Ablehnung der Abwrackprämie

Hallo,

meine Ex-Frau sich sich letztes Jahr über einen "Internet Kfz-Händler" ein Neuwagen gekauft und den alten natürlich dafür verschrottet. Leider wurde der Antrag auf die Abwrackprämie abgelehnt.Grund dafür ist aller Wahrscheinlichkeit,daß das Auto erstmalig auf seinem Firmennamen ausgestellt war,da sie das Auto von Passau nach HH selbst überführt hat.
Der sogenannte Händler hat zwar einen Gewerbeschein für unterschiedliche Berufsausübungen,so auch für den Autohandel.
Um meiner Ex behilflich zu sein, habe ich einen Einspruch mit der Begründung so formuliert und eine Kopie des Gewerbescheines beigelegt,das er einen Gewerbeeintrag als Kfz- Internet - Handel hat. Allerdings steht da eben auch noch sein weiteres Gewerbe (Hotel u.Gastätten Vermittlung u.Reservierung) wonach auch seine Firma benannt ist.
Hat hier schon jemand mit seinem begründeten Einspruch Erfolg gehabt und besteht die Möglichkeit durch den Einspruch doch noch die Prämie zubekommen??

Ciao

Beste Antwort im Thema

Mitteilung des BAFA sagt aus, das der seinerzeitige Ablenungsbescheid aufgehoben wurde. Es wird ein neuer Bescheid zu dem gestellten Prämienantrag erstellt, in dem vermutlich die Auszahlzng der Prämie zugesagt wird.

O.

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So wie vom TE geschildert war der Wagen zunächst auf den Privatmann Holop zugelassen. Prämie gab es aber nur auf Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller. Hierzu war auch eine Bescheinigung erforderlich, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen / eine Werksangehörige zugelassen war.

O.

Also,in der Zulassung steht "HHR Holop Hotel Resevation GmbH"
ich vermute mal das es daran liegt.Hätte da "HHR Holop Kfz.Händler/Handel GmbH" gestanden ,gebe es das Problem vieleicht gar nicht. Also kann man sich vielleicht nur darauf berufen das er im Gewerbeschein auch den Internet Kfz.Handel drinnen stehen hat.
Ansonsten hat sie wohl mit Zitronen gehandelt.

Ciao
Knuth

www.holop.com ist keine vertrauenserweckende Webseite.

- kein Impressum, was Pflicht ist.
- kein Namen, keine Adresse, noch nicht einmal eine Emailadresse, um Kontakt aufzunehmen.
- Lediglich eine Sipgate Telefonnummer.

O.

moin,

dann dürfte dies die Haupt Homepage des Handelspartners sein-->http://www.holop.hu/link.php?language=de&langname=Deutsch

die Telefonnummern sind auf beiden Seiten identisch

mfg Andy

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


www.holop.com ist keine vertrauenserweckende Webseite.

- kein Impressum, was Pflicht ist.
- kein Namen, keine Adresse, noch nicht einmal eine Emailadresse, um Kontakt aufzunehmen.
- Lediglich eine Sipgate Telefonnummer.

O.

es gab aber soweit keine Probleme,alles lief recht normal ab.Hatte selbst mit den Herrn telefoniert zwecks Gewerbeschein,den er auch promp zugesand hat.

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Zitat:

Original geschrieben von racingbeat



Wer war denn der Vertragspartner für den Kauf?

das war er selbst ,also Hr.Holop. Sie hat das Auto direkt von ihm lt.
Kaufvertrag gekauft mit -0- KM. In seinem Gewerbeschein steht ja auch
Internet Kfz.Handel. Die Zulassung auf seinen Namen diente
eigentlich nur der Überführung.

Gruß
Knuth

Es ist auch schon - sagen wir mal- unüblich, ein Fahrzeug nur für die Überführung auf einen anderen Namen zuzulassen. Diese Überführungszulassung führt dazu, dass ein weiterer Besitzer in den Papieren eingetragen ist und damit das Fahrzeug an Wert verloren hat.

O.

Zitat:

Es ist auch schon - sagen wir mal- unüblich, ein Fahrzeug nur für die Überführung auf einen anderen Namen zuzulassen. Diese Überführungszulassung führt dazu, dass ein weiterer Besitzer in den Papieren eingetragen ist und damit das Fahrzeug an Wert verloren hat.

