Ablauf Privatkauf

Opel Tigra TwinTop

Hallo zusammen,

ich habe leider kein passendes Unterforum für die Frage gefunden.
Jetzt poste ich es eben hier rein, weil es sich um einen Corsa handelt, den ich von privat kaufen will.

Wie läuft das ab ??

Der Corsa ist noch beim Verkäufer angemeldet, hat auch noch dessen Kenntzeichen und alles.

Mit diesem kenntzeichen machen wir Probefahrt.

Wir haben eine Deckungskarte von unserer Versicherung dabei.
Sollten wir dann in der Probefahrt direkt zum Landratsamt fahren oder wie wird das dann geregelt ?
Oder macht man das wann anderst ?

Und @ Landratsamt, bekommt man dann gleich seine neuen Nummernschilder ????

Wie läuft das i.d.R. ?

Wäre nett wenn mal jemand den Ablauf aufzählen könnte.

Gruß
dilophos

16 Antworten

Ja den soll mir dann der Verkäufer mal schön mitgeben ^^ !

Gruß

Arbeite beim Landratsamt und weiß was du mitbringen musst:

Fahrzeug ABMELDEN:

Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Verlust eidesstattliche Erklärung des Fz.-Halters erforderlich)
• Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
• Kennzeichenschilder (falls Fahrzeug noch zugelassen)

Fahrzeug wieder ZULASSEN: (Vorsicht: Das ist keine Neuzulassung sondern eine Umschreibung!)

(bezieht sich auf ein Auto das außerhalb deines Landkreises zugelassen ist)

Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original
• Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO
• Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
• Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (mit Eintragung der gültigen Hauptuntersuchung, § 29 StVZO)
• Bescheinigung über gültige Abgasuntersuchung
• Kennzeichenschilder von bisherigem Zulassungsbezirk
• Vollmacht für Beauftragte
• !! Neu: Einverständniserklärung des Fahrzeughalters zur Kfz.-Steuerrückstandsprüfung und zum Lastschrifteinzugsverfahren.
• Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers

Fahrzeug wieder ZULASSEN: (Vorsicht: Das ist keine Neuzulassung sondern eine Umschreibung!)

(bezieht sich auf ein Auto das in deinem Landkreis zugelassen ist)

Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original
• Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO
• Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
• Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I mit gültiger Hauptuntersuchung
• Bescheinigung über gültige Abgasuntersuchung
• Vollmacht für Beauftragte
• !! Neu: Einverständniserklärung des Fahrzeughalters zur Kfz.-Steuerrückstandsprüfung und zum Lastschrifteinzugsverfahren.
• Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers

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