, den bezahlt nämlich du selber.

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