Abgemeldetes Auto steht in meiner Einfahrt.

Hallo Community,

Ich habe folgendes Problem:

Die Wohnung in meinem Souterrain war bis Dezember vermietet. Der Mieter ist bereits kurz vor Weihnachten ausgezogen.

Teil der Mietwohnung war auch ein Parkplatz in meiner Einfahrt (breit genug für 2 Autos), welchen er auch genutzt hat.

Mitte Dezember hatte er sein Auto aus mir nicht bekannten Gründen abgemeldet und beim Auszug nicht mitgenommen. So steht es jetzt seit seinem Einzug unbewegt in meiner Einfahrt und nimmt Platz weg, was die erneute Vermietung erschwert und einfach ärgerlich ist.

Das Auto würde man augenscheinlich nicht als „Schrottauto“ Betrachten (Kleinwagen von 2014 oder 2015), aber da es abgemeldet ist ist es meiner Recherche nach dennoch „Abfall“ da nicht mehr für den Erschaffungszweck genutzt?

Was meint ihr, wie soll ich nun damit verfahren?

Ich hatte vor ihm jetzt eine Frist zu setzen bis zu der er Zeit hat has Auto zu entfernen, andernfalls lasse ich es entsorgen. (Ich habe ihn dazu schon mehrfach aufgefordert, aber er reagiert weder auf Anrufe noch auf Textnachrichten, Post oder Emails.)

Danke für Hilfreiche Tipps,

Gruß Sitzheitzung

212 Antworten

Zitat:

@remix schrieb am 20. Januar 2021 um 17:06:30 Uhr:


woher will der TS wissen, dass das Fahrzeug wirklich Eigentum des Ex-Mieters ist ?!

edit: wenn der Ex-Mieter "einsitzt" sollte es wohl auch Wege geben, die Kiste legal loszuwerden....

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Januar 2021 um 11:22:27 Uhr:


Ein Auto aus 2014 hat einen Wert von mindestens 6000.- €.

Ich glaube ihr über- oder unterschätzt den Wert gewaltig. Je nach Ausstattung, Modell, Wartung, Laufleistung usw. hat ein durchschnittlicher Kleinwagen (Opel Corsa, Ford Fiesta und co) bei einem Privatverkauf einen Wert von 4000-5000 €. Ich war letztes Jahr bei einem Kauf vom Händler eines 2014er Corsa dabei. Der war ganz gut ausgestattet und meilenweilt von 6000 € entfernt.

Ohne Papiere und mit unklarem Hintergrund geht der Verkaufspreis straff Richtung 2000 € ...

Wobei mich das eh wundert. Sofern der Exmieter noch einigermaßen klar denkt (also kein Junkie oder so etwas in der Richtung) weiß er ja, das das Auto noch einen gewissen Wert hat. Dafür bekommt man ohne weiteres schnell Geld, sofern man welches braucht oder kann es ohne nervigen Aufwand mitnehmen. Das lässt man nicht ohne Grund einfach so zurück ...

Ach nur 2.000,- € wert? Ganz klar, muss dann wohl Abfall sein 🙄
Streifschaden = Unfallwagen = Abfall? Mist, ich fahre seit zwei Monaten mit einem Abfall-Auto rum 😛. Hoffentlich nimmt den bei Gelegenheit nicht die Müllabfuhr mit, bevor ich per SmartRepair den Lackschaden beseitigt habe.

Mit etwas Glück meldet sich der frühere Vermieter dann hier an und stellt die Frage "mein ehemaliger Vermieter hat eigenmächtig mein Auto entsorgt, was kann ich da machen" - wird dann richtig lustig allerdings nicht für jeden.

Gibt doch zwei Gründe, warum der Ex-Mieter den hat stehen lassen: Abgemeldet darf er ihn nicht zur neuen Wohnung fahren und eventuell hat er dort keinen Parkplatz mieten können.

Zitat:

@crimsonred schrieb am 19. Januar 2021 um 22:02:45 Uhr:



Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 19. Januar 2021 um 21:56:52 Uhr:


Danke für den Tipp. Der Typ schuldet mir noch Geld, also ihm auch noch eine „Zustellung“ Bezahlen mache ich bestimmt nicht. Dann geht der insolvent und ich bleib auf den Kosten sitzen. So ein Auto nimmt der Verwerter Gratis mit. Deshalb 😁

Zum Amtsgericht gehen und Mahnbescheid kostenlos beantragen. Punkt. Der Rest ergibt sich von ganz alleine.

??? Mahnbescheid --- kostenlos??? das wär mir neu? zum einen
zum anderen, für einen Mahnbescheid braucht es erst mal einen offenen Betrag, der sollte Nachweisbar u. gerichtssicher als Berechtigt sein. Dann kann man einen MB beantragen, allerdings nicht beim AG sondern beim Mahngericht.

Als Mahnbescheidgrund: "einen Stellplatzbehinderung gibt es meines Wissen nicht." Ich bin allerdings auch nicht in diesem Bereich tätig, sondern schreibe hier aus meiner Erfahrung.

Was allerdings ginge, wäre über einen RA u. einem Gerichtsvollzieher ein Schreiben mit der Aufforderung der Entfernung + den bisher hierfür (Schreiben/Ra/GV) aufgelaufenen Kosten, zustellen zu lassen. Dies benötigt kein Urteil u. hilft vlt. dem Ex-Mieter etwas auf die Sprünge.

Auf die Sprünge helfen ist gut- wo er doch einsitzt 😛.
Denkbar wäre vielleicht, dass der Ex-Mieter vielleicht einen Verwandten oder Bekannten nennen kann, der ihn während seiner Unabkömmlichkeit vertritt.

