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  5. abnehmbare AHK ist "eingerostet" kriege sie nicht mehr weg!

abnehmbare AHK ist "eingerostet" kriege sie nicht mehr weg!

Hat jemand einen Tipp wie ich meine abnehmbare AHK wieder abnehmen kann?
Sie war den gabzen Winter dran, nun habe ich erfahren dass ich sie abnehmen muss.
Das will ich jetzt auch gerne tun, aber den Schlüssel kriege ich zwar noch rein, jedoch
hat der keinen Widerstand mehr!
Hat jmd. eine Idee??
(Renaul Scenic Bj. 2008)

Beste Antwort im Thema
Moin Moin !

Zitat:

Abnehmbare müssen , wenn
nicht benutzt wird,ab

Zitat:

Nein, die Forderung kommt von den Versicherungen. Unfälle werden teurer, wenn abnehmbare Hängerkupplungen dranbleiben.

Bei einem Auffahrunfall muss man z.B. einen Teil des Schadens selbst tragen, auch wenn man schuldlos ist. Schadensminderungspflicht.

Gilt natürlich auch wenn man seine abnehmbare Hängerkupplung festrotten lässt, weil man dann ja offensichtlich der Schadensminderungspflicht für einen längeren Zeitraum nicht nachgekommen ist...

Das erste ist nicht immer richtig ,das zweite völliger Blödsinn ,der aber tatsächlich von einigen Versicherern gerne verbreitet wird.
Was stimmt nun ? Eine Anhängerkupplung darf das KZ nicht verdecken , bei einigen Fzg-typen ist dieses aber so ,bei diesen muss bei Nichtbenutzung aus diesem Grund die AHK entfernt werden.
In der Tat versuchen aber manche Versicherer sich vor Zahlungen zu drücken oder diese zu kürzen ,indem sie völlig blödsinnige Behauptungen aufstellen. Da werden die schwachsinnigsten Behauptungen aufgestellt ,denen allen eines gemein ist: Sie stimmen einfach nicht und sollen nur dazu führen ,dass der Geschädigte seinen gerechtfertigten Anspruch nicht ersetzt bekommt. Dagegen hilft regelmässig nur eines : 1. Einen Anwalt nehmen ! Diesen muss die Versicherung auch bezahlen !
2. Sich selber schlau machen ! Anwälte haben ,wie ich gerade wieder selber feststellen musste ,selber oft keinen Plan und auch keine Lust ,sich zu informieren,wenn der Streitwert (und damit ihre Gebühren) relativ niedrig sind. Macht nichts ,da muss man eben gegen 2 Fronten kämpfen und am Ende wird die Versicherung einknicken.
Warum kann man nicht gegen die Minderungspflicht verstossen haben ?
Zum einen ist die Behauptung, ohne montierten Haken wäre der Schaden geringer , völlig hypothetisch und kann in keiner Weise nachgewiesen und schon gar nicht Centgenau beziffert werden. Zum anderen ,wenn man dieser Behauptung folgen würde, hätte man ja auch vor Antritt der Fahrt bspw. die Rücksitzbank ausbauen müssen ,denn diese war zum Zeitpunkt des Unfalls ja nicht besetzt ,wurde also nicht benötigt und wäre dann auch nicht beschädigt worden. Man hätte auch nicht dieses Fzg nehmen dürfen ,sondern einen billigen Kleinwagen ,dann wäre der Schaden ja auch geringer gewesen. Als nächstes hätte dieser Wagen aber uralt sein müssen ,dann wäre der Schaden nochmals niedriger. Schlussendlich hat man gegen die Minderungspflicht bereits dadurch verstossen ,dass man überhaupt zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort war , sonst wäre nämlich gar kein Schaden entstanden !
Ist alles Quark !!! Es geht hier um Haftpflichtschäden ! Da hat man als Geschädigter keinen Vertrag mit der regulierenden Versicherung abgeschlossen , insofern sind alle Hinweise auf die Vertragsbedingungen schon einmal grundsätzlich völlig gegenstandslos !
Die Regulierung verläuft ausschliesslich nach dem BGB ! Und danach hat die Versicherung den Geschädigten so zu entschädigen ,dass er hinterher nicht schlechter dasteht als vor dem Unfall.
Ausserdem muss sie dessen Anwalt bezahlen ,den der Geschädigte immer nehmen kann ,und zwar unabhängig von der Schadenshöhe. Schliesslich ist es dem Geschädigten nicht zuzumuten ,sich selber um die Abwicklung zu kümmern ,denn das hätte er ohne Unfall auch nicht müssen.Ausserdem ist es ihm nicht zuzumuten sich mit der Versicherung mit ungleichen Waffen zu streiten ,denn diese verfügt selbstverständlich über eigene Anwälte , die sich auch bestens auskennen.
Weiter , gerne von Versicherern genannte Behauptungen, um die Regulierung gesetzwidrig zu kürzen: Durch die Reparatur wird der Wiederbeschaffungswert des Fzges erhöht , infolgedessen die Rechnung um diesen fiktiven Betrag gekürzt. Ist genauso ein Blödsinn , mir ist kein Fall bekannt ,wo ein potentieller Käufer bereit wäre , für einen reparierten Unfallwagen mehr zu bezahlen als für das identische Fzg in unfallfreiem Zustand.
Das Gleiche gilt für den Abzug"neu für alt" . Auch diese gibt es nur im Kaskofall ,aber das steht in dem Vertrag ,den man mit seiner EIGENEN Versicherung abschliesst. Im Haftpflichtfall kann es diesen Abzug gar nicht geben ,da bereits der Gutachter ev. vorhandene Vorschäden aufgeführt und in seine Kalkulation eingebaut hat.
MfG Volker

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und in Zukunft muß rund ums Fahrzeug 4m breit abgesperrt werden,
wegen den blinden Fußgängern, oder?

Zitat:

Original geschrieben von S1623


Hat jemand einen Tipp wie ich meine abnehmbare AHK wieder abnehmen kann?

Gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit dem Hammer schafft.

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78



Zitat:

Original geschrieben von Focus-CC


PS: Was das mit dem "Schlüssel" zu tun hat muss ich nicht verstehen .
Also, was soll das unkoordinierte Gefummel am Schloß ?
Ohne Schlüssel kann man das Veriegelungsrad nicht bewegen.
Schlüssel ist also immer bei der Montage (ab oder dran) erforderlich. Siehe Bild.

In der Regel nicht. Dann reicht das reine Entriegeln.
Geht nicht! s.o.

Hallo,
meine AHK sieht etwa so aus wie hier abgebildet.

Funktioniert ohne Aufschließen, es sei denn der Letzte hatte abgeschlossen......
Merkt man aber daran wie weit man den Knauf drehen kann .
Egal ob angerottet oder nicht, der 3-eckige Knauf braucht relativ viel Kraft zum Entriegeln.
Ich würde einen 2. Mann empfehlen. Einer dreht mit Gewalt und der Andere ist mit einem Hammer bewaffnet.

Zitat:

Original geschrieben von Focus-CC



Zitat:

Original geschrieben von Oskar78



Hallo,
meine AHK sieht etwa so aus wie hier abgebildet.

Funktioniert ohne Aufschließen, es sei denn der Letzte hatte abgeschlossen......
Merkt man aber daran wie weit man den Knauf drehen kann .
Egal ob angerottet oder nicht, der 3-eckige Knauf braucht relativ viel Kraft zum Entriegeln.
Ich würde einen 2. Mann empfehlen. Einer dreht mit Gewalt und der Andere ist mit einem Hammer bewaffnet.

bei der westfalia geht nichts ohne schlüssel :

http://www.youtube.com/watch?v=Td3ssLD55PA;)

Zitat:

Original geschrieben von redactros


Hab` ich irgendwo  ( hier ? ) mal gelesen . Abnehmbare müssen , wenn
nicht benutzt wird ,  ab . Hat sich bestimmt der Radfahrer von
unseren Politikern ausgedacht .

Nein, die Forderung kommt von den Versicherungen. Unfälle werden teurer, wenn abnehmbare Hängerkupplungen dranbleiben.

Bei einem Auffahrunfall muss man z.B. einen Teil des Schadens selbst tragen, auch wenn man schuldlos ist. Schadensminderungspflicht.

Gilt natürlich auch wenn man seine abnehmbare Hängerkupplung festrotten lässt, weil man dann ja offensichtlich der Schadensminderungspflicht für einen längeren Zeitraum nicht nachgekommen ist...

Also nur noch Feste dranmachen und gut;)
Trotzdem ist das wieder ein Gesetz das zum Himmel stinkt! Einer fährt mir drauf und dann soll ich noch Schuld sein das ich im Weg war? Iss klar!!!

Moin Moin !

Zitat:

Abnehmbare müssen , wenn
nicht benutzt wird,ab

Zitat:

Nein, die Forderung kommt von den Versicherungen. Unfälle werden teurer, wenn abnehmbare Hängerkupplungen dranbleiben.

Bei einem Auffahrunfall muss man z.B. einen Teil des Schadens selbst tragen, auch wenn man schuldlos ist. Schadensminderungspflicht.

Gilt natürlich auch wenn man seine abnehmbare Hängerkupplung festrotten lässt, weil man dann ja offensichtlich der Schadensminderungspflicht für einen längeren Zeitraum nicht nachgekommen ist...

Das erste ist nicht immer richtig ,das zweite völliger Blödsinn ,der aber tatsächlich von einigen Versicherern gerne verbreitet wird.
Was stimmt nun ? Eine Anhängerkupplung darf das KZ nicht verdecken , bei einigen Fzg-typen ist dieses aber so ,bei diesen muss bei Nichtbenutzung aus diesem Grund die AHK entfernt werden.
In der Tat versuchen aber manche Versicherer sich vor Zahlungen zu drücken oder diese zu kürzen ,indem sie völlig blödsinnige Behauptungen aufstellen. Da werden die schwachsinnigsten Behauptungen aufgestellt ,denen allen eines gemein ist: Sie stimmen einfach nicht und sollen nur dazu führen ,dass der Geschädigte seinen gerechtfertigten Anspruch nicht ersetzt bekommt. Dagegen hilft regelmässig nur eines : 1. Einen Anwalt nehmen ! Diesen muss die Versicherung auch bezahlen !
2. Sich selber schlau machen ! Anwälte haben ,wie ich gerade wieder selber feststellen musste ,selber oft keinen Plan und auch keine Lust ,sich zu informieren,wenn der Streitwert (und damit ihre Gebühren) relativ niedrig sind. Macht nichts ,da muss man eben gegen 2 Fronten kämpfen und am Ende wird die Versicherung einknicken.
Warum kann man nicht gegen die Minderungspflicht verstossen haben ?
Zum einen ist die Behauptung, ohne montierten Haken wäre der Schaden geringer , völlig hypothetisch und kann in keiner Weise nachgewiesen und schon gar nicht Centgenau beziffert werden. Zum anderen ,wenn man dieser Behauptung folgen würde, hätte man ja auch vor Antritt der Fahrt bspw. die Rücksitzbank ausbauen müssen ,denn diese war zum Zeitpunkt des Unfalls ja nicht besetzt ,wurde also nicht benötigt und wäre dann auch nicht beschädigt worden. Man hätte auch nicht dieses Fzg nehmen dürfen ,sondern einen billigen Kleinwagen ,dann wäre der Schaden ja auch geringer gewesen. Als nächstes hätte dieser Wagen aber uralt sein müssen ,dann wäre der Schaden nochmals niedriger. Schlussendlich hat man gegen die Minderungspflicht bereits dadurch verstossen ,dass man überhaupt zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort war , sonst wäre nämlich gar kein Schaden entstanden !
Ist alles Quark !!! Es geht hier um Haftpflichtschäden ! Da hat man als Geschädigter keinen Vertrag mit der regulierenden Versicherung abgeschlossen , insofern sind alle Hinweise auf die Vertragsbedingungen schon einmal grundsätzlich völlig gegenstandslos !
Die Regulierung verläuft ausschliesslich nach dem BGB ! Und danach hat die Versicherung den Geschädigten so zu entschädigen ,dass er hinterher nicht schlechter dasteht als vor dem Unfall.
Ausserdem muss sie dessen Anwalt bezahlen ,den der Geschädigte immer nehmen kann ,und zwar unabhängig von der Schadenshöhe. Schliesslich ist es dem Geschädigten nicht zuzumuten ,sich selber um die Abwicklung zu kümmern ,denn das hätte er ohne Unfall auch nicht müssen.Ausserdem ist es ihm nicht zuzumuten sich mit der Versicherung mit ungleichen Waffen zu streiten ,denn diese verfügt selbstverständlich über eigene Anwälte , die sich auch bestens auskennen.
Weiter , gerne von Versicherern genannte Behauptungen, um die Regulierung gesetzwidrig zu kürzen: Durch die Reparatur wird der Wiederbeschaffungswert des Fzges erhöht , infolgedessen die Rechnung um diesen fiktiven Betrag gekürzt. Ist genauso ein Blödsinn , mir ist kein Fall bekannt ,wo ein potentieller Käufer bereit wäre , für einen reparierten Unfallwagen mehr zu bezahlen als für das identische Fzg in unfallfreiem Zustand.
Das Gleiche gilt für den Abzug"neu für alt" . Auch diese gibt es nur im Kaskofall ,aber das steht in dem Vertrag ,den man mit seiner EIGENEN Versicherung abschliesst. Im Haftpflichtfall kann es diesen Abzug gar nicht geben ,da bereits der Gutachter ev. vorhandene Vorschäden aufgeführt und in seine Kalkulation eingebaut hat.
MfG Volker

