abgemeldetes altes Schrott-Auto auf meinem Besitz

Hallo Community,
auf meinem Stellplatz in einer Tiefgarage, mein Besitztum weil ich das gekauft habe, steht seit nun mehr als 1 Jahr ein altes Auto, ohne Kennzeichen, nicht mehr fahrfaehig, ohne Scheinwerfer, Auspuff mit Strick hochgehalten, also nur ein Schrotthaufen,
Ich habe das Auto aufgebrochen und ueber die FIN den latzten Halter ausfindig genacht, kostete Geld.
Habe Anzeige erstattet, die Polizei "ermittelt" seit 8 Monaten, bei einer Nachfrage sagte man mir, wir ermitteln und ich muss halt noch warten.
Der letzte Besitzer gibt an, er habe das Auto schon vor ca 6 Jahren verkauft, hat aber keinen Kaufvertrag und erinnert sich nur an den Namen und eine Tel.Nr. des Kaeufers, und sagt, er hat mit dem Auto nichts mehr zu tun.
Dieser angebliche Kaeufer ist derzeit im Knast, also auch nur ein Ganove.
Die Polizei sagt, der letzte Besitzer hat seit Jahren keine Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat die Ermittlung vermutlich eingestellt, denn nix ruehrt sich.
Der letze Besitzer hatte aber mit einem anderen Stellplatzbesitzer einen Mietvertrag, welcher Ende 2016 beendet wurde, danach war das Auto irgendwo, und nun schon seit ueber 1 Jahr auf meinem Stellplatz.
Ca 3 Wochen nachdem ich das Auto aufgebrochen habe, war es wieder verschlossen.
Da der angebliche Kaeufer im Knast ist, hat ja wohl der letzte Besitzer noch Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat diese noch immer.

Kann mir nun jemand definitiv sagen, ob nach Gesetz der letzte Besitzer verantwortlich ist wenn durch sein abgemeldetes Auto anderen einen nSchaden verursacht, und auch verantwortlich ist fuer die Entsorgung?
Denn die Polizei sagt mir, wenn jemand ein Schrottauto im Wald entsorgt, dann ist das eine Straftat,
aber wenn es auf einem Privatgrundstueck steht, dann kuemmert das unsere Gesetzeshueter keinen Deut.
Weiss auch jemand in welchem Gestz gesagt wird, dass der Letzte Besitter verantwortlich ist fuer alle Schaeden die durch sein abgemeldetes Auto entstehen.
Dieses Gestz schriftlich zu haben, also lesen zu koennen, waere mir sehr wichtig, denn ich will nun eine Beschwerde gegen die faule Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft einlegen,denn, obwohl ich gehbehindert bin, GdB 90, zahle ich fuer meinen Stellplatz Euro 180 pro Jahr fuer den Unterhalt, und nun noch Parkgebuehren auf oeffentlichen Parkplaetzen.
Wuerde mich freuen "handfeste" Hilfe zu begommen.
Besten Dank schon im voraus.
Gusil

Beste Antwort im Thema

Mir waere nach einem Jahr scheiss egal ob jemand sieht das ich den Schrott mit hilfe anderer auf die Strasse buchsiere. Wegen was sollen die mich verknacken? Illegale Muellbeseitigung? Das geht wohl eher an den Halter. Sollte mich das dann doch z.b. 200 Euro wegen was weiss ich kosten, egal, hauptsache der Platz ist frei. Ich haette nicht mal 4 Wochen gewartet, geschweige denn 1 Jahr.

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Zitat:

@gusil schrieb am 6. August 2018 um 16:37:09 Uhr:



So einfachy wie Du meinst geht sowas in diesem bescheuerten Rechtsstaat nicht.

Ob das so bescheuert ist weiss ich nicht.
In diesem Fall sicher ärgerlich für den Betroffenen, aber an sich ist es ja nicht so verkehrt dass es in einem "bescheuerten Rechtsstaat" ein paar Hürden gibt, damit nicht einfach Nachbar Krause das Eigentum von irgenjemand anderem (legal) entsorgen lassen kann weil ihn dessen Flexerei am Samstag Vormittag stört.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 6. August 2018 um 20:39:21 Uhr:


Sollte der letzte Besitzer die Versicherung an Eides statt verweigern, wäre das ein klarer Beleg dafür, daß die Story, die er dem TE erzählt hat, nicht den Tatsachen entspricht.

Echt?
Also ich zum Beispiel würde ganz sicher KEINE Versicherung an Eides statt abgeben (oder auch nicht sonstwas unternehmen), nur weil irgendwer ein Problem mit einem Fahrzeug hat, das ich vor 5 oder 6 Jahren mal besessen habe.
Warum auch sollte ich das tun?😕😕😕

Manchmal redet man sich die Welt vielleicht ein bisschen zu einfach.

Zitat:

@Matsches schrieb am 7. August 2018 um 07:17:07 Uhr:



Also ich zum Beispiel würde ganz sicher KEINE Versicherung an Eides statt abgeben (oder auch nicht sonstwas unternehmen), nur weil irgendwer ein Problem mit einem Fahrzeug hat, das ich vor 5 oder 6 Jahren mal besessen habe.
Warum auch sollte ich das tun?😕😕😕

Manchmal redet man sich die Welt vielleicht ein bisschen zu einfach.

Wenn du keinen Kaufvertrag vorweisen kannst, so wie in dem Fall hier, dann hast ein Problem.

