Abmeldung des KfZ trotz TÜV durch Landrathsamt?
Guten Abend,
Hintergrund:
Auto stand bei einem Ausflug auf einem Parkplatz in der Stadt, Knöllchen wegen abgelaufenen TÜV (mein Fehler 🙂 ), TÜV wurde gleich darauf gemacht - alles top - dachte ich.
Problem:
Jetzt kam heute vom Landrathsamt ein Schreiben, wonach mein KfZ abgemeldet ist - Grund: Abgelaufener TÜV.
Ist natürlich toll, da jetzt Wochenende ist und ich dort keinen mehr erreicht habe.
Jetzt die Frage:
Darf ich das Auto bewegen? TÜV ist bis 2014, nur ist es nicht zum Landrathsamt "durchgedrungen" 🙂
Ich freue mich über eure Antworten.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Ich habe hier meine Lösung nochmalig angehängt, damit niemand gezwungen wird den kompletten Thread durchzulesen (der Moderator möge mir verzeihen) Unten findet Ihr die Antworten zu den oben gestellten Fragen:
Guten Abend,
wie versprochen poste ich hier die Lösung des Problems, um evtl. auch allen anderen zu helfen, die ähnlich wie ich in der Klemme waren und nicht wussten, was zu tun ist, wenn das Kfz folglich eines fehlenden TÜVs/nicht Vorliegen eines TÜV Belegs durch das Landratsamt stillgelegt wurde.
Ausgangssituation (Abfolge):
1. Strafzettel wegen überzogenem TÜV (1,5 Monate überzogen)
2. TÜV wurde meinerseits innerhalb von 2 Wochen nachgeholt
3. Anruf beim Landratsamt um zu hinterlegen, dass der TÜV gemacht wurde
4. 1,5 monatiger Aufenthalt im Ausland (Studienreise ohne festen Wohnsitz)
Bei Schritt (3) ist das Problem entstanden:
Nun weiß zwar der nette Beamte, dass der TÜV das Kfz abgenommen hat, doch falls dieser nicht tätig wird und vergessen sollte, das in die Datenbank des Landratsamtes einzupflegen oder nicht darauf hinweist, dass dieser Beleg schriftlich oder in Fax-Form beim Landratsamt zu hinterlegen ist, entsteht die Problemsituation.
Problemsituation:
1. Schreiben vom Landratsamt: Stillegung des Kfz
2. Abstellen des Kfz auf einem Privatgelände
Lösung/Ansatz:
Da die Situation am Wochenende entstanden ist, habe ich keine aussagekräftige Information seitens des Landratsamtes einholen können.
Um sicher zu gehen, dass das Kfz am Montag angemeldet werden kann habe ich alle nötigen Bestandteile zur Anmeldung zusammengefasst: Fahrzeugbrief, Personalausweis, Kennzeichenschilder, Deckungskarte der Versicherung, ... (die jeweiligen, benötigten Einzelinformationen bitte auf der Website des entsprechenden Landratsamtes einsehen - hier wird auch auf die nötigen Unterlagen für nicht deutsche Staatsbürger eingegangen).
Aussage des Beamten im Landratsamt:
[...] dieses Schreiben ist lediglich gültig [...] Hiermit wird auf die Abmeldung/Stillegung des Kfz Bezug genommen [...], wenn die Mängel bis dato nicht behoben sind.[...]
Im Klartext: Falls das Landratsamt nicht mitbekommen sollte, dass die Mängel eures Kfz bereits behoben wurden, ist das Schreiben, wonach euer Kfz abgemeldet/stillgelegt wurde, nichtig.
Abschließende Lösung:
Der Beamte hatte lediglich einen Eintrag in der Datenbank des Landratsamtes vorzunehmen. Das heißt, es fällt für euch KEINE ERNEUTE ANMELDUNG des Kfz an und ihr müsst auch NICHT die OBEN GENANNTEN DOKUMENTE/EINHEITEN dem Landratsamt vorzeigen!! (Voraussetzung: Das Kfz wurde bereits vor dem Einschreiben "Stillegung Ihres Kfz" vom TÜV ohne Mängel abgenommen). Auch die Gebühren in Höhe von 43,70 Euro, die mit dem Einschreiben "Stillegung Ihres Kfz" einher gehen, müssen nicht bezahlt werden (dies ist nach meiner subjektiven Einschätzung aber wahrscheinlich von Landratsamt zu Landratsamt, bzw. von Beamten zu Beamten unterschiedlich).
