ablasten eines 220cdi zum übergehen der BE Füherscheinregel
Hallo leute,
ich wollte mal fragen ob jemand von euch eine ahnung hat ob und wie ich meinen
c220 cdi bj. 8/2005 ablasten kann am besten genau auf 2000kg
da ja die fürerscheinregelung für leute die nur einen B führerschein haben wie folgt aussieht:
das maximal zulässige Gesamtgewicht des zuges darf die 3500 kg nicht überschreiten
heißt auf deutsch
Auto 2000 kg + Anhänger 1500kg = 3500kg Zug ziehen mit führerschien B = OK
Mein Problem ist allerdings
Auto 2095 Kg + Anhänger 1500kg = 3595kg zug Ziehen mit fürerschein B = NICHT OK
also hier mal zu den daten
Auto
leergewicht 1595 kg
Zulässiges Gesamtgewicht 2095 kg
Anhänger
leergewicht 335kg
zulässiges Gesamtgewicht 1500kg
also ihr seht worauf ich hinaus will ..
währe euch dankbar wenn ihr eure tipps und Erfahrungen mit mir teilen würdet
Danke im Vorraus
ps: ach ja ich habe nach möglichkeit nicht vor den Fürerschein zusatz "E" zu "B" zu machen (umgangssprachlich den BE Führerschein)
12 Antworten
Hi,
das ist soweit auch alles richtig. Aber es gibt ja auch noch zusätzlich die Regelung das das Auto schwerer sein muss als der Hänger dahinter maximal sein darf.
Also ich versteh es so das wenn du einen Wagen mit 2095kg bewegst und einen hänger mit 1500kg (Hänger 600kg + Ladung 900kg) hast du insgesamt zwar deine 3500kg überschritten darfst es aber dennoch fahren weil eben die Regelung da ist das der Hänger das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet.
Ich glaube dafür ist diese Regel gemacht. Auch mit BW darfst du nämlich nur 3500kg bewegen alles andere wäre dann glaube ich C (7,5 Tonner).
Wenn ich mich da irre klärt mich bitte auf.
Hinzu kommt dennoch das bei einer eventuellen Kontrolle das Gewicht des Zuges gemessen werden muss. Dabei gibt es dann noch eine Regelung wie weit das Gewicht des Anhängers zu hoch sein darf. Meine irgendwann mal was von 3% gehört zu haben. Deine 95kg sind 6,5% zu viel. Meinste das wird dann so schwer ins "Gewicht" fallen?
Grüßle Seb!
PS. Das schlimmste ist dann bei der ganzen Sache sie machen daraus "Fahren ohne Führerschein", was ich persönlich aber nicht glaube.
Klasse B
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg* und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt ).
sprich ich hab die Ars...- Karte und "muss" den BE Führerschein machen ??
Sieht wohl so aus und macht meines Erachtens auch Sinn. Besonders der Anhängerbetrieb wird immer wieder unterschätzt. Gott sei Dank habe ich seit Jahren Kl. 2.
Ich habe zwar von diesen neuen Führerscheinen nicht so eine riesen Ahnung, aber technisch ist es sicherlich einfacher, wenn man etwas ablastet, den Hänger abzulasten, oder mußt Du den voll auslasten?
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Na ja, und dann stellt sich ja noch die Frage der Kosten. Mal eben den Benz ablasten bringt ja nichts, so lange das nicht sauber eingetragen ist. Außerdem wirst Du dann dieses Gespann auch nicht fahren dürfen. Max ist bei Kl. B erlaubt 750 kg oder bis zum Leergewicht des Zugwagens, wobei 3500 kg nicht überschritten werden dürfen. Definition siehe hier :
>beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt) <
Jetzt rechne mal. Oder trab doch mal bei einer Fahrschule vorbei und frage.
Hallo,
ich hab' meinen Führerschein vor ca. 2 Jahren gemacht und so wie du das gesagt hast ist das schon richtig. Du musst aus deinem Auto 95 Kg rauswerfen, dann darfste fahren.
Dein Auto hat 1595 Kg Leergewicht und du hast dann 400 Kg zugeladen, ja?
Dein hänger ein Leergewicht von 350 Kg und du hast noch 1150 Kg zugeladen, ihn bis zur Gesamtmasse von 1500 Kg voll belastet.
Also wenn dem ganzen so ist musst du wohl oder übel 95 Kg loswerden. Musst du denn die zugelassene Gesamtzuladung von Auto und Hänger unbedingt komplett nutzen oder geht's auch anders?
(kleiner Tipp du könntest bei sowas wie dem Ersatzreifen anfangen, bringt gut und gern 20 - 30 Kg)
Wenn du auf's ganze gehen willst dann werf' auch sowas wie die Rückbank und Beifahrersitz raus, scheinbar fährt ja sonst niemand mit. Aber beachte, dass meines Wissens im Leergewicht deines Fahrzeuges folgendes beinhaltet ist:
- Gewicht des Fahrzeugs
- Gewicht des Fahrers von 75 Kg
- Gewicht eines halben Tankes, also etwa 35 Kg
(Hab' damals meinen Fahrlehrer gefragt)
Wenn du mehr wiegst oder dein Tank wie bei mir Randvoll ist, darfst du in deine Kalkulation noch einiges einfügen.
eine gute Nacht
Hallo bastlerflo,
Ablasten heißt ja nur, daß dein Fahrzeug mit einem niedrigeren zulässigen Gesamtgewicht eingetragen wird, als seitens des Herstellers vorgesehen ist.