O.

das mag wohl sein.Dann hätte sie das Geld überweisen müssen und das wollte sie nicht.So hat sie vor Ort bezahlt und dann das Auto nach Hause gefahren.

Ok, heute ist man natürlich schlauer geworden.Nur wird es keine erneute Abwrackprämie mehr geben.Schließlich hat sie dafür `nen fahrtüchtigen und auch noch weiter fahrbereiten Corsa auf den Schrott

gebracht.

Knuth

Das Bafa kann nicht wissen, dass hinter HHR Holop Hotel Resevation GmbH auch ein Autohandel steckt. Somit ist die Ablehnung o.k.

Du "musst" jetzt den Nachweis erbringen, dass dem jedoch so ist "Gewerbeschein" reicht da völlig...

Erbringe den Nachweis inkl. deines Wiederspruchs "in der Frist" und alles wird gut !

@go-4-golf

Es ist "absolut üblich", dass heutzutage der Chef/Inhaber der Autohauses/Händlers in den Papieren als Vorbesitzer steht und nicht die GmbH etc....

Wenn du die Richtlinie zitierst dann bitte auch richtig, schaue mal unter 4.3 😉

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Das Bafa kann nicht wissen, dass hinter HHR Holop Hotel Resevation GmbH auch ein Autohandel steckt. Somit ist die Ablehnung o.k.

Du "musst" jetzt den Nachweis erbringen, dass dem jedoch so ist "Gewerbeschein" reicht da völlig...

Erbringe den Nachweis inkl. deines Wiederspruchs "in der Frist" und alles wird gut !

@go-4-golf

Es ist "absolut üblich", dass heutzutage der Chef/Inhaber der Autohauses/Händlers in den Papieren als Vorbesitzer steht und nicht die GmbH etc....

Wenn du die Richtlinie zitierst dann bitte auch richtig, schaue mal unter 4.3 😉

Bitte genau lesen!

Ich habe geschrieben, dass es unüblich ist, ein Auto nur zuzulassen, um es zu überführen, und anschliessend dann auf den Käufer zuzulassen. Hierbei kann dahinstehen, ob für die Überführung das Auto auf den Händler oder dessen Chef angemeldet wird.
Oder findet Du eine Anmeldung allein zum Zwecke der Überführung üblich?

Was steht dann anderes in 4.3 als was ich geschrieben habe?

O.

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Das Bafa kann nicht wissen, dass hinter HHR Holop Hotel Resevation GmbH auch ein Autohandel steckt. Somit ist die Ablehnung o.k.

Du "musst" jetzt den Nachweis erbringen, dass dem jedoch so ist "Gewerbeschein" reicht da völlig...

Erbringe den Nachweis inkl. deines Wiederspruchs "in der Frist" und alles wird gut !

🙂 Danke für Dein sich Hoffnung machen das alles gut wird

und
genau das hat sie bzw ich schon gleich nach der ersten Ablehnung mit dem Widerspruch für sie getan.Hab den Gewerbeschein kopiert
und den eingetragenen Satz " Internet Kfz.Handel " heraus gemarkert.
Jetzt am Wochende hat sie es nochmal losgeschickt.

Gruß
Knuth

Ich habe noch eine Frage an den TE wegen den Papieren. Was steht in den Feldern "B" (Erstzulassung) und "I" (Datum der Zulassung) im Eintrag der HHR Holop Hotel Resevation GmbH auf der Zulassungsbescheinigung Teil II?

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


So wie vom TE geschildert war der Wagen zunächst auf den Privatmann Holop zugelassen. Prämie gab es aber nur auf Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller. Hierzu war auch eine Bescheinigung erforderlich, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen / eine Werksangehörige zugelassen war.

O.

Das hast du geschrieben oder 😕

Wieso Privatmann (reine Vermutung von dir) der Chef/Inhaber steht als "Erstbesitzer" in Teil II d.h. Auto war zu 99,9% im Firmenbesitz (Autohandel in dem Fall) 😉

Der Wagen muss auf keine GmbH etc. laufen...

Ob üblich zur Überführung oder nicht so dahingestellt (ganz klar😉) und spielt in diesem keine Rolle, ein Vorbesitzer hat der Wagen (Autohändler) und somit zu 100% "Förderfähig"...

