abgesenkter Bordstein zum eigenen Grundstück?

Hallo Zusammen,

ich weiß, dass man generell nicht vor einem abgesenkten Bordstein parken darf.
Ändert sich hieran irgendwas, wenn der abgesenkte Bordstein einzig dazu dient, um die private Gründstückseinfahrt zu befahren?

Beispiel: bei uns in der Straße stehen mehrere Einfamilienhäuser auf jeweils Privatgrundstücken die Straße entlang. Davor verläuft ein Gehweg. Jedes Grundstück verfügt über eine Garage/Stellplatz, um genau diese zu erreichen, ist dort jeweils der Bordstein abgesenkt.
Dürfte ich jetzt vor meiner eigenen Einfahrt und somit am abgesenkten Bordstein parken?

Vermutlich nicht, oder?

Gruß Martin

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Zitat:

"Der Verfügungsberechtigte kann vor seiner eigenen Ausfahrt auch parken, da dann der Schutzzweck entfällt. Streitpunkt ist jetzt, wenn diese Zufahrt auch einen abgesenkten Bordstein hat. Hier muss geprüft werden, ob diese Absenkung auch als Querung für den Fußgängerverkehr dienen kann. Ist dies zu bejahen, ist wieder der Zweck der Absenkung gegeben und auch Parkverbot. Wenn nicht, entfällt § 12 Abs. 3 Nr. 9 StVO. Dann kann auch der Verfügungsberechtigte dort parken. Für andere bleibt Parkverbot."

Quelle und kopiert von hier.

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Zitat:

Original geschrieben von Pedder59


Ich stand selbst mal VOR der eigenen Einfahrt.
Anruf vom Nachbarn: "Ey guck mal schnell die Politesse schreibt Dir gerade ein Knöllchen".
Ich dann sofort raus. Konnte sie noch erwischen. Ich habe ihr klarmachen können, das ich hier wohne und sie hat das Knöllchen zurück genommen. Sie konnte ja nicht wissen, das es der eigene Wagen ist vor der eigenen Garage.
Es ist seit Jahren so, das wir unseren Besuch anbieten vor unserer Einfahrt zu parken.

Moin,

ich meine das Parken auf der Straße
zwischen den beiden Pkws auf der Straße!
- Ich blockiere meine eigene Einfahrt zur Garage,
-das darf ich, da ich da wohne 🙄

ich behindere mich selbst zu meiner Garage,
nur jeder andere würde Probleme bekommen 😠

schönen Gruß

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