Abgesenkter Bordstein oder Rechts vor Links ?
Hallo,
ich hätte gern ein paar Einschätzungen, ob bei der Straßeneinmündung auf den Bildern von einem abgesenkten Bordstein i.S.v § 10 StVO ausgegangen werden kann. Problematisch an der Sache ist, dass der Fußweg lediglich bis ca. zur Straßenmitte verläuft und dann nur ein fast komplett eingelassener Randstein über den Rest der Straße verläuft. Der eigentlich Straßenbereich (dunkle Pflasterung) ist ca. 3 Meter breit.Die helle Pflasterung ist wohl eine Parkfläche. Autos müssten beim Einfahren in die Straße zumindest teilweise den Fußweg überfahren. Die Situation ist aus meiner Sicht etwas unübersichtlich. Vorfahrtszeichen sind nicht installiert und es handelt sich nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich.
Eventuell wäre hier eine Beschilderung sinnvoll. Rechts vor Links wäre an dieser Stelle auch aufgrund der parallel verlaufenden Bundesstraße etwas ungünstig, weil Links- oder Rechtsabbieger unmittelbar nach Verlassen der Bundesstraße ggf. sofort anhalten müssten.
Vielen Dank für Antworten.
Beste Antwort im Thema
ich würde das einfach als parkplatzausfahrt deuten
63 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Sehe ich anders - Begründung gibt es hier .Zitat:
Original geschrieben von popeye174
es gehört zu den seltenen "anderen Straßenteilen" welche keine Vorfahrt haben. Daher ist das mit dem Bordstein unerheblich.
?????
Dein Zitat führt doch zu einem Zitat aus eine Richtlinie! In diesem erkennt man (jedenfalls hoff ich mal die meisten) genau die hier vorliegende Situation wieder!
Hier haben wir einen anderen Straßenteil iSdV = Vorrang für den Verkehr auf der Straße.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
?????Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Sehe ich anders - Begründung gibt es hier .
Dein Zitat führt doch zu einem Zitat aus eine Richtlinie! In diesem erkennt man (jedenfalls hoff ich mal die meisten) genau die hier vorliegende Situation wieder!
Hier haben wir einen anderen Straßenteil iSdV = Vorrang für den Verkehr auf der Straße.
Ich hätte gleich noch das für mich wichtige hervorheben sollen:
Zitat:
Dabei kommt es für die Einordnung entscheidend auf die äußeren, jedem erkennbaren Merkmale an (wie z.B. Anlage der Gehwege, Bordsteineinfassung oder andersartige Oberflächenbeschaffenheit)
Der Bordstein um den Fußweg lauft lt. Bild nicht durch - der Gehweg auch nicht.
Um das nochmal deutlich zu sagen: Das Ding ist alles Andere als eindeutig und eine selten blöde Kunst am Bau.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Um das nochmal deutlich zu sagen: Das Ding ist alles Andere als eindeutig und eine selten blöde Kunst am Bau.
Das sehe ich auch so. Gerade wenn man sich vorstellt, mit einem Fahrzeug von dieser vorfahrtsberechtigten Bundesstraße nach rechts abzubiegen, den 2-3 Metern Fußweg zu folgen um dann sofort abzubremsen, weil eventuell ein Fahrzeug aus dieser sehr unscheinbaren Nebenstraße kommt. Bei längeren Fahrzeugen wie z.B. LKW oder Bussen würde dies dazu führen, dass diese teilweise auf der Bundesstraße stehenbleiben müssten. Das kann so eigentlich nicht sein. Früher stand dort übrigens mal ein Vorfahrt-beachten-Schild (Vorfahrt musste also von den aus dieser unscheinbaren Straße ausfahrenden Fahrzeugführern beachtet werden). Nachdem dieses Schild aufgrund von Straßenbauarbeiten entfernt wurde, kam es nicht wieder zurück. Es hätte meines Erachtens jedoch weiterhin dorthin gehört.
