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abnehmbare AHK - demontage Pflicht

Themenstarteram 6. Februar 2007 um 15:14

abnehmbare AHK - Demontage Pflicht?

 

Hallo,

kurze Frage:

Mir ist gesagt worden, dass man eine abnehmbare Anhängerkupplung immer demontieren muss, wenn man sie gerade nicht benutzt. Stimmt das?

Danke.

Beste Antwort im Thema

Meine AHK ist auch abnehmbar, stammt von Brink, ist nicht abschliessbar...und wird von mir zwischen den Anhänger-Aktionen nur selten abgenommen.:D

Damit sind wir wieder beim Thema...und ich trinke trocken, weich und herb...:D

Trockenen Rotwein, weichen Scotch und herbes Pils...:D

Und zum Bremsseil sage ich nur...ich habe garkeine Möglichkeit, wie die Kugel, um das Seil anzuhängen!!!

Keine Öse, Keine Schlaufe, kein Haken!

Und das Beste ist, ich rege mich darüber nicht auf.

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Zitat:

Original geschrieben von Jeanne-Tommy

Das Verständnis des Polizisten, der dem Verkehrsteilnehmer in einem anderen Forum eben deswegen ein Ordnungsgeld aufdrückte, war offensichtlich ein Anderes (ob richtig oder falsch, sei hier mal dahin gestellt).

Nun kann man ja wegen einer Interpretation eines Polizisten die Gerichte beschäftigen, so wie es in dem Fall auch jeder Privatmann tun könnte ....

aber ich kann diese Behauptung, und für mich ist sie bis jetzt eine, nicht glauben.

am 8. Februar 2007 um 15:17

Moin, moin

leider entscheiden Ordnungsmacht und Versicherungen (Exekutive) , meinen Arbeitskollegen ist einer auf die Kupplung gefahren (geparktes Fahrzeug!), geringer Schaden trotzdem Teilschuld mit Rückstufung, der Unfallgegner hat sich mit "AHK nicht gesehen" herausgewunden und der Anwalt zog dann die Abbaupflicht vor Gericht als Argument an. Mein nächster hat eine massive feststehende AHK, und wenn ich diese selbst anbauen muß.

Viele Grüße

am 8. Februar 2007 um 17:05

Servus

Tempomat,du hast geschrieben:

Das ist richtig. Ein Fußgänger der hinter dem Auto stürzt, sich gerade aufrappeln will, kann durch die Hängerkupplung beim Rückwärtssetzen das Genick gebrochen bekommen.

Du schreibst nur noch Müll

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von lilienwolf

Servus

Tempomat,du hast geschrieben:

Das ist richtig. Ein Fußgänger der hinter dem Auto stürzt, sich gerade aufrappeln will, kann durch die Hängerkupplung beim Rückwärtssetzen das Genick gebrochen bekommen.

Du schreibst nur noch Müll

Gruss

War ironisch gemeint. Bemühe mich jedoch, nicht ausschließlich hier `Müll´ zu schreiben und bis auf Ausnahmen hält sich hier praktisch jeder an diese Regel.

Hast aber ein schönes buntes Bildchen hinbekommen auch mit groß und fett.

Nun ja, jeder bringt seine Inhalte rüber, so gut er kann.

Ich hab mal weiter recherchiert, allerdings ohne ein eindeutiges Ergebnis (andere würden sagen: schon wieder Müll. Okay auf die Gefahr hin).

Also, hab hier die örtliche Polizeidienststelle mit unserer Fragestellung angerufen.

Der diensthabende Beamte sagt, wie aus der (Dienst)Pistole geschossen: Lt. § 30 c ... überstehende Teile nicht erlaubt, aber, ...darunter fällt nicht die abnehmbare AHK, weil diese, wenn sie dann nun zugelassen ist, kein artfremdes, herausragendes Teil ist.

Hab dann eine große AHK-Firma angerufen und ein junge Dame war sich sicher, dass der mit der abnehmbaren AHK eine Teilschuld erfährt im Unfallfall.

Nächster Anruf zur HUK Coburg Unfallmeldestelle.

Die Dame in der Unfallannahme sagt mir, dass sie diesen Job zwar schon seit vielen Jahren dort macht, da hat's natürlich auch schon einiges mit AHK gegeben, aber das da unterschieden wird und Teilschuld usw. das sei ihr noch NIE vorgekommen.

Im Prinzip hat sie ähnlich argumentiert wie der der erstgenante Polizist.

Also offen, das Ganze.

am 8. Februar 2007 um 19:01

Servus

Tempomat du hast geschrieben:

... wo hast du deine Erkenntnis her, wo steht es geschrieben?

Geschrieben steht es in vers. Urteilen,du kannst ja mal googeln. Mein Rat an ist einfach.die Erfahrung sagt mach das Ding ab, haste keine Probleme...

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von lilienwolf

Servus

Tempomat du hast geschrieben:

... wo hast du deine Erkenntnis her, wo steht es geschrieben?

Geschrieben steht es in vers. Urteilen,du kannst ja mal googeln. Mein Rat an ist einfach.die Erfahrung sagt mach das Ding ab, haste keine Probleme...

Gruss

Hab auch schon gegoogeld und nix gefunden.

Ich sag mir, ich nehme mir die Restfreiheit und lass den Pinöckel dran oder auch nicht, so wie es mir gefällt.

Ich hatte im letzten Jahr sogar ein absolutes Riesenglück ihn dran gelassen zu haben.

Ich war auf einer Bergstrasse in Der Schweiz unterwegs und habe den Go-Kart Eigenschaften meines A2 gefrönt.

