Abgemeldetes Auto steht in meiner Einfahrt.

Hallo Community,

Ich habe folgendes Problem:

Die Wohnung in meinem Souterrain war bis Dezember vermietet. Der Mieter ist bereits kurz vor Weihnachten ausgezogen.

Teil der Mietwohnung war auch ein Parkplatz in meiner Einfahrt (breit genug für 2 Autos), welchen er auch genutzt hat.

Mitte Dezember hatte er sein Auto aus mir nicht bekannten Gründen abgemeldet und beim Auszug nicht mitgenommen. So steht es jetzt seit seinem Einzug unbewegt in meiner Einfahrt und nimmt Platz weg, was die erneute Vermietung erschwert und einfach ärgerlich ist.

Das Auto würde man augenscheinlich nicht als „Schrottauto“ Betrachten (Kleinwagen von 2014 oder 2015), aber da es abgemeldet ist ist es meiner Recherche nach dennoch „Abfall“ da nicht mehr für den Erschaffungszweck genutzt?

Was meint ihr, wie soll ich nun damit verfahren?

Ich hatte vor ihm jetzt eine Frist zu setzen bis zu der er Zeit hat has Auto zu entfernen, andernfalls lasse ich es entsorgen. (Ich habe ihn dazu schon mehrfach aufgefordert, aber er reagiert weder auf Anrufe noch auf Textnachrichten, Post oder Emails.)

Danke für Hilfreiche Tipps,

Gruß Sitzheitzung

212 Antworten

Keine Ahnung warum Ihr bei einem solchen Mitbürger von dem Eigentum an dem Auto ausgeht?! Ich denk eher das der Brief bei der Bank liegt...

Zitat:

@mozartschwarz schrieb am 20. Januar 2021 um 22:16:56 Uhr:


Keine Ahnung warum Ihr bei einem solchen Mitbürger von dem Eigentum an dem Auto ausgeht?! Ich denk eher das der Brief bei der Bank liegt...

wenn der Gerichtsvollzieher das Auto pfänden will, dann kann man sich auch die Eigentumsverhältnisse klären.
Dass es der Bank gehört würde mich wundern. Denn dann müsste der ex-Mieter ja noch brav seine Raten zahlen, sonst hätte sich die Bank schon längst darum gekümmert.

Wir wissen ja nur die Informationen von einer Seite, dem Vermieter. Evtl. würde uns der ex-Mieter eine ganz andere story erzählen.

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 20. Januar 2021 um 17:01:45 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 20. Januar 2021 um 16:52:48 Uhr:


Zitat:

Hab es mit dem RA abgeklärt. Das Fahrzeug ist im Abgemeldeten Zustand Abfall.

Niemals.

Bei der Frage ob etwas "Abfall" ist, kommt es darauf an, ob der bisherige Eigentümer "das Recht an seinem Besitz/Eigentum erkennbar aufgegeben" hat.

Und das nur an der Tatsache festzumachen, daß es abgemeldet ist, halte ich für sehr gewagt. --> vielleicht wurde es ja auch zwangsweise entstempelt, weil der gute Mann Versicherung oder Steuer nicht mehr zahlen konnte?

Vielleicht ist der gute Mann im Moment in der "Anstalt" und weiß von alledem nichts?

hat sein Eigentum zurückgelassen. Er hat mir gegenüber zugegeben das es sein Auto ist. Er sitzt nirgendwo ein und weiß, das er das Auto entfernen muss. Tut er dies nicht fristgerecht, habe ich das Recht, das Fahrzeug als Abfall anzusehen und zu entsorgen.

Er kann ja vieles behaupten. Und woher willst du wissen ob er im Knast ist oder nicht. Du hast doch am Anfang behauptet den gar nicht erreichen zu können.

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 19. Januar 2021 um 21:56:52 Uhr:



Zitat:

@checker001 schrieb am 19. Januar 2021 um 21:51:37 Uhr:


Wenn Schriftlich dann nur per Einschreiben, dann muss er den Empfang bestätigen und du bist auf der sicheren Seite. Wenn du dann noch weist könntest du den Wagen bei ihm vor der Haustür abstellen.
Hänger mieten, aufladen und zustellen.

Danke für den Tipp. Der Typ schuldet mir noch Geld, also ihm auch noch eine „Zustellung“ Bezahlen mache ich bestimmt nicht. Dann geht der insolvent und ich bleib auf den Kosten sitzen. So ein Auto nimmt der Verwerter Gratis mit. Deshalb 😁

Ohne Fahrzeugbrief nimmt der Verwerter das nicht mit.

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Zitat:

@bug99 schrieb am 20. Jan. 2021 um 22:36:54 Uhr:


Wir wissen ja nur die Informationen von einer Seite, dem Vermieter. Evtl. würde uns der ex-Mieter eine ganz andere story erzählen.

Er ist ausgezogen, sein abgemeldetes Auto steht noch da. Was muss man sonst noch wissen?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. Januar 2021 um 07:33:55 Uhr:



Zitat:

@bug99 schrieb am 20. Jan. 2021 um 22:36:54 Uhr:


Wir wissen ja nur die Informationen von einer Seite, dem Vermieter. Evtl. würde uns der ex-Mieter eine ganz andere story erzählen.

Er ist ausgezogen, sein abgemeldetes Auto steht noch da. Was muss man sonst noch wissen?

Was vielleicht vereinbart wurde?

