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Frontschürze abgerissen an Parklücke mit hohem Bordstein

Themenstarteram 18. Juni 2015 um 9:22

Hallo Mitfahrer und Mitleser,

mir ist heute etwas dummes passiert: Ich hab gewohnheitsmäßig in der selben Straße geparkt, jedoch ist der Bordstein an dieser einen Parklücke anscheinend etwas höher als an den anderen. Leider hab ich das erst beim Zurückfahren gemerkt :(

Long story shot: Frontschürze abgerissen an einer Seite.

Regt mich natürlich auf. Das "Besondere" an den Parklücken ist, dass sie senkrecht zur Fahrbahn verlaufen und etwa mittig durch den Bordstein getrennt sind. Man MUSS also auf den Bordstein fahren, um nicht in die Straße hinauszuragen. Die Parklücken sind auch mit weißen Linien markiert. In der selben Straße sind viele solche Parkplätze, wo der Bordstein allerdings viel niedriger ist.

Meine Fragen sind:

1. Ist die Gemeine hier in Nachbesserungspflicht?

2. Hab ich ne Chance auf Schadensbeteiligung seitens der Gemeinde?

Ich hatte noch keine Zeit für Fotos, konnte nirgendsmehr stehenbleiben und musste zur Hochschule...

P.S.: Anbei ne Skizze, um die Situation zu verdeutlichen.

Folie1
Beste Antwort im Thema
am 18. Juni 2015 um 9:34

Du MUSST nicht auf den Bordstein fahren, du kannst auch woanders parken. Wenn du also Zweifel hast, ob die Bodenfreiheit deines Pkw ausreicht, musst du halt rückwärts einparken oder weiterfahren. Dass dort ein Bordstein ist, ist ja sichtbar.

Du wirst auch für und gegen eine Haftung der Gemeinde ausreichend Urteile finden. Wie immer kommt es auch hier auf den Einzelfall an – hat der Pkw die empfohlene Bodenfreiheit von 11 cm usw. …

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am 18. Juni 2015 um 9:31

Es gibt mindestens ein Urteil was hier die Gemeinde in der Haftung sieht.

Vorausgesetzt, dein Auto ist Fahrwerksseitig und im Bereich der Frontschürze in Serienzustand (nicht tiefergelegt).

Allerdings werden die meisten Gemeinden wohl nur zahlen wenn du klagst, und niemand kann sagen wie das ausgeht.

am 18. Juni 2015 um 9:33

Sobald das Auto Tiefergelegt oder die Frontschürze nicht mehr original ist, wirst du da wohl schlechte Karten haben, sollte alles original sein, wird es sich wohl ähnlich verhalten, wie bei den Bodenwellen in 30er Zonen, dort soll (angeblich) die Stadt haften, wenn bei einer zu hohen Bodenwelle etwas an einem Serienmäßigen Fahrwerk/Auto abreißt und es nachgewiesen werden kann, das es an der Bodenwelle lag

am 18. Juni 2015 um 9:34

Du MUSST nicht auf den Bordstein fahren, du kannst auch woanders parken. Wenn du also Zweifel hast, ob die Bodenfreiheit deines Pkw ausreicht, musst du halt rückwärts einparken oder weiterfahren. Dass dort ein Bordstein ist, ist ja sichtbar.

Du wirst auch für und gegen eine Haftung der Gemeinde ausreichend Urteile finden. Wie immer kommt es auch hier auf den Einzelfall an – hat der Pkw die empfohlene Bodenfreiheit von 11 cm usw. …

Themenstarteram 18. Juni 2015 um 9:38

Danke schon mal für die schnellen Antworten. Auto ist im Serienzustand, M-Paket Tieferlegung ab Werk. Die Schürze ist nur links ausgerissen, aber noch fest. Die Spaltmaße links zum Kotflügel stimmen halt nicht mehr, steht total ab. Ich werde mal die Stadt anschreiben und auch Bilder mit Maßstab von der Kante hinzufügen. Denke mal aber dass die sich querstellen werden. Klagen werd ich nicht, ist der Aufwand nicht wert. Ich verbuchs dann als Lehrgeld.

Und ja ich weiß, dass ich nicht MUSS, finde das Argument aber schwach. Es gibt in der Stadt kaum Parkplätze, und wenn die Lücke offiziell markiert ist als solche gehe ich auch davon aus, dass ich mit Fahrzeugen im Serienzustand dort parken kann. Zu mal ich schon oft, paar Meter links oder rechts geparkt habe. Das hat immer problemlos geklappt. Ich vermesse ja nicht jede Lücke. Man muss sich ja auf eine gewisse bauliche Gleichäßigkeit verlassen können.

am 18. Juni 2015 um 9:39

Zitat:

@birscherl schrieb am 18. Juni 2015 um 11:34:19 Uhr:

Du MUSST nicht auf den Bordstein fahren, du kannst auch woanders parken. Wenn du also Zweifel hast, ob die Bodenfreiheit deines Pkw ausreicht, musst du halt rückwärts einparken oder weiterfahren. Dass dort ein Bordstein ist, ist ja sichtbar.

Du wirst auch für und gegen eine Haftung der Gemeinde ausreichend Urteile finden. Wie immer kommt es auch hier auf den Einzelfall an – hat der Pkw die empfohlene Bodenfreiheit von 11 cm usw. …

Einer Empfehlung muss man aber nicht zwingend nachkommen, trotzdem sollte mit dem Auto beim Einparken nichts passieren (solange es Serienmässig ist), weil dort ein Boardstein mitten auf dem Parkplatz ist.