Conclusion:
Falls jemand in ähnlicher Situation ist: Gespräch mit dem Landratsamt suchen!! Ein einfaches Fax mit der Bestätigung des TÜV reicht aus.
Ich hoffe ich konnte dem einen oder anderen mit diesen Zeilen helfen.
Gruß
Antworten zu den Fragen:
@Bopp19: Das Fahrzeug wurde nicht wegen den 1,5 Monaten Überziehung des TÜV stillgelegt, sondern durch die Tatsache, dass das Landratsamt keinen KORREKTEN NACHWEIS von meiner Seite hatte (und das über weitere 1,5 Monate, in denen ich durch meine Studienreise keinen festen Wohnsitz hatte). Leider wurde von mir lediglich beim Landratsamt angerufen - wichtig ist: Nachweis beim Landratsamt hinterlegen, dass der TÜV gemacht wurde (per Fax, Brief (bitte hier Einschreiben verwenden) oder den TÜV Nachweis direkt beim Landratsamt vorzeigen).
@Lukoo: Siehe Ausgangssituation (Abfolge) - PUNKT 1
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Gruß
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von krusi24
Guten Morgen,es hat sich jetzt doch noch eine Frage aufgedrängt, die hier evtl. Ihre Lösung findet:
Muss bei der Wiederanmeldung das Kfz-Kennzeichen zur Zulassungsstelle mitgebracht werden, obwohl die Plakette auf dem Nummernschild nicht entfernt worden ist? (Habe wie eingangs erwähnt lediglich den Brief bekommen, dass das Kfz abgemeldet ist - also liegt KEINE Entfernung der Plakette durch einen Beamten vor). Oder ist diese immer identisch und kann weiter verwendet werden?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß
PS: @Chrysler88, vielleicht habe ich mich anfangs nicht eindeutig ausgedrückt - macht nichts 🙂
Hi, ja , nimm die Kennzeichen mit zur Zulassungsstelle. Sonst gibt das nur Huddel (Probleme), die wollen sicherlich den "Zustand" der Kennzeichen amtlich feststellen.
Also ich habe auch mal den Tüv überzogen und hier bekam ich entweder eine Erinnerung an die Scheibe ohne Finanziellen Anordnungen oder Verwarnung. Mängelkarte kenne ich hier auch aus Bekannten Kreise. Ich habe aber noch nie gehabt dass hier nach kurzer Zeit der Wagen dann still gelegt wurde. Klar möchte ich dieses nicht ausschließen, aber sehr unwahrscheinlich nach kurzer Zeit.
Bei nicht Zahlung von Versicherung oder Steuer wird ein Wagen auch stillgelegt und selbst hier muss eine gewisse Zeitspanne vergehen. Das Siegel wird nur dann abgekratzt, wenn das Fahrzeug gefunden werden kann, das Schreiben ist hier aber zu beachten, da man sonst ohne Versicherungsschutz unterwegs ist.
In diesem Fall muss er den Wagen erst neu zulassen und erst dann darf er mit dem Wagen wieder fahren. Falls hier noch Beträge bezüglich des Straßenverkehrsamt oder der KFZ-Steuer offen sind, wird der Wagen erst dann wieder zugelassen wenn diese zuvor beglichen werden. Durch diese Zwangsstilllegung sind weitere Gebühren entstanden.
Wenn deine Versicherung noch läuft, kannst Du mit dem Pkw direkt zur Zulassungsstelle fahren um die dort wieder zu siegeln. Genauso darfst Du unmittelbar nach einem eigenen Abmelden des Pkw noch zu dessen Parkplatz/Garage auf Privatgelände fahren, wenn der Pkw nicht schon längere Zeit zwangsabgemeldet war.
War hingegen die Pol. hier tätig, muß das Fz. dann allerdings am Abstellort verbleiben bzw. auf Privatgelände verbracht werden (ohne eigenen Antrieb). Das geschieht dann aber meist aufgrund abgelaufener Versicherung. Dann sollte niemals gefahren werden!!!!
Bei einem Fz. wo Du noch keine Kennzeichen hast, benötigst Du entspr. Schreiben der Versicherung an Bord, da Du dann auf alle Fälle angehalten wirst und Dich die Rennleitung erspäht.
Bei einer Zwangssteillegung wird wie bei der Abmeldung der Versicherungsschutz mit stillgelegt.
