Abgesenkter Bordstein oder Rechts vor Links ?
Hallo,
ich hätte gern ein paar Einschätzungen, ob bei der Straßeneinmündung auf den Bildern von einem abgesenkten Bordstein i.S.v § 10 StVO ausgegangen werden kann. Problematisch an der Sache ist, dass der Fußweg lediglich bis ca. zur Straßenmitte verläuft und dann nur ein fast komplett eingelassener Randstein über den Rest der Straße verläuft. Der eigentlich Straßenbereich (dunkle Pflasterung) ist ca. 3 Meter breit.Die helle Pflasterung ist wohl eine Parkfläche. Autos müssten beim Einfahren in die Straße zumindest teilweise den Fußweg überfahren. Die Situation ist aus meiner Sicht etwas unübersichtlich. Vorfahrtszeichen sind nicht installiert und es handelt sich nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich.
Eventuell wäre hier eine Beschilderung sinnvoll. Rechts vor Links wäre an dieser Stelle auch aufgrund der parallel verlaufenden Bundesstraße etwas ungünstig, weil Links- oder Rechtsabbieger unmittelbar nach Verlassen der Bundesstraße ggf. sofort anhalten müssten.
Vielen Dank für Antworten.
Beste Antwort im Thema
ich würde das einfach als parkplatzausfahrt deuten
63 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Mal davon abgesehen was da hätte sein müssen um wenn und aber....
Wenn ich da von diesem, für mich Grundstück oder Parkplatz, runter fahren würde,käme ich da nie auf die Idee das da irgendwie rechts vor links gilt und ich nun plötzlich Vorfahrt habe.
Ich auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Mal davon abgesehen was da hätte sein müssen um wenn und aber....Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Einspruch - da hätte der Gehweg samt Bordstein durchlaufen müssen.
Wenn ich da von diesem, für mich Grundstück oder Parkplatz, runter fahren würde,käme ich da nie auf die Idee das da irgendwie rechts vor links gilt und ich nun plötzlich Vorfahrt habe.
Jepp - aber was machst Du, wenn Du als ortsfremder VT auf der im ersten Bild asphaltierten Piste (imho eine Vorfahrtsstraße iGO) ankommst, dort nach rechts abbiegst und Dich dann fragst, was da von rechts ankommt.
Bremsen wegen rvl oder durchziehen musst Du binnen Sekundenbruchteilen entscheiden - viel Glück
Zitat:
Das ist doch der Bordstein siehe Bild.
Es sieht aus wie ein Bord- bzw. Randstein. Nur sind die Gehwegplatten nicht mehr da. Die Bundesstraße wurde mal von ein paar Jahren saniert und da hat der Bund wahrscheinlich jeden Meter Fußwegerneuerung sparen wollen. Dann kommt ein Fußweg dabei raus, der in der Mitte einer Straße endet. Autos müssen daher mit zumindest zwei Rädern über diesen Fußweg fahren. Wie ein abgesenkter Bordstein zu werten ist, der bis in die Mitte einer Fahrbahn hineinragt, dürfte im Ergebnis tatsächlich allein der richterlichen Würdigung unterliegen.
Bei unklärbaren Situationen sollte ja auch das Gesamterscheinungsbild ausschlaggebend sein. Meiner Meinung nach müsste dann angenommen werden, dass die durch den Fußweg teilweise abgetrennten Straße neben den Fußgängern auch den übrigen Verkehr zu beachten hat.
Zudem muss man sich mal vorstellen, wie die Situation aussähe, wenn beispielsweise ein langer LKW von der Bundesstraße nach rechts abbiegt und dann nach ca. 3-4 Meter Fußweg im Kurvenbereich plötzlich auf Rechts vor Links achten soll. Dann stünde ein Großteil des LKWs noch auf der Bundesstraße. Gleiches gilt für Linksabbieger der Bundesstraße aus der Gegenrichtung. Die Situation dort empfinde ich als sehr unglücklich und unübersichtlich.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Jepp - aber was machst Du, wenn Du als ortsfremder VT auf der im ersten Bild asphaltierten Piste (imho eine Vorfahrtsstraße iGO) ankommst, dort nach rechts abbiegst und Dich dann fragst, was da von rechts ankommt.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Mal davon abgesehen was da hätte sein müssen um wenn und aber....
Wenn ich da von diesem, für mich Grundstück oder Parkplatz, runter fahren würde,käme ich da nie auf die Idee das da irgendwie rechts vor links gilt und ich nun plötzlich Vorfahrt habe.Bremsen wegen rvl oder durchziehen musst Du binnen Sekundenbruchteilen entscheiden - viel Glück
Das würde die Situation entscheiden, auf keinen Fall auf irgendwelche konstruierten "Rechte" pochen.
Wenn da einer steht würde ich vermutlich vor ihm vorbei fahren, wenn einer in Bewegung ankommt wenn notwendig bremsen.
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Undeutliche StraßenbaumaßnahmenZitat:
Original geschrieben von ichtyos
Jepp - aber was machst Du, wenn Du als ortsfremder VT auf der im ersten Bild asphaltierten Piste (imho eine Vorfahrtsstraße iGO) ankommst, dort nach rechts abbiegst und Dich dann fragst, was da von rechts ankommt.Bremsen wegen rvl oder durchziehen musst Du binnen Sekundenbruchteilen entscheiden - viel Glück
(z. B. Wasserablaufrinnen, die den Eindruck einer Bordsteinkante wecken können) führen immer wieder zu Unklarheiten bei der Vorfahrtregelung, weil den Verkehrsteilnehmern nicht deutlich wird, ob es sich um eine straßenverkehrsrechtlich gemeinte Bordsteinabsenkung mit der Folge der Wartepflicht handelt oder nicht.