Das bedeutet KEIN Gewichtstuning. Nicht die Leermasse des Fahrzeugs soll verändert werden, nur der Wert in kg, den man zuladen darf. Die Zuladung ist ein variabler Wert, der vom Rahmen, den Federn usw., also durch die Technik des Fahrzeugs bestimmt wird.
Ich denke, die zulässige Gesamtmasse im Fahrzeugschein reduzieren zu lassen, sollte beim TÜV kein Problem sein - Auflasten wäre da schon schwieriger (Herstellerfreigabe, Federn, Dämpfer, Tragfähigkeit der eingetragenen Felgen...).
Ich würde einfach mit Fahrzeugschein beim TÜV vorstellig werden, und erklären, daß du die zulässige Gesamtmasse im Schein reduziert haben möchtest. Ein Umbau um eine Zuladung über die neuen 2000kg Gesamtmasse zu verhindern sollte nicht notwendig sein - warum auch, es ist ja auch keine bauliche Maßnahme vorhanden, die dich daran hindert mit 2200kg Gesamtmasse herumzufahren. Es ist nur laut Fahrzeugschein nicht erlaubt.
Mehr als die 95kg dürfen sie dir allerdings nicht abziehen, sonst darf der Anhänger keine 1500kg zul. Gesamtgewicht mehr haben.
ABER: Ich schließe mich meinem Vorredner bärchicar an - falls es dein Anhänger ist, denke darüber nach, ob du nicht dessen zulässiges Gesamtgewicht um runde 100kg ablasten willst. Das dürfte dem TÜV einfacher zu erklären sein. (Und kostet womöglich weniger - aber das ist reine Spekulation von mir.)
Gruß,
Rainman
Das dürfte alles nicht bringen, den es Steht ja immer noch im Raum "nur mit Hänger bis max.750kg Gesamt,masse. Dann interessiert das ganze Zusatzgedöhns nicht, da Du den Hänger eh niocht fahren darfst, da er ja über 750kg liegt. Da hilft dann nurnoch der richtige Führerschein.
Vor allem wenn ich nun mal daran denke einen abgelasteten w203 wieder zu verkaufen dürfte sich das als schwerer rausstellen als den Anhänger wieder zu veräußern. Besonders weil dan Hänger hat man i.d.R. wesentlich länger als den Wagen.
Ist ja so quasie eine Wertminderung für die noch bezahlt werden muss. ODER?
Grüßle Seb!
Hallo zusammen!
Nach meinem Verständnis der Regelung zum Führerschein Klasse B dürfte er die Fahrzeug/Anhänger-Kombination nach dem Ablasten fahren:
"mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg" <- sind wir drüber keine Frage
"oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs" <- Leermasse des Zugfahrzeugs sind hier 1595kg laut TE. D.h. der Hänger darf maximal eine zulässige Gesamtmasse von diesen 1595kg haben. Passt soweit.
Aber: "sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt" <- d.h. zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs (hier 2095kg) + zulässige Gesamtmasse des Anhängers (hier 1500kg) dürfen nicht mehr als 3500kg betragen. Hier wäre die Kombination 95kg drüber. Deshalb der Gedanke, eines der beiden Fahrzeuge abzulasten, damit die Summe der eingetragenen zulässigen Gesamtgewichte nicht mehr als 3500kg beträgt.
So die Regelung, wie ich sie verstanden habe. Lasse mich aber gerne berichtigen!
Gruß,
Rainman
Kann mich der letzten Antwort nur anschließen.
Beeindruckend, wie sich die meisten Führerscheininhaber auskennen, vorallem steht hier eine Straftat im Raum, Fahren ohne erforderlich Fahrerlaubnis § 2, 21 StVG
Fakt ist:
bis 750 kg ist alles egal, das Zugfahrzeug darf bis zu 3,5 t ZGM haben, also Sprinter mit Baumakrtanhänger 😁
ab 751 kg ist das Verhältnis von Zugfahrzeug und Anhänger entscheident.
Die ZGM von PKW und Anhänger dürfen 3500 kg nicht überschreiten.
Die ZGM vom Anhänger darf hierbei das Leergewicht des PKW nicht überschreiten.
Also ist in diesem Fall das einfachste den Anhänger abzulasten.
Und eine geringe Überladung des Anhängers (100 KG) stellt immer nur eine geringwertige Ordnungswidrigkeit dar.
Bei Klasse BE sind die 3500 kg nicht mehr für die Kombination wichtig.
Das Zugfahrzeug darf max 3500 kg haben, der Anhänger wird dann durch die Vorgaben des Zugfahrzeuges in Bezug auf Anhängerlast begrenzt.
Wenn sich BE auch an die 3500 kg für Zugfahrzeug mit Anhänger halten müsste, dann gäbe es kaum noch Spielraum.
Ich hoffe etwas Licht ins Dunkle gebracht zu haben
ich werde dann um mir ärger zu sparen und noch mehr möglchkeiten zu schaffen
den führerschein zusatz "E"(zu B) in der nächsten woche beginnen ... und wenn ich schonmal dabei bin mach ich gleich noch den für's motorrad dazu
Danke für eure meinungen und feststellungen
ihr habt mir meine entscheidung einfacher gemacht