Also läuft hier keine Versicherung mehr.😉
Zur Wiederanmeldung benötigt er sowieso eine neue evB-Nummer der Versicherung.
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Guten Abend,
wie versprochen poste ich hier die Lösung des Problems, um evtl. auch allen anderen zu helfen, die ähnlich wie ich in der Klemme waren und nicht wussten, was zu tun ist, wenn das Kfz folglich eines fehlenden TÜVs/nicht Vorliegen eines TÜV Belegs durch das Landratsamt stillgelegt wurde.
Ausgangssituation (Abfolge):
1. Strafzettel wegen überzogenem TÜV (1,5 Monate überzogen)
2. TÜV wurde meinerseits innerhalb von 2 Wochen nachgeholt
3. Anruf beim Landratsamt um zu hinterlegen, dass der TÜV gemacht wurde
4. 1,5 monatiger Aufenthalt im Ausland (Studienreise ohne festen Wohnsitz)
Bei Schritt (3) ist das Problem entstanden:
Nun weiß zwar der nette Beamte, dass der TÜV das Kfz abgenommen hat, doch falls dieser nicht tätig wird und vergessen sollte, das in die Datenbank des Landratsamtes einzupflegen oder nicht darauf hinweist, dass dieser Beleg schriftlich oder in Fax-Form beim Landratsamt zu hinterlegen ist, entsteht die Problemsituation.
Problemsituation:
1. Schreiben vom Landratsamt: Stillegung des Kfz
2. Abstellen des Kfz auf einem Privatgelände
Lösung/Ansatz:
Da die Situation am Wochenende entstanden ist, habe ich keine aussagekräftige Information seitens des Landratsamtes einholen können.
Um sicher zu gehen, dass das Kfz am Montag angemeldet werden kann habe ich alle nötigen Bestandteile zur Anmeldung zusammengefasst: Fahrzeugbrief, Personalausweis, Kennzeichenschilder, Deckungskarte der Versicherung, ... (die jeweiligen, benötigten Einzelinformationen bitte auf der Website des entsprechenden Landratsamtes einsehen - hier wird auch auf die nötigen Unterlagen für nicht deutsche Staatsbürger eingegangen).
Aussage des Beamten im Landratsamt:
[...] dieses Schreiben ist lediglich gültig [...] Hiermit wird auf die Abmeldung/Stillegung des Kfz Bezug genommen [...], wenn die Mängel bis dato nicht behoben sind.[...]
Im Klartext: Falls das Landratsamt nicht mitbekommen sollte, dass die Mängel eures Kfz bereits behoben wurden, ist das Schreiben, wonach euer Kfz abgemeldet/stillgelegt wurde, nichtig.
Abschließende Lösung:
Der Beamte hatte lediglich einen Eintrag in der Datenbank des Landratsamtes vorzunehmen. Das heißt, es fällt für euch KEINE ERNEUTE ANMELDUNG des Kfz an und ihr müsst auch NICHT die OBEN GENANNTEN DOKUMENTE/EINHEITEN dem Landratsamt vorzeigen!! (Voraussetzung: Das Kfz wurde bereits vor dem Einschreiben "Stillegung Ihres Kfz" vom TÜV ohne Mängel abgenommen). Auch die Gebühren in Höhe von 43,70 Euro, die mit dem Einschreiben "Stillegung Ihres Kfz" einher gehen, müssen nicht bezahlt werden (dies ist nach meiner subjektiven Einschätzung aber wahrscheinlich von Landratsamt zu Landratsamt, bzw. von Beamten zu Beamten unterschiedlich).
Conclusion:
Falls jemand in ähnlicher Situation ist: Gespräch mit dem Landratsamt suchen!! Ein einfaches Fax mit der Bestätigung des TÜV reicht aus.
Ich hoffe ich konnte dem einen oder anderen mit diesen Zeilen helfen.
Gruß
Gab es denn mal einen Strafzettel oder Mängelkarte von der Polizei wegen abgelaufen TÜV? Nur auf dem Landratsamt anrufen das der TÜV nun gemacht wurde reicht ja nicht. Ich hatte mal ein ähnliches Problem und musste die Mängelkarte vom TÜV,Dekra abstempeln lassen und zur Polizei schaffen binnen 14.Tage.
Die Angaben des TE sind ja recht schlüssig,aber mir will es nicht in den Kopf,das nach 1,5 Monaten Überziehung das Fahrzeug zwangsstillgelegt worden ist.
