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abnehmbare AHK - demontage Pflicht

Themenstarteram 6. Februar 2007 um 15:14

abnehmbare AHK - Demontage Pflicht?

 

Hallo,

kurze Frage:

Mir ist gesagt worden, dass man eine abnehmbare Anhängerkupplung immer demontieren muss, wenn man sie gerade nicht benutzt. Stimmt das?

Danke.

Beste Antwort im Thema

Meine AHK ist auch abnehmbar, stammt von Brink, ist nicht abschliessbar...und wird von mir zwischen den Anhänger-Aktionen nur selten abgenommen.:D

Damit sind wir wieder beim Thema...und ich trinke trocken, weich und herb...:D

Trockenen Rotwein, weichen Scotch und herbes Pils...:D

Und zum Bremsseil sage ich nur...ich habe garkeine Möglichkeit, wie die Kugel, um das Seil anzuhängen!!!

Keine Öse, Keine Schlaufe, kein Haken!

Und das Beste ist, ich rege mich darüber nicht auf.

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Aber sicher nicht, wenn mein Wagen geparkt ist und so`n Held meint auf Kontakt einparken zu müssen...

Einer Klage des "Partners" würde ich ganz gelassen entgegensehen...

Kann ich dann eigentlich den Geländewagenfahrer, der mit einem zulässigen Kuhfänger mein Auto ramponiert, für einen evtl. höheren Schaden verantworlich machen? - Nein, deshalb ist für mich die Diskussion über eventuelle KLagen usw. eher akademischer Natur.

Zitat:

Original geschrieben von Bommel

Kann ich dann eigentlich den Geländewagenfahrer, der mit einem zulässigen Kuhfänger mein Auto ramponiert, für einen evtl. höheren Schaden verantworlich machen? - Nein, deshalb ist für mich die Diskussion über eventuelle KLagen usw. eher akademischer Natur.

Selbstverständlich kannst du das. Und zwar dann, wenn der Kuhfänger abnehmbar ist (damit meine ich nicht 50 Schrauben lösen...).

Es ist hoffentlich klar, dass der Vergleich was hinkt. Die abnehmbare AHK verdeckt auch eher mal das Kennzeichen, daher muss sie eh abgenommen werden. Und wie gesagt, wenn du mit der abnehmbaren AHK ohne Hänger fährst könnte dich ein schlecht gelaunter Richter dich wegen nicht beachteter Schadensminderungspflicht ran kriegen. Ich hab jetzt aber keine Lust hier nach einem konkreten Urteil zu suchen. Hab eh ne feste AHK, das Problem ist also für mich nur akademischer Natur. ;)

am 27. Februar 2009 um 21:11

Hi, in einigen Beiträgen zu diesem Thema las ich ,dass die abnehmbare AHK das Kennzeichen verdeckt oder verdecken kann :confused:. Meine Fragen hierzu: Bei welchen Modellen ist sowas verbaut? Wie sieht es dann mit einer starren AHK aus, verdeckt sie das Kennzeichen etwa nicht?

Gruß Joker

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

Zitat:

Original geschrieben von Bommel

Kann ich dann eigentlich den Geländewagenfahrer, der mit einem zulässigen Kuhfänger mein Auto ramponiert, für einen evtl. höheren Schaden verantworlich machen? - Nein, deshalb ist für mich die Diskussion über eventuelle KLagen usw. eher akademischer Natur.

Selbstverständlich kannst du das. Und zwar dann, wenn der Kuhfänger abnehmbar ist (damit meine ich nicht 50 Schrauben lösen...).

Es ist hoffentlich klar, dass der Vergleich was hinkt. Die abnehmbare AHK verdeckt auch eher mal das Kennzeichen, daher muss sie eh abgenommen werden. Und wie gesagt, wenn du mit der abnehmbaren AHK ohne Hänger fährst könnte dich ein schlecht gelaunter Richter dich wegen nicht beachteter Schadensminderungspflicht ran kriegen. Ich hab jetzt aber keine Lust hier nach einem konkreten Urteil zu suchen. Hab eh ne feste AHK, das Problem ist also für mich nur akademischer Natur. ;)

Bitte bitte nix an den Haaren herbei ziehen, oder herbeikonstrukverbalen.

Einen Kuhfänger kann man funktional und juristisch so wenig mit einer AHK vergleichen, sei sie nun starr oder als solche nicht wahrnehmbar, wie eine Kuh mit einem Penis verglichen werden kann, sei er nun starr oder als solcher nicht wahnehmbar.

Ich will doch gar nix ziehen - nur den Wohnwagen... :-)

Will damit ja nur ausdrücken, dass das Problem rein hypotetisch ist und ich sehr gelassen auf irgendwelche Klagen warten würde. Allein schon deshalb, weil ich in jedem Fall immer "erst gestern" den Anhänger der Eltern, eines Bekannten oder was auch immer am Haken geahbt hätte ...

Ich finde, man sollte kein Problem aus etwas machen, wo kein Problem ist. Bei etwas Cleverness (die unsere Gesetzgebung geradezu erzwingt) und gesundem Menschenverstand passiert rein gar nichts.

Natürlich gilt die Einschätzung nicht für Fahrzeuge, bei denen das Nummernschild verdeckt wird.

am 8. März 2009 um 18:58

Hi, hier ein Punkt, weshalb ich meine neue AHK nach Gebrauch jetzt abnehme: Die erste habe ich im Sommer drangelassen. Wohnwagen nur 2x im Jahr zum Dauerplatz bewegt 100km. Ab+zu mal ein ganz leichter Lastenanhänger insges.50 km. Nach einiger Zeit war der Haken und die Halterung am PKW so ausgeschlagen, dass ich sie nicht mehr benutzen durfte(TÜV). Garantie abgelaufen, komplette neue notwendig. Hersteller:

..Wir bauen abnehmbare, damit man sie auch abnimmt...Ich tippe auf miserables Material. Inzwischen bauen sie diese Aufnahmen des Hakens so,dass das Gegen-Stück separat gewechselt werden kann.

Abnehmenmüssen ist nur bei verdecktem NR-Schild.

Im Übrigen, beim Auffahrunfall können die Schäden beim Auffahrenden höher sein, aber bei mir geringer. Könnte eine Null-Rechnung ergeben;

und ein Dachgepäckträger vergrössert auch die Aussenmaße des PKW.

Gruß M.

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