Mein Auto ist Serienmässig und ich habe vom Boden bis zum untersten Punkt am Auto (ist der Kat) nur 9,6 cm.

Der Kat hängt auch nicht durch oder ähnliches, das ist alles so, wie es sein sollte

am 18. Juni 2015 um 11:27

Darfst aber nicht vergessen: wenn man vorwärts auf den Bordstein fährt, muss man rückwärts wieder runter. Und wenn die Räder unten ankommen, federt der Vorderwagen ordentlich ein, dann bleiben kurzzeitig vielleicht noch 5 cm Bodenfreiheit. Und bei 11 cm Bordsteinhöhe knallt dann der Spoiler eben auf den Bordstein.

Eventuell erreichst du durch einen Brief an die Gemeinde, dass zumindest jemand den Bordstein etwas absenkt.

Themenstarteram 18. Juni 2015 um 11:56

Zitat:

@querys schrieb am 18. Juni 2015 um 13:31:08 Uhr:

Eventuell erreichst du durch einen Brief an die Gemeinde, dass zumindest jemand den Bordstein etwas absenkt.

Ja. Ich war zwischenzeitlich mal wieder an der Stelle. Die ganze Straße ist ziemlich wellig und sanierungsbedürftig. Hinzukommt noch, dass zum Bordstein hin ein leichtes Gefälle herrscht zwecks Wasserablauf. Man fährt also erst "runter", um dann auf den Bordstein hoch zu fahren. An dieser Stelle kommt halt irgendwie alles zusammen was schlecht ist zum Parken.

Ich werd 's als Lehrgeld verbuchen, mal schauen was tatsächlich alles gebrochen ist, sieht auf den ersten Blick nach Radhausverkleidung und der kleinen Schmutzlippe vorn aus. Die Schürze scheint heil zu sein bis auf nen Clip. Fraglich ist halt, ob der Nebelscheinwerfer noch richtig steht. Hoffe das geht alles per Smartrepair, Schürze plus Lackieren wird teuer...

 

Dennoch Danke für die rege Beteiligung!

P.S.: Oder ich kauf mir ein SUV, scheint nötig zu sein in der Stadt:D:D:D

Letztlich muss jeder selber einschätzen, ober er mit seinem Fahrzeug im aktuellen Zustand auf einen Parkplatz passt, auch wenn der eigens als solcher markiert ist. Wenn ich ein sehr großes und breites Auto nicht in einen schmalen Parkplatz reinkriege, dann ist das halt mein Problem und nicht das der Gemeinde/Stadt. Bei der Bodenfreiheit verhält es sich da grundsätzlich ähnlich und es dürfte schwierig sein, eine Analogie zu Schwellen auf der Fahrbahn zu konstruieren (da muss man ja bis zu einem gewissen Grad drüber, beim Parkplatz ist das anders). Die Bodenfreiheit ist bei jedem Modell wieder anders, egal ob Serienzustand, ab Werk tiefergelegt oder selber dran rumgebastelt. Parkplätze werden in der Regel auf ein 08/15 Normauto ausgelegt. Wer außerhalb dieser Norm ist, der muss sich dessen bewusst sein und entsprechend aufpassen. Ich würde z.B. wetten, dass Ferrari und Konsorten eine so schlechte Bodenfreiheit haben, dass schon der kleinste Randstein zum Problem wird.

am 18. Juni 2015 um 12:22

Zitat:

@MoFlavour schrieb am 18. Juni 2015 um 13:56:46 Uhr:

P.S.: Oder ich kauf mir ein SUV, scheint nötig zu sein in der Stadt:D:D:D

Kannst du natürlich machen.

Kostengünstiger wäre es aber wohl in solche Parkplätze einfach rückwärts rein zu fahren, dann geht normalerweise auch nichts kaputt.

Hallo Te,

auf senkrecht zur Fahrbahn verlaufende Parkplätze kommt so gut wie kein Fahrzeug.:)

Vieleicht meinst du quer zur Fahrbahn.

Zitat:

@MoFlavour schrieb am 18. Juni 2015 um 11:38:25 Uhr:

. Auto ist im Serienzustand, M-Paket Tieferlegung ab Werk.

Also doch etwas tiefer als andere Fahrzeuge ?

Zitat:

@pido schrieb am 18. Juni 2015 um 15:21:14 Uhr:

Hallo Te,

auf senkrecht zur Fahrbahn verlaufende Parkplätze kommt so gut wie kein Fahrzeug.:)

Vieleicht meinst du quer zur Fahrbahn.

Den Gedanken hatte ich auch, wollte aber nicht Krümel kacken.

@TE, ich denke es ist Dein persönliches Problem wenn Deine Bodenfreiheit nicht zu den örtlichen baulichen Gegebenheiten passt. Wie schon zu lesen war, hast Du sogar eine Tieferlegung, ob nun vom Werk oder nicht ist dabei absolut unerheblich. Es gibt mit Sicherheit tiefere Serienfahrzeuge vom Werk.

Wer A sagt muss auch B sagen.

Sollte auch nicht als Klugschiss rüberkommen. Deshalb der Smiley.

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