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Abgemeldetes Auto steht in meiner Einfahrt.

Hallo Community,

Ich habe folgendes Problem:

Die Wohnung in meinem Souterrain war bis Dezember vermietet. Der Mieter ist bereits kurz vor Weihnachten ausgezogen.

Teil der Mietwohnung war auch ein Parkplatz in meiner Einfahrt (breit genug für 2 Autos), welchen er auch genutzt hat.

Mitte Dezember hatte er sein Auto aus mir nicht bekannten Gründen abgemeldet und beim Auszug nicht mitgenommen. So steht es jetzt seit seinem Einzug unbewegt in meiner Einfahrt und nimmt Platz weg, was die erneute Vermietung erschwert und einfach ärgerlich ist.

Das Auto würde man augenscheinlich nicht als „Schrottauto“ Betrachten (Kleinwagen von 2014 oder 2015), aber da es abgemeldet ist ist es meiner Recherche nach dennoch „Abfall“ da nicht mehr für den Erschaffungszweck genutzt?

Was meint ihr, wie soll ich nun damit verfahren?

Ich hatte vor ihm jetzt eine Frist zu setzen bis zu der er Zeit hat has Auto zu entfernen, andernfalls lasse ich es entsorgen. (Ich habe ihn dazu schon mehrfach aufgefordert, aber er reagiert weder auf Anrufe noch auf Textnachrichten, Post oder Emails.)

Danke für Hilfreiche Tipps,

Gruß Sitzheitzung

212 Antworten

Zitat:

@400.000km schrieb am 20. Januar 2021 um 12:39:30 Uhr:


Da ja scheinbar eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, sollte man alles ordentlich übers Gericht und Gerichtsvollzieher laufen lassen. Die Gefahr selber als Beklagter vor Gericht zu landen, ist einfach zu groß.

Außerdem kann man ja ggfs. mit dem Auto die Mietschulden begleichen (lassen)

Wenn irgendein Nachbar es mitbekommt, dass man selber illegal den Wagen umgesetzt hat, kann es ungemütlich werden.

Erstaunlich wie viele Teilnehmer in diesem Forum illegale Handlungen bevorzugen. Wir Deutschen hatten doch mal den Ruf der Rechtschaffenheit, oder sind nur die Teilnehmer in diesem Forum so drauf?

Was erzählst du da von illegal? Ich darf von meinem Stellplatz ein fremdes Fahrzeug abschleppen lassen. Du scheinst völlig den Überblick verloren zu haben.

Im Falle des TE ginge das streng legal nur mit einem Räumungstitel oder als Pfändung mit Verwertung, wenn ein Zahlungstitel zu Grunde liegt. Wenn das gefühlt zu lange dauert ... nicht wundern wenn es dann am Ende noch recht viel Stress im Nachgang bereitet.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 20. Januar 2021 um 14:10:21 Uhr:


Was erzählst du da von illegal? Ich darf von meinem Stellplatz ein fremdes Fahrzeug abschleppen lassen. Du scheinst völlig den Überblick verloren zu haben.

dann ist es aber immer noch das Eigentum von jemand anders und wenn Du es beschädigst musst Du auch den Schaden ersetzen. Natürlich darf man den Stellplatz räumen, ist aber für das ordnungsgemäße Aufbewahren des Autos selber verantwortlich. Für die Kosten gibt es ein Pfandrecht.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Januar 2021 um 15:43:28 Uhr:



Zitat:

@Bulwey schrieb am 20. Januar 2021 um 14:10:21 Uhr:


Was erzählst du da von illegal? Ich darf von meinem Stellplatz ein fremdes Fahrzeug abschleppen lassen. Du scheinst völlig den Überblick verloren zu haben.
dann ist es aber immer noch das Eigentum von jemand anders und wenn Du es beschädigst musst Du auch den Schaden ersetzen. Natürlich darf man den Stellplatz räumen, ist aber für das ordnungsgemäße Aufbewahren des Autos selber verantwortlich. Für die Kosten gibt es ein Pfandrecht.

Hab es mit dem RA abgeklärt. Das Fahrzeug ist im Abgemeldeten Zustand Abfall. Ich setze ihm jetzt eine Frist, dann lasse ich es entsorgen. Das ist Legal.

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Zitat:

Hab es mit dem RA abgeklärt. Das Fahrzeug ist im Abgemeldeten Zustand Abfall. Ich setze ihm jetzt eine Frist, dann lasse ich es entsorgen. Das ist Legal.

Aber dann ist es doch schon älter oder in einem schlechterem Zustand, als Anfangs vermutet?

was für ein Auto ist es denn?

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 20. Januar 2021 um 16:03:41 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Januar 2021 um 15:43:28 Uhr:



dann ist es aber immer noch das Eigentum von jemand anders und wenn Du es beschädigst musst Du auch den Schaden ersetzen. Natürlich darf man den Stellplatz räumen, ist aber für das ordnungsgemäße Aufbewahren des Autos selber verantwortlich. Für die Kosten gibt es ein Pfandrecht.

Hab es mit dem RA abgeklärt. Das Fahrzeug ist im Abgemeldeten Zustand Abfall. Ich setze ihm jetzt eine Frist, dann lasse ich es entsorgen. Das ist Legal.

