Abgeschleppt von Privat Öffentlichem Raum
Hallo liebe Motor-Talk Community.
Mir ist leider ein ungeschickt passiert. Ich parkte um 16 Uhr in einer Straße, jedoch musste ich nach 1 Stunde feststellen das das Auto verschwunden war. Ich rief die Polizei an und die hatte mir mitgeteilt das mein Auto laut ihrer Aussage vom Ordnungsamt umgestellt worden ist. Adresse des Abschleppunternehmen geben lassen und hin gefahren. Dort wurde nur durch eine Nummer die man wählen muss ein kleiner Spalt von einem Schrottplatz geöffnet. Dort wurde mir gesagt ich solle 300€ Zahlen sonst würde ich mein Auto nicht wieder erhalten. Nach Nachfrage wurde mir gesagt ich wurde von einer Wohngesellschaft abgeschleppt. Dies wäre legitim, und diese hätten die Berechtigung dazu, da ich laut deren Aussage auf Privatgrundstück befände (normale Straße keine Kennzeichnung von Privatgrundstück) . Auf der Auftragsbestätigung stand "Zuparkung der Mülltonnen". Bei der Nachfrage beim zugehörigen Ordnungsamt wurde mir mitgeteilt, das ich an diesem Datum von PRIVAT abgeschleppt worden sei.
PS: Nach auslesen meiner Dashcam, habe ich tatsächlich kein Ordnungsamt, keine Polizei gesehen. Nur ein Abschlepper mit den Namen *** ******...
Im Anhang hab ich euch mal den Parkplatz zur Verfügung gestellt.
Ich weiß auch das ich dort nicht hätte parken sollen. Mir geht es aber Primär darum, das alles rechtmäßig ist und nicht betrug im Raum stehe.
42 Antworten
Zitat:
@Seatfahrer_069 schrieb am 27. Mai 2024 um 08:24:05 Uhr:
Also schonmal vielen dank für die ganzen Infos, ende vom Lied ich bin 300€ ärmer, aus dem Fehler gelernt. Jedoch ist es aber keine Privatgrundstück sondern tatsächlicher Öffentlicher Raum. Da ich heute das Ordnungsamt in der Strasse sah und Knöllchen verteilte. Ausser es gibt ein Vertrag wo beide zuständig sind (?) Keine Ahnung…
Aber warum man da nicht parken soll, ist Dir zwischenzeitlich bekannt.
Da wäre aber die Frage ob man da privat abschleppen lassen darf,ich denke ohne Ordnungsamt sicher nicht zulässig im öffentlichen Raum.
Zumal da keine Ausfahrt ohne sonstiges erkennbar ist was ein sofortiges umsetzen rechtfertigen würde,das mit den Mülltonnen ließe sich auch über den Abfuhrplan für diese Straße schnell prüfen.
Eventuell war an diesem Tag gar keine Müllabfuhr da unterwegs.
Das würde ich dann mal klären,und dann wäre es unzulässiges Umsetzen mit voller Kostenübernshme des Auftraggebers.
Zitat:
@Seatfahrer_069 schrieb am 26. Mai 2024 um 22:35:59 Uhr:
Ich weiß auch das ich dort nicht hätte parken sollen.
Na also, wozu dann noch die ganze Aufregung? Als Autofahrer sollte man die möglichen Konsequenzen wissen, wenn ein Parkverbot ignoriert wird.
Korrekt abgeschleppt oder nicht, diese Frage stellst sich mir hier nicht.
Mir stellt sich hier die Frage, warum man dort bewusst parkt obwohl man weiß, das man dort nicht parken darf, im Gegenzug aber verlangt das man korrekt abgeschleppt wird. Es wird immer kurioser .
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Zitat:
Ausser es gibt ein Vertrag wo beide zuständig sind (?) Keine Ahnung…
Das trifft häufig zu, beruht aber eher auf Gesetzen und Anordnungen.
