Abmelden ohne Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief)
Hallo zusammen,
ich benötige kurzfristig euer Schwarm wissen, da ich online widersprüchliche Aussagen finde und heute nicht bei der Zulassungsstelle anrufen kann.
Ich habe einen Fiesta für 2100€ bei Carsale24 an einen Händler versteigert - Das ist eine Plattform auf der Händler Gebote abgeben können. Festgehalten ist Verkäufer (also ich) meldet ab.
Der Händler kommt aus Berlin ich Stuttgart, also weit auseinander.
Jetzt ist der anscheinend heute auf großer Deutschlandtour und will vorbeikommen, Auto bezahlen und dafür die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief) haben. Ich melde Montag ab und die Woche kommt dann ein Transporter der ihn für den Export nurnoch abgemeldet abholt.
die fragen :
1. benötige ich zum abmelden wirklich den Brief nicht. Online steht teilweise ja und nein. Wobei ich es so verstehe, man benötigt ihn nur bei Verschrottung
2. Gibt es eine weitere Betrugslücke die ich übersehe? Ich Habe Kaufvertrag, Geld und Auto bis zur Abholung. Klingt erstmal nach wenig Risiko für mich.
LG Flooozz
2 Antworten
FZV § 16 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
(1) Soll ein zugelassenes Fahrzeug oder ein zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, außer Betrieb gesetzt werden, hat der Halter dies bei der zuständigen Zulassungsbehörde nach § 75 Absatz 21
1. bei einem zugelassenen Fahrzeug unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I
zu beantragen und die abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung vorzulegen.
Wann ist Dein Wagen zugelassen worden? Evtl kannst das auch online machen.
Sicherheitscode's auf ZB 1 und Beiden Siegeln erforderlich
Danke, auf die Idee nach dem Gesetzestext zu schauen bin ich mal wieder nicht gekommen. Online geht leider nicht, Schein ist von 2013 ohne Siegel. aber dann müsste das vom Händler vorgeschlagene Vorgehen ja passen.