•OLG Koblenz v. 19.09.2005:
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass niemand ungeprüft auf ein Vorfahrtsrecht vertrauen darf, das für andere Verkehrsteilnehmer schwer zu erkennen ist, so dass von vornherein mit seiner Verletzung gerechnet werden muss (Gehweg und Fahrbahn durchgehend auf gleichem Niveau).
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ich auch nicht.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Mal davon abgesehen was da hätte sein müssen um wenn und aber....
Wenn ich da von diesem, für mich Grundstück oder Parkplatz, runter fahren würde,käme ich da nie auf die Idee das da irgendwie rechts vor links gilt und ich nun plötzlich Vorfahrt habe.
Alle der dort parkenden Anwohner halten auch an dieser Stelle an und überlassen dem Verkehr der geteerten Straße die Vorfahrt. Niemand zieht da eigentlich raus.
Ich wiederhole mich - frag bei der zuständigen Behörde an, was der Schwachsinn soll. Eindeutig ist anders.
Zitat:
Original geschrieben von diebkat
Alle der dort parkenden Anwohner halten auch an dieser Stelle an und überlassen dem Verkehr der geteerten Straße die Vorfahrt. Niemand zieht da eigentlich raus.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ich auch nicht.
So ist es, so soll es bleiben, und ich denke, so ist auch richtig.🙂
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich wiederhole mich - frag bei der zuständigen Behörde an, was der Schwachsinn soll. Eindeutig ist anders.
Wieso denn nur Schwachsinn?!?
Hier ist doch von vielen das richtige geschrieben:
Hier haben wir eindeutig einen anderen Straßenteil vorliegen, an dem muss Vorfahrt gewährt werden!
Und zum Thema abgesenkter Bordstein, den haben wir doch hier!!!
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
@Pepperduster:Was das Konstukt unter Deiner roten Linie soll, weis ich nicht. Ein abgesenkter Bordstein ist es sicher nicht.
Sondern was dann? 😕
Für mich - als Laien - ist das definitiv ein abgesenkter Bordstein.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Sondern was dann? 😕Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
@Pepperduster:Was das Konstukt unter Deiner roten Linie soll, weis ich nicht. Ein abgesenkter Bordstein ist es sicher nicht.
Für mich - als Laien - ist das definitiv ein abgesenkter Bordstein.
Ich will ja nicht päpstlicher sein als der Papst, aber der wirkliche Bordstein ist aus ganz anderem Material gebaut als der vermeindliche Bordstein. Wirklicher abgesenkter Bordstein ist bis zum Ende des Bürgersteigs. Der Rest ist für mich einfach eine notwendige bauliche Trennung von Pflaster zu Asphalt.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich will ja nicht päpstlicher sein als der Papst, aber der wirkliche Bordstein ist aus ganz anderem Material gebaut als der vermeindliche Bordstein. Wirklicher abgesenkter Bordstein ist bis zum Ende des Bürgersteigs. Der Rest ist für mich einfach eine notwendige bauliche Trennung von Pflaster zu Asphalt.
Der Rest hat einen Namen und nennt sich Gosse 😉
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich will ja nicht päpstlicher sein als der Papst, aber der wirkliche Bordstein ist aus ganz anderem Material gebaut als der vermeindliche Bordstein. Wirklicher abgesenkter Bordstein ist bis zum Ende des Bürgersteigs. Der Rest ist für mich einfach eine notwendige bauliche Trennung von Pflaster zu Asphalt.
Steht denn irgendwo in einer Gesetzesgrundlage, dass der Bordstein (egal ob abgesenkt oder nicht) durchweg aus dem selben Baumaterial sein muss? 😕
Es liegt aber in jedem Fall eine bauliche Trennung durch die weiter oben auf dem Bild rot eingezeichnete Linie vor, somit dürfte sich doch die Frage nach "rechts vor links" gar nicht mehr stellen.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Steht denn irgendwo in einer Gesetzesgrundlage, dass der Bordstein (egal ob abgesenkt oder nicht) durchweg aus dem selben Baumaterial sein muss? 😕Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich will ja nicht päpstlicher sein als der Papst, aber der wirkliche Bordstein ist aus ganz anderem Material gebaut als der vermeindliche Bordstein. Wirklicher abgesenkter Bordstein ist bis zum Ende des Bürgersteigs. Der Rest ist für mich einfach eine notwendige bauliche Trennung von Pflaster zu Asphalt.Es liegt aber in jedem Fall eine bauliche Trennung durch die weiter oben auf dem Bild rot eingezeichnete Linie vor, somit dürfte sich doch die Frage nach "rechts vor links" gar nicht mehr stellen.
Ja dann musste da Dein Rechts vor Links machen und hinterher biste schlauer.
Wie läuft das eigentlich bei Schnee ?
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ja dann musste da Dein Rechts vor Links machen und hinterher biste schlauer.
Nein, ich will da ja gar kein rechts vor links. Ganz im Gegenteil, ich frage mich, wie man an der Stelle überhaupt auf die Idee kommen könnte, es gelte rvl.
Denn für mich ist da ganz klar ein abgesenkter Bordstein zu erkennen, und da gibts kein rvl.