Für dich ist das als Fahrzeugführer aber eher nebensächlich, interessant ist in erster Linie die StVO. Da die in vielen Diskussionen und Beiträgen ignoriert wird kommt dabei häufig Unsinn raus.
Zitat:
Zumal da keine Ausfahrt ohne sonstiges erkennbar ist was ein sofortiges umsetzen rechtfertigen würde,das mit den Mülltonnen ließe sich auch über den Abfuhrplan für diese Straße schnell prüfen.
Da liegst du wie bereits geschrieben vollkommen falsch. Das rechtswidrige Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatgrundstück reicht zum Abschleppen vollkommen aus. Eine zusätzliche Erklärung ist nett, aber nicht notwendig.
Nochmal Danke für die ganzen Rückmeldungen !
Tatsächlich gab es laut Müllplan keine Leerung an dem gennanten Tag, der Tag dannach auch nicht.
Mir kommt es halt wirklich immernoch spanisch vor wieso von Mülltonnen gesprochen wird. Grundsätzlich werde ich mich mal schriftlich an die zugehörige Gesellschaft wenden.
So wie ich die Situation sehe geht es nicht um den Müllwagen, der die Container leert.
Beim X auf der Fahrbahn ist der Bürgersteig abgesenkt. Wahrscheinlich werden die Müllcontainer bei Bedarf zu den Häusern oder in deren Innenhof geschoben. Genau dafür ist die Lücke jederzeit freizuhalten. Ansonsten würde dort eine zeitliche Begrenzung stehen.
Ist im Endeffekt aber egal, das Parkverbot gilt schlicht durchgehend. Berechtigte Personen dürfen jederzeit den Bereich zum Verschieben der Container nutzen.
Die falsche Begründung der Abschleppaktion ist ja zweitrangig wenn es einen legitimen Grund gab das Auto abzuschleppen. Hinterfragen könnte man das trotzdem. Da könnte man ja ohne Auswirkungen einen Irrtum einräumen und den korrekte Abschleppgrund übermitteln.
Sind 300€ denn ein "akzeptabler" Kurs für so eine Abschleppaktion?
Zitat:
@onzlaught schrieb am 27. Mai 2024 um 10:22:38 Uhr:
Sind 300€ denn ein "akzeptabler" Kurs für so eine Abschleppaktion?
Als "kleiner" Denkzettel für die Unbelehrbaren vielleicht schon ...
Ich verstehe diese negativen Kommentare hier nicht, ich bitte euch sachlich zu bleiben. Ihr tut ja echt alle als würdet ihr euch an jedes Gesetz halten. Es wurde ein Fehler begangen ja, aber „unbelehrbar“ ?
Was verwirrend sein kann ist, dass privates Abschleppen von öffentlichem Grund sich gegenseitig nicht zwingend ausschließen.
Hintergrund ist eine privatrechtliche Besitzstörung, durch Parken im öffentlichen Raum. Um die private Nutzbarkeit der Mülltonnen sicherzustellen, wurde dieses "x" markiert, sicher nicht ohne behördliches o.k..
Ordnungsbehörden könnten hier abschleppen lassen, müssen das aber nicht. Anders als wenn hier ein Stellplatz für Menschen mit aussergewöhnlicher Gehbehinderung markiert wäre.
Zitat:
@Quertraeger schrieb am 27. Mai 2024 um 10:33:48 Uhr:
Als "kleiner" Denkzettel für die Unbelehrbaren vielleicht schon ...
Also Privatpersonen/ Unternehmen die "Denkzettelkosten" für das falsche Verhalten auf öffentlichem Grund erheben find ich irgendwie bedenklich. Die Abschleppkosten selber, ggf. ein kleine Bearbeitungsgebühr wenn ein Mitarbeiter der Wohnungsbaugesellschaft da tätig wurde sind klar, aber der "Denkzettel" oben drauf wäre mMn Sache des OA.