Abmeldung des KfZ trotz TÜV durch Landrathsamt?
Guten Abend,
Hintergrund:
Auto stand bei einem Ausflug auf einem Parkplatz in der Stadt, Knöllchen wegen abgelaufenen TÜV (mein Fehler 🙂 ), TÜV wurde gleich darauf gemacht - alles top - dachte ich.
Problem:
Jetzt kam heute vom Landrathsamt ein Schreiben, wonach mein KfZ abgemeldet ist - Grund: Abgelaufener TÜV.
Ist natürlich toll, da jetzt Wochenende ist und ich dort keinen mehr erreicht habe.
Jetzt die Frage:
Darf ich das Auto bewegen? TÜV ist bis 2014, nur ist es nicht zum Landrathsamt "durchgedrungen" 🙂
Ich freue mich über eure Antworten.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Ich habe hier meine Lösung nochmalig angehängt, damit niemand gezwungen wird den kompletten Thread durchzulesen (der Moderator möge mir verzeihen) Unten findet Ihr die Antworten zu den oben gestellten Fragen:
Guten Abend,
wie versprochen poste ich hier die Lösung des Problems, um evtl. auch allen anderen zu helfen, die ähnlich wie ich in der Klemme waren und nicht wussten, was zu tun ist, wenn das Kfz folglich eines fehlenden TÜVs/nicht Vorliegen eines TÜV Belegs durch das Landratsamt stillgelegt wurde.
Ausgangssituation (Abfolge):
1. Strafzettel wegen überzogenem TÜV (1,5 Monate überzogen)
2. TÜV wurde meinerseits innerhalb von 2 Wochen nachgeholt
3. Anruf beim Landratsamt um zu hinterlegen, dass der TÜV gemacht wurde
4. 1,5 monatiger Aufenthalt im Ausland (Studienreise ohne festen Wohnsitz)
Bei Schritt (3) ist das Problem entstanden:
Nun weiß zwar der nette Beamte, dass der TÜV das Kfz abgenommen hat, doch falls dieser nicht tätig wird und vergessen sollte, das in die Datenbank des Landratsamtes einzupflegen oder nicht darauf hinweist, dass dieser Beleg schriftlich oder in Fax-Form beim Landratsamt zu hinterlegen ist, entsteht die Problemsituation.
Problemsituation:
1. Schreiben vom Landratsamt: Stillegung des Kfz
2. Abstellen des Kfz auf einem Privatgelände
Lösung/Ansatz:
Da die Situation am Wochenende entstanden ist, habe ich keine aussagekräftige Information seitens des Landratsamtes einholen können.
Um sicher zu gehen, dass das Kfz am Montag angemeldet werden kann habe ich alle nötigen Bestandteile zur Anmeldung zusammengefasst: Fahrzeugbrief, Personalausweis, Kennzeichenschilder, Deckungskarte der Versicherung, ... (die jeweiligen, benötigten Einzelinformationen bitte auf der Website des entsprechenden Landratsamtes einsehen - hier wird auch auf die nötigen Unterlagen für nicht deutsche Staatsbürger eingegangen).
Aussage des Beamten im Landratsamt:
[...] dieses Schreiben ist lediglich gültig [...] Hiermit wird auf die Abmeldung/Stillegung des Kfz Bezug genommen [...], wenn die Mängel bis dato nicht behoben sind.[...]
Im Klartext: Falls das Landratsamt nicht mitbekommen sollte, dass die Mängel eures Kfz bereits behoben wurden, ist das Schreiben, wonach euer Kfz abgemeldet/stillgelegt wurde, nichtig.
