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Abgriff Fern- und Standlicht

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 27. September 2014 um 13:21

Ich suche bei einem 2004er Caddy Life einen Abgriff für Fern- und Standlicht"signal"....das Fahrzeug soll einen Kuhfänger plus Zusatzscheinwerfer an die Front bekommen (Hella Celis).

Mit Stromdieben will ich eigentlich nicht, das ist Pfusch hoch zehn...wobei ich mich zumindest beim Standlicht noch dazu hinreißen lassen würde.

Gibt es dafür eine "Originallösung", beispielsweise für skandinavische Länder?

Lieben Gruß,

Forstcaddy

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12 Antworten

Moin,

ist zwar OT aber woher bekommt man heute noch solches Zubehör mit Zulassung? Die Dinger wurden berechtigt verbannt...

Gruß

lund

Themenstarteram 27. September 2014 um 13:30

Nen wirklich funktionierenden Kuhfänger (also keinen Chrombügel für die Eisdiele) gibts nirgendwo zu kaufen, wird daher selbst gebaut....

Bild_1

Moin,

mit der Montage eines Eigenbaus, von dem ich annehme das er nicht die u. a. Voraussetzungen erfüllt, verliert das Fahrzeug die Betriebserlaubnis und damit zahlt die Haftpflichtversicherung im Zweifelsfall nicht, bzw. holt sie sich das Geld vom Versicherungsnehmer wieder.

§ 22a StVZO - Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:

...

4. Frontschutzsysteme (§ 30c Absatz 4);

...

§ 30c StVZO - Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme

...

(4) An Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier

Rädern, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen

Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t angebrachte Frontschutzsysteme müssen den im Anhang zu dieser

Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

...

Gruß

lund

Themenstarteram 27. September 2014 um 15:01

Zitat:

Original geschrieben von lund

mit der Montage eines Eigenbaus, von dem ich annehme das er nicht die u. a. Voraussetzungen erfüllt, verliert das Fahrzeug die Betriebserlaubnis und damit zahlt die Haftpflichtversicherung im Zweifelsfall nicht, bzw. holt sie sich das Geld vom Versicherungsnehmer wieder.

Deshalb wird der Eigenbau nach §21 vom TÜV abgenommen (sog. Einzelabnahme) und eingetragen - und damit ist die BE wieder erlangt.

Das weiß ich, war aber nicht die Frage. :rolleyes:

Schau mal in die Beiträge von Caddy Life TDI. Der hatte ne schöne Lösung für Skandinavien, die er dort fix anbauen und für D wieder fix abbauen konnte.

Edit: er hatte nur die Halterung beschrieben, den Kabelsalat leider nicht.

@Caddy Life TDI bitte melden:D:D

Stromdiebe sind schon Ok, wenn Du damit über ein Relais einen richtigen Zündungs oder Dauerplus schaltest.

Alles ein Frage der Leistung. Für ein Relais zu schalten sind Stromdiebe doch Ideal. Allerdings kann man ja jedes Rad neu erfinden! Sicherungen da zwischen nicht vergessen und auf den richtigen Kabelquerschnitt achten!

Nix Pfusch hoch zehn wenn man es Richtig macht!

LG H

PS: Ich habe mal einen Elektroberuf erlernt und auch ein bisschen Ahnung von Autoelektrik.

Obwohl ich kein Auto Elektriker bin:D:D:D

In den 80zigern habe ich über Stromdiebe 4 Hallos mit 400 Watt geschaltet. Kein Problem!

...is doch alles schon geschrieben. die in schweden machen das auch so, hab ich mir selbst bei verschiedenen autos angeschaut.

standlicht wir mit stromdieb, oder wenn man es super sauber lösen will mit quetsch-föhn-verbinder abgenomen. beim fernlicht machst du es genau so. dann für beide ein relais verbauen und die glühlampenüberwachung meldet keine gehler und gut ist. bem fernlicht auf ausreichend große leitungsquerschnitte achten damit die spannung bis zum scheinwerfer nicht abnimmt.

g.

Moin,

solange du dem Ingenieur bei der Eintragung nachweisen kannst, das der Eigenbau die

"RICHTLINIE 2005/66/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2005 über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates"

erfüllt wird er diesen eintragen.

ABER: Der Nachweis wird vermutlich den Fahrzeugneuwert mehrfach übersteigen. Allein die erforderlichen Aufpralltests zum Fußgängerschutz dürften in keinem Verhältnis zum Nutzen eines solchen Eigenbaus stehen. Weswegen bietet wohl kein Hersteller mehr diese Frontschutzsystem eintragungsfähig an?

