Abgemeldetes Auto steht in meiner Einfahrt.

Hallo Community,

Ich habe folgendes Problem:

Die Wohnung in meinem Souterrain war bis Dezember vermietet. Der Mieter ist bereits kurz vor Weihnachten ausgezogen.

Teil der Mietwohnung war auch ein Parkplatz in meiner Einfahrt (breit genug für 2 Autos), welchen er auch genutzt hat.

Mitte Dezember hatte er sein Auto aus mir nicht bekannten Gründen abgemeldet und beim Auszug nicht mitgenommen. So steht es jetzt seit seinem Einzug unbewegt in meiner Einfahrt und nimmt Platz weg, was die erneute Vermietung erschwert und einfach ärgerlich ist.

Das Auto würde man augenscheinlich nicht als „Schrottauto“ Betrachten (Kleinwagen von 2014 oder 2015), aber da es abgemeldet ist ist es meiner Recherche nach dennoch „Abfall“ da nicht mehr für den Erschaffungszweck genutzt?

Was meint ihr, wie soll ich nun damit verfahren?

Ich hatte vor ihm jetzt eine Frist zu setzen bis zu der er Zeit hat has Auto zu entfernen, andernfalls lasse ich es entsorgen. (Ich habe ihn dazu schon mehrfach aufgefordert, aber er reagiert weder auf Anrufe noch auf Textnachrichten, Post oder Emails.)

Danke für Hilfreiche Tipps,

Gruß Sitzheitzung

212 Antworten

Zitat:

@remix schrieb am 21. Januar 2021 um 09:20:59 Uhr:


also kann jeder sein altes Auto oder Sperrmüll oder was auch immer auf meinem Grundstück abstellen, ich darf das nicht wegbringen/entsorgen oder was auch immer (weil es mir nicht gehört) und die Ordnungsbehörden darf ich auch nicht damit belästigen ?!

da es sich um eine rein privatrechtliche Angelegenheit handelt, ist das Ordnungsamt nicht zuständig. Für die Halterermittlung (die hier kein Thema ist, da Halter bekannt) kann man natürlich die Zulassungsstelle bemühen. Und natürlich ist der Eigentümer für die entstehenden Kosten der Entsorgung bzw. des Wegbringens verantwortlich, er begeht ja eine Besitzstörung. Aber das ist Privatsache, nicht die Zuständigkeit des Ordnungsamts.

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 09:05:51 Uhr:


Das Privatgrundstück scheint öffentlich zugänglich zu sein. Somit darf auch dort kein abgemeldetes Fahrzeug stehen.

ein Mythos. So lange das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen steht, darf es da abgemeldet stehen. Egal ob der private Grund dem öffentlichen Verkehrsraum zugerechnet wird.

In der Zeit, in der hier diskutiert wird, hätte man das Fahrzeug schon 10 x "umparken" können.

Schon illegal umparken und sich strafbar machen können.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. Januar 2021 um 09:54:51 Uhr:


...
da es sich um eine rein privatrechtliche Angelegenheit handelt, ist das Ordnungsamt nicht zuständig. Für die Halterermittlung (die hier kein Thema ist, da Halter bekannt) kann man natürlich die Zulassungsstelle bemühen. Und natürlich ist der Eigentümer für die entstehenden Kosten der Entsorgung bzw. des Wegbringens verantwortlich, er begeht ja eine Besitzstörung. Aber das ist Privatsache, nicht die Zuständigkeit des Ordnungsamts.

na wenn das alles Privatsache ist und auch niemand zuständig ist, kann ich auch die Argumentation verstehen, dass man die Kiste einfach mit ein paar Rangierhilfen wegschiebt und gut ist es....

wer will einen dafür belangen?! Man ist nicht der Eigentümer, nicht der Halter, nicht der Fahrer - keiner weiß am Ende, wieso das Auto irgendwo steht, vielleicht war die Bremse nicht fest und das Fahrzeug ist gerollt....

oder der TS hat als freundlicher Vermieter dem Ex-Mieter, der verhindert war, einfach geholfen das Auto wegzubewegen - also in dessen (mündlichen) Auftrag gehandelt?! Das wäre nicht strafbar und wer will das später nachprüfen und wie ?

der Eigentümer hat dagegen dann ja wohl noch weniger Handhabe als der TS und gut ist es;

wenn der TS das Auto als Pfand behalten will, muss er halt ein paar Euro in die Hand nehmen, das Auto wegbringen und "einlagern";

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. Januar 2021 um 09:54:51 Uhr:


So lange das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen steht, darf es da abgemeldet stehen. Egal ob der private Grund dem öffentlichen Verkehrsraum zugerechnet wird.