Ich habe hier meine Lösung nochmalig angehängt, damit niemand gezwungen wird den kompletten Thread durchzulesen (der Moderator möge mir verzeihen) Unten findet Ihr die Antworten zu den oben gestellten Fragen:
Guten Abend,
wie versprochen poste ich hier die Lösung des Problems, um evtl. auch allen anderen zu helfen, die ähnlich wie ich in der Klemme waren und nicht wussten, was zu tun ist, wenn das Kfz folglich eines fehlenden TÜVs/nicht Vorliegen eines TÜV Belegs durch das Landratsamt stillgelegt wurde.
Ausgangssituation (Abfolge):
1. Strafzettel wegen überzogenem TÜV (1,5 Monate überzogen)
2. TÜV wurde meinerseits innerhalb von 2 Wochen nachgeholt
3. Anruf beim Landratsamt um zu hinterlegen, dass der TÜV gemacht wurde
4. 1,5 monatiger Aufenthalt im Ausland (Studienreise ohne festen Wohnsitz)
Bei Schritt (3) ist das Problem entstanden:
Nun weiß zwar der nette Beamte, dass der TÜV das Kfz abgenommen hat, doch falls dieser nicht tätig wird und vergessen sollte, das in die Datenbank des Landratsamtes einzupflegen oder nicht darauf hinweist, dass dieser Beleg schriftlich oder in Fax-Form beim Landratsamt zu hinterlegen ist, entsteht die Problemsituation.
Problemsituation:
1. Schreiben vom Landratsamt: Stillegung des Kfz
2. Abstellen des Kfz auf einem Privatgelände
Lösung/Ansatz:
Da die Situation am Wochenende entstanden ist, habe ich keine aussagekräftige Information seitens des Landratsamtes einholen können.
Um sicher zu gehen, dass das Kfz am Montag angemeldet werden kann habe ich alle nötigen Bestandteile zur Anmeldung zusammengefasst: Fahrzeugbrief, Personalausweis, Kennzeichenschilder, Deckungskarte der Versicherung, ... (die jeweiligen, benötigten Einzelinformationen bitte auf der Website des entsprechenden Landratsamtes einsehen - hier wird auch auf die nötigen Unterlagen für nicht deutsche Staatsbürger eingegangen).
Aussage des Beamten im Landratsamt:
[...] dieses Schreiben ist lediglich gültig [...] Hiermit wird auf die Abmeldung/Stillegung des Kfz Bezug genommen [...], wenn die Mängel bis dato nicht behoben sind.[...]
Im Klartext: Falls das Landratsamt nicht mitbekommen sollte, dass die Mängel eures Kfz bereits behoben wurden, ist das Schreiben, wonach euer Kfz abgemeldet/stillgelegt wurde, nichtig.
Abschließende Lösung:
Der Beamte hatte lediglich einen Eintrag in der Datenbank des Landratsamtes vorzunehmen. Das heißt, es fällt für euch KEINE ERNEUTE ANMELDUNG des Kfz an und ihr müsst auch NICHT die OBEN GENANNTEN DOKUMENTE/EINHEITEN dem Landratsamt vorzeigen!! (Voraussetzung: Das Kfz wurde bereits vor dem Einschreiben "Stillegung Ihres Kfz" vom TÜV ohne Mängel abgenommen). Auch die Gebühren in Höhe von 43,70 Euro, die mit dem Einschreiben "Stillegung Ihres Kfz" einher gehen, müssen nicht bezahlt werden (dies ist nach meiner subjektiven Einschätzung aber wahrscheinlich von Landratsamt zu Landratsamt, bzw. von Beamten zu Beamten unterschiedlich).
Conclusion:
Falls jemand in ähnlicher Situation ist: Gespräch mit dem Landratsamt suchen!! Ein einfaches Fax mit der Bestätigung des TÜV reicht aus.
Ich hoffe ich konnte dem einen oder anderen mit diesen Zeilen helfen.
Gruß
Antworten zu den Fragen:
@Bopp19: Das Fahrzeug wurde nicht wegen den 1,5 Monaten Überziehung des TÜV stillgelegt, sondern durch die Tatsache, dass das Landratsamt keinen KORREKTEN NACHWEIS von meiner Seite hatte (und das über weitere 1,5 Monate, in denen ich durch meine Studienreise keinen festen Wohnsitz hatte). Leider wurde von mir lediglich beim Landratsamt angerufen - wichtig ist: Nachweis beim Landratsamt hinterlegen, dass der TÜV gemacht wurde (per Fax, Brief (bitte hier Einschreiben verwenden) oder den TÜV Nachweis direkt beim Landratsamt vorzeigen).