Merke...Wer den besseren Anwalt hat,gewinnt😁
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@diebkat: Du kannst bei der Gemeindeverwaltung mal nachfragen, mit welcher Begründung das Vorfahrt-gewähren-Schild dort abgebaut wurde. Ich habe so eine Ahnung, dass da einige Leute in Erklärungsnot kommen. 😁
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ein Straßenschild oder ein Straßenname sind keine Voraussetzung für eine Straße.
Nicht zwingend für die Vorfahrtregelung, aber für eine Straße schon. Ein Weg wird durch die sog. Widmung zur offiziellen Straße, hierbei wird dem Weg ein Straßenname verliehen.
Für die Vorfahrtregelung wäre es aber wenig praktikabel erst bei der Gemeinde diesbezüglich anzufragen, also zählt der Gesamteindruck einer Straße. Dazu gehören z.B. eben Straßenschilder, Straßenname, Fahrbahnzustand/belag etc.. Vom Gesamteindruck sieht das hier IMHO von der Gesamtanlage wie eine reine Parkplatzzufahrt/Privatweg aus und ich würde nie auf die Idee kommen wenn ich da raus fahre Vorfahrt zu haben.
Dazu kommt dass es ja aufgrund der Anlage sonst quasi die 5. Straße in der Kreuzung wäre, aufgrund der unklaren Vorfahrtslage sind solche Kreuzungen nur zulässig wenn die 5. untergeordnete Straße - wenn es eine ist - als Einbahnstraße von der Kreuzung wegführt.
Weiteres was gegen Straße spricht: Am Ende sieht es nach Privatgrundstück aus, also Sackgasse. Wäre es eine offizielle Straße müsste an der Einfahrt das Sackgasse-Schild stehen.
-> Schlechte Karten für den der da rausfährt und meint er habe dort Vorfahrt.
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Nicht zwingend für die Vorfahrtregelung, aber für eine Straße schon.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ein Straßenschild oder ein Straßenname sind keine Voraussetzung für eine Straße.
Na - dann liefere mal bitte Belege in Formen von §§ / Urteilen oder so - halt alles oberhalb vom Stammtisch.
Zitat:
Ein Weg wird durch die sog. Widmung zur offiziellen Straße, hierbei wird dem Weg ein Straßenname verliehen.
Ah ja - es gibt aber auch nicht gewidmete Straßen. Schau mal
hier. Und dann gibt es ganz sicher keinen Straßennnamen.
Zitat:
Für die Vorfahrtregelung wäre es aber wenig praktikabel erst bei der Gemeinde diesbezüglich anzufragen, also zählt der Gesamteindruck einer Straße. Dazu gehören z.B. eben Straßenschilder, Straßenname, Fahrbahnzustand/belag etc.. Vom Gesamteindruck sieht das hier IMHO von der Gesamtanlage wie eine reine Parkplatzzufahrt/Privatweg aus und ich würde nie auf die Idee kommen wenn ich da raus fahre Vorfahrt zu haben.
Und ich sehe von der Hauptstraße rechtsabbiegend kommend keinen abgesenkten Bordstein, sondern aus meinem ersten Gesamteindruck eine neue Straße nach rechts, der ich rvl gewähren muss.
Zitat:
Dazu kommt dass es ja aufgrund der Anlage sonst quasi die 5. Straße in der Kreuzung wäre, aufgrund der unklaren Vorfahrtslage sind solche Kreuzungen nur zulässig wenn die 5. untergeordnete Straße - wenn es eine ist - als Einbahnstraße von der Kreuzung wegführt.
Erstmal wäre die Anlage für 3 der 4 Äste ohne jede Relevanz.
Und wo steht, dass es es solche Treffen von Straßen nicht geben darf, auch wenn alle Seiten auf die "Kreuzung" zufahren? Antwort bitte mit Belegen!
