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Ablauf Privatkauf

Themenstarteram 31. März 2007 um 8:56

Hallo zusammen,

ich habe leider kein passendes Unterforum für die Frage gefunden.

Jetzt poste ich es eben hier rein, weil es sich um einen Corsa handelt, den ich von privat kaufen will.

Wie läuft das ab ??

 

Der Corsa ist noch beim Verkäufer angemeldet, hat auch noch dessen Kenntzeichen und alles.

Mit diesem kenntzeichen machen wir Probefahrt.

Wir haben eine Deckungskarte von unserer Versicherung dabei.

Sollten wir dann in der Probefahrt direkt zum Landratsamt fahren oder wie wird das dann geregelt ?

Oder macht man das wann anderst ?

Und @ Landratsamt, bekommt man dann gleich seine neuen Nummernschilder ????

 

Wie läuft das i.d.R. ?

 

Wäre nett wenn mal jemand den Ablauf aufzählen könnte.

 

Gruß

dilophos

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16 Antworten
am 31. März 2007 um 13:58

Hallo... ich nehme an du kaufst das Auto in einem anderen Landkreis als du wohnst. In diesem Fall würde ich mit dem Verkäufer ausmachen, dass du das Auto angemeldet kaufst, mit nach Hause nimmst und unmittelbar danach (also am gleichen Tag oder am darauffolgenden) das Fahrzeug auf dich ummeldest. Dann kannst du ihm seine Kennzeichen zurückschicken.

Eine zweite Möglichkeit wäre bei der Probefahrt am Landratsamt vorbei zu fahren, das Fahrzeug abzumelden und Kurzzeitkennzeichen zu kaufen damit du das Fahrzeug mit nach hause nehmen kannst. Denke die kosten an die 30 euro und sind drei Tage gültig.

Die dritte aber nicht ganz legale methode wäre sich bei einer Werkstatt in deiner Nähe rote Nummernschilder auszuleihen und den Wagen mit diesen nach Hause zu fahren. Aber die roten Nummern sind nur zu Kontroll- Einstell- und Überführungsfahrten für die zugehörige Werkstatt!!! erlaubt. Könnte evtl. für den Kennzeichenbesitzer probleme und nicht gerade billige Strafen nach sich ziehen wenn du erwischt wirst.

Ich würde dir die methode mit den Kennzeichen des Vorbesitzers empfehlen weil es die günstigere ist und total legal ist.

am 31. März 2007 um 14:00

aja hab ich vergessen... du bekommst beim Landratsamt nur schilder vom zugehörigen Kreis... du kannst also z. B in Passau kein Fahrzeug auf den Landkreis Regensburg anmelden....

Themenstarteram 31. März 2007 um 15:26

Danke für die Antwort !

 

Falls ich es mit nach Hause nehme und dann bei unserem Landratsamt UMmelde, welche Bescheinigungen bzw Formulare brauche ich dann vom alten Besitzer ?

Reicht da das alte Kenntzeichen anzugeben oder muss der Vorbesitzer mir dann noch irgendwas mitgeben ?

 

Gruß

am 31. März 2007 um 15:40

Du Brauchst Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (oder Zulassungsbestätigung Teil 1 und 2 wie es neuerdings heißt) vom Vorbesitzer, die alten Kennzeichen und den Antrag auf Kraftfahrzeugversicherung ("Doppelkarte")von deiner Versicherung und ca 50 Euro was dich das Ummelden und neue Schilder kosten ;-)

Themenstarteram 31. März 2007 um 16:15

Ok und angenommen ich fahr einen Tag nach dem kauf dann zum Amt und lasse es ummelden !

--> Wenn ich ein BESTIMMTES neues Nummernschild will (also z.B. mit Initialien), dann dauert das doch länger !?

Muss dann das Auto beim Amt stehen bleiben oder bleibt das dann noch auf den Vorbesitzer angemeldet und ich fahr mit dessen Nummernschild noch einmal nach Hause und es wird dann erst bei Erhalt der NEUEN Nummernschilder abgemeldet ??

Gruß

 

P.S.: Oder Moment, ich muss das besagte Auto ja garnicht mit zum Amt nehmen ! Nach dem Abmelden liegt es einfach so lange still bis ich die neuen, passenden Nummernschilder bekomme !!

So gehts doch auch ?

Themenstarteram 31. März 2007 um 18:00

Mir is grad noch ne Frage aufgekommen:

Es gibt ja noch die Dritte Möglichkeit, dass man das neue Auto beim Verkäufer stehen lässt, nur Nummernschild abschraubt, Schein und Brief mitnimmt und dann mit dem Zeugs zum Amt geht und das ummeldet.

Dann sobald man SEIN neues Nummernschild hat geht man hin schraubt es an und cruist nach Hause ;) !

 

Meine Frage dazu:

Wenn ich es bei MEINEM Landratsamt mache, geht das denn ??

Also kann mein Landratsamt das Auto ummelden (also auch vor allem ABMELDEN) ?? Oder muss man dafür extra zum Landratsamt von dem Verkäufer ?

 

Gruß

dilophos

am 31. März 2007 um 18:14

Dein Landratsamt kann das Fahrzeug abmelden, kostet etwas mehr. Du musst nur zum Anmelden zu Deinem Landratsamt fahren.

Das Wunschkennzeichen dauert auch nicht länger, kostet aber mehr...

Das Fahrzeug brauchst du nie bei der Zulassungsstelle, nur Kennzeichen, Schein und Brief und Versicherungsantrag.

Noch ein Tip:

Schau mal auf der homepage deines landkreises im internet, da kann man oft Wunschkennzeichen reservieren lassen und eine Bestätigung ausdrucken mit der geht man zum Landratsamt und holt sein kennzeichen ab.

Themenstarteram 31. März 2007 um 18:23

Alles klar.

Heißt das es wäre günstiger, wenn ich ab-und anmelden seperat mache ?

Also abmelden @ Amt von Verkäufer und

anmelden @ meinem Amt ??

Ist natürlich auch umständlicher !

Wieviel kostet es denn mehr, wenn ich beides bei meinem machen lasse ?

 

Gruß

P.S.: Bei unserem Kreis (Rhein Neckar Kreis) gibt es scheinbar so ne Online-Reservierung NICHT.

Macht aber nix. Wieviel kostet denn ein WUNSCHkenntzeichen mehr als ein random ??

am 31. März 2007 um 18:29

Abmelden glaube ich kostet bei dem Landratsam wo das Fahrzeug zugelassen war an die 5 euro, in einem anderen 9 euro... es steht meist nicht dafür... da kommt der sprit den du brauchst teuerer...

Themenstarteram 31. März 2007 um 18:32

Ach dann lasse ich das alles hier machen !

Da wird echt der Sprit teurer ;) !

Siehe noch mein "P.S." von der vorigen Nachricht.

 

Gruß

am 31. März 2007 um 18:44

oh... hab ich vorher übersehen... bin mir nicht sicher, aber10 bis 15 euro mehr glaub ich waren das zuletzt...

Themenstarteram 31. März 2007 um 18:48

Na das ist auch noch aufzubringen ;)

Danke dir für die Hilfe !!

am 31. März 2007 um 18:49

Bitte bitte, kein problem ;-)

Hi!

Bevor Du umsonst hinfährst: In vielen Kreisen (alle?) braucht man zur An- und Ummeldung den gültigen HU- und AU-Bericht!

Gruß

Andreas

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