Abschließende Lösung:
Der Beamte hatte lediglich einen Eintrag in der Datenbank des Landratsamtes vorzunehmen. Das heißt, es fällt für euch KEINE ERNEUTE ANMELDUNG des Kfz an und ihr müsst auch NICHT die OBEN GENANNTEN DOKUMENTE/EINHEITEN dem Landratsamt vorzeigen!! (Voraussetzung: Das Kfz wurde bereits vor dem Einschreiben "Stillegung Ihres Kfz" vom TÜV ohne Mängel abgenommen). Auch die Gebühren in Höhe von 43,70 Euro, die mit dem Einschreiben "Stillegung Ihres Kfz" einher gehen, müssen nicht bezahlt werden (dies ist nach meiner subjektiven Einschätzung aber wahrscheinlich von Landratsamt zu Landratsamt, bzw. von Beamten zu Beamten unterschiedlich).
Conclusion:
Falls jemand in ähnlicher Situation ist: Gespräch mit dem Landratsamt suchen!! Ein einfaches Fax mit der Bestätigung des TÜV reicht aus.
Ich hoffe ich konnte dem einen oder anderen mit diesen Zeilen helfen.
Gruß
Antworten zu den Fragen:
@Bopp19: Das Fahrzeug wurde nicht wegen den 1,5 Monaten Überziehung des TÜV stillgelegt, sondern durch die Tatsache, dass das Landratsamt keinen KORREKTEN NACHWEIS von meiner Seite hatte (und das über weitere 1,5 Monate, in denen ich durch meine Studienreise keinen festen Wohnsitz hatte). Leider wurde von mir lediglich beim Landratsamt angerufen - wichtig ist: Nachweis beim Landratsamt hinterlegen, dass der TÜV gemacht wurde (per Fax, Brief (bitte hier Einschreiben verwenden) oder den TÜV Nachweis direkt beim Landratsamt vorzeigen).
@Lukoo: Siehe Ausgangssituation (Abfolge) - PUNKT 1
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Gruß
45 Antworten
Danke für eure Antworten - auch wenn diese etwas divergieren 🙂
Das Problem ist natürlich, dass ich jetzt für 1,5 Monate nicht zu Hause war und keinen festen Wohnsitz hatte - die Briefe sind dann heute auf einmal bei mir aufgelaufen, als ich meine Post sortiert habe.
Ist natürlich mein Verschulden - ganz klar, möchte ja auch niemanden hier anfechten oder sonstiges, wollte nur wissen, wie es sich verhält.
Wäre es eine gute Lösung, am Montag das Kfz beim Landrathsamt wieder anzumelden (natürlich nicht mit dem Kfz dorthin fahren - das ist klar). Danach wäre wieder alles in Ordnung, seht ihr das auch so?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Dies wäre bei der Anordnung der zwangsweisen Außerbetriebsetzung unrelevat. Das Fahrzeug dürfte keinesfalls mehr im öffetlichen Straßenverkehr bewegt werden.Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Wurde die Zulassungsplakette schon abgekratzt?
du musst ihn auch nciht bewegen!!!
er darf nicht mal mehr Stehen...
und das ablösen des Stempels macht der Freundliche .. wenn er vorbeikommt!
Alex
Zitat:
Original geschrieben von krusi24
Wäre es eine gute Lösung, am Montag das Kfz beim Landrathsamt wieder anzumelden (natürlich nicht mit dem Kfz dorthin fahren - das ist klar). Danach wäre wieder alles in Ordnung, seht ihr das auch so?
Ja, das wäre die sinnvollste Lösung.
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Dann wird der Wagen aber nicht gleich außer betrieb gesetzt! Man bekommt eine Mängelkarte mit Frist und das wars dann auch!Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Warum nicht bei Mängel ? Keine HU zu haben ist ein Mangel !
Schau mal, was ich etwas höher geschrieben habe. 😉
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Landratsamt ohne H.
Zitat:
Original geschrieben von krusi24
Danke für eure Antworten - auch wenn diese etwas divergieren 🙂Das Problem ist natürlich, dass ich jetzt für 1,5 Monate nicht zu Hause war und keinen festen Wohnsitz hatte - die Briefe sind dann heute auf einmal bei mir aufgelaufen, als ich meine Post sortiert habe.