Vielleicht, dass er seine Mietschulden bezahlt?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. Januar 2021 um 07:33:55 Uhr:



Zitat:

@bug99 schrieb am 20. Jan. 2021 um 22:36:54 Uhr:


Wir wissen ja nur die Informationen von einer Seite, dem Vermieter. Evtl. würde uns der ex-Mieter eine ganz andere story erzählen.

Er ist ausgezogen, sein abgemeldetes Auto steht noch da. Was muss man sonst noch wissen?

Hatten wir letztens auch.
Haben dem bei der Schlüsselübergabe gesagt, er soll die Karre vom Hof schieben.
Hat er auch gemacht. Stand dann 2 Monate auf der Straße

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 21. Januar 2021 um 06:29:00 Uhr:



Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 19. Januar 2021 um 21:56:52 Uhr:


Danke für den Tipp. Der Typ schuldet mir noch Geld, also ihm auch noch eine „Zustellung“ Bezahlen mache ich bestimmt nicht. Dann geht der insolvent und ich bleib auf den Kosten sitzen. So ein Auto nimmt der Verwerter Gratis mit. Deshalb 😁

Ohne Fahrzeugbrief nimmt der Verwerter das nicht mit.

Doch.
Problemlos.
Ob es dann ein "Verwerter" oder ein Verwerter ist, weiß ich nicht.
Selber hier im Dorf erlebt. Altwagen stand auf fremden Grund. Besitzer 3 mal darauf hingewiesen. Nicht reagiert. Abends stand er da noch, am nächsten Morgen nicht mehr. Problem vom Grundbesitzer "erledigt". Der FZ-Besitzer hat zwar nicht schlecht gestaunt, aber selbst die dazu gerufenen grün-weißen haben nix unternommen. Nur den Rat: Machen se ne Anzeige, wir können hier nix machen..

Da ist nichts mehr nachgekommen.

Gruß Jörg.

Bist ein Held

Was spricht dagegen einen Anruf beim Ordnungsamt zu tätigen? Vielleicht wäre die Sache dann schon längst erledigt.

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 08:17:11 Uhr:


Bist ein Held

Was spricht dagegen einen Anruf beim Ordnungsamt zu tätigen? Vielleicht wäre die Sache dann schon längst erledigt.

Danke ! 😉

Und was hat das Ordnungsamt damit zu tun ?
Privatgrundstück.

Dann wäre das Problem nämlich noch laaaaange nicht erledigt, sondern finge erst an.

FZ-Besitzer 3 mal hingewiesen <--Reicht, oder ?
Nicht reagiert, außer: Ja Ja, kümmere mich drum...

Abholen lassen.
Erledigt.

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 21. Januar 2021 um 09:02:27 Uhr:



Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 08:17:11 Uhr:


Bist ein Held

Was spricht dagegen einen Anruf beim Ordnungsamt zu tätigen? Vielleicht wäre die Sache dann schon längst erledigt.

Danke ! 😉

Und was hat das Ordnungsamt damit zu tun ?
Privatgrundstück.

Dann wäre das Problem nämlich noch laaaaange nicht erledigt, sondern finge erst an.

FZ-Besitzer 3 mal hingewiesen <--Reicht, oder ?
Nicht reagiert, außer: Ja Ja, kümmere mich drum...

Abholen lassen.
Erledigt.

Gruß Jörg.

Das Privatgrundstück scheint öffentlich zugänglich zu sein. Somit darf auch dort kein abgemeldetes Fahrzeug stehen.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 21. Januar 2021 um 09:02:27 Uhr:



Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 08:17:11 Uhr:


Bist ein Held

Was spricht dagegen einen Anruf beim Ordnungsamt zu tätigen? Vielleicht wäre die Sache dann schon längst erledigt.

Und was hat das Ordnungsamt damit zu tun ?
Privatgrundstück.

....

also kann jeder sein altes Auto oder Sperrmüll oder was auch immer auf meinem Grundstück abstellen, ich darf das nicht wegbringen/entsorgen oder was auch immer (weil es mir nicht gehört) und die Ordnungsbehörden darf ich auch nicht damit belästigen ?!

das sehe ich anders:

zunächst einmal gilt es ja den Eigentümer überhaupt zu ermitteln - und das kann z.B. die Polizei/das Ordnungsamt anhand der VIN; warum sollte man also nicht das Ordnungsamt einschalten?!

vielleicht haben die auch einen Vorschlag, wie man rechtssicher verfahren könnte ?!

Auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: Das Ordnungsamt räumt nix von Privatgrund, das beauftragt damit den Grundbesitzer (dümmste Idee für den TE).

Gruß Metalhead

remix, was sollen hier diese dummen Wortklaubereien ??
Wer hat was von dem gesagt, wie Andreas und du das hier ausdrücken ??

Der Grundbesitzer hatte dem FZ-Besitzer eine Fläche vermietet.
Der Wagen stand aber nicht auf der Fläche, sondern knapp daneben.
Der Grundbesitzer bat den FZ-Besitzer dreimal (3 mal!) höflich, sich darum zu kümmern.
Mehr wie ein: "Ja ja, kümmere mich drum" hat er nicht zu hören bekommen.
Was also soll er dann noch machen ?
Das Ordnungsamt interessiert sich nicht für Privatflächen.
Die grün-weißen interessiert keine Privatflächen.
Also Verwerter kommen lassen, aufladen und weg, fertig.
So hat es sich abgespielt, nicht mehr und nicht weniger.

Ich kenne beide, und habe dem FZ-Besitzer geraten, sich um die Feile zu kümmern. Mehr wie ein: Ja ja, kümmere mich dann schon.. bekam ich nicht zurück.
Die Quittung dafür bekam er dann.

Das ist alles.

Gruß Jörg.

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