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Ablastung B8 Variant

VW Passat B8
Themenstarteram 9. November 2014 um 11:21

Hallo,

ich habe gerade meinen neuen Firmenwagen, Passat Variant Diesel DSG 190 PS, zusammengestellt und uns musste am Ende lesen, dass das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgeweicht von 2170kg hat.

Zusammen mit meinen Wohnwagen (zulässiges Gesamtgewicht 1350kg) komme ich so aber leider über die "magische" Grenze von 3500kg.

Weiß jemand ob man das (Leasing-)Fahrzeug problemlos um 20 kg ablasten kann?

Danke für eure Antworten im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Aber ganz ehrlich wer 40000 oder 50000€ für einen Zug Wagen ausgibt plus den Wohnwagen wird ja wohl noch 400€ für einen Anhänger Führerschein übrig haben. Das gleiche Problem hatten wir auch. Nur das unser wohnwagen 2200kg Gesamtmasse hat. Meine Frau und ich haben dann den Anhänger Führerschein gemacht.

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12 Antworten

Ich denke dass es einfacher ist, deinen Wohnwagen um 50 Kg anzulasten ;)

am 9. November 2014 um 13:35

...eine Ablastung ist nicht möglich

Zitat:

@Digger-NRG schrieb am 9. November 2014 um 13:22:11 Uhr:

Ich denke dass es einfacher ist, deinen Wohnwagen um 50 Kg anzulasten ;)

Die fehlenden 50kg beim WW können sehr schmerzlich sein. Aber wahrscheinlich die einzige Lösung.

Warum sind die 3,5t so wichtig?

Themenstarteram 9. November 2014 um 16:16

@Martin_BY Höhere Mautgebühren in z.B. Frankreich. Kann allerdings sein das ich die Aussagen diversen Webseiten zu den Mautgebühren falsch verstehe.

Themenstarteram 9. November 2014 um 16:41

Vergesst die Frage; die 3.5 t beziehen sich anscheinend in allen Fällen nur auf das Zugfahzeug.

Es gibt Führerscheinklassen mit denen man nicht mehr als 3,5t im Gespann oder mit Wohnmobil oder so fahren kann.

Zitat:

@PublicT schrieb am 9. November 2014 um 17:54:01 Uhr:

Es gibt Führerscheinklassen mit denen man nicht mehr als 3,5t im Gespann oder mit Wohnmobil oder so fahren kann.

Das weiß ich.

Aber wir beide wissen nicht, worum es dem Fragesteller geht, oder?

Wenns nur die Mautgebühren sind, ist es ein Luxusproblem.

Aber ganz ehrlich wer 40000 oder 50000€ für einen Zug Wagen ausgibt plus den Wohnwagen wird ja wohl noch 400€ für einen Anhänger Führerschein übrig haben. Das gleiche Problem hatten wir auch. Nur das unser wohnwagen 2200kg Gesamtmasse hat. Meine Frau und ich haben dann den Anhänger Führerschein gemacht.

Zitat:

@jabbar.jab schrieb am 9. November 2014 um 12:21:51 Uhr:

Hallo,

ich habe gerade meinen neuen Firmenwagen, Passat Variant Diesel DSG 190 PS, zusammengestellt und uns musste am Ende lesen, dass das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgeweicht von 2170kg hat.

Zusammen mit meinen Wohnwagen (zulässiges Gesamtgewicht 1350kg) komme ich so aber leider über die "magische" Grenze von 3500kg.

Weiß jemand ob man das (Leasing-)Fahrzeug problemlos um 20 kg ablasten kann?

Danke für eure Antworten im Voraus.

Sorry, aber ich verstehe die ursprüngliche Frage nicht. Wenn das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 2170 kg hat heißt das ja nicht, das das Fahrzeug 2170 kg wiegt. Das bedeutet doch nur, dass es (inklusive Zuladung) bis zu 2170 kg wiegen kann / darf .

