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Ablehnung der Abwrackprämie
Hallo,
meine Ex-Frau sich sich letztes Jahr über einen "Internet Kfz-Händler" ein Neuwagen gekauft und den alten natürlich dafür verschrottet. Leider wurde der Antrag auf die Abwrackprämie abgelehnt.Grund dafür ist aller Wahrscheinlichkeit,daß das Auto erstmalig auf seinem Firmennamen ausgestellt war,da sie das Auto von Passau nach HH selbst überführt hat.
Der sogenannte Händler hat zwar einen Gewerbeschein für unterschiedliche Berufsausübungen,so auch für den Autohandel.
Um meiner Ex behilflich zu sein, habe ich einen Einspruch mit der Begründung so formuliert und eine Kopie des Gewerbescheines beigelegt,das er einen Gewerbeeintrag als Kfz- Internet - Handel hat. Allerdings steht da eben auch noch sein weiteres Gewerbe (Hotel u.Gastätten Vermittlung u.Reservierung) wonach auch seine Firma benannt ist.
Hat hier schon jemand mit seinem begründeten Einspruch Erfolg gehabt und besteht die Möglichkeit durch den Einspruch doch noch die Prämie zubekommen??
Ciao
Beste Antwort im Thema
Mitteilung des BAFA sagt aus, das der seinerzeitige Ablenungsbescheid aufgehoben wurde. Es wird ein neuer Bescheid zu dem gestellten Prämienantrag erstellt, in dem vermutlich die Auszahlzng der Prämie zugesagt wird.
O.
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46 Antworten
Hallo,
hier etwas zu unternehmen ohne zu wissen, weshalb die Prämie tatsächlich abgelehnt wurde, halte ich für unklug.
Ich würde erst bei der Bafa den Grund erfragen und dann tätig werden. Evtl. war ja der Ablehnungsgrund ein anderer und das kann geklärt werden. Oder es war wirklich die Gewerbeanmeldung, aber auch das kann evtl. geklärt werden. Sprich mit der Bafa!
Gruß Michael
Hallo Michael,
genau das habe ich versucht.Doch leider ist telefonisch absolut kein durchkommen.Meine Ex bzw ich habe es aufgegeben dort anzurufen.
Ciao
Knuth
Lehnt die BAFA den Antrag auf eine Abwrackprämie ab, wird der Grund dieser Ablehnung schriftlich mitgeteilt und eine Rechtsbehelfsbelehrung gegeben. Einen wahrscheinlichen Grund gibt es nicht.
Das VG Frankfurt ist für die Klagen im Zusammenhang mit Entscheidungen des in Eschborn ansässigen BAFA in erster Instanz zuständig.
O.
Edit:
Anruf kann man sich sparen. Gegen Ablehnungsbescheid muss Widerspruch eingelegt werden. Wird der auch abgeklehnt, kann Klage erhoben werden.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Lehnt die BAFA den Antrag auf eine Abwrackprämie ab, wird der Grund dieser Ablehnung schriftlich mitgeteilt und eine Rechtsbehelfsbelehrung gegeben. Einen wahrscheinlichen Grund gibt es nicht.
O.
stimmt, aber den genauen Grund haben sie nicht begründet / beziffert.
Ich kann mir von den angegebenen Voraussetzungen einen aussuchen.
das ist schon Grund genug, dass Du einen schriftlichen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen solltest. Das allein sichert Dir (und evtl. Deinem Anwalt...) weitere Zeit sich mit der Sache zu beschäftigen. Wenn die Fristen erstmal rum sind, und Du hast Dich nicht einmal schriftlich geäußert sieht es schlecht aus. (Strg+H "Du" -> "Ihr")
Zitat:
Original geschrieben von jayhova
das ist schon Grund genug, dass Du einen schriftlichen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen solltest.
das hat sie gleich nach dem Erhalt des Ablehnungsschreiben getan und
auch gleich die Begründung dafür mitgeschrieben. Das war im Anfang November 2009.
Am Samstag den 9.1.10 hat sie von der Bafa die Bestätigung des Eingangs dafür bekommen,der jedoch schon am 18.12.09 :confused: geschrieben wurde. Hier wird sie nun nochmals aufgeforedert innerhalb von 3 Wochen :confused: ihren Widerspruch zu begründen.