In Skandinavien mag das möglich sein, bei uns nicht...

Gruß

lund

jetz is aber gut. er hat ne frage gestellt und will keine belehrung.

g.

Zitat:

Original geschrieben von lund

Moin,

ist zwar OT aber woher bekommt man heute noch solches Zubehör mit Zulassung? Die Dinger wurden berechtigt verbannt...

Gruß

lund

Hiho

und auch hier gibt es mittlerweile wieder Ramschutzbügel die eine EG- Zulassung haben z.b. von Cobra

also NIX da mit Skandinavien ...und eingetragen wird da aufgrund er EG Erlaubnis auch nix mehr ( genaus so wie AHK nicht mehr eintragungspflichtig sind aufgrund EG Betriebserlaubnis ..)

Zitat Cobra Website :

Zukunftssicher: Frontbügel aus Edelstahl mit EG-Typgenehmigung

Sehr geehrte Kunden,

als einer der führenden Zubehörhersteller möchten wir Sie an dieser Stelle auf eine ganz wichtige Information hinweisen.

Ab dem 25. Mai 2007 dürfen an Kraftfahrzeuge nur noch Edelstahl-Frontbügel mit EG-Typgenehmigung laut der EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG angebaut werden. Ab diesem Datum ist es nicht gestattet, Edelstahl-Frontbügel ohne EG-Typgenehmigung anzubauen. Ebenso erteilt der TÜV keinen Eintrag mehr in die Fahrzeugpapiere.

Cobra Technology & Lifestyle hat bereits für viele Fahrzeuge die neuen Edelstahl-Frontbügel mit EG-Typgenehmigung im Angebot. Diese dürfen ab dem 25.Mai 2007 problemlos angebaut werden, ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist auf Grund der EG-Typgenehmigung nicht (!!!) erforderlich. Selbstverständlich arbeitet COBRA Technology & Lifestyle mit Hochdruck an weiteren Modellen. In unserem Onlineshop sind die neu entwickelten Edelstahl-Frontbügel mit dem Zusatz "mit EG-Typgenehmigung" gekennzeichnet.

Sollten Sie Fragen zur Verfügbarkeit für Ihr Fahrzeug haben, wenden Sie sich bitte per eMail an uns: info@COBRA-SOR.com.

Generelle Information zum Thema Fußgängerschutz

Die neu entwickelten energieabsorbierenden Cobra Technology & Lifestyle Frontschutzsysteme erfüllen bereits seit längerer Zeit die EU-Richtlinie zum Fußgängerschutz. Nach Untersuchungen des Bundesamtes für Straßenwesen (BASt) haben Unfälle mit Geländewagen, die mit Frontbügeln ausgerüstet sind, keine besondere Bedeutung im Unfallgeschehen. Dennoch arbeiten die Ingenieure und Techniker von Cobra Technology & Lifestyle seit Jahren an der weiteren Verbesserung des Unfallschutzes.

Die Crash Tests der neuen Cobra Technology & Lifestyle Frontschutzsysteme bewiesen, dass sämtliche Messwerte weit unter den gesetzlich zulässigen Maximalwerten lagen. Damit entspricht das energieabsorbierende Cobra Technology & Lifestyle Frontschutzsystem in vollem Maße der strengen neuen EU-Richtlinie zum Fußgängerschutz.

Zitat Ende :

soweit das dazu wege Nicht zulässig und es gibt keine Anbieter .......

http://www.cobra-sor.de/konfigurator.php?...

http://www.cobra-sor.de/konfigurator.php?...

 

Gruss Dirk

Themenstarteram 27. September 2014 um 22:45

Zitat:

Original geschrieben von lund

Moin,

solange du dem Ingenieur bei der Eintragung nachweisen kannst, das der Eigenbau die

"RICHTLINIE 2005/66/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2005 über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates"

erfüllt wird er diesen eintragen.

Die muss der Bügel nicht erfüllen, warum sollte er? Ich finds lustig das alle Welt (und unfähige TÜV-Prüfer) immer EG-Richtlinien zitieren, die sie über Google gefunden haben - aber sich dann nicht die Mühe zu machen, diese auch mal zu lesen...

Der gezeigte Eigenbau-Bügel ist bereits eingetragen, und genauso wird der nächste Eigenbau auch abgenommen werden. Ganz legal, ohne Gemauschel.

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