@Lukoo: Siehe Ausgangssituation (Abfolge) - PUNKT 1
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
Mahlzeit.
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
So ist hier der Weg, wenn die Polizei den Verstoß bemerkt.Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Dann wird der Wagen aber nicht gleich außer betrieb gesetzt! Man bekommt eine Mängelkarte mit Frist und das wars dann auch!
Ich habe aber auch schon Kunden gehabt, die sind beim Außendienst der Stadtverwaltung aufgefallen und denen wurde aufgrund erheblicher Fristüberschreitung (>6 Monate) sofort das Zulassungssiegel entfernt. (Das soll natürlich nicht bedeuten dass das immer und überall so gehandhabt wird...)
Gruß,
HK
Bitte teile mir unbedingt die Rechtsgrundlage mit und am Besten den noch einen Halter !!!
Eventuell kann ja mal der TE den "Abmeldebrief hier reinstellen,hier müsste doch die Rechtsgrunlage vermerkt sein.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Bitte teile mir unbedingt die Rechtsgrundlage mit und am Besten den noch einen Halter !!!Zitat:
Original geschrieben von hk_do
So ist hier der Weg, wenn die Polizei den Verstoß bemerkt.
Ich habe aber auch schon Kunden gehabt, die sind beim Außendienst der Stadtverwaltung aufgefallen und denen wurde aufgrund erheblicher Fristüberschreitung (>6 Monate) sofort das Zulassungssiegel entfernt. (Das soll natürlich nicht bedeuten dass das immer und überall so gehandhabt wird...)
Da ich nur die Fahrzeuge in die Finger bekomme und nicht den Papierkram, kann ich natürlich nur raten, dass es sich um §29 Absatz 7 StVZO handelt. Allerdings würde ich in dem Fall nicht unbedingt von einer "Abmeldung" sprechen. Möglicherweise hat man aber auch direkt auf §5 FZV zurückgegriffen.
(und: nein, die Halter dürfte ich auch nicht nennen, wenn ich sie so spontan nachvollziehen könnte...)
Gruß,
HK
Warum klopfen wir uns hier eigentlich die Köpfe ein.
Nach meiner Auffassung hat der Te hier nicht die ganze Geschichte erzählt.
zB. 47 Euro sind orginal die Gebühr für Siegel entfernung vor Ort,dies bestreitet der Te aber.
Ich bezahle erst eine Strafe (bei Antreten der Untersuchung), nachdem meine HU !!!2!!! Monate abgelaufen ist und hier wird ein Auto direkt stillgelegt?
Entweder habe ich etwas nicht verstanden, oder überlesen. 😁
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
Da ich nur die Fahrzeuge in die Finger bekomme und nicht den Papierkram, kann ich natürlich nur raten, dass es sich um §29 Absatz 7 StVZO handelt. Allerdings würde ich in dem Fall nicht unbedingt von einer "Abmeldung" sprechen. Möglicherweise hat man aber auch direkt auf §5 FZV zurückgegriffen.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Bitte teile mir unbedingt die Rechtsgrundlage mit und am Besten den noch einen Halter !!!
(und: nein, die Halter dürfte ich auch nicht nennen, wenn ich sie so spontan nachvollziehen könnte...)
Gruß,
HK
Vielleicht gege ich Recht in der Annahme, dass Du etwas mit dem TÜV oder dergleichen zu tun hast. Wie dem auch sei, ich bin bei der Fraktion, die mit dem § 5 arbeitet. Dennoch ist es werden wir kein FZ direkt außer Betrieb setzen, es sei denn, dass ein amtl. anerkannter Sachverständiger uns die Betriebsunsicherheit bestätigt, wozu er umgehend verpflichtet ist, wenn ihm ein solches FZ z.B. zur TÜV-Abnahme vorgeführt wird. Zudem muss er, falls das FZ noch TÜV hat den TÜV Stempel entfernen. Dadurch ist jedoch das FZ nicht außer Betrieb gesetzt, dass erfolgt beim zuständigen SVA. Dort wird aber auch erst einmal der Betrieb des FZ untersagt, mit der Fristsetzung ca. 10 Tage, das FZ selbst außer Betrieb zu setzen, oder einen Nachweis ( neue TÜV-Annahme) vorzulegen. Aber wie schon geschrieben, der Betrieb ist untersagt !