Abmeldung des KfZ trotz TÜV durch Landrathsamt?
Guten Abend,
Hintergrund:
Auto stand bei einem Ausflug auf einem Parkplatz in der Stadt, Knöllchen wegen abgelaufenen TÜV (mein Fehler 🙂 ), TÜV wurde gleich darauf gemacht - alles top - dachte ich.
Problem:
Jetzt kam heute vom Landrathsamt ein Schreiben, wonach mein KfZ abgemeldet ist - Grund: Abgelaufener TÜV.
Ist natürlich toll, da jetzt Wochenende ist und ich dort keinen mehr erreicht habe.
Jetzt die Frage:
Darf ich das Auto bewegen? TÜV ist bis 2014, nur ist es nicht zum Landrathsamt "durchgedrungen" 🙂
Ich freue mich über eure Antworten.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Ich habe hier meine Lösung nochmalig angehängt, damit niemand gezwungen wird den kompletten Thread durchzulesen (der Moderator möge mir verzeihen) Unten findet Ihr die Antworten zu den oben gestellten Fragen:
Guten Abend,
wie versprochen poste ich hier die Lösung des Problems, um evtl. auch allen anderen zu helfen, die ähnlich wie ich in der Klemme waren und nicht wussten, was zu tun ist, wenn das Kfz folglich eines fehlenden TÜVs/nicht Vorliegen eines TÜV Belegs durch das Landratsamt stillgelegt wurde.
Ausgangssituation (Abfolge):
1. Strafzettel wegen überzogenem TÜV (1,5 Monate überzogen)
2. TÜV wurde meinerseits innerhalb von 2 Wochen nachgeholt
3. Anruf beim Landratsamt um zu hinterlegen, dass der TÜV gemacht wurde
4. 1,5 monatiger Aufenthalt im Ausland (Studienreise ohne festen Wohnsitz)
Bei Schritt (3) ist das Problem entstanden:
Nun weiß zwar der nette Beamte, dass der TÜV das Kfz abgenommen hat, doch falls dieser nicht tätig wird und vergessen sollte, das in die Datenbank des Landratsamtes einzupflegen oder nicht darauf hinweist, dass dieser Beleg schriftlich oder in Fax-Form beim Landratsamt zu hinterlegen ist, entsteht die Problemsituation.
Problemsituation:
1. Schreiben vom Landratsamt: Stillegung des Kfz
2. Abstellen des Kfz auf einem Privatgelände
Lösung/Ansatz:
Da die Situation am Wochenende entstanden ist, habe ich keine aussagekräftige Information seitens des Landratsamtes einholen können.
Um sicher zu gehen, dass das Kfz am Montag angemeldet werden kann habe ich alle nötigen Bestandteile zur Anmeldung zusammengefasst: Fahrzeugbrief, Personalausweis, Kennzeichenschilder, Deckungskarte der Versicherung, ... (die jeweiligen, benötigten Einzelinformationen bitte auf der Website des entsprechenden Landratsamtes einsehen - hier wird auch auf die nötigen Unterlagen für nicht deutsche Staatsbürger eingegangen).
Aussage des Beamten im Landratsamt:
[...] dieses Schreiben ist lediglich gültig [...] Hiermit wird auf die Abmeldung/Stillegung des Kfz Bezug genommen [...], wenn die Mängel bis dato nicht behoben sind.[...]
Im Klartext: Falls das Landratsamt nicht mitbekommen sollte, dass die Mängel eures Kfz bereits behoben wurden, ist das Schreiben, wonach euer Kfz abgemeldet/stillgelegt wurde, nichtig.
Abschließende Lösung:
Der Beamte hatte lediglich einen Eintrag in der Datenbank des Landratsamtes vorzunehmen. Das heißt, es fällt für euch KEINE ERNEUTE ANMELDUNG des Kfz an und ihr müsst auch NICHT die OBEN GENANNTEN DOKUMENTE/EINHEITEN dem Landratsamt vorzeigen!! (Voraussetzung: Das Kfz wurde bereits vor dem Einschreiben "Stillegung Ihres Kfz" vom TÜV ohne Mängel abgenommen). Auch die Gebühren in Höhe von 43,70 Euro, die mit dem Einschreiben "Stillegung Ihres Kfz" einher gehen, müssen nicht bezahlt werden (dies ist nach meiner subjektiven Einschätzung aber wahrscheinlich von Landratsamt zu Landratsamt, bzw. von Beamten zu Beamten unterschiedlich).
Conclusion:
Falls jemand in ähnlicher Situation ist: Gespräch mit dem Landratsamt suchen!! Ein einfaches Fax mit der Bestätigung des TÜV reicht aus.
Ich hoffe ich konnte dem einen oder anderen mit diesen Zeilen helfen.
Gruß
Antworten zu den Fragen:
@Bopp19: Das Fahrzeug wurde nicht wegen den 1,5 Monaten Überziehung des TÜV stillgelegt, sondern durch die Tatsache, dass das Landratsamt keinen KORREKTEN NACHWEIS von meiner Seite hatte (und das über weitere 1,5 Monate, in denen ich durch meine Studienreise keinen festen Wohnsitz hatte). Leider wurde von mir lediglich beim Landratsamt angerufen - wichtig ist: Nachweis beim Landratsamt hinterlegen, dass der TÜV gemacht wurde (per Fax, Brief (bitte hier Einschreiben verwenden) oder den TÜV Nachweis direkt beim Landratsamt vorzeigen).
@Lukoo: Siehe Ausgangssituation (Abfolge) - PUNKT 1
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Gruß
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Vielleicht gege ich Recht in der Annahme, dass Du etwas mit dem TÜV oder dergleichen zu tun hast.
Angestellter nach Anlage VIIIb StVZO, wie man früher zu schreiben pflegte ;-)
Zitat:
Wie dem auch sei, ich bin bei der Fraktion, die mit dem § 5 arbeitet. Dennoch ist es werden wir kein FZ direkt außer Betrieb setzen, es sei denn, dass ein amtl. anerkannter Sachverständiger uns die Betriebsunsicherheit bestätigt, wozu er umgehend verpflichtet ist, wenn ihm ein solches FZ z.B. zur TÜV-Abnahme vorgeführt wird.
Natürlich weiss ich nie, wie viele Briefe der Halter schon bekommen (und ignoriert) hat, bevor ihm das Zulassungssiegel entfernt wurde. Einseitige Schilderungen sind halt manchmal, naja: einseitig.
Aber wie wäre denn der normale Ablauf:
"Jemand" (im Zweifelsfall der Außendienst oder ein böser Nachbar) informiert die Zulassungsstelle, dass die HU-Frist überschritten ist. Der Halter bekommt einen Brief mit einer Frist, dann noch einen mit einer letzten Frist und dann die Aufforderung, das Fahrzeug abzumelden. Dann erst wird das Fahrzeug von Amts wegen abgemeldet?
So dass ich wirklich davon ausgehen kann, dass bei entferntem Zulassungssiegel das Fahrzeug abgemeldet ist und nicht nur der Betrieb untersagt wurde?
Gruß,
HK