abgemeldetes altes Schrott-Auto auf meinem Besitz
Hallo Community,
auf meinem Stellplatz in einer Tiefgarage, mein Besitztum weil ich das gekauft habe, steht seit nun mehr als 1 Jahr ein altes Auto, ohne Kennzeichen, nicht mehr fahrfaehig, ohne Scheinwerfer, Auspuff mit Strick hochgehalten, also nur ein Schrotthaufen,
Ich habe das Auto aufgebrochen und ueber die FIN den latzten Halter ausfindig genacht, kostete Geld.
Habe Anzeige erstattet, die Polizei "ermittelt" seit 8 Monaten, bei einer Nachfrage sagte man mir, wir ermitteln und ich muss halt noch warten.
Der letzte Besitzer gibt an, er habe das Auto schon vor ca 6 Jahren verkauft, hat aber keinen Kaufvertrag und erinnert sich nur an den Namen und eine Tel.Nr. des Kaeufers, und sagt, er hat mit dem Auto nichts mehr zu tun.
Dieser angebliche Kaeufer ist derzeit im Knast, also auch nur ein Ganove.
Die Polizei sagt, der letzte Besitzer hat seit Jahren keine Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat die Ermittlung vermutlich eingestellt, denn nix ruehrt sich.
Der letze Besitzer hatte aber mit einem anderen Stellplatzbesitzer einen Mietvertrag, welcher Ende 2016 beendet wurde, danach war das Auto irgendwo, und nun schon seit ueber 1 Jahr auf meinem Stellplatz.
Ca 3 Wochen nachdem ich das Auto aufgebrochen habe, war es wieder verschlossen.
Da der angebliche Kaeufer im Knast ist, hat ja wohl der letzte Besitzer noch Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat diese noch immer.
Kann mir nun jemand definitiv sagen, ob nach Gesetz der letzte Besitzer verantwortlich ist wenn durch sein abgemeldetes Auto anderen einen nSchaden verursacht, und auch verantwortlich ist fuer die Entsorgung?
Denn die Polizei sagt mir, wenn jemand ein Schrottauto im Wald entsorgt, dann ist das eine Straftat,
aber wenn es auf einem Privatgrundstueck steht, dann kuemmert das unsere Gesetzeshueter keinen Deut.
Weiss auch jemand in welchem Gestz gesagt wird, dass der Letzte Besitter verantwortlich ist fuer alle Schaeden die durch sein abgemeldetes Auto entstehen.
Dieses Gestz schriftlich zu haben, also lesen zu koennen, waere mir sehr wichtig, denn ich will nun eine Beschwerde gegen die faule Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft einlegen,denn, obwohl ich gehbehindert bin, GdB 90, zahle ich fuer meinen Stellplatz Euro 180 pro Jahr fuer den Unterhalt, und nun noch Parkgebuehren auf oeffentlichen Parkplaetzen.
Wuerde mich freuen "handfeste" Hilfe zu begommen.
Besten Dank schon im voraus.
Gusil
Beste Antwort im Thema
Mir waere nach einem Jahr scheiss egal ob jemand sieht das ich den Schrott mit hilfe anderer auf die Strasse buchsiere. Wegen was sollen die mich verknacken? Illegale Muellbeseitigung? Das geht wohl eher an den Halter. Sollte mich das dann doch z.b. 200 Euro wegen was weiss ich kosten, egal, hauptsache der Platz ist frei. Ich haette nicht mal 4 Wochen gewartet, geschweige denn 1 Jahr.
226 Antworten
das ist ein uralter Opel Astra, Baujahr unbekannt, wahrscheinlich vom Letten Jahrhundert
quote]
@S2-Limo schrieb am 6. August 2018 um 17:42:39 Uhr:
Um was für ein Auto handelt es sich denn überhaupt?
Marke und Typ?
Es gibt sogenannte rangierhilfen.
Mit dem wagenheber ein Rad anheben, und die rangierhilfe runterlegen. Und so mit den anderen Rädern verfahren. Und schon kann das Fahrzeug verschoben werden.
Oder man nimmt sich einen richtig guten stabilen Rangierwagenheber. Hebt damit die Vorderachse an, und versucht die ganze Kiste dann zu ziehen. Voraussetzung ist natürlich, das kein Gang oder Handbremse die sache behindert.
https://www.amazon.de/dp/B010DO9WKG/?tag=rangierhilfe-21
https://www.amazon.de/.../ref=sspa_mw_detail_0?ie=UTF8&%3Bpsc=1
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 7. August 2018 um 13:33:11 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 7. August 2018 um 13:23:24 Uhr
Hier düefte dann der verkäufer der verantwortliche sein.Nicht, wenn er wie besehen gekauft hat (also mit dem Wagen drauf).
Auch nicht, falls der Wagen erst nach dem Kauf dort abgestellt wurde.R.
Deshalb soll er in seinen kaufvertrag schauen.
Peso
Zitat:
@gusil schrieb am 7. August 2018 um 13:40:58 Uhr:
das ist ein uralter Opel Astra, Baujahr unbekannt, wahrscheinlich vom Letten Jahrhundertquote]
@S2-Limo schrieb am 6. August 2018 um 17:42:39 Uhr:
Um was für ein Auto handelt es sich denn überhaupt?
Marke und Typ?Es gibt sogenannte rangierhilfen.
