Abgeschleppt wegen Parken auf halben Gehweg - Unverhältnismäßigkeit , Widerspruch einlegen?
Moin zusammen,
wir haben einen vom Straßenverkehr nicht abhängigen öffentlichen Parkplatz. Auf diesem Parkplatz gibt es einen winzigen Gehweg von ca. 6-8 Metern Länge, der nie genutzt wird und aus meiner Sicht überflüssig ist.
Als ich dort ankam, stand ein Auto komplett auf diesem Gehweg. Dieses Fahrzeug hatte dadurch Fußgänger erheblich behindert und wurde auch korrekterweise abgeschleppt.
Ich aber war so rücksichtsvoll, und hatte mich bewusst nur zur Hälfte auf den Gehweg gestelllt, damit auch Kinderwagen und Rollstuhlfahrer (wenn denn da überhaupt Leute vorbeigehen) ohne Probleme durchkommen.
Leider sieht es die Polizei anders und hat mich abschleppen lassen. Habe nun für 252,08€ mein Fahrzeug am anderen Ende der Stadt im Industriegebiet abgeholt und finde es eine Frechheit, was mir vorgeworfen wird.
Zunächst einmal zitiere ich aus dem Strafzettel:
"Wegen verkehrsbehindernden Parkens wurde das Beiseiteräumen Ihres Fahrzeugs angeordnet; ein Abschleppauftrag wurde erteilt"
Stimmt nicht! Welcher Verkehr? Autofahrer habe ich definitiv nicht behindert und die zwei Fußgänger am Tag hätten auch Problemlos auf den Gehweg vorbeilaufen können. Selbst wenn sich zwei Rollstuhlfahrer entgegenkommen würden, wäre auf dem Gehweg eine Ausweichmöglichkeit vorhanden gewesen.
Dann zitiere ich mal aus dem Gebührenbescheid der Polizei zur "Sicherstellung eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugs":
"Das Fahrzeug parkte an der genannten Stelle auf dem Gehweg, welcher nicht durch VZ 315 ff oder entsprechende Parkflächenmarkierungen zum Parken freigegeben war. Hierdurch wurde der Gehweg erheblich eingeegt, so dass Fußgänger behindert wurden. Schwerbehinderte mit Rollstuhl oder Fußgänger mit Kinderwagen hätten auf die Fahrbahn bzw. den Radweg ausweichen müssen. Eine Gefährdung war nicht auszuschließen."
Wieder mal glatt gelogen! Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf. Und der Gehweg (der im Prinzip aufgrund seiner Länge keiner ist) wurde nicht erheblich eingeengt, sondern Rollstuhlfahrer und Co. hätten problemlos vorbeigepasst. Und welche Fahrbahn ist gemeint?? Die Fahrbahn auf dem Parkplatz? Da müssen die Fußgänger gleich zweimal rüberlaufen, weil der Gehweg eben nur 6-8 Meter lang ist.
JA, ich habe falsch geparkt und JA, ein Verwarnungsgeld ist angemessen. Aber aus meiner Sicht ist es absolut unverhältnismäßig, mein Fahrzeug abzuschleppen, da ich niemanden behindert oder gar gefährdet habe.
Soll ich Widerspruch einlegen? Ich finde dieses Verhalten der Polizei absolute Abzocke und Willkür. Wenn ein Richter den besagten Gehweg sieht, wird er wohl schmunzeln, was das Behindern und Gefährden angeht.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von schwukele
...Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf...Soll ich Widerspruch einlegen?
jop! 😁
am besten mit der begründung die uns hier geliefert hast! 😰
schreib uns dann aber auch bitte wielang es gedauert hat, bis die aufforderung zum idiotentest zur mpu bei dir in den briefkasten geflattert kam.... 🙄
154 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
ich denke er hat auch ein Gutes Stück dazu beigetragen, dass man ihn nicht so "freundlich" willkommen geheissen hat!Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
...Nicht nur, dass du (und viele andere) hier den TE bashst ohne Grenzen (weil er falsch geparkt hat, so ein SCHWERVERBECHER), nein, .....Sätze wie: der vor mir war ein richtiger... Falschparker - ich ja nur ein klitze kleinwenig
und - kein richtiger Gehweg usw.Vorallem Keinerlei einsehen dass wer behindert worden sein "könnte" -sind aber der Genickbruch...
