abgemeldetes altes Schrott-Auto auf meinem Besitz
Hallo Community,
auf meinem Stellplatz in einer Tiefgarage, mein Besitztum weil ich das gekauft habe, steht seit nun mehr als 1 Jahr ein altes Auto, ohne Kennzeichen, nicht mehr fahrfaehig, ohne Scheinwerfer, Auspuff mit Strick hochgehalten, also nur ein Schrotthaufen,
Ich habe das Auto aufgebrochen und ueber die FIN den latzten Halter ausfindig genacht, kostete Geld.
Habe Anzeige erstattet, die Polizei "ermittelt" seit 8 Monaten, bei einer Nachfrage sagte man mir, wir ermitteln und ich muss halt noch warten.
Der letzte Besitzer gibt an, er habe das Auto schon vor ca 6 Jahren verkauft, hat aber keinen Kaufvertrag und erinnert sich nur an den Namen und eine Tel.Nr. des Kaeufers, und sagt, er hat mit dem Auto nichts mehr zu tun.
Dieser angebliche Kaeufer ist derzeit im Knast, also auch nur ein Ganove.
Die Polizei sagt, der letzte Besitzer hat seit Jahren keine Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat die Ermittlung vermutlich eingestellt, denn nix ruehrt sich.
Der letze Besitzer hatte aber mit einem anderen Stellplatzbesitzer einen Mietvertrag, welcher Ende 2016 beendet wurde, danach war das Auto irgendwo, und nun schon seit ueber 1 Jahr auf meinem Stellplatz.
Ca 3 Wochen nachdem ich das Auto aufgebrochen habe, war es wieder verschlossen.
Da der angebliche Kaeufer im Knast ist, hat ja wohl der letzte Besitzer noch Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat diese noch immer.
Kann mir nun jemand definitiv sagen, ob nach Gesetz der letzte Besitzer verantwortlich ist wenn durch sein abgemeldetes Auto anderen einen nSchaden verursacht, und auch verantwortlich ist fuer die Entsorgung?
Denn die Polizei sagt mir, wenn jemand ein Schrottauto im Wald entsorgt, dann ist das eine Straftat,
aber wenn es auf einem Privatgrundstueck steht, dann kuemmert das unsere Gesetzeshueter keinen Deut.
Weiss auch jemand in welchem Gestz gesagt wird, dass der Letzte Besitter verantwortlich ist fuer alle Schaeden die durch sein abgemeldetes Auto entstehen.
Dieses Gestz schriftlich zu haben, also lesen zu koennen, waere mir sehr wichtig, denn ich will nun eine Beschwerde gegen die faule Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft einlegen,denn, obwohl ich gehbehindert bin, GdB 90, zahle ich fuer meinen Stellplatz Euro 180 pro Jahr fuer den Unterhalt, und nun noch Parkgebuehren auf oeffentlichen Parkplaetzen.
Wuerde mich freuen "handfeste" Hilfe zu begommen.
Besten Dank schon im voraus.
Gusil
Beste Antwort im Thema
Mir waere nach einem Jahr scheiss egal ob jemand sieht das ich den Schrott mit hilfe anderer auf die Strasse buchsiere. Wegen was sollen die mich verknacken? Illegale Muellbeseitigung? Das geht wohl eher an den Halter. Sollte mich das dann doch z.b. 200 Euro wegen was weiss ich kosten, egal, hauptsache der Platz ist frei. Ich haette nicht mal 4 Wochen gewartet, geschweige denn 1 Jahr.
226 Antworten
Zitat:
@Brian Basco schrieb am 06. Aug. 2018 um 12:28:19 Uhr:
Beide falsch widergegeben?!
"darf sofort" interpretiere ich als `muss keine Frist abwarten`
Siehe oben:
Er darf sofort, aber nicht später, sprich er muss sofort handeln, sofern er handeln möchte, ansonsten wird es schwieriger zu seinem Recht zu kommen. Also man muss nur, wenn man will ;-)
Also das Problem, wie man auf seinem Besitz so ein Schrotthaufen los wird, geht ohne selbst Kosten in kauf nehmen zu müssen in Deutschland offenbar nicht. Man ist somit voll der Dumme, wenn man so etwas mal durchmachen muss. Für die Zukunft bedeutet das, dass man seinen Parkplatz mit einer Einfahrsperre sichern muss (Kette, Poller, usw.), um jemanden daran zu hindern, sich auf fremden Besitz breit zu machen, der dann nicht mehr juristisch greifbar ist. Lösen kann man das Problem vielleicht, wenn man den Stellplatz preisgünstig für eine Zeit vermietet mit der Auflage die Schrott Entsorgung zu übernehmen. Vielleicht gibts ja Interessenten, wenn man ein Jahr mietfrei den Stellplatz überlässt, die das dann irgendwie in deinem Interesse lösen.
