abgemeldetes altes Schrott-Auto auf meinem Besitz

Hallo Community,
auf meinem Stellplatz in einer Tiefgarage, mein Besitztum weil ich das gekauft habe, steht seit nun mehr als 1 Jahr ein altes Auto, ohne Kennzeichen, nicht mehr fahrfaehig, ohne Scheinwerfer, Auspuff mit Strick hochgehalten, also nur ein Schrotthaufen,
Ich habe das Auto aufgebrochen und ueber die FIN den latzten Halter ausfindig genacht, kostete Geld.
Habe Anzeige erstattet, die Polizei "ermittelt" seit 8 Monaten, bei einer Nachfrage sagte man mir, wir ermitteln und ich muss halt noch warten.
Der letzte Besitzer gibt an, er habe das Auto schon vor ca 6 Jahren verkauft, hat aber keinen Kaufvertrag und erinnert sich nur an den Namen und eine Tel.Nr. des Kaeufers, und sagt, er hat mit dem Auto nichts mehr zu tun.
Dieser angebliche Kaeufer ist derzeit im Knast, also auch nur ein Ganove.
Die Polizei sagt, der letzte Besitzer hat seit Jahren keine Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat die Ermittlung vermutlich eingestellt, denn nix ruehrt sich.
Der letze Besitzer hatte aber mit einem anderen Stellplatzbesitzer einen Mietvertrag, welcher Ende 2016 beendet wurde, danach war das Auto irgendwo, und nun schon seit ueber 1 Jahr auf meinem Stellplatz.
Ca 3 Wochen nachdem ich das Auto aufgebrochen habe, war es wieder verschlossen.
Da der angebliche Kaeufer im Knast ist, hat ja wohl der letzte Besitzer noch Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat diese noch immer.

Kann mir nun jemand definitiv sagen, ob nach Gesetz der letzte Besitzer verantwortlich ist wenn durch sein abgemeldetes Auto anderen einen nSchaden verursacht, und auch verantwortlich ist fuer die Entsorgung?
Denn die Polizei sagt mir, wenn jemand ein Schrottauto im Wald entsorgt, dann ist das eine Straftat,
aber wenn es auf einem Privatgrundstueck steht, dann kuemmert das unsere Gesetzeshueter keinen Deut.
Weiss auch jemand in welchem Gestz gesagt wird, dass der Letzte Besitter verantwortlich ist fuer alle Schaeden die durch sein abgemeldetes Auto entstehen.
Dieses Gestz schriftlich zu haben, also lesen zu koennen, waere mir sehr wichtig, denn ich will nun eine Beschwerde gegen die faule Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft einlegen,denn, obwohl ich gehbehindert bin, GdB 90, zahle ich fuer meinen Stellplatz Euro 180 pro Jahr fuer den Unterhalt, und nun noch Parkgebuehren auf oeffentlichen Parkplaetzen.
Wuerde mich freuen "handfeste" Hilfe zu begommen.
Besten Dank schon im voraus.
Gusil

Beste Antwort im Thema

Mir waere nach einem Jahr scheiss egal ob jemand sieht das ich den Schrott mit hilfe anderer auf die Strasse buchsiere. Wegen was sollen die mich verknacken? Illegale Muellbeseitigung? Das geht wohl eher an den Halter. Sollte mich das dann doch z.b. 200 Euro wegen was weiss ich kosten, egal, hauptsache der Platz ist frei. Ich haette nicht mal 4 Wochen gewartet, geschweige denn 1 Jahr.

226 weitere Antworten
226 Antworten

Zitat:

@S2-Limo schrieb am 6. August 2018 um 16:14:00 Uhr:


Lieber TE. Nachdem hier so viele Paragraphen genannt wurden.
Gibt es irgendwo in der Tiefgarage eine Ecke, wo das Auto KEINEN stören würde. Wenn ja, dann versuchen dieses besagt Auto um zu platzieren.
Es gibt einige Möglichkeiten ein Auto zu bewegen, wo man keinen Schlüssel dazu hat.

Habe ich auch schon bedaacht, das Auto woanders hin zu schieben, aber wie bewegen und leneken wenn ich keinen Schluessel habe, ich bin kein Kfz Fachmann, auch kein Autoknacker, aufbrechen kann ich das schon, aber sonst nixht,

Wagst Du es mir einen Tipp zu geben wie ich das Auto ohne Schluessel bewegen kann

Ich habe den Fred nicht komplett gelesen.