Also nochmal alles kopieren und zusenden.:(
Ciao
Kannst du mal bitte mitteilen, wieviel Vorbesitzer im Fahrzeugbrief stehen, oder die "Zahl"?! Nicht, dass bei dir dort ein "---" ist.
Zitat:
Original geschrieben von Samcos
Kannst du mal bitte mitteilen, wieviel Vorbesitzer im Fahrzeugbrief stehen, oder die "Zahl"?! Nicht, dass bei dir dort ein "---" ist.
Sag doch gleich, warum: Es muß dort eine 1 stehen. Bei Neuwagen steht dort eine 0, bei wegen voriger Zulassung in Drittländern nicht förderfähigen Fahrzeugen steht oft der Strich, da die Zahl der Zulassungen nicht nachvollzogen werden kann.
Eine 1 bei den Vorbesitzern und die Gewerbeanmeldung als Autohändler sollten für ein förderfähiges Auto stehen.
Gruß Michael
Hier nochmals ein Auszug aus der Förderrichtlinie:
Zitat:
4.3 Voraussetzungen bezüglich des Neufahrzeuges
• Bei dem Fahrzeug muss es sich um einen Pkw handeln.
• Das Fahrzeug muss hinsichtlich seiner Schadstoffemissionen mindestens die
Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 gem. Richtlinie 98/69/EG – Stufe B –
oder eine der nachfolgenden Richtlinien erfüllen.
• Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller/die Antragstellerin zugelassen sein.
Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge.
• Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs müssen zwischen dem 14. Januar 2009 und dem
31. Dezember 2009 erfolgen.
• Das Fahrzeug
• muss zum ersten Mal zugelassen sein
oder
• darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die
Antragstellerin - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen
Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine
herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine
Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).
Der TE schreibt:
Zitat:
Der sogenannte Händler hat zwar einen Gewerbeschein für unterschiedliche Berufsausübungen,so auch für den Autohandel.
Wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, sollte es die Prämie geben, denke ich.
Gruß Michael
:) erst einmal danke an alle hier, für ihre Meinungen.
Hab mal nachgefragt was im Brief drin steht. Als Ersteintrag der "Händler"
mit -0- Vorbesitzer und dann die Ex mit -1- Vorbesitzer.
Hier ist mal der Link zur Internetseite des Händlers. http://www.holop.com
Ciao
Knuth
Zitat:
Original geschrieben von racingbeat
:) erst einmal danke an alle hier, für ihre Meinungen.
Hab mal nachgefragt was im Brief drin steht. Als Ersteintrag der "Händler"
mit -0- Vorbesitzer und dann die Ex mit -1- Vorbesitzer.
Hier ist mal der Link zur Internetseite des Händlers. www.holop.com
Ciao
Knuth
Zitat aus der o.a. URL:
"Sie kaufen das Fahrzeug direkt vom Händler, oder von uns!"
Für die Gewährung der Abwrackprämie bei einem Zweitbesitz ist im vorliegenden Fall Voraussetzung, dass das Fahrzeug vorher auf einen Kfz-Händler zugelassen war. Holop ist offensichtlich kein Kfz-Händler, sondern ein Vermittler.
Wer war denn der Vertragspartner für den Kauf?
O.
Wer war denn der Vertragspartner für den Kauf?
das war er selbst ,also Hr.Holop. Sie hat das Auto direkt von ihm lt.
Kaufvertrag gekauft mit -0- KM. In seinem Gewerbeschein steht ja auch
Internet Kfz.Handel. Die Zulassung auf seinen Namen diente
eigentlich nur der Überführung.
Gruß
Knuth
Die Zulassung auf den Händler sollte unerheblich sein, da ja auch Jahreswagen subventioniert wurden und die entsprechende Definition die Zulassung auf den Händler erlaubt :)
Zitat:
Original geschrieben von eisschrank
Die Zulassung auf den Händler sollte unerheblich sein, da ja auch Jahreswagen subventioniert wurden und die entsprechende Definition die Zulassung auf den Händler erlaubt :)
So wie vom TE geschildert war der Wagen zunächst auf den Privatmann Holop zugelassen. Prämie gab es aber nur auf Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller. Hierzu war auch eine Bescheinigung erforderlich, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen / eine Werksangehörige zugelassen war.
O.