Wie willst du das Fahrzeug ohne Papiere entsorgen lassen ?

Kein Schrotti wird den Wagen ohne Papiere abholen.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 20. Januar 2021 um 16:34:47 Uhr:



Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 20. Januar 2021 um 16:03:41 Uhr:


Hab es mit dem RA abgeklärt. Das Fahrzeug ist im Abgemeldeten Zustand Abfall. Ich setze ihm jetzt eine Frist, dann lasse ich es entsorgen. Das ist Legal.

Wie willst du das Fahrzeug ohne Papiere entsorgen lassen ohne Papiere? Kein Schrotti wird den Wagen ohne Papiere abholen.

Der war gut.... Na klar kriegst du den los... Die Frage ist höchstens ob man das machen sollte?

Zitat:

Hab es mit dem RA abgeklärt. Das Fahrzeug ist im Abgemeldeten Zustand Abfall.

Das hast du schriftlich vom Anwalt?

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 20. Januar 2021 um 16:03:41 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Januar 2021 um 15:43:28 Uhr:



dann ist es aber immer noch das Eigentum von jemand anders und wenn Du es beschädigst musst Du auch den Schaden ersetzen. Natürlich darf man den Stellplatz räumen, ist aber für das ordnungsgemäße Aufbewahren des Autos selber verantwortlich. Für die Kosten gibt es ein Pfandrecht.

Hab es mit dem RA abgeklärt. Das Fahrzeug ist im Abgemeldeten Zustand Abfall. Ich setze ihm jetzt eine Frist, dann lasse ich es entsorgen. Das ist Legal.

Hmm, bist du sicher, dass es dem Mieter gehört? Nicht das es eine Leasingkiste ist und das Autohaus/Bank dieses sucht? Evtl. mal schauen ob die Kennzeichenhalter mit Werbung gepflastert sind. Dann wärst du es auch los =)

Zitat:

Hab es mit dem RA abgeklärt. Das Fahrzeug ist im Abgemeldeten Zustand Abfall.

Niemals.

Bei der Frage ob etwas "Abfall" ist, kommt es darauf an, ob der bisherige Eigentümer "das Recht an seinem Besitz/Eigentum erkennbar aufgegeben" hat.

Und das nur an der Tatsache festzumachen, daß es abgemeldet ist, halte ich für sehr gewagt. --> vielleicht wurde es ja auch zwangsweise entstempelt, weil der gute Mann Versicherung oder Steuer nicht mehr zahlen konnte?

Vielleicht ist der gute Mann im Moment in der "Anstalt" und weiß von alledem nichts?

Zitat:

@400.000km schrieb am 20. Januar 2021 um 16:06:02 Uhr:



Zitat:

Hab es mit dem RA abgeklärt. Das Fahrzeug ist im Abgemeldeten Zustand Abfall. Ich setze ihm jetzt eine Frist, dann lasse ich es entsorgen. Das ist Legal.

Aber dann ist es doch schon älter oder in einem schlechterem Zustand, als Anfangs vermutet?

Schlechterer Zustand... Ja, hat einen Streifschaden, ist dementsprechend ein Unfallfahrzeug. Wie alt das ist spielt rechtlich keine Rolle. Und nein die Baujahre die ich anfangs angegeben habe stimmen schon

Nunja ... dein Anwalt hat sicherlich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und du seinen schriftlich erteilten Rat nebst Rechnung. Viel Glück!

Zitat:

@nogel schrieb am 20. Januar 2021 um 16:52:48 Uhr:


Zitat:

Hab es mit dem RA abgeklärt. Das Fahrzeug ist im Abgemeldeten Zustand Abfall.

Niemals.

Bei der Frage ob etwas "Abfall" ist, kommt es darauf an, ob der bisherige Eigentümer "das Recht an seinem Besitz/Eigentum erkennbar aufgegeben" hat.

Und das nur an der Tatsache festzumachen, daß es abgemeldet ist, halte ich für sehr gewagt. --> vielleicht wurde es ja auch zwangsweise entstempelt, weil der gute Mann Versicherung oder Steuer nicht mehr zahlen konnte?

Vielleicht ist der gute Mann im Moment in der "Anstalt" und weiß von alledem nichts?

hat sein Eigentum zurückgelassen. Er hat mir gegenüber zugegeben das es sein Auto ist. Er sitzt nirgendwo ein und weiß, das er das Auto entfernen muss. Tut er dies nicht fristgerecht, habe ich das Recht, das Fahrzeug als Abfall anzusehen und zu entsorgen.

mal eine simple Idee:

wenn da ein fremdes , abgemeldetes Fahrzeug unerlaubt auf Privatgrund abgestellt wird, kann man sich doch trotzdem an die Ordnungsbehörden wenden - auch um z.B. den Halter zu ermitteln (VIN in der Windschutzscheibe) ?!

wenn der säumige Mieter gar nicht der Eigentümer ist, weiss man wenigstens, an wen man sich wenden muss....

woher will der TS wissen, dass das Fahrzeug wirklich Eigentum des Ex-Mieters ist ?!

edit: wenn der Ex-Mieter "einsitzt" sollte es wohl auch Wege geben, die Kiste legal loszuwerden....

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