Nö, du darfst privat keinen Schrottplatz aufmachen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@remix schrieb am 21. Januar 2021 um 10:26:10 Uhr:


wer will einen dafür belangen?! Man ist nicht der Eigentümer, nicht der Halter, nicht der Fahrer ...

Aber der, der das dort abgestellt hat und damit bist du der Verursacher der Störung.

Ist klar scheiße und du selber kannst nix dafür, aber wenn dir einer das Handy klaut kannst auch nicht einfach das von einem Anderen klauen damit du wieder eines hast (das neue Handy kostet dich auch Geld).

Gruß Metalhead

@Kai R.
Wer sein abgemeldetes Auto längere Zeit auf einem Privatgrundstück abstellt, riskiert Ärger mit Polizei und Gemeindeverwaltung

Durch die fehlende Umfriedung wird der Parkplatz automatisch öffentlicher Verkehrsraum, auch wenn der PKW ansonsten nicht stört und mit Nummernschild auch immer dort gestanden hat.

Da würde ich als TE einfach beim Ordnungsamt einfach ansetzen. Ob er damit durchkommt oder nicht ist ungewiss, aber es wäre vielleicht die einfachste Lösung. Wenn man es nicht probiert, wird man es nie wissen. Dazu braucht man nur zum Hörer zu greifen und einen Anruf tätigen.

Aber hier rät man lieber zu illegalen Nacht und Nebel Aktionen.

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 10:40:08 Uhr:


Da würde ich als TE einfach beim Ordnungsamt einfach ansetzen. Ob er damit durchkommt oder nicht ist ungewiss, ...

Damit kommt er definitiv durch, er bekommt nämlich eine Frist vom Amt um das Fahrzeug zu entfernen. 😉

Aber ich glaube wir drehen uns im Kreis.

Gruß Metalhead

Auf mein Privatgrundstück stelle was, wann, wo und wie es will ab. Solange ich mag. Niemanden hat sowas zu interessieren, es sein denn, da läuft Öl aus oder so.

So, und nun mal andersrum:
Ich kaufe mir ein gebrauchtes Auto, hab selber keinen Platz, stelle es bei dir ab - denn du kannst ja eh nix machen, und fertig ?? Sag mal, geht es noch ??

Das Ordnungsamt macht da garnix, denn ich behaupte doch einfach mal, du hast mir das erlaubt. Jetzt sagst du: Das muss da weg. Ich kümmere mich aber nicht, und zwar solange nicht, wie ich selbst keinen Platz habe - denn du kannst ja nix machen. Also stelle ich das mal eben 8 Wochen bei dir "unter".

Ich weiß nicht, was manche sich so denken.
Aber eins weiß ich. Wenn du das bei mir machst, dauert das keine 2 Tage, dann ist das Ding in der Presse oder im Osten, und das ganz sicher...

Gruß Jörg.

Zitat:

[
@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 10:40:08 Uhr:
....

Da würde ich als TE einfach beim Ordnungsamt einfach ansetzen. Ob er damit durchkommt oder nicht ist ungewiss, aber es wäre vielleicht die einfachste Lösung. Wenn man es nicht probiert, wird man es nie wissen. Dazu braucht man nur zum Hörer zu greifen und einen Anruf tätigen.
....

das meinte ich eben - man kann ja sogar dafür belangt werden, wenn man seine eigene Garage nicht als solche nutzt..... das Ordnungsamt zu fragen ist doch das erste, was man tun kann;

vllt entsorgen die das Auto von Amts wegen?! weil der Parkplatz rechtwidrig umgewidmet wurde ?!