Nehmen (Schrott)händler das Auto generell nicht,
wenn es keinerlei Papiere mehr gibt?
Auch nicht wenn man selber behauptet der Eigentümer zu sein?
Von welchem Zeitwert des Wagens reden wir denn?
Wie lange steht der Wagen jetzt da?
Bliebe noch Geld übrig wenn man die bisherige "Lagerzeit" mit 40€ im Monat berechnen würde?
Zitat:
@Schubbie schrieb am 6. August 2018 um 14:08:58 Uhr:
Zitat:
@Brian Basco schrieb am 06. Aug. 2018 um 12:28:19 Uhr:
Beide falsch widergegeben?!
"darf sofort" interpretiere ich als `muss keine Frist abwarten`Siehe oben:
Er darf sofort, aber nicht später, sprich er muss sofort handeln, sofern er handeln möchte, ansonsten wird es schwieriger zu seinem Recht zu kommen. Also man muss nur, wenn man will ;-)
Wow, ist tatsächlich so - auch wenn mein Verständnis der Logik das nicht hergibt...
Das Warum ergibt sich wahrscheinlich aus sonstigen Zusammenhängen rund ums Thema Notwehr/hilfe, und ergibt hier für mich erstmal keinen Sinn... egal.
Spätestens nach der nächsten Benutzung (Verschliessen?!) des störenden KFZ (durch den Störer) würde ich aber mal von einem Neubeginn des Zustandes ausgehen.
Was wären denn die möglichen Konsequenzen eines Verstossens gegen den zeitlichen Bezug?
Ähnliche Themen
Zitat:
@onzlaught schrieb am 6. August 2018 um 14:22:29 Uhr:
Nehmen (Schrott)händler das Auto generell nicht,
wenn es keinerlei Papiere mehr gibt?
Auch nicht wenn man selber behauptet der Eigentümer zu sein?
Ich stelle mir das eher schwierig vor (ohne dass ich behaupte die Gepflogenheiten der Schrottentsorger im Speziellen zu kennen).
Aber auf welch dünnes Eis würde sich denn ein Entsorger begeben, wenn er quasi auf "Zuruf" Fahrzeuge zu handlichen Würfeln presst ohne sich versichert zu haben, ob der "Zurufende" denn überhaupt berechtigt ist, dieses Fahrzeug entsorgen zu lassen?
Zitat:
@Matsches schrieb am 6. August 2018 um 14:56:24 Uhr:
Zitat:
@onzlaught schrieb am 6. August 2018 um 14:22:29 Uhr:
Nehmen (Schrott)händler das Auto generell nicht,
wenn es keinerlei Papiere mehr gibt?
Auch nicht wenn man selber behauptet der Eigentümer zu sein?
Ich stelle mir das eher schwierig vor (ohne dass ich behaupte die Gepflogenheiten im speziellen zu kennen).
Aber auf welch dünnes Eis würde sich denn ein Entsorger begeben, wenn er quasi auf "Zuruf" Fahrzeuge zu handlichen Würfeln presst ohne sich versichert zu haben, ob der "Zurufende" denn überhaupt berechtigt ist, dieses Fahrzeug entsorgen zu lassen?
Kann der Entsorger sich nicht als Erfüllungsgehilfe rausreden,
wenn der Auftraggeber (glaubhaft) schriftlich versichert der Eigentümer zu sein?
Wenigstens einer der einsieht, dass ich Recht habe ;-) Ich vermute, dass man sofort handeln muss (wenn man will), da es ja nicht störend sein kann, wenn man es eine Zeitlang geduldet hat. Aber warum es so ist mag vielleicht ein Jurist erklären. Fakt ist, dass die Guten in Deutschland meistens die Dummen sind und Frechheit und Dreistigkeit siegt.