Geld wird es kosten, ohne Frage. Die andere Frage ist halt, wie lange man sich noch rum ärgern will.

In Erbangelegenheiten gibt es doch die Möglichkeit, dass Gegenstände, Immobilien, etc pp. öffentlich Aufgeboten werden. Vielleicht ist das hier auch ein Ansatz.

Eine schon etwas aeltere Antwort eines Rechtsanwaltes hilft vielleicht ein wenig.

Der TE hat m.E. (viel) zu lange gewartet.

Ciao
Ratoncita

@gusil schrieb am 6. August 2018 um 16:37:09 Uhr:

Zitat:

So einfachy wie Du meinst geht sowas in diesem bescheuerten Rechtsstaat nicht.

Der Rechtsstaat ist auch hier keineswegs bescheuert.

Er schützt Eigentum und setzt Rahmenbedingungen = Spielregeln für den gegenseitigen Umgang.

Das er für dich nicht nicht die Lösung bzw. Finanzierung deines höchst persönlichen Problems übernimmt ist aus deiner Sicht wohl bedauerlich, aus meiner als Steuerzahler ganz sicher nicht.

Die Kurzfassung der ganzen Story ist nämlich ganz einfach: Löse dein Problem mit dem Besitzer der Karre selbst, auf eigene Kosten auf denen du möglicherweise sitzenbleibst, aber verschone die Allgemeinheit damit denn die geht es genau garnichts an was auf deinem Stellplatz rumsteht.

Ähnliche Themen

Zitat:

@gusil schrieb am 5. August 2018 um 17:15:17 Uhr:



Ich habe das Auto aufgebrochen und ueber die FIN den latzten Halter ausfindig genacht,

Der letzte Besitzer gibt an, er habe das Auto schon vor ca 6 Jahren verkauft, hat aber keinen Kaufvertrag und erinnert sich nur an den Namen und eine Tel.Nr. des Kaeufers, und sagt, er hat mit dem Auto nichts mehr zu tun.
Dieser angebliche Kaeufer ist derzeit im Knast, also auch nur ein Ganove.

Offiziell ist der letzte Halter doch der Besitzer. Der Wagen war anscheinend danach nie angemeldet und er kann den Verkauf nicht nachweisen.
Also würde ich mir einen Anwalt besorgen und den letzten Besitzer die Kosten für die "Lagerung" in Rechnung stellen und ihn Auffordern das Fahrzeug zu entfernen. Es sei den er kann nachweisen das ihm das Auto nicht mehr gehört.

Um was für ein Auto handelt es sich denn überhaupt?
Marke und Typ?

Es gibt sogenannte rangierhilfen.
Mit dem wagenheber ein Rad anheben, und die rangierhilfe runterlegen. Und so mit den anderen Rädern verfahren. Und schon kann das Fahrzeug verschoben werden.

Oder man nimmt sich einen richtig guten stabilen Rangierwagenheber. Hebt damit die Vorderachse an, und versucht die ganze Kiste dann zu ziehen. Voraussetzung ist natürlich, das kein Gang oder Handbremse die sache behindert.

https://www.amazon.de/dp/B010DO9WKG/?tag=rangierhilfe-21

https://www.amazon.de/.../ref=sspa_mw_detail_0?ie=UTF8&%3Bpsc=1

https://www.amazon.de/.../ref=pd_aw_sim_sbs_263_1?...

Wie kommst du darauf, dass offiziell der letzte Halter der Besitzer ist? Selbst wenn du den Eigentümer meinst, wäre das mMn nicht korrekt.
Der letzte zur Zeit bekannte Eigentümer ist wohl der Knasti - sofern die geschichte stimmt.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 6. August 2018 um 14:04:00 Uhr:


Um es für @audijazzer nochmals deutlicher auszudrücken: Wenn man handeln will, dann muss man dieses sofort tun und darf nicht lange warten, da es dann nicht mehr rechtens ist.

ab wann eine "Duldung einer rechtswidrigen Eigenmacht" eines anderen überhaupt(!) zu einem Problem für den Geschädigten werden könnte (gehts dabei um Stunden, Tage, Wochen..?) kann hier niemand sagen - du nicht und ich auch nicht.

Dazu steht in dem Paragraphen nichts und unterliegt letzten Endes der Beurteilung durch einen Rechtsanwalt.
Gegen eines solchen rechtswidrigen Zustand vorzugehen ist natürlich immer möglich und rechtens.
Wo leben wir denn???
Die Karre hat da einfach nichts zu suchen.

