Abgemeldetes Auto. - rote Nummer leihen - strafbar?
Hallo Zusammen,
ich habe ein Auto zu Verkaufen, das ich nun aufgrund Corona vor 2 Monaten abgemeldet habe, da ja Verkäufe in der Zeit nicht möglich waren.
Nun hat sich ein Privat Käufer gemeldet, der das Fahrzeug kaufen möchte. Soweit sind wir uns bereits einig.
ProForma möchte er noch kurz ein paar Meter Fahren und das Fahrzeug dann mitnehmen.
Wir haben bereits darüber gesprochen, dass er für den Zweck Kurzzeitkennzeichen beantragt.
Nun hat er sich nochmal gemeldet und meinte er würde von einem bekannten WEkstattbetreiber Überführungskennzeichen (Rote Nummer) leihen können.
Ich weiß, dass das Strafbar ist und kein Versicherungsschutz besteht, er möchte das trotzdem so machen. Daher nun meine Frage: Wenn ich die ADAC Probefahrtvereinbarung abschließe, wonach er für Schäden bei der Probefahrt haftet und ihn dann kurz eine Runde drehen lasse und ihm anschließend das Fahrzeug verkaufe, kann das dann Problematisch für mich werden?
Müsste ja eigentlich das Risiko des Käufers sein oder?
Würde mich hier über eine kurze Einschätzung freuen.
Beste Antwort im Thema
Problematisch ist das Verhalten von dem verleihenden Händler und dem Käufer. Denn der Händler darf die Kennzeichen nicht verleihen und nur für seine gewerblichen Zwecke nutzen.
Wenn er jetzt zu dir gesagt hätte, er ist Händler, hat rote Kennezciehn, dann hättest du ja auch keine Bedenken, oder?
Ich würde sagen, man kann von einem privaten Autoverkäufer nicht verlangen, dass er überprüfen und erkennen kann, ob die roten kennezciehn zu Recht benutzt werden. Daher sollte es für dich im Falle des Falles keine probleme geben. Wohl aber für Käufer und Händler.
26 Antworten
Hallo,
rein von der Logik her, bist Du während der Probefahrt ja noch Halter/Besitzer und wenn er Dir da (ich sag's mal krass) illegale Kennzeichen ran pappt und Du das zulässt, bist Du dafür verantwortlich/haftbar.
Gruß jaro
Du haftest in dem Falle für gar nichts.
Die roten Kennzeichen sind nicht illegal. Sie sind dafür da, um ein Fahrzeug von Punkt A nach Punkt B zu überführen. Es gibt zu jedem roten Kennzeichen ein kleines Buchlein, wo die Fahrzeugdaten eingetragen werden. Damit ist das Fahrzeug für die Überführungsfahrt versichert. Der Händler bzw. der Besitzer von roten Kennzeichen zahlt jeden Monat Geld an die Versicherung damit man eben die Kennzeichen bzw. die Fahrzeuge im Straßenverkehr sicher bewegt werden können.
Ich würde mir da keine große Gedanken machen.
Problematisch ist das Verhalten von dem verleihenden Händler und dem Käufer. Denn der Händler darf die Kennzeichen nicht verleihen und nur für seine gewerblichen Zwecke nutzen.
Wenn er jetzt zu dir gesagt hätte, er ist Händler, hat rote Kennezciehn, dann hättest du ja auch keine Bedenken, oder?
Ich würde sagen, man kann von einem privaten Autoverkäufer nicht verlangen, dass er überprüfen und erkennen kann, ob die roten kennezciehn zu Recht benutzt werden. Daher sollte es für dich im Falle des Falles keine probleme geben. Wohl aber für Käufer und Händler.
Vor der Probefahrt sollte man sich als Verkäufer in diesem Fall unbedingt eine Haftbarhaltung für den Fall eines Unfalls vom Kaufinteressenten unterschreiben lassen.
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Zitat:
@Romandin84 schrieb am 6. Juni 2020 um 13:33:39 Uhr:
Du haftest in dem Falle für gar nichts.