Ich wuerde vielleicht auch noch den Weg ueber das Ordnungsamt gehen und Anzeigen das jemand seinen Muell bei mir Entsorgt hat und das von dem Muell eine Gefahr ausgeht. Irgendwer muss ja mal reagieren

Das Ordnungsamt ist für Privatgrund nicht zuständig.
Der TE sollte den Vorbesitzer des Stellplatzes fragen warum dieses Fahrzeug auf dem Stellplatz steht und ob der Eigentümer einen Mietvertrag hatte. Wenn ja, stellt sich die Frage ob der Vertrag rechtswirksam gekündigt wurde oder immer noch läuft.

Ähnliche Themen

Tatsächlich gibt es sogar drei legale Wege:

1. Melde das Auto als Fundsache. Meldet sich nach 6 Monaten kein Eigentümer, gehört es legal Dir
2. Per öffentlicher Zustellung den Besitzer zur Räumung auffordern. Wegen der Gerichtskosten einen Titel erwirken und das Auto dann pfänden
3. Das Auto abschleppen lassen, wobei man dann natürlich eine Aufbewahrungspflicht hat. Aber meldet sich dann nach angemessener Frist kein Eigentümer, kann man davon ausgehen, dass der Eigentümer sein Eigentum aufgegeben hat und das Auto dann verschrotten lassen.

Weg 1 ist am günstigsten, 3 geht am schnellsten.

Edit: das Thema gab es hier schon x-fach, dennoch werden wieder 10 Seiten vollspekuliert.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. August 2018 um 12:28:34 Uhr:


Tatsächlich gibt es sogar drei legale Wege:

1. Melde das Auto als Fundsache. Meldet sich nach 6 Monaten kein Eigentümer, gehört es legal Dir

...
Weg 1 ist am günstigsten, 3 geht am schnellsten.

Edit: das Thema gab es hier schon x-fach, dennoch werden wieder 10 Seiten vollspekuliert.

Die Idee hatte ich auch mal,
aber ich glaube in mindestens einem dieser x-fachen Threads wurde auch erklärt warum das mit der Fundsache nicht funktioniert.
Wenn ich es es richtig in Erinnerung habe kann nichts gefunden werden, was nicht verloren wurde.

Edit: Sollte sich der TE mit dem letzten Eigentümer/Besitzer/Verfügungsberechtigten nicht einig werden, wird es wohl darauf hinauslaufen, dass die Lösung des Problems Zeit kostet, Geld kostet oder illegal ist.
Evtl auch eine Kombination aus allem.

Vielleicht äußert sich der TE ja mal zu seinen Bemühungen, mit dem/den (Vor) Besitzern eine Lösung zu finden...
Aktueller Eigentümer ist nach bisherigem Stand der "Knasti"- richtig?
Sollte dieser abstreiten, das KFZ gekauft zu haben kennt der TE auch den "Vorbesitzer" - was umso besser wäre, da dieser vielleicht eine höhere Motivation haben könnte, ohne teure Streitigkeiten die Sache zu regeln.

Wie auch immer - der so "bestimmte" Eigentümer kümmert sich um die Papiere, übereignet das Fahrzeug dem TE, und dieser kann den Schrott legal und evtl. kostenlos entsorgen lassen.

Werden Strafgefangene eigentlich nicht irgendwie in solchen Dingen unterstützt oder betreut- auch im Hinblick auf spätere gesellschaftliche Wiedereingliederung?

Zitat:

@rauf1983 schrieb am 7. August 2018 um 12:22:18 Uhr:


Das Ordnungsamt ist für Privatgrund nicht zuständig.
Der TE sollte den Vorbesitzer des Stellplatzes fragen warum dieses Fahrzeug auf dem Stellplatz steht und ob der Eigentümer einen Mietvertrag hatte. Wenn ja, stellt sich die Frage ob der Vertrag rechtswirksam gekündigt wurde oder immer noch läuft.

Das ist ein irrtum. Das ordnungsamt ist sehr wohl zuständig. Da gibt es genügend urteile zu. Von dem fahrzeug sollte eine gefahr ausgehen - oellache -. Kann sein, dass dann der te aber alles bezahlen muss.

Peso

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 7. August 2018 um 13:12:03 Uhr
Werden Strafgefangene eigentlich nicht irgendwie in solchen Dingen unterstützt oder betreut- auch im Hinblick auf spätere gesellschaftliche Wiedereingliederung?

Ach, bestimmt.

Der kriegt dann Freigang, um sich um sein Auto zu kuemmern... 🙄

Ciao
Ratoncita

Wem gehört eigentlich der parkplatz?

soweit bekannt dem TE als Eigentum

Der te schreibt aber was von kosten? Wenn er den gekauft hat, soll er mal in seinen kaufvertrag schauen. Hier düefte dann der verkäufer der verantwortliche sein.

Peso

Nur mal so in den raum gestellt. Wenn der wagen wieder verschlossen wurde, koennte da nicht ein toter briefkasten stehen?

Peso

Einfach zwei Draehte aus dem Wagen raushaengen lassen... vielleicht sprengt dann jemand die Kiste. 😁

Ciao
Ratoncita

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 7. August 2018 um 13:23:24 Uhr
Hier düefte dann der verkäufer der verantwortliche sein.

Nicht, wenn er wie besehen gekauft hat (also mit dem Wagen drauf).
Auch nicht, falls der Wagen erst nach dem Kauf dort abgestellt wurde.

R.

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