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abnehmbare AHK ist "eingerostet" kriege sie nicht mehr weg!

Themenstarteram 16. März 2013 um 11:27

Hat jemand einen Tipp wie ich meine abnehmbare AHK wieder abnehmen kann?

Sie war den gabzen Winter dran, nun habe ich erfahren dass ich sie abnehmen muss.

Das will ich jetzt auch gerne tun, aber den Schlüssel kriege ich zwar noch rein, jedoch

hat der keinen Widerstand mehr!

Hat jmd. eine Idee??

(Renaul Scenic Bj. 2008)

Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

Zitat:

Abnehmbare müssen , wenn

nicht benutzt wird,ab

Zitat:

Nein, die Forderung kommt von den Versicherungen. Unfälle werden teurer, wenn abnehmbare Hängerkupplungen dranbleiben.

 

Bei einem Auffahrunfall muss man z.B. einen Teil des Schadens selbst tragen, auch wenn man schuldlos ist. Schadensminderungspflicht.

 

Gilt natürlich auch wenn man seine abnehmbare Hängerkupplung festrotten lässt, weil man dann ja offensichtlich der Schadensminderungspflicht für einen längeren Zeitraum nicht nachgekommen ist...

Das erste ist nicht immer richtig ,das zweite völliger Blödsinn ,der aber tatsächlich von einigen Versicherern gerne verbreitet wird.

Was stimmt nun ? Eine Anhängerkupplung darf das KZ nicht verdecken , bei einigen Fzg-typen ist dieses aber so ,bei diesen muss bei Nichtbenutzung aus diesem Grund die AHK entfernt werden.

In der Tat versuchen aber manche Versicherer sich vor Zahlungen zu drücken oder diese zu kürzen ,indem sie völlig blödsinnige Behauptungen aufstellen. Da werden die schwachsinnigsten Behauptungen aufgestellt ,denen allen eines gemein ist: Sie stimmen einfach nicht und sollen nur dazu führen ,dass der Geschädigte seinen gerechtfertigten Anspruch nicht ersetzt bekommt. Dagegen hilft regelmässig nur eines : 1. Einen Anwalt nehmen ! Diesen muss die Versicherung auch bezahlen !

2. Sich selber schlau machen ! Anwälte haben ,wie ich gerade wieder selber feststellen musste ,selber oft keinen Plan und auch keine Lust ,sich zu informieren,wenn der Streitwert (und damit ihre Gebühren) relativ niedrig sind. Macht nichts ,da muss man eben gegen 2 Fronten kämpfen und am Ende wird die Versicherung einknicken.

Warum kann man nicht gegen die Minderungspflicht verstossen haben ?

Zum einen ist die Behauptung, ohne montierten Haken wäre der Schaden geringer , völlig hypothetisch und kann in keiner Weise nachgewiesen und schon gar nicht Centgenau beziffert werden. Zum anderen ,wenn man dieser Behauptung folgen würde, hätte man ja auch vor Antritt der Fahrt bspw. die Rücksitzbank ausbauen müssen ,denn diese war zum Zeitpunkt des Unfalls ja nicht besetzt ,wurde also nicht benötigt und wäre dann auch nicht beschädigt worden. Man hätte auch nicht dieses Fzg nehmen dürfen ,sondern einen billigen Kleinwagen ,dann wäre der Schaden ja auch geringer gewesen. Als nächstes hätte dieser Wagen aber uralt sein müssen ,dann wäre der Schaden nochmals niedriger. Schlussendlich hat man gegen die Minderungspflicht bereits dadurch verstossen ,dass man überhaupt zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort war , sonst wäre nämlich gar kein Schaden entstanden !

Ist alles Quark !!! Es geht hier um Haftpflichtschäden ! Da hat man als Geschädigter keinen Vertrag mit der regulierenden Versicherung abgeschlossen , insofern sind alle Hinweise auf die Vertragsbedingungen schon einmal grundsätzlich völlig gegenstandslos !