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Januar 2021 um 10:39:20 Uhr:



Zitat:

@remix schrieb am 21. Januar 2021 um 10:26:10 Uhr:


wer will einen dafür belangen?! Man ist nicht der Eigentümer, nicht der Halter, nicht der Fahrer ...

Aber der, der das dort abgestellt hat und damit bist du der Verursacher der Störung.

das muss dann erstmal bewiesen werden, insbesondere wenn man behauptet, man habe im Auftrag oder mit Wissen des Halters gehandelt.....

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Januar 2021 um 10:39:20 Uhr:


....wenn dir einer das Handy klaut kannst auch nicht einfach das von einem Anderen klauen damit du wieder eines hast ....

dieser Vergleich hinkt aber dann schon....

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 21. Januar 2021 um 10:52:32 Uhr:


Auf mein Privatgrundstück stelle was, wann, wo und wie es will ab. Solange ich mag. Niemanden hat sowas zu interessieren, es sein denn, da läuft Öl aus oder so.

...

nein, wenn Du deine eigene Garage mit Sperrmüll befüllst, statt mit einem Auto, interessiert das auch das Ordnungsamt.....

Gem. § 1 Abs. 1 ReichsgaragenO sind Einstellplätze unbebaute oder mit Schutzdächern versehene, weder dem ruhenden noch dem fließenden öffentlichen Verkehr dienende Flächen, die zum Einstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt sind. Vor diesem Hintergrund stellt bereits das Einverständnis des Vermieters mit dem Abstellen von Fahrrädern und Fahrradanhängern ein reines Entgegenkommen dar.

abgemeldete Schrottautos sind da evtl. auch nicht zulässig....das Ordnungsamt wird es wohl wissen

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 21. Januar 2021 um 10:52:32 Uhr:


Auf mein Privatgrundstück stelle was, wann, wo und wie es will ab. Solange ich mag.

Das magst du denken, vielleicht passiert auch lange nix (wo kein Kläger, da kein Richter), aber das ist eben nicht so.

Zitat:

Ich kaufe mir ein gebrauchtes Auto, hab selber keinen Platz, stelle es bei dir ab - denn du kannst ja eh nix machen, und fertig ?? Sag mal, geht es noch ??

Klar kann ich was dagegen machen, wie kommst du darauf?

Gruß Metalhead

Zitat:

@remix schrieb am 21. Januar 2021 um 10:55:12 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Januar 2021 um 10:39:20 Uhr:



Aber der, der das dort abgestellt hat und damit bist du der Verursacher der Störung.

das muss dann erstmal bewiesen werden, insbesondere wenn man behauptet, man habe im Auftrag oder mit Wissen des Halters gehandelt.....

Richtig, das muß bewiesen werden (das ist völlig klar), wenn du allerdings sagst daß du das im Auftrag abgestellt hast, wird der Halter widersperechen und dann hast du dich selber hingehängt (wenn dann darfst du von nix wissen und keiner der es gesehen hat darf dich hinhängen).

Gruß Metalhead

Zitat:

@remix schrieb am 21. Januar 2021 um 10:57:02 Uhr:


abgemeldete Schrottautos sind da evtl. auch nicht zulässig....das Ordnungsamt wird es wohl wissen

Sind sie definitiv nicht, Schrott muß entsorgt werden.

Wenn das das künftige Restaurations-Hobby-Projekt werden soll wird das vermutlich erst mal durch gehen, den Joker kannst aber auch nicht 10 Jahre lang ziehen ohne daß was passiert ist.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Januar 2021 um 10:59:53 Uhr:



Zitat:

@63er-joerg schrieb am 21. Januar 2021 um 10:52:32 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Januar 2021 um 10:59:53 Uhr:



Zitat:

Ich kaufe mir ein gebrauchtes Auto, hab selber keinen Platz, stelle es bei dir ab - denn du kannst ja eh nix machen, und fertig ?? Sag mal, geht es noch ??


Klar kann ich was dagegen machen, wie kommst du darauf?

Gruß Metalhead

OK.
Und was ?

Jetzt wird es interessant...

Gruß Jörg.

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