Ist natürlich mein Verschulden - ganz klar, möchte ja auch niemanden hier anfechten oder sonstiges, wollte nur wissen, wie es sich verhält.
Wäre es eine gute Lösung, am Montag das Kfz beim Landrathsamt wieder anzumelden (natürlich nicht mit dem Kfz dorthin fahren - das ist klar). Danach wäre wieder alles in Ordnung, seht ihr das auch so?
Gruß
Ups, nun kommt ja doch noch etwas hinterher ! Nun wird doch einiges klarer !
Alles Infos die du im Eingangspost erwähnen solltest.
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Landratsamt ohne H.
Mist, wenn ich meinen Berliner nicht hätte ! 😉 Ups, war ich ja gar nicht !
ja vorallem haben wir hier ein "potential"!.-...
da war WEIT mehr als nur Tüv einenhalb monate Überzogen...
so wie halt MT ist...
grrr....
naja...
Alex
PS - wie immer... lass blos die Pfoten vom Auto, und Netten Zeitgenossen hier.... die dir raten ignorieren und weiter wie bisher!
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Alles Infos die du im Eingangspost erwähnen solltest.
Ich lese Deinen Beiträge oft gern, knapp und meisten auf den Punkt !
Also Leute ich wollte mich jetzt wirklich bei euch bedanken - bin froh das ihr auf das Problem eingegangen seit und mir nicht "böse" Kommentare an den Kopf geworfen habt.
Es war klar mein Fehler - wollte nur nicht gleich die Hähme ernten, für meine andernhalb-monatige Abwesenheit 🙂
Ich habe das Kfz nun in die Garage gestellt, am Montag wird das Kfz wieder angemeldet und ich werde hier den weiteren Ausgang sowie die aggregierten Antworten von euch posten, damit auch anderen, die das gleiche Problem haben, geholfen wird.
Also nochmal danke an alle und noch ein schönes Wochenende !! 🙂
Gruß
Und ich muss mich für meinen 1. Beitrag hier entschuldigen, wenn das Kfz stillgelegt wurde, darf man damit natürlich NICHT, rum fahren, vor allem wenn man die Briefe Wochenlang verpennt. Ich hatte das falsch verstanden und auch falsch gelesen und habe angenommen, er habe einfach nur einen Mängelbrief wegen der abgelaufenen HU nach hause bekommen in dem ihm untersagt wurde zu fahren, denn in diesem Fall könnte man die HU nachholen und fahren.
Guten Morgen,
es hat sich jetzt doch noch eine Frage aufgedrängt, die hier evtl. Ihre Lösung findet:
Muss bei der Wiederanmeldung das Kfz-Kennzeichen zur Zulassungsstelle mitgebracht werden, obwohl die Plakette auf dem Nummernschild nicht entfernt worden ist? (Habe wie eingangs erwähnt lediglich den Brief bekommen, dass das Kfz abgemeldet ist - also liegt KEINE Entfernung der Plakette durch einen Beamten vor). Oder ist diese immer identisch und kann weiter verwendet werden?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß
PS: @Chrysler88, vielleicht habe ich mich anfangs nicht eindeutig ausgedrückt - macht nichts 🙂
@TE: Häme ebenfalls ohne h.
Wer divergieren kann, sollte das eigentlich wissen. 🙂
Mahlzeit.
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Dann wird der Wagen aber nicht gleich außer betrieb gesetzt! Man bekommt eine Mängelkarte mit Frist und das wars dann auch!Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Warum nicht bei Mängel ? Keine HU zu haben ist ein Mangel !
So ist hier der Weg, wenn die Polizei den Verstoß bemerkt.
Ich habe aber auch schon Kunden gehabt, die sind beim Außendienst der Stadtverwaltung aufgefallen und denen wurde aufgrund erheblicher Fristüberschreitung (>6 Monate) sofort das Zulassungssiegel entfernt. (Das soll natürlich nicht bedeuten dass das immer und überall so gehandhabt wird...)
Gruß,
HK