Zitat:

Original geschrieben von sony8v



Zitat:

Original geschrieben von Focus-CC

Funktioniert ohne Aufschließen, es sei denn der Letzte hatte abgeschlossen......
Merkt man aber daran wie weit man den Knauf drehen kann .
Egal ob angerottet oder nicht, der 3-eckige Knauf braucht relativ viel Kraft zum Entriegeln.
Ich würde einen 2. Mann empfehlen. Einer dreht mit Gewalt und der Andere ist mit einem Hammer bewaffnet.


bei der westfalia geht nichts ohne schlüssel :
http://www.youtube.com/watch?v=Td3ssLD55PA
;)

Ich könnte schwören dass ich (von der Optik her) genau die gleiche Kupplung drunter habe.
Ich weiß gar nicht wo der Schlüssel ist, den habe ich in 4 Jahren nicht benötigt, weil Abschließen ist an sich Blödsinn. Entweder die Kupplung trägt nen Hänger und der Zug ist in Bewegung oder die Kupplung ist demontiert.
Who the Hell will mir also den Haken klauen ?

PS: Obige Behauptung stimmt nicht ! Ich habe mir das Video 4x angesehen, es wird abgeschlossen !
Schwer zu erkennen, aber die Dame dreht den roten Schlüsselkopf definitiv um bevor sie ihn abzieht.
Sie könnte ihn auch stecken lassen oder ohne Abschließen abziehen .
Aber ein guter Deutscher schließt eben hinter sich ab
Und ja, ich habe definitiv die gleiche Kupplung drunter. Kein Schlüssel drin. Wird nix gedreht. Kupplung dran, Kupplung runter fertig - nur am Knauf drehen.

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