Zitat:
Weiteres was gegen Straße spricht: Am Ende sieht es nach Privatgrundstück aus, also Sackgasse. Wäre es eine offizielle Straße müsste an der Einfahrt das Sackgasse-Schild stehen.
Das 205 ist auch weg. Eventuell ist der aktuelle Beschilderungsstand anders als das, was angeordnet wurde.
Zitat:
-> Schlechte Karten für den der da rausfährt und meint er habe dort Vorfahrt.
Jein - der könnte rvl ins Feld führen. Aber vor Gericht und auf hoher See...
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Weiteres was gegen Straße spricht: Am Ende sieht es nach Privatgrundstück aus, also Sackgasse. Wäre es eine offizielle Straße müsste an der Einfahrt das Sackgasse-Schild stehen.
-> Schlechte Karten für den der da rausfährt und meint er habe dort Vorfahrt.
Das anderen Ende dieser ca. 200 Meter langen Straße mündet in die auf den Bildern erkennbare Bundesstraße. Diese Straße verläuft quasi fast parallel zur Bundesstraße. Sie wird fast ausschließlich von den paar Anwohnern als Zufahrt zu den Wohnhäusern genutzt und natürlich zum Parken. Auch erreicht man über diese Straße angrenzende Wirtschafts- bzw. Feldwege sowie eine Kleingartenanlage. Eine Sackgasse ist aber nicht anzunehmen. Die Straße wird wie die Bundesstraße über eine kleine Flussbrücke geführt. Davor steht von beiden Seiten jeweils ein 6-Tonnen-Schild.
Das Gesamterscheinungsbild spricht aus meiner Sicht gerade in dem von mir fotografierten Kreuzungsbereich gegen Rechts vor Links.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Das ist ein selten blödes Bauwerk. Abgesenkter Bordstein ist es definitiv aber nicht.
Es handelt sich eher um einen
abgesacktenBordstein, wobei es nicht um eine mindesthöhe bei der Absenkung geht, hier habe ich keine Infos darüber wie hoch ein abgesenkter Bordstein sein muss.
Er muss lediglich eindeutig zu erkennen sein.Was hier wohl der Fall ist.
Abgesenkten Bordstein erkennen
Der Bordstein setzt sich geradeaus weiter fort (er geht nicht rund/ rechtwinklig um die Ecke, wie z.B. bei einer Einmündung
Der Bordstein verliert im Bereich der Fahrbahn an Höhe, so dass Fahrzeuge einigermaßen bequem darüber fahren können
Aber das Straßenteil mit dem abgesenkten Bordstein wird nie ganz niveaugleich mit der anderen Fahrbahn, so dass man optisch, aber auch vom Fahrgefühl her, einen Absatz bemerkt. Beim Darüberfahren macht es einen deutlichen „Plumps“ nach unten.
Durch den abgesenkten Bordstein wird der Gehweg nicht unterbrochen, sondern setzt sich, gerade auch für Fußgänger bemerkbar, deutlich fort. Auch Fußgänger haben in dieser Situation Vorrang.😕😕😕
Ist der Vorrang an einer solchen Stelle nicht eindeutig zu erkennen, so kann die Behörde einseitig das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren!“ aufstellen.
http://www.schaffenwir.de/.../doku.php?id=stvo%3Aabgesenkter_bordstein
Mal abgesehen davon, dass Du mit der Formatierung was vergeigt hat - das ist mir auch schon passiert.
Zitat:
Der Bordstein setzt sich geradeaus weiter fort (er geht nicht rund/ rechtwinklig um die Ecke, wie z.B. bei einer Einmündung
Auf den Bildern ist genau das nicht gegeben - der Bordstein zieht sich um den Fußweg rum.