Ansonsten - einfach mal drüber nachdenken was man selbst so falsch macht (ich nehm mich da nicht aus!)
versuche es aber IMMER so zu gestalten dass es "bezahlbar bleibt" -Ich denke der TE hatte nur das Pech, daß vor ihm einer komplett über die Strenge geschlagen hat.
Und die Ordnungsmacht dann gleich "reinen Tisch gemacht hat!"Alex
Ich glaube du hast den Eingangsthread nicht so recht gelesen. Woher all dieser Hass gegen jemanden kommt, der falsch geparkt hat (und es deutlich zugegeben hat) ist mir unklar, zumal das Stichwort hier nicht "falsch parken" heißt, sondern Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.
Das Ansinnen hier im Forum ist ja nicht gewesen, sich bei der Welt zu entschuldigen, sondern nur nach Erfahrungen zu fragen. Mehr nicht.
Nein, er hat nicht dazu beigetragen, gebasht zu werden. Er hat gefragt, geschildert und ist nie ausfallend geworden. Anders als andere hier. Wenn du "reinen Tisch machen" in Form von überzogenen Maßnahmen gut findest, bitte. Aber so ist nun mal das Rechtssystem hier im Land nicht aufgebaut, sorry.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ähhhhhhhh, erstens hast Du null Humor und zweitens kannst Du nicht meinen Beitrag gelesen haben.🙂Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Nicht nur, dass du (und viele andere) hier den TE bashst ohne Grenzen
Deinen Beitrag hab ich nicht nur gelesen, ich habe ihn sogar zitiert 😉
Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Deinen Beitrag hab ich nicht nur gelesen, ich habe ihn sogar zitiert 😉
Nein hast Du nicht, sonst wüsstest Du das ich den TE hier nicht angegriffen habe , ich habe ihn nicht mal in meinem Post erwähnt, und meine Meinung darf ich doch noch niederschreiben ? Oder nicht ?
Also Du darfst Deinen Post gerne korrigieren.🙂
Wenn das Abschleppen überzogen war, hat er doch das Recht einen Widerspruch einzulegen oder nicht? Wo kämen wir da hin, wenn wegen jedem Bagatell-Delikt die Karre abgeschleppt wird?
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Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Wenn das Abschleppen überzogen war, hat er doch das Recht einen Widerspruch einzulegen oder nicht?
Hat er doch gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Wenn das Abschleppen überzogen war, hat er doch das Recht einen Widerspruch einzulegen oder nicht?
Hier hat niemand das Gegenteil behauptet.
Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Wenn das Abschleppen überzogen war, hat er doch das Recht einen Widerspruch einzulegen oder nicht? Wo kämen wir da hin, wenn wegen jedem Bagatell-Delikt die Karre abgeschleppt wird?
er hat auch das Recht Widerspruch einzulegen wenn es NICHT - überzogen war!
Die gemachten Fotos (die die Rennleitung gemacht hat) werden die Sache (wahrscheinlich eindeutig) belegen.
So oder so....
Alex
KlickZitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Nein hast Du nicht, sonst wüsstest Du das ich den TE hier nicht angegriffen habe , ich habe ihn nicht mal in meinem Post erwähnt, und meine Meinung darf ich doch noch niederschreiben ? Oder nicht ?Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Deinen Beitrag hab ich nicht nur gelesen, ich habe ihn sogar zitiert 😉
Klick
Also Du darfst Deinen Post gerne korrigieren.🙂
Und den hab ich auch zitiert. Nix wird da korrigiert.
back 2 topic
Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Nein, er hat nicht dazu beigetragen, gebasht zu werden. Er hat gefragt, geschildert und ist nie ausfallend geworden. Anders als andere hier. Wenn du "reinen Tisch machen" in Form von überzogenen Maßnahmen gut findest, bitte. Aber so ist nun mal das Rechtssystem hier im Land nicht aufgebaut, sorry.