Und wieviel dann zugeladen wird, das ist doch einem jeden selbst überlassen. Also einfach 20 kg unter der maximalen Zuladung bleiben und schon ist die Sache geritzt, oder sehe ich das falsch?

Zitat:

@Fluete schrieb am 10. November 2014 um 22:09:09 Uhr:

Zitat:

@jabbar.jab schrieb am 9. November 2014 um 12:21:51 Uhr:

Hallo,

ich habe gerade meinen neuen Firmenwagen, Passat Variant Diesel DSG 190 PS, zusammengestellt und uns musste am Ende lesen, dass das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgeweicht von 2170kg hat.

Zusammen mit meinen Wohnwagen (zulässiges Gesamtgewicht 1350kg) komme ich so aber leider über die "magische" Grenze von 3500kg.

Weiß jemand ob man das (Leasing-)Fahrzeug problemlos um 20 kg ablasten kann?

Danke für eure Antworten im Voraus.

Sorry, aber ich verstehe die ursprüngliche Frage nicht. Wenn das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 2170 kg hat heißt das ja nicht, das das Fahrzeug 2170 kg wiegt. Das bedeutet doch nur, dass es (inklusive Zuladung) bis zu 2170 kg wiegen kann / darf .

Und wieviel dann zugeladen wird, das ist doch einem jeden selbst überlassen. Also einfach 20 kg unter der maximalen Zuladung bleiben und schon ist die Sache geritzt, oder sehe ich das falsch?

Ja und Nein.

Es kommt drauf an, um welche Regelung es geht. Beim Führerschein könnte man es so machen, für die 100 km/h z.B. nicht.

Da es hier aber nur um Mautgebühren ging und der OP sich da wohl verlesen hatte, ist es für diesen Thread eigentlich egal. ;-)

Themenstarteram 23. November 2014 um 9:11

Da die Diskussion unbemerkt von mir fleißig weiter ging und mein Problem doch nicht ganz vom Tisch ist will ich noch ein paar Infos beisteuern.

Der Führerschein ist nicht mein Problem. (Klasse 3 und weitere)

Es geht mir vielmehr um die max. Geschwindigkeit als Gespann, Maut und evtl. weitere „Fallen“.

Ob es sich bei der Maut wirklich um ein Luxusproblem unterschreibe ich nur bedingt.

Da ich/wir gerne nach Frankreich reisen ist die Maut ein nicht unerheblicher Posten für die Reisekasse. Quer durch FR und zurück kostet dann schnell mal 200€ . Wenn ich da durch eine Ablastung Geldsparen kann versuche ich das umzusetzen; Ich bin meinem Geld nicht böse. Aber nach meine Lesart richtet sich die Mautklasse in FR nach dem zGG des Zugfahrzeuges und der Höhe des Gespanns. Somit wäre das weiter Klasse 2. In Frankreich dürfte ich dann aber nicht mehr 130 kmh fahren. Und das wäre dann wirklich ein Luxusproblem da ich generell nur knapp über 100 kmh maximal fahre.

Das Thema Geschwindigkeit mit Gespannen wurde schon häufig diskutiert. Für DE schein das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns von über 3.5 t kein Problem für die 100 kmh Zulassung zu sein. ( Info Webseite Tüv Nord).

Für AT trifft dann laut meinen Informationen Fluetes Beitrag zu, als dass dort nicht das zGG, sondern das tatsächliche Gewicht ausschlaggebend ist.

Fazit; Laut meiner Recherche ändert sich nicht so viel. Also kein Grund eine Ablastung des Fahrzeuges anzustreben. Wenn doch noch irgendwo etwas auftaucht wäre eine Ablastung des Wohnwagens eine unrealistische Option.

Bezüglich AT kann ich Folgendes anbieten:

Zum Anhängerbetrieb allgemein

http://www.oeamtc.at/portal/anhaenger+2500+1394316

Und zu den Geschwindigkeitsgrenzen

https://www.help.gv.at/.../Seite.063300.html

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