Die Regulierung verläuft ausschliesslich nach dem BGB ! Und danach hat die Versicherung den Geschädigten so zu entschädigen ,dass er hinterher nicht schlechter dasteht als vor dem Unfall.

Ausserdem muss sie dessen Anwalt bezahlen ,den der Geschädigte immer nehmen kann ,und zwar unabhängig von der Schadenshöhe. Schliesslich ist es dem Geschädigten nicht zuzumuten ,sich selber um die Abwicklung zu kümmern ,denn das hätte er ohne Unfall auch nicht müssen.Ausserdem ist es ihm nicht zuzumuten sich mit der Versicherung mit ungleichen Waffen zu streiten ,denn diese verfügt selbstverständlich über eigene Anwälte , die sich auch bestens auskennen.

Weiter , gerne von Versicherern genannte Behauptungen, um die Regulierung gesetzwidrig zu kürzen: Durch die Reparatur wird der Wiederbeschaffungswert des Fzges erhöht , infolgedessen die Rechnung um diesen fiktiven Betrag gekürzt. Ist genauso ein Blödsinn , mir ist kein Fall bekannt ,wo ein potentieller Käufer bereit wäre , für einen reparierten Unfallwagen mehr zu bezahlen als für das identische Fzg in unfallfreiem Zustand.

Das Gleiche gilt für den Abzug"neu für alt" . Auch diese gibt es nur im Kaskofall ,aber das steht in dem Vertrag ,den man mit seiner EIGENEN Versicherung abschliesst. Im Haftpflichtfall kann es diesen Abzug gar nicht geben ,da bereits der Gutachter ev. vorhandene Vorschäden aufgeführt und in seine Kalkulation eingebaut hat.

MfG Volker

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Wird vermutlich festgerostet sein,

durch Streusalz "verseuchtes" Spritzwasser,

oder verderckt vom Staub.

 

Eventuell hilft Rostspray etwas, musst du aber mehrmals anwenden,

und einwirken lassen.

 

Viktor

Oder halt die Griesheimsäge. :)

oder die netten Leute in den roten Autos,

die bekommen die AHK auch wieder ab :D

am 16. März 2013 um 12:25

Foto wäre schön, dann könnten sich die Leute hier was drunter vorstellen. Was fürn Schlüssel?

Beu unserer alten Karre haben wur das mit der Lötlampe warm gemacht und dann ließ sich der Eunsatz hin- und her bewegen und kam dann raus. Hatten einfach ein Seil um den Haken gemacht und das andere Ende an nem Baum. Den allerdings umwickelt, damit die Rinde nicht beschädigt wurde. Hat dann prima geflutscht. Nur gut, daß wir nicht den Rat des Nachbarn genommen hatten, das mit nem zweiten PKW zu machen, denn dann wäre das Teil in der Scheibe gelandet. *g*

Zitat:

Original geschrieben von S1623

Hat jemand einen Tipp wie ich meine abnehmbare AHK wieder abnehmen kann?

Sie war den gabzen Winter dran, nun habe ich erfahren dass ich sie abnehmen muss.

Das will ich jetzt auch gerne tun, aber den Schlüssel kriege ich zwar noch rein, jedoch

hat der keinen Widerstand mehr!

Hat jmd. eine Idee??

(Renaul Scenic Bj. 2008)

Hallo S1623,

hier geht es zwar um einen Toyota , aber der hatte das gleiche Problem.

Vielleicht helfen dir die Antworten und Ergebnisse weiter. ;)

Leicht warm machen und mit leichten Hammerschlägen traktieren. So hatte ich meine wieder losbekommen. Wenn Sie zu fest gegammelt ist, sieht es problematisch aus und Du kannst das Wort "abnehmbar" streichen.

Röstlöser....

Hammer ....