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Klar ist so ein Auto im regulären Verkauf sicherlich mehr wert ... allerdings ohne Papiere, mit unklarer Besitzerfrage (selbst wenn der Ex-Mieter dem TE den Wagen anbietet) und vielleicht nur einem Schlüssel senkt den Preis eben gewaltig. Noch dazu, wo der Verkäufer den Wagen garnicht angemeldet hatte ... in einer Kaufberatung würde jeder Wagen deswegen zurecht zerrissen.

Sitzt der EX Mieter tatsächlich ein?
Möchte nicht noch mal alle 8 Seiten lesen.
Im Ersten Post steht dazu nix

TE hat aber geschrieben, "er sitzt nirgendwo ein" - eine Seite vorher. Und dass er mit anonymer Rufnummer ihn auch anrufen kann. Wage ich bei einer JVA zu bezweifeln.

Und richtig, per Mahnbescheid lässt sich das nicht geltend machen und beim Mahnbescheid entstehen Gerichtskosten. Nichts mit umsonst - manchmal allerdings vergeblich, ist ja fast das Gleiche.

Ich war sicher, er sitzt "irgendwo ein" gelesen zu haben, lag aber offenbar falsch. Sorry dafür.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. Januar 2021 um 19:49:20 Uhr:


...
Und richtig, per Mahnbescheid lässt sich das nicht geltend machen und beim Mahnbescheid entstehen Gerichtskosten.
...

aber die Kosten für einen Mahnbescheid sind überschaubar...

der sollte auf die Mahnung der ausstehenden Mietkosten lauten

wenn der ex-Mieter nicht reagiert, dann Vollstreckung und Pfändung des Autos.

Besitzstörungsklage geht nicht?
Anwaltlich androhen lassen mit Unterlassungserklärung und "Gebühr", die die Anwaltskosten deckt?

Richtig, Mahnbescheid ist ziemlich preiswert, wird zugestellt und zwei Wochen später kann - wenn kein Widerspruch eingelegt wurde - ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Geht alles ohne Anwalt, egal wie hoch die Forderung ist. Einfach per Online beantragen.

Aus dem Vollstreckungsbescheid kann dann - vollstreckt werden. Auch wenn noch ein Einspruch möglich ist, hindert die Vollstreckung nicht.

Und wenn der Gerichtsvollzieher das Auto versteigert, kann der Käufer sogar problemlos einen neuen Fahrzeugbrief beantragen. Gibt nur ein kleines Problem - wenn der GV vor der Pfändung einen kleinen Nachweis haben möchte, dass das Auto auch dem Schuldner gehört.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. Januar 2021 um 20:36:21 Uhr:


Richtig, Mahnbescheid ist ziemlich preiswert, wird zugestellt und zwei Wochen später kann - wenn kein Widerspruch eingelegt wurde - ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Geht alles ohne Anwalt, egal wie hoch die Forderung ist. Einfach per Online beantragen.

Aus dem Vollstreckungsbescheid kann dann - vollstreckt werden. Auch wenn noch ein Einspruch möglich ist, hindert die Vollstreckung nicht.

Und wenn der Gerichtsvollzieher das Auto versteigert, kann der Käufer sogar problemlos einen neuen Fahrzeugbrief beantragen. Gibt nur ein kleines Problem - wenn der GV vor der Pfändung einen kleinen Nachweis haben möchte, dass das Auto auch dem Schuldner gehört.

Und der GV für den Abtransport u. die Einlagerung u. die Versteigerungskosten von Dir vorab erst mal die Kostenerstattung haben möchte. Und wenn dann das Auto diese Kosten in der Versteigerung nicht abdeckt bleibst du hierauf auch sitzen???

Da gehen schnell mal mehrere Hundert Euro drauf.

Zitat:

@interforno schrieb am 20. Januar 2021 um 20:27:09 Uhr:


Besitzstörungsklage geht nicht?
Anwaltlich androhen lassen mit Unterlassungserklärung und "Gebühr", die die Anwaltskosten deckt?

Es gibt diverse Möglichkeiten, das meiste kostet aber erst mal Geld und wenn der Besitzer nicht freiwillig zahlt wirft man dem guten Geld noch mal schlechtes hinterher weil man ihn verklagt.

Und wenn dann nix zu holen ist weil der typ verschuldet ist bis zum Stehkragen dann kriegt man niemals Geld zu sehen.

Abtransport und Einlagerung lassen sich eventuell vermeiden, wenn die Zwangsversteigerung direkt vor Ort stattfindet. Oben steht aber auch was von Rechtsschutzversicherung.
Egal, eine Kröte muss man schlucken, wenn man das Problem legal lösen möchte.

Zitat:

@Knergy schrieb am 20. Januar 2021 um 19:46:48 Uhr:


Klar ist so ein Auto im regulären Verkauf sicherlich mehr wert ... allerdings ohne Papiere, mit unklarer Besitzerfrage (selbst wenn der Ex-Mieter dem TE den Wagen anbietet) und vielleicht nur einem Schlüssel senkt den Preis eben gewaltig. Noch dazu, wo der Verkäufer den Wagen garnicht angemeldet hatte ... in einer Kaufberatung würde jeder Wagen deswegen zurecht zerrissen.

Über eine Pfändung wird man rechtmäßiger Eigentümer und kann neue Papiere ausstellen lassen. Neue Schlüssel gibt’s beim Vertragshändler. Ist etwas Aufwand, aber lohnenswert.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 20. Januar 2021 um 20:46:29 Uhr:


Und wenn dann nix zu holen ist weil der typ verschuldet ist bis zum Stehkragen dann kriegt man niemals Geld zu sehen.

Dafür pfändet man ja das Auto. Kann man ja ausrechnen, wieviel Budget man hat.

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