Sonst ginge das fast in Richtung "Gewohnheitsrecht" - und das ist doch wohl lachhaft bei "verbotener Eigenmacht".

*Für mich Ende der Debatte*

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 6. August 2018 um 11:59:06 Uhr:



Zitat:

@gast356 schrieb am 5. August 2018 um 22:36:59 Uhr:


...Container kommen lassen, mitm Trennschleifer in handliche Stücke geschnitten und rein mit dem Schrott... vielleicht hat man ja auch selbst noch ein paar Sachen z.B. die alten Gartenstühle, der alte Kohleofen, ein paar alte Autotüren oder was auch immer im Kellerabteil die gleich auch noch mitkönnen.

Das dürfte die dümmste Variante sein. Wehe, wenn da irgendwas ausläuft und wehe, wenn Du irgendwas nicht so entsorgst, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wenn man zwei linke Hände hat und keine Ahnung von den Entsorgungsvorschriften, sollte man das natürlich von jemandem machen lassen, der etwas davon versteht.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 6. August 2018 um 17:44:50 Uhr:


Wie kommst du darauf, dass offiziell der letzte Halter der Besitzer ist? Selbst wenn du den Eigentümer meinst, wäre das mMn nicht korrekt.
Der letzte zur Zeit bekannte Eigentümer ist wohl der Knasti - sofern die geschichte stimmt.

Siehe mein Zitat vom vom Threadstarter.
"Der letzte Besitzer gibt an, er habe das Auto schon vor ca 6 Jahren verkauft, hat aber keinen Kaufvertrag und erinnert sich nur an den Namen und eine Tel.Nr. des Kaeufers, und sagt, er hat mit dem Auto nichts mehr zu tun. Dieser angebliche Kaeufer ist derzeit im Knast, also auch nur ein Ganove."

Sagen kann man viel wenn der Tag lang ist.

Im Knast gilt keine Pfändungfreigrenze (Unterkunft etc. gibts kostenfrei). Man könnte es versuchen ...

Zitat:

@gusil schrieb am 5. August 2018 um 17:15:17 Uhr:


Der letzte Besitzer gibt an, er habe das Auto schon vor ca 6 Jahren verkauft, hat aber keinen Kaufvertrag...

Wäre er bereit, diesen Sachverhalt durch eine Versicherung an Eides statt zu beurkunden?

Zitat:

@thalhom schrieb am 6. August 2018 um 20:15:11 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 6. August 2018 um 17:44:50 Uhr:


Wie kommst du darauf, dass offiziell der letzte Halter der Besitzer ist? Selbst wenn du den Eigentümer meinst, wäre das mMn nicht korrekt.
Der letzte zur Zeit bekannte Eigentümer ist wohl der Knasti - sofern die geschichte stimmt.

Siehe mein Zitat vom vom Threadstarter.
"Der letzte Besitzer gibt an, er habe das Auto schon vor ca 6 Jahren verkauft, hat aber keinen Kaufvertrag und erinnert sich nur an den Namen und eine Tel.Nr. des Kaeufers, und sagt, er hat mit dem Auto nichts mehr zu tun. Dieser angebliche Kaeufer ist derzeit im Knast, also auch nur ein Ganove."

Sagen kann man viel wenn der Tag lang ist.

Genau, solange er nicht beweisen kann das er das Auto verkauft hat, dann wird er zu Rechenschaft gezogen.

Würde man das Auto im Wald finden wird die Polizei auch den letzten eingetragen Halter kontaktieren.

Sollte der letzte Besitzer die Versicherung an Eides statt verweigern, wäre das ein klarer Beleg dafür, daß die Story, die er dem TE erzählt hat, nicht den Tatsachen entspricht.

Die einzige legale Möglichkeit ist es den Besitzer zu ermitteln und auf Räumung zu verklagen.

Wenn du das Auto auf die Strasse schiebst bist formal-juristisch gesehen der letzte Fahrer und fürs illegale Abstellen eines nicht zugelassenen Kfz im öffentlichen Raum verantwortlich. Der Besitzer kann dafür nicht belangt werden. Ihm können höchstens Aufwendungen für die Ermittlung des Fahrers auferlegt werden.

Leute hört bitte auf dem TE unsinnige Ratschläge zu geben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen