abgesenkter Bordstein zum eigenen Grundstück?
Hallo Zusammen,
ich weiß, dass man generell nicht vor einem abgesenkten Bordstein parken darf.
Ändert sich hieran irgendwas, wenn der abgesenkte Bordstein einzig dazu dient, um die private Gründstückseinfahrt zu befahren?
Beispiel: bei uns in der Straße stehen mehrere Einfamilienhäuser auf jeweils Privatgrundstücken die Straße entlang. Davor verläuft ein Gehweg. Jedes Grundstück verfügt über eine Garage/Stellplatz, um genau diese zu erreichen, ist dort jeweils der Bordstein abgesenkt.
Dürfte ich jetzt vor meiner eigenen Einfahrt und somit am abgesenkten Bordstein parken?
Vermutlich nicht, oder?
Gruß Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
"Der Verfügungsberechtigte kann vor seiner eigenen Ausfahrt auch parken, da dann der Schutzzweck entfällt. Streitpunkt ist jetzt, wenn diese Zufahrt auch einen abgesenkten Bordstein hat. Hier muss geprüft werden, ob diese Absenkung auch als Querung für den Fußgängerverkehr dienen kann. Ist dies zu bejahen, ist wieder der Zweck der Absenkung gegeben und auch Parkverbot. Wenn nicht, entfällt § 12 Abs. 3 Nr. 9 StVO. Dann kann auch der Verfügungsberechtigte dort parken. Für andere bleibt Parkverbot."
Quelle und kopiert von hier.
30 Antworten
Wäre das Parken an abgesenkten Bordsteinen für die Grundstückseigentümer erlaubt, würde das den Verkaufswert der Immobilie auch steigern. Man hätte dann ja zwei bis drei persönlich reservierte öffentliche Stellplätze. Und dazu noch kostenlos.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Hallo Zusammen,ich weiß, dass man generell nicht vor einem abgesenkten Bordstein parken darf.
Ändert sich hieran irgendwas, wenn der abgesenkte Bordstein einzig dazu dient, um die private Gründstückseinfahrt zu befahren?Beispiel: bei uns in der Straße stehen mehrere Einfamilienhäuser auf jeweils Privatgrundstücken die Straße entlang. Davor verläuft ein Gehweg. Jedes Grundstück verfügt über eine Garage/Stellplatz, um genau diese zu erreichen, ist dort jeweils der Bordstein abgesenkt.
Dürfte ich jetzt vor meiner eigenen Einfahrt und somit am abgesenkten Bordstein parken?
Vermutlich nicht, oder?Gruß Martin
Moin,
natürlich darfst Du vor Deiner Einfahrt zum Grundstück parken!
- Du behinderst Dich ja nur selbst.
Auch alle anderen, den Du es erlaubst, dürfen es.
Freunde, Besucher. wenn sie sofort bereit sind, die Einfahrt
bei Bedarf, wieder frei zu machen.
Schönen Gruß
Wie kommst Du auf diese Meinung?
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gängige Rechtssprechung? 😉
Solange der Schutzzweck der Zugang zum Grundstück ist.
Ist er das nicht (allein), dann darf man nicht.
Problem ist auch, wie soll die Überwachungskraft das erkennen. Da muß man dann eben schon nachweisen. Einfach Kopf in Sand ist schlecht wegen der "Halterhaftung". Und eigentlich ist es ja verboten, nur der Schutzzweck wird nicht verletzt.
Also falls Verwarngeld/Bußgeld - nachweisen, daß berechtigt.
Was auch immer erlaubt ist oder nicht. Ich würde das bleiben lassen. Das ermuntert nur Nachahmer, es genauso zu halten: Da kann ich parken, da steht auch sonst immer einer vor. Solche Dummköpfe gibt es genügend.
Zitat:
Original geschrieben von testmal
Moin,natürlich darfst Du vor Deiner Einfahrt zum Grundstück parken!
- Du behinderst Dich ja nur selbst.
und denn Rollstuhlfahrer, die Mutti mit Kinderwagen, den kleinen Jungen mit seinem Laufrad, den Rettungsdienst mit der Trage ...!
Aber wen stört das schon, sollen die doch bei dem Nachbarn stehen, der ist doch e nie da und hält sich an die geltenden Gesetze.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
und denn Rollstuhlfahrer, die Mutti mit Kinderwagen, den kleinen Jungen mit seinem Laufrad, den Rettungsdienst mit der Trage ...!Zitat:
Original geschrieben von testmal
Moin,natürlich darfst Du vor Deiner Einfahrt zum Grundstück parken!
- Du behinderst Dich ja nur selbst.
Aber wen stört das schon, sollen die doch bei dem Nachbarn stehen, der ist doch e nie da und hält sich an die geltenden Gesetze.
Moin,
verstehe Deine Einwände nicht 😕
- Ich parke auf der Straße und nicht auf dem Fußweg 🙄
schönen Gruß
Zitat:
Original geschrieben von testmal
Moin,Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
und denn Rollstuhlfahrer, die Mutti mit Kinderwagen, den kleinen Jungen mit seinem Laufrad, den Rettungsdienst mit der Trage ...!
Aber wen stört das schon, sollen die doch bei dem Nachbarn stehen, der ist doch e nie da und hält sich an die geltenden Gesetze.verstehe Deine Einwände nicht 😕
- Ich parke auf der Straße und nicht auf dem Fußweg 🙄schönen Gruß
@ testmal
lesen , nachdenken , verstehen und dann schreiben !!! 🙄
wo soll denn der rollifahrer oder die mutti mit kinderwagen den gehweg verlassen ?? natürlich, da wo der bordstein abgesenkt ist, wenn dort aber immer zugeparkt wird ??? 🙄
Daher gibts ja die Auslegungen durch die Rechtssprechung.
Wie oben ausgeführt.
Wenn der Schutzzweck allein die Zufahrt ist...
Da muß man prüfen:
Gegenüber ebenfalls eine Absenkung ja/nein?
An Kreuzungen Absenkungen ja/nein?
...
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Daher gibts ja die Auslegungen durch die Rechtssprechung.Wie oben ausgeführt.
Wenn der Schutzzweck allein die Zufahrt ist...Da muß man prüfen:
Gegenüber ebenfalls eine Absenkung ja/nein?An Kreuzungen Absenkungen ja/nein?
...
Jetzt musst du uns nur noch nachweisen wo ma den Passus mit der ggü liegenden abgesenkten Borde findet?!?
Ich kann mir doch aussuchen wo ich auf die Straße laufe und wo ich wieder zurück auf den Gehweg ggü gehe. Ich kann doch den Kinderwagen runter vom hohen Bord schieben und auf d andren Seite die Absenkung nehmen wollen. Aber da stehst du mit deine falschen Rechtsauffassung!
Den gibts nicht, das ist Rechtsprechung.
Formal bleibt es verboten - aber es gibt eben Gerichte die gehen nach dem Schutzzweck und überlegen sich wie man das rausfinden kann obs nen anderen Schutzzweck auch noch gibt.
siehe z. B. hier.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/ParkenEigZufahrt.php
Zitat:
Original geschrieben von Dirtysmoker
Dieser Thread ist alles, was mit Deutschland falsch ist.
Moin,
hier geht es um den Schutz der schwachen Verkehrsteilnehmer 🙄
Diese können, sollen doch nicht durch parkende PKWs einfach auf die Sraße laufen!
- die damit verbundenen Umwege dienen zu Ihrer Sicherheit 🙄
Diese Verkehrserziehung beginnt bereits im Kleinkindalter, oder?
- Gerade Ältere, oder Rollstuhlfahrer, neigen unbewußt zu solchen Handlungen.
Habe mal Steuerungen für Elektrorollys entwickelt,
die Sicherheitbestimmungen waren die höchsten, die ich je kennen gelernt hatte,
habe sie dann im Laufe der Elektronikentwicklung sogar noch verschärft!
- nur ein kleines Beispiel:
- es muß im Millisekundenbereich der Rollstuhl zum Stehen kommen,
wenn ein Motor ausfällt, oder die Lenkansteuerung verkehrte Signale liefert!
Natürlich gibt es noch viele unsinnige und nicht nachvollziehbare gesetzliche Bestimmungen,
wo ich auch nur noch:
- armes Deutschland,
- wo leben wir eigentlich 😕
sagen kann!
schönen Gruß
Ich stand selbst mal VOR der eigenen Einfahrt.
Anruf vom Nachbarn: "Ey guck mal schnell die Politesse schreibt Dir gerade ein Knöllchen".
Ich dann sofort raus. Konnte sie noch erwischen. Ich habe ihr klarmachen können, das ich hier wohne und sie hat das Knöllchen zurück genommen. Sie konnte ja nicht wissen, das es der eigene Wagen ist vor der eigenen Garage.
Es ist seit Jahren so, das wir unseren Besuch anbieten vor unserer Einfahrt zu parken.