 

Ich möchte jetzt nicht formulieren was ich über Fahrer denke die eine abnehmbare AHK NICHT abnehmen wenn man sie NICHT benötigt. Das sind sicher auch die Fahrer die mit 0,8 bar in den Reifen unterwegs sind weil sie keine Zeit für Luftdruck-checks haben ....

EDIT:

PS: Was das mit dem "Schlüssel" zu tun hat muss ich nicht verstehen .

Meinen Schlüssel habe ich noch NIE benutzt, denn meinen Haken kann keiner klauen, entweder die Karre fährt und es hängt ein Hänger dran oder der Haken ist im Kofferraum.

Also, was soll das unkoordinierte Gefummel am Schloß ? Ist nun anno domini 2008 abgeschlossen worden oder nicht ?

In der Regel nicht. Dann reicht das reine Entriegeln .

Zitat:

Original geschrieben von Focus-CC

Röstlöser....

Hammer ....

 

Ich möchte jetzt nicht formulieren was ich über Fahrer denke die eine abnehmbare AHK NICHT abnehmen wenn man sie NICHT benötigt. Das sind sicher auch die Fahrer die mit 0,8 bar in den Reifen unterwegs sind weil sie keine Zeit für Luftdruck-checks haben ....

EDIT:

PS: Was das mit dem "Schlüssel" zu tun hat muss ich nicht verstehen .

Meinen Schlüssel habe ich noch NIE benutzt, denn meinen Haken kann keiner klauen, entweder die Karre fährt und es hängt ein Hänger dran oder der Haken ist im Kofferraum.

Also, was soll das unkoordinierte Gefummel am Schloß ? Ist nun anno domini 2008 abgeschlossen worden oder nicht ?

In der Regel nicht. Dann reicht das reine Entriegeln .

Hallo,

Bei meinem Frz. kann man ohne Schlüssel auch nicht entriegeln, aber ich nehme Sie immer ab, wenn ich sie absehbarer Zeit nicht brauchen werde.

Zitat:

Original geschrieben von Focus-CC

PS: Was das mit dem "Schlüssel" zu tun hat muss ich nicht verstehen .

Also, was soll das unkoordinierte Gefummel am Schloß ?

Ohne Schlüssel kann man das Veriegelungsrad nicht bewegen.
Schlüssel ist also immer bei der Montage (ab oder dran) erforderlich. Siehe Bild.

In der Regel nicht. Dann reicht das reine Entriegeln.

Geht nicht! s.o.

Hallo,

meine AHK sieht etwa so aus wie hier abgebildet.

Entriegeln und damm mit dem Gummihammer drauf haben bis sie ab ist. Alternativ normaler Hammer und ein stück Hartholz.

am 21. März 2013 um 4:51

Grundsatzfrage?

Wieso sollte/muss man die überhaupt wieder abnehmen? Steht das im Gesetz?

Meine ist auch festgerostet, kommt daher das ich diese auch min. zwei mal die Woche brauche...

Hab` ich irgendwo  ( hier ? ) mal gelesen . Abnehmbare müssen , wenn

nicht benutzt wird ,  ab . Hat sich bestimmt der Radfahrer von

unseren Politikern ausgedacht .

 

 

am 21. März 2013 um 5:49

Zitat:

Original geschrieben von redactros

Hab` ich irgendwo  ( hier ? ) mal gelesen . Abnehmbare müssen , wenn

nicht benutzt wird ,  ab . Hat sich bestimmt der Radfahrer von

unseren Politikern ausgedacht .

Wen stört die überhaupt? Und, ne Feste kann drann bleiben?

Aber wenn se doch festgerostet ist, ist sie doch auch fest, oder wie jetzt:rolleyes:

Ich denke mal Fußgänger läuft blind dagegen . Knochen kaputt , Polizei

hat Ahnung davon und kontrolliert ob fest oder abnehmbar . Den Rest

kann man sich ja denken .

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