Die roten Kennzeichen sind nicht illegal. Sie sind dafür da, um ein Fahrzeug von Punkt A nach Punkt B zu überführen. Es gibt zu jedem roten Kennzeichen ein kleines Buchlein, wo die Fahrzeugdaten eingetragen werden. Damit ist das Fahrzeug für die Überführungsfahrt versichert. Der Händler bzw. der Besitzer von roten Kennzeichen zahlt jeden Monat Geld an die Versicherung damit man eben die Kennzeichen bzw. die Fahrzeuge im Straßenverkehr sicher bewegt werden können.
Ich würde mir da keine große Gedanken machen.
Die Aussage ist inhaltlich falsch!
fehlzündung hat es korrekt wiedergegeben.
Wenn der Käufer aber schon zugibt, dass er sich die von einem Bekannten leihen kann, dann is aber Alarmstufe rot. Ich würde es nicht machen.
Gruß jaro
Nach meiner Auffassung besteht auf jeden Fall Versicherungsschutz. Wenn was passiert, wird die Versicherung natürlich auf jeden Fall Probleme machen (zu Recht) aber das betrifft den Entleiher und den Verleiher des Kennzeichens.
Mal andersrum: Du gehst zu einem Händler und willst eine Probefahrt machen. Händler hängt die rote Nummer dran und los gehts. Weißt du, wem das Kennezcihen gehört, ob die Eintragung korrekt erfolgt, ob er seine Versicherungsprämie korrekt überweist, usw.? Daher würde ich sagen, solange ein rotes Kennzeichen vorhanden ist, besteht auch Versicherungsschutz. Besteht der nicht merh, muß das Kennzeichen eingezogen werden.
Der Versicherungsschutz geht aber verloren, wenn das Kennzeichen nicht regelkonform genutzt wird, was in diesem Fall gegeben ist.
Rote Kennzeichen sind nur für Händler/Werkstätten für Probe-und Überführungsfahrten, nicht wie hier mal eben zum verleihen an Dritte. Und der TE ist Halter und Verkäufer (privat) kein Händler wie in Deinem Beispiel.
Hier gab's doch irgendwo mal so'n Thread, wo einer mit geliehenem roten Kennz. in' Unfall verwickelt war, und neben den Kosten noch locker ne fette Strafe zahlen durfte.
Gruß jaro
Ich vergleiche es mit einem normalen Kennzeichen. Solange das da ist und nicht entwertet ist, besteht auch Versicherungsschutz. Auch wenn du deine Versicherungspräme nicht zahlst, besteht weiterhin Haftpflichtschutz. Das endet erst mit der Zwangsstillegung, also Entwertung der Kennzeichen.
Und der Verkäufer hier hat keine Möglichkeit die rechtmäßige Verwendung des Kennzeichens zu prüfen. Würde der Interessent sagen, er ist Händler und kommt mit der roten Nummer vorbei, würde man sich ja auch keien Gedanken machen, ob alles korrekt ist.
Im Falle einer mißbräuchlichen Nutzung des Kennzeichens wird die Versicherung den Besitzer des Kennzeichens für den beglichenen Schaden bis zur Höchstgrenze in Regreß nehmen.
Sehe ich auch so. Davon ist der Fragesteller aber nicht betroffen. Nur der Eigentümer des Kennzeichens und ggf. der Entleiher.
Warum macht ihr wegen einer einfachen Frage so ein Fass auf ?? Grundsätzlich gibt es auf die Frage nur eine Antwort.
Und diese lautet: Es kommt sich drauf an. Also Ja und Nein.
Zunächst: Das fahren mit roter Nummer stellt keine Straftat da.
Der Besitz der Roten Kennzeichen muss zunächst berechtigt sein, was bei aller art von Autohandel/Werkstatt gegeben ist.
Nun ist die Situation so, dass der Potentielle Käufer mit einer Person die eine Werkstatt besitzt guten Kontakt hat.
Diese besagte Person erhält für die ÜBERFÜHRUNG die Roten Kennzeichen. Das wird rechtlich so gewertet, als ob der besagte Käufer im Auftrag des Werkstatt Besitzers das Fahrzeug zu ihm überführt. Es liegt also rechtlich keine Straftat vor. Dir kann nun auf "gut Deutsch gesagt" scheiß egal sein wer das Fahrzeug nun wie von deinem Hof/Abstellort entfernt wird.
Um jetzt das Problem mit der Probefahrt zu klären.
Der ADAC Vertrag sieht sowas mehr oder weniger vor.