Zitat:
Der Bordstein verliert im Bereich der Fahrbahn an Höhe, so dass Fahrzeuge einigermaßen bequem darüber fahren können
Macht er nicht - in den Bereich irgendeiner Fahrbahn kommt der Bordstein gar nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Aber das Straßenteil mit dem abgesenkten Bordstein wird nie ganz niveaugleich mit der anderen Fahrbahn, so dass man optisch, aber auch vom Fahrgefühl her, einen Absatz bemerkt.
Nö - da gibt es keinen abgesenten Bordstein.
Zitat:
Beim Darüberfahren macht es einen deutlichen „Plumps“ nach unten.
Keine Ahnung - ich bin da noch nicht rübergafahren. Aber auch das allein hat keine vorfahrtlichen Regelungsgehalt.
Zitat:
Durch den abgesenkten Bordstein wird der Gehweg nicht unterbrochen, sondern setzt sich, gerade auch für Fußgänger bemerkbar, deutlich fort. Auch Fußgänger haben in dieser Situation Vorrang.😕😕😕
Der Bordstein ist nicht abgesenkt, sondern beendet den Fußweg.
Zitat:
Ist der Vorrang an einer solchen Stelle nicht eindeutig zu erkennen, so kann die Behörde einseitig das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren!“ aufstellen.
Unbestritten - aber genau das ist scheinbar von der Behörde nicht gewollt.
Zitat:
http://www.schaffenwir.de/.../doku.php?id=stvo%3Aabgesenkter_bordstein
Was neues soll uns das sagen?
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Macht er nicht - in den Bereich irgendeiner Fahrbahn kommt der Bordstein gar nicht.Zitat:
Der Bordstein verliert im Bereich der Fahrbahn an Höhe, so dass Fahrzeuge einigermaßen bequem darüber fahren können
Das ist doch der Bordstein siehe Bild.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Einspruch - da hätte der Gehweg samt Bordstein durchlaufen müssen.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich schließe mich dem ersten Beitrag von Gunny-Highway an.
Grundstücksausfahrt oder Parkplatzausfahrt.
Da haben alle Vorfahrt, nur nicht die VTs die den Parkplatz oder das Gründstück verlassen.
Mal davon abgesehen was da hätte sein müssen um wenn und aber....
Wenn ich da von diesem, für mich Grundstück oder Parkplatz, runter fahren würde,käme ich da nie auf die Idee das da irgendwie rechts vor links gilt und ich nun plötzlich Vorfahrt habe.
@Pepperduster:
Nö - der Bordstein biegt am oberen Ende Deiner roten Linie nach links ab - und nach knappen zwei Metern wieder nach oben.
Was das Konstukt unter Deiner roten Linie soll, weis ich nicht. Ein abgesenkter Bordstein ist es sicher nicht.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
@Pepperduster:Nö - der Bordstein biegt am oberen Ende Deiner roten Linie nach links ab - und nach knappen zwei Metern wieder nach oben.
Was das Konstukt unter Deiner roten Linie soll, weis ich nicht. Ein abgesenkter Bordstein ist es sicher nicht.
Aus Wikipedia
Ein Bordstein (norddeutsch auch Kantstein, süddeutsch auch Randstein oder ostdeutsch auch Kantenstein genannt) ist ein Bauteil aus dem Straßen- und Wegebau. Er dient zur Abgrenzung von verschiedenen Bereichen der Straße voneinander und zur Befestigung von Grünstreifen und des Fahrbahn- oder Wegerandes. Die Bordhöhe ist unterschiedlich angelegt und liegt im Fall vom Hochbord im Bereich von 12 bis 20 cm. Um das Überqueren für Fußgänger, Radfahrer und Rollstuhlfahrer zu erleichtern wird im Bereich von Knotenpunkten und Grundstückszufahrten eine Bordabsenkung eingebaut.
In Deutschland wird zwischen verschiedenen Arten von Bordsteinen unterschieden. Zum einen nach dem Material, aus dem sie hergestellt sind, und zum anderen nach der Form und Funktion des Bordsteins.