Vermutlich ist es wegen der Entsorgung tatsächlich so, dass sich der Schrotthändler nicht strafbar machen will, da er unwissentlich das Eigentum eines anderen zerstört. Nach Leichen im Kofferraum wird er ja hoffentlich vor der Annahme gucken und dann ablehnen oder einen entsprechenden Aufpreis nehmen.
Mein Bekannter schlachtet nebenbei ab und an mal ein Auto für sich, flext den Rest danach klein und wirft es in einen Container. Das wiederum scheint unproblematisch zu sein. Oder muss vielleicht der KFZ-Brief eingezogen werden? Aber der ist nach Abmeldung doch eh ungültig?
Muß denn ein Schrotthändler die "Ausserbetriebnahme" irgendwo melden,
oder macht das der letzte Besitzer?
Das macht man selbst. Nur bekommt man ja den Brief zurück und könnte damit ein "neues Fahrzeug" schaffen, wenn man die FIN im Fahrzeug fälscht oder einfach umschweißt. Vielleicht ruht es daher?
Lieber TE. Nachdem hier so viele Paragraphen genannt wurden.
Gibt es irgendwo in der Tiefgarage eine Ecke, wo das Auto KEINEN stören würde. Wenn ja, dann versuchen dieses besagte Auto um zu platzieren.
Es gibt einige Möglichkeiten ein Auto zu bewegen, wo man keinen Schlüssel dazu hat.
Zitat:
@mattalf schrieb am 6. August 2018 um 12:33:44 Uhr:
Erstaunlich ist das hier einige dem Geschaedigten weniger Rechte einraeumen als dem Geschaedigten. Ich wuerde nach wie vor die Kiste von meinem Eigentum runter bringen. Egal ob mich sonst wer dabei beobachtet. Welche Strafe dafuer will man mir aufbrummen? Der wirkliche Besitzer des Fahrzeuges hat dann ein Problem.
Zu kurz gedacht! Entweder stellst Du es dabei auf öffentlichen Grund oder auf Privatbesitz. Und dafür haftest eben Du und nicht der Besitzer, denn der hat es da ja nicht hingestellt. Man kann und wird es folglich von dort auf Deine Kosten entfernen.
Du magst nun einwenden, dass Du ja auch nichts dafür kannst und auch nur Opfer bist - richtig. Das gibt Dir aber eben nicht das Recht, nun andere zum Opfer zu machen. Wie gesagt, wenn schon illegal, dann richtig, und die die Karre gleich vor den Eingang der Polizeiwache stellen, das hat wenigstens noch einen legitimen (wenn eben auch nicht legalen) Protestfaktor.
Zitat:
@S2-Limo schrieb am 6. August 2018 um 16:14:00 Uhr:
Lieber TE. Nachdem hier so viele Paragraphen genannt wurden.
Gibt es irgendwo in der Tiefgarage eine Ecke, wo das Auto KEINEN stören würde. Wenn ja, dann versuchen dieses besagt Auto um zu platzieren.
Es gibt einige Möglichkeiten ein Auto zu bewegen, wo man keinen Schlüssel dazu hat.
Und diese Möglichkeiten sind alle illegal. Mit oder ohne Schlüssel spielt in der Frage überhaupt keine Rolle.
Davon abgesehen kenne ich keine Tiefgaragen, die einfach so "freie" Ecken haben. Entweder sind da Parkplätze oder man braucht den Platz zum durchfahren/rangieren.
Sicher dass das Auto überhaupt zugeschlossen (also mit passendem Schlüssel) wurde?
Bei den Autos von früher konnte man auch einfach den Knopf runterdrücken und die Tür zuschlagen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 5. August 2018 um 17:18:07 Uhr:
Warum hast du zwischenzeitlich nicht einfach einen Schrotthändler mit der Abholung und Entsorgung beauftragt? 😕
Auf diese Idee kam ich auch schon, aber der Schrotthaendler will dafuer noch Geld, nicht dass Du glaubst dafuer bekommt man was.
Ausserdem musst Du einem Abschleppdiesnst, auch dem Schrotthaendler nachweisen, dass du Besitzer dieses Schrotts bist.
So einfachy wie Du meinst geht sowas in diesem bescheuerten Rechtsstaat nicht.