Folgende Äußerung vom TE hast Du überlesen:
Alle anderen benehmen sich hier wie pubertierende Kinder die aus lauter Langeweile nichts besseres zu tun haben, als unsinnige Kommentare zu schreiben. Macht nichts, ich habe eine große Geduld. Irgendwann werdet ihr auch erwachsen und könnt euch an einer ernsten Diskussion beteiligen.
Zitat:
Original geschrieben von Silvester_
Folgende Äußerung vom TE hast Du überlesen:Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Nein, er hat nicht dazu beigetragen, gebasht zu werden. Er hat gefragt, geschildert und ist nie ausfallend geworden. Anders als andere hier. Wenn du "reinen Tisch machen" in Form von überzogenen Maßnahmen gut findest, bitte. Aber so ist nun mal das Rechtssystem hier im Land nicht aufgebaut, sorry.
Alle anderen benehmen sich hier wie pubertierende Kinder die aus lauter Langeweile nichts besseres zu tun haben, als unsinnige Kommentare zu schreiben. Macht nichts, ich habe eine große Geduld. Irgendwann werdet ihr auch erwachsen und könnt euch an einer ernsten Diskussion beteiligen.
Damit hat der TE aber auch mehr als Recht!
Zitat:
Original geschrieben von schwukele
und aus meiner Sicht überflüssig ist.
Auf diese Deine Sicht kommt es hier aber gar nicht an. Ein Gehweg ist kein Parkplatz, sofern nicht tlw. dafür freigegeben.
Künftig werden Pkw verstärkt kostenpflichtig umgesetzt, die regelwidrig abgestellt worden sind; einzigste Ausnahme hierbei sind Fahrzeuge behinderter Mitbürger.
Habe heute einen Brief mit dem Verwarngeld über 25€ erhalten. Eine Frechheit finde ich die Begründung:
"Sie parkten unzulässig teilweise im Halteverbot (Zeichen 283) und teilweise auf dem Gehweg [...] und behinderten dadurch Fußgänger. Fußgänger mußten (mussten mit ß!!!) ausweichen."
Habe mich heute genauso hingestellt wie an dem Tag, an dem ich abgeschleppt wurde. Wo ist denn das Zeichen 283??????????????????????????????? Es ist eine glatte Lüge!!!! Auf der anderen Seite ist das Zeichen angebracht, dies gilt aber auch nur für dort!!!!!! Außerdem: Wie soll ich jemanden behindert haben?????
Ich habe es mir übrigens anders überlegt. Ich lege KEINEN Widerspruch ein und bezahle den Mist, damit diese Geschichte ein Ende hat. Und ich halte mich seit dem Abschleppen penibel an jede Verkehrsregel. Allerdings habe ich stark das Vertrauen uns unserem Rechtsstaat verloren und es macht mich wütend, dass gerade in meiner Straße 25 Autos teilweise auf dem Gehweg parken und die nicht mal einen Strafzettel bekommen.
Jeden Tag sehe ich tausende Verkehrssünder, die ungeschoren davon kommen und ich werde wegen so einer Banalität gleich abgeschleppt.
Der weiße Pfeil im Halteverbotsschild deutet nicht darauf hin auf welcher Seite das Halteverbot gilt, hiermit ist nur der Anfang und das Ende des Halteverbotschildes gemeint.
Das du auf dem Gehweg stehst kannst du nicht leugnen, und dann stehst du auch noch entgegen der Fahrtrichtung.
Ich hätte mich dort nie im Leben so hingestellt, sondern wäre ins Parkhaus oder auf den Parkplatz gefahren.