Du kannst ihm das Fahrzeug zunächst verkaufen und ihr legt in diesem Vertrag fest, dass er, der Käufer nach dem kauf 1 Stunde oder 30min Zeit hat vom Kaufvertrag zurück zu treten. Dieser Rücktritt ist dann ausgeschlossen wenn der Wagen binnen dieser Zeit einen Unfall erleidet.
Kurz und knapp:
Er ist der Besitzer.
Er darf die Probefahrt mit roten Kennzeichen an seinem Kfz machen.
Wenn er unzufrieden ist wird der Kaufvertrag rückgängig gemacht.
Dir kann keiner was, er hat vermutlich nichts zu bemängeln.
Du dein Geld und er fährt mit seiner roten Nummer in seine Heimat zurück...
Wo liegt nun das Problem?
Verunsichert den TE doch nicht unnötig mit dürfen und nicht dürfen... für sowas gibt es Verträge wo man alles Regeln kann... hoffe dir ist nun geholfen... 🙂
Ei ei ei, die Hobbyjuristen wieder mal...
Aber Kompliment, bei den innerhalb "1 Stunde 30 Minuten zurücktreten" musste selbst ich schmunzeln!
Und lass sowas bloß nicht jemandem in die Hände fallen, der sich tatsächlich auskennt!
@jof In Wiefern bitte Hobby Juristen ?
Ich weiß erlich gesagt nicht wie manch einer den Führerschein bestehen konnte wenn man dann nicht 1+1 zusammen zählen kann und den Sinn eines Vertrages versteht... ein Vertrag ist mit anderen Worten Geben&Nehmen... du zahlst z.B. an einen Mobilfunkanbieter 20€ - im Gegenzug erhältst du eine AllNetFlat... das ganze möchtest du nicht monatlich von Hand überweisen also lässt du es abbuchen innerhalb eines Vertrages welcher die besagte Dienstleistung schildert...
Das einfachste Beispiel überhaupt :
Du hast einen DSL Anschluss. (50k Down / 10k Upload)
Ist die Leistung die man dir vertraglich versichert hat unter der Toleranz muss der Anbieter in dem bsp. Provider ausbessern. Egal ob dieser dir einen Techniker raus schickt, dich auf eine andere Leitung packt oder dir kostenlos ein Zusatz Gerät stellt - das ist total irrelevant. Du hast ein Anrecht darauf, die Leistung für die du bezahlt hast zu erhalten. (Natürlich gibt es hierbei Toleranzen)
Und genau so und nicht anders ist es beim Kfz Vertrag...
Du schreibst dass in den Vertrag, was du bereit bist zu leisten. In dem Beispiel mit dem Internet da oben ist es so, dass du etwas Buchst. Jetzt bekommst du ein Bereitstellungs Datum... wenn es zu Missverständnissen gekommen ist kann man diese in dem Zusammenhang z.b. innerhalb 14 Tage ab Bereitstellung rückgängig machen. Also gibt man im Vertrag einfach Rücktritt vom Kaufvertrag innerhalb 30min oder 1 Std. an, je nachdem wie lange die Probefahrt nun gehen soll...
Wo soll hierbei nun ein Problem vorliegen ?
Du kannst vertraglich nahezu alles Regeln... also wieso sollte man einen Kaufvertrag nicht genau so gestalten ?
Kannst danach immer noch einen neuen, gesonderten Kaufvertrag aufsetzen, jedoch existiert für die unbedingt gewünschte Probefahrt mit roter Nummer keinerlei Haftung gegenüber dem Verkäufer - dieser ist in der Zeit der Fahrt bereits kein Eigentümer mehr... also wer will dann was machen? Er kann wenn dabei etwas passiert alles von sich abwenden, immerhin wurde das Fahrzeug vertraglich verkauft und ist somit rechtlich in den Besitz einer anderen Person übergegangen... wer auf die Probefahrt in solch einer Situation besteht sollte sowas in kauf nehmen.
Aber es freut mich wenn ich dich zum schmunzeln gebracht habe. Die warscheinlich, dass bei der besagten Probefahrt was derartig dramatisches passiert ist sehr gering. Dennoch wäre man auf der sicheren bzw. Abgesicherten Seite und wäre zumindest, selbst bei Anfechtung des Vertrages auf nur mal sicher... 😁