Ablauf Haftpflicht Unfall - bitte um Rat
Hallo zusammen,
was macht man am besten in folgender Situation:
Am Freitag im Stau "rollt" mir das vorausstehende Fahrzeug, trotz ca 3-4 Meter Entfernung und exzessiven hupens meiner Seits auf meinen Wagen.
Die Fahrerin des KfZs möchte weiterfahren und wird erst durch mein Aussteigen aus dem Wagen auf den Unfall "angeblich" aufmerksam.
Sie hätte nichts gemerkt und ihr Wagen hat auch keinerlei Beschädigungen.
Bei mir ist das Kennzeichen stark verbogen, die Lufteinlässe ausgesprungen und Stoßstange leicht schräg.
Sie gibt mir ihre Versicherungsnummer, lässt ihr Ausweis fotografieren und meint sie würde sich mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen.
Habe umgehend Kontakt zu ihrer Versicherung aufgenommen und den Unfall gemeldet sowie einen Termin in meiner Werkstatt zwecks Gutachten. Stand heute hat sie sich bei ihrer Versicherung noch nicht gemeldet.
Wie soll ich jetzt am besten - weiter - verfahren?
Habe es leider verpennt Zeugen zu befragen...
Gilt meine Frau, die im Wagen saß als Zeugin?
vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 15. Juni 2020 um 20:28:03 Uhr:
Normale Vorgehensweise:Polizei rufen, nicht abwimmeln lassen. Dafür sind die da!
Die Aufgaben der Polizei sind schon etwas anders. Einfach mal in den Gefahrenabwehrgesetzen der Länder und in der StPO lesen. Dass die Polizei zu jedem Verkehrsunfall kommen muss, ist ein verbreiteter Irrglaube.
97 Antworten
Wie lautet seine Antwort/Schreiben auf die Forderung der Fotos von der Huk?
Der Mandant (du) solltest davon nahezu zeitgleich eine Kopie erhalten ...
Edit wg. dicke Finger
Zitat:
@tartra schrieb am 15. Juli 2020 um 18:19:01 Uhr:
Wie lautet seine Antwort/Schreiben auf die Forderung der Fotos von der Huk?Der Mandant (du) solltest davon nahezu zeitgleich eine Kopie erhalten ...
Das ist ja keine Forderung an mich, sondern die Info dass die Fotos der Unfallverursacherin durch einen Sachverständigen begutachtet werden. Aktiv werden müssen wir nicht.
Aber die Sache ist doch total lachhaft...
Zu den Kosten ohne Rechtsschutzversicherung sollte noch angemerkt werden, dass unser Rechtssystem eine sogenannte Güteverhandlung vorschreibt und eine darin erzielte einigung (Vergleich) den beteiligten Anwälten die sogenannte Einigungsgebühr in die Tasche spült. Klager und Beklagte tragen ihren Kosten anteilig der Vergleichsaufteilung(hälftig, 60/40, etc.) Gleiches gilt für die Gerichtsgebühr, die dem Vergleich folgt. Da die Juristen der Versicherungen unabhängig von der Zahl ihrer Fälle eh bezahlt werden, ist das Kostenrisiko beim Kläger ohne RS-Versicherung.
Mal zum Nachdenken: wie würdest Du dich als Anwalt verhalten?
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Zitat:
@fritzberndol schrieb am 16. Juli 2020 um 11:23:15 Uhr:
Zu den Kosten ohne Rechtsschutzversicherung sollte noch angemerkt werden, dass unser Rechtssystem eine sogenannte Güteverhandlung vorschreibt und eine darin erzielte einigung (Vergleich) den beteiligten Anwälten die sogenannte Einigungsgebühr in die Tasche spült. Klager und Beklagte tragen ihren Kosten anteilig der Vergleichsaufteilung(hälftig, 60/40, etc.) Gleiches gilt für die Gerichtsgebühr, die dem Vergleich folgt. Da die Juristen der Versicherungen unabhängig von der Zahl ihrer Fälle eh bezahlt werden, ist das Kostenrisiko beim Kläger ohne RS-Versicherung.
Mal zum Nachdenken: wie würdest Du dich als Anwalt verhalten?
Ja, sehr guter Hinweis...
Auf der anderen Seite - welche Möglichkeiten gibt es, wenn die Versicherung sich quer stellt und nicht zahlen, oder nur im minimalen Umfang zahlen möchte?
Wobei die Gerichtsgebühr dann auf eine volle Gebühr (sind sonst drei) ermäßigt wird.
Vergleichsgebühr ist auch eine volle Gebühr, bei 3.000,- € Wert wären das 201,- € zzgl. MwSt.
Und in den letzten 20/30 Jahren hab ich nicht einmal erlebt, dass die Versicherung keine externe Anwaltskanzlei eingeschaltet hat. Ist vermutlich günstiger, als eigene Sachbearbeiter quer durch Deutschland zu den Gerichten zu schicken.
Gibt wohl auch Versicherungen, die dann für einen bestimmten örtlichen Bereich immer den gleichen Anwalt nehmen - Beziehungen schaden nur dem, der keine hat. Wir haben gerade einen Vorgang abgeschlossen, wo die Gegenseite kräftig gekürzt hat. Unter'm Strich wurden vor Gericht dann 300,- € tatsächlich gekürzt und der Gegner darf 80% der Kosten tragen (hier knapp 2.900,- €). Der Sachbearbeiter gibt nicht das eigene Geld aus, sonst wäre er bestimmt etwas vorsichtiger.
@PeterBH
Und in den letzten 20/30 Jahren hab ich nicht einmal erlebt, dass die Versicherung keine externe Anwaltskanzlei eingeschaltet hat. Ist vermutlich günstiger, als eigene Sachbearbeiter quer durch Deutschland zu den Gerichten zu schicken.
Gibt wohl auch Versicherungen, die dann für einen bestimmten örtlichen Bereich immer den gleichen Anwalt nehmen - Beziehungen schaden nur dem, der keine hat. Wir haben gerade einen Vorgang abgeschlossen, so die Gegenseite kräftig gekürzt hat. Unter'm Strich wurden vor Gericht dann 300,- € tatsächlich gekürzt und der Gegner darf 80% der Kosten tragen (hier knapp 2.900,- €). Der Sachbearbeiter gibt nicht das eigene Geld aus, sonst wäre er bestimmt etwas vorsichtiger.
Ja, dass stimmt.
Die haben dann entweder große Kanzleien bei denen passt das dann in der Masse.
In der Regel wird dann da das Jungvolk mit der Sache betreut, die renomierten Adovkaten befassen sich mit so etwas nicht.
Anders da die HUK (wen verwundert das), die haben da Einzelkämpfer unter Vertrag, die für einen zusätzlichen Obolus von Amtsgericht zu Amtsgericht durch ganz Deutschland reisen und sich als Wasserträger regelmäßig blutige Nasen vor Gericht abholen. Die Namen dieser Anwälte und deren Qualität der Schriftsätze sind bekannt und sorgen regelmäßig für Erheiterung (auch bei den Gerichten)
Ist hat so, aber die HUK juckt es nicht...........
R+V nicht anders. Hab deren Anwalt (Einzelkämpfer und viel auf Reisen) zum wiederholten Male als Gegner. Schönste war ein Unfall auf Mallorca - hiesiger Mandant mit hier zugelassenem Fahrzeug, Unfallgegner Deutscher, dt. Wohnsitz, mit spanischen Mietwagen. Da war dem Kollegen (wie auch der R+V) die Rechtsprechung des EuGH vollkommen unbekannt, dass dann nach deutschem Recht reguliert werden muss.