Naja, dein Zitat der Richtlinie ist dann doch etwas dünn oder 😉

Es steht genau drin,

Der Wagen darf - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den AST - längstens 14 Monate einmalig auf einen KFZ-Hersteller, dessen Vertriebsorg. oder dessen Werksangehörigen, einen KFZ-Händler, eine Herstellereigene Autobank, eine Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zu gelassen gewesen sein...

LG
Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


So wie vom TE geschildert war der Wagen zunächst auf den Privatmann Holop zugelassen. Prämie gab es aber nur auf Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller. Hierzu war auch eine Bescheinigung erforderlich, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen / eine Werksangehörige zugelassen war.

O.

Das hast du geschrieben oder 😕

Wieso Privatmann (reine Vermutung von dir) der Chef/Inhaber steht als "Erstbesitzer" in Teil II d.h. Auto war zu 99,9% im Firmenbesitz (Autohandel in dem Fall) 😉

Der Wagen muss auf keine GmbH etc. laufen...

Ob üblich zur Überführung oder nicht so dahingestellt (ganz klar😉) und spielt in diesem keine Rolle, ein Vorbesitzer hat der Wagen (Autohändler) und somit zu 100% "Förderfähig"...

Naja, dein Zitat der Richtlinie ist dann doch etwas dünn oder 😉

Es steht genau drin,

Der Wagen darf - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den AST - längstens 14 Monate einmalig auf einen KFZ-Hersteller, dessen Vertriebsorg. oder dessen Werksangehörigen, einen KFZ-Händler, eine Herstellereigene Autobank, eine Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zu gelassen gewesen sein...

LG
Thomas

Leider ist mir bisher noch nicht klar, welche Einträge im Brief gemacht wurden: mal ist es eine Geselschaft, mal Herr Holop. Insofern konnte ich, je nach Annahme, auch nur mutmaßen über die Gründet der Ablehnung.

Vielleicht bringt die Beantwortung der Frage von Dr. Zulassung Licht ins Dunkel.

O.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Zulassung


Ich habe noch eine Frage an den TE wegen den Papieren. Was steht in den Feldern "B" (Erstzulassung) und "I" (Datum der Zulassung) im Eintrag der HHR Holop Hotel Resevation GmbH auf der Zulassungsbescheinigung Teil II?

unter "B" steht Tag der Erstzulassung 19.6.09 und in "I" ebenfalls.

und unter "C.3.1,C6.1" Name oder Firmenname steht HHR Holop Hotel Reservation GmbH. Umgemeldet wurde er dann am 22.6.09

Doch was ist Zulassungsbescheinigung Teil II ?

Ciao

knuth

Die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt seit dem 01.10.2005 den Fahrzeugbrief. Also umgangssprachlich ist es der Fahrzeugbrief. Das steht auch oben auf dem Dokument.

Hintergrund zur Frage: Würden die beiden Daten voneinander abweichen, liegt bereits eine vorherige Zulassung z.b. im Ausland vor. Auch wenn die Zulassungsstelle die Anzahl der Vorhalter mit "0" angibt (was dann ein Fehler wär, was aber leider vorkommt), kann man durch die Abweichung sehen das dort schonmal eine Zulassung vorlag. Das wäre ein Grund gewesen für die BAFA, den Antrag abzulehnen.

Ist aber hier bei deiner Schilderung ausgeschlossen.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Zulassung


Die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt seit dem 01.10.2005 den Fahrzeugbrief. Also umgangssprachlich ist es der Fahrzeugbrief. Das steht auch oben auf dem Dokument.

Hintergrund zur Frage: Würden die beiden Daten voneinander abweichen, liegt bereits eine vorherige Zulassung z.b. im Ausland vor. Auch wenn die Zulassungsstelle die Anzahl der Vorhalter mit "0" angibt (was dann ein Fehler wär, was aber leider vorkommt), kann man durch die Abweichung sehen das dort schonmal eine Zulassung vorlag. Das wäre ein Grund gewesen für die BAFA, den Antrag abzulehnen.

Ist aber hier bei deiner Schilderung ausgeschlossen.

🙂 hört sich gut an.Dann kann sie (Ex) ja noch hoffen doch noch einen positiven Bescheid zu bekommen.

Ciao

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