So kam es, dass ich eine Aussichtsstelle passierte, fast überfuhr, aber, angehalten, den Rückwärtsgang rein und mit vollem Karacho rückwärts in eine Felsennische um den fließenden Verkehr nicht zu behindern.

Allerdings hatte vor der Felswand, die ich im Rückspiegel hatte, nicht den Felsbrocken gesehen der in ca. 50 cm Höhe, und das schon seit Millionen von Jähren im Wahrsten Sinne Hartnäckig, auf meinen AHK wartet.

Es gab eine fürchterlichen Schlag und mein Auto stand schlagartig und ohne die Bohne einer Knautschzone von einem mm auf den anderen.

Ich war fest überzeugt, entweder oder/und AHK verzogen oder aus dem Sitz gerissen und/oder Karosseriestreben gestaucht.

Glück gehabt, ich war wahrscheinlich ein Gramm vor der Kaltverformung der Teile aber, nix passiert außer ein wenig einen steifen Nacken.

Ohne AHK wäre der Schaden nicht unimmenz gewesen.

am 8. Februar 2007 um 22:15

aber es kann auch anders gehen.... nämlich mit krafteinwirkung von der seite....

da ist ein wv käfer ca. 1m hinter der kugel an dem anhänger zerschellt.....

Greez

am 8. Februar 2007 um 22:18

und nun der link :P

am 8. Februar 2007 um 22:37

Ich sehe immer noch den Alfafahrer wie er auf den Knien und mit Tränen in den Augen das Loch in seinem Kühler begutachtete bevor sie seinen Alfa abschleppten. Die fünf Kröten für meinen AHK-Deckel erlies ich ihm. Dies war noch eine fixe AHK an einem Terano. Am jetztigen Superb weigerte sich mein Frendlicher eine fixe zu montieren. Normaler weise montiere ich sie auch immer brav ab. Wenn aber mehrere Transporte im kurzen Abstand oder WoWa-Kurzurlaub angesagt ist bleibt sie auch mal ein paar Tage drann. Käme so ein bemütztes Männchen mit Kentniss dieses AHK-Artikel, ich denke, dass mir genau dann das kleine Schlüsselchen beim Montieren exakt in den Gulli gefallen wäre und so meine abnehmbaren kurzerhand zu einer fixen mutiert ist.

Meine wegklappbare AHK läßt sich nur wegklappen wenn der Kofferraum leer ist.

Man muß dazu die Bodenabdeckung anheben, kommt dann an einen High Tech Hebelchen mit roter LED, und kann schließlich das Teil einklappen.

Wenn ich mit Caravan im Urlaub bin und der Kofferraum voll beladen ist, werde ich doch nicht den ganzen Kofferraum ausräumen nur um den Haken wieder einzuklapen. Dann fahre ich nach drei Tagen weiter und celebriere das Spiel von neuem? Nee nicht mit mir.

am 24. Februar 2007 um 19:07

Es gibt KEIN GESETZ und KEIN URTEIL welches besagt, dass die AHK ab zu nehmen ist.

Und wenn mir einer an die Karre will, hab ich nen guten Anwalt. Der kann sich dann was einfallen lassen, und wenn da hinten dran n anderer zerschellt, bedingt das vieleicht weniger Schaden an meinem Fahrzeug.

Der Schaden bleibt der Gleiche, er verteilt sich nur zu Lasten des Unfallgegners, was mir recht ist.

Weiterhin ist im §30c STVZO nur geschrieben, dass solche Teile keine unmittelbare Gefahr darstellen dürfen.

Ein Kugelkopf ist keine Gefährdung des Verkehrs.

Sonst könnte man sagen, man muss die Kotflügel ablassen, weil sie die Fahrzeugbreite vergrößern und so den Verkehr ebenfalls gefährden, oder den rechten Außenspiegel...

Mfg, Mark

Mit starrer Kupplung.

Zitat:

Original geschrieben von cKef_BarT

und nun der link :P

Wie der Herr, so das Geschirr.

am 26. Februar 2007 um 0:12

Was soll das denn, ich habe dieses noch nicht gehört.

Warum sollte man sie abnehmen, wenn es einen nicht selber stört.

Sollte man einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt sein und einer rauscht hinten auf´s Auto, dann ist es besser man hat sie nicht abgebaut.

am 11. Juni 2007 um 21:07

Hallo Ihrs ...

 

Ich weiss nicht wie das gesetztlich in .de ausschaut ..

aber bei uns in Österreich und auch in Slovenien muss eine demontierbare AHK bei nichtgebrauch abgebaut werden ...

In Slovenien wurde ich bei einer kontrolle deswegen beanstandet, das gesetz war dort aber ziemlich neu, und ich konnte anhand meiner spärlichen slovenisch kenntnisse den polizisten eine "verwarnung" entlocken ...

 

Meine, zumindest bis jetzt immer akzeptierte lösung ...

Habe den zum entfernen der AHK benötigten Schlüssel, einfach im schloss abgebrochen ... damit demontage nicht mehr möglich, und bei 2 kontrollen und beanstandung der nicht abgebauten AHK hies es immer ... ok die geht nicht mehr ab also ok ...

eine etwas eigenartige lösung .. aber die haupfunktion einer AHK ist halt immer noch der "parkschadenschutz" und erst in 2. instanz das ziehen eines anhängers ...

am 12. Juni 2007 um 6:58

Ich könnte mir vorstellen, dass dann eine abnAHK berechtigterweise beanstandet wird, wenn sie sie optisch im Blickfeld VOR dem Nummernschild angeordnet ist.

Ich habe diese Fälle jetzt schon bei verschiedensten Fahrzeugen beobachtet und bin eigentlich erstaunt, dass das überhaupt gesetzlich durchgeht.

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