Mit dem wagenheber ein Rad anheben, und die rangierhilfe runterlegen. Und so mit den anderen Rädern verfahren. Und schon kann das Fahrzeug verschoben werden.Oder man nimmt sich einen richtig guten stabilen Rangierwagenheber. Hebt damit die Vorderachse an, und versucht die ganze Kiste dann zu ziehen. Voraussetzung ist natürlich, das kein Gang oder Handbremse die sache behindert.
https://www.amazon.de/dp/B010DO9WKG/?tag=rangierhilfe-21
https://www.amazon.de/.../ref=sspa_mw_detail_0?ie=UTF8&%3Bpsc=1
https://www.amazon.de/.../ref=pd_aw_sim_sbs_263_1?...
[/quote
Das löst das rechtliche problem nicht!
Deine Antwort ist ja so bescheuert wie Du vermutlich auch bist/
In diesem Rechtsstaat gibt es offenbar keine Gesetze welches die Bürger schützt, aber offensichtlich Ganoven.
Habe ja geschrieben, die Polizei hat monatelang ermittelt, ist aber unfähig den letzten Besitzer ausfindig zu machen, sagt mir aber, wenn das Auto z.B. im Wald entsorgt wurde, dann wäre der letzte Besitzer haftbar un dann würden sie auch schnell den letzten Besitzer ausfindig machen,
da dieser Schrott aber auf einem Privatgrund steht, juckt das unsere Gesetzeshüter gar nicht.
Da ich nicht der Besitzer bin, der Besitzer aber trotz Einschaltung der Staatsanwaltschaft wegen Unfähigkeit der Ermittler nicht ermittelt werden konnte,
darf ein Abschleppdienst den Schrott nicht mal abschleppen,
und ein Schrotthändler darf den nicht annehmen,
und wenn ich das zerlege und entsorge, mache ich mich strafbar.
Also welchen Schutz genießt dann ein Staatsbürger in diesem Rechtsstaat ?
Deshalb sind die Gesetze zum Schutz des Eigentums n.m.M. nur ein Firlefanz und helfen Gaunern unbehelligt andere Bürger zu schädigen.
Das das die Öffentlichkeit nicht interessiert ist unwahrscheinlich, denn das könnte ja jedem passieren.
Als Community-Mitglied solltes Du Dich schämen, solchen Blödsinn zu posten.
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 6. August 2018 um 17:03:22 Uhr:
@gusil schrieb am 6. August 2018 um 16:37:09 Uhr:
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 6. August 2018 um 17:03:22 Uhr:
Der Rechtsstaat ist auch hier keineswegs bescheuert.Zitat:
So einfachy wie Du meinst geht sowas in diesem bescheuerten Rechtsstaat nicht.
Er schützt Eigentum und setzt Rahmenbedingungen = Spielregeln für den gegenseitigen Umgang.
Das er für dich nicht nicht die Lösung bzw. Finanzierung deines höchst persönlichen Problems übernimmt ist aus deiner Sicht wohl bedauerlich, aus meiner als Steuerzahler ganz sicher nicht.
Die Kurzfassung der ganzen Story ist nämlich ganz einfach: Löse dein Problem mit dem Besitzer der Karre selbst, auf eigene Kosten auf denen du möglicherweise sitzenbleibst, aber verschone die Allgemeinheit damit denn die geht es genau garnichts an was auf deinem Stellplatz rumsteht.
Ähnliche Themen
Lieber TE, ich verstehe deinen Ärger, aber du bist auch ein gutes Stück auf dem Holzweg. Ich weiß nicht, worauf du wartest. "Der Rechtsstaat" oder die Polizei und Staatsanwaltschaft wird nicht dafür sorgen, dass dein privater Stellplatz geräumt wird. Selbst dann nicht, wenn der Eigentümer des Fahrzeugs von der Polizei ermittelt weden könnte. Das ist nicht Aufgabe der Polizei, sondern dein Problem. Nach § 859 Abs. 3 BGB hättest du das Fahrzeug im Wege der Besitzwehr entfernen lassen können. Ob du den Anspruch auf Erstattung der Kosten jemals hättest durchsetzen können, steht auf einem anderen Blatt, Aber auch das ist kein Problem des Rechtsstaats, sondern dein privates. Es ist nicht Sache des Steuerzahlers die Kostend der Beräumung privater Parkflächen zu tragen. So bitter es ist, es wird dich dein sauer verdientes Geld kosten, die Karre wieder los zu werden. Vielleicht solltest du doch mal in eine anwaltlche Beratung investieren.
Grüße vom Ostelch
Egal wer der Besitzer ist...
Du kennst einen letzten Eigentümer - kann dieser nicht den Weiterverkauf nachweisen ist das sein Problem...
Der ist zivilrechtlich dein Ansprechpartner.
Und wenn derjenige, dem er meint irgendwann das Auto verkauft zu haben dies nicht bestätigt- umso besser, dann ist er immer noch der Eigentümer...
Usw.....
Die Papiere sind vermutlich verloren, kann man ersetzen...
Wo ist das Problem?
Zitat:
@Ostelch schrieb am 7. August 2018 um 14:57:05 Uhr:
Nach § 859 Abs. 3 BGB hättest du das Fahrzeug im Wege der Besitzwehr entfernen lassen können. Ob du den Anspruch auf Erstattung der Kosten jemals hättest durchsetzen können, steht auf einem anderen Blatt,Grüße vom Ostelch
Was wohl auf eine Lagerung beim Abschleppunternehmen herauslaufen würde... mit wohl beträchtlichen Kosten auf unbestimmte Dauer... oder?
So gesehen keine befriedigende Lösung.
Zitat:
@gusil schrieb am 7. August 2018 um 14:14:17 Uhr:
Habe ja geschrieben, die Polizei hat monatelang ermittelt, ist aber unfähig den letzten Besitzer ausfindig zu machen, sagt mir aber, wenn das Auto z.B. im Wald entsorgt wurde, dann wäre der letzte Besitzer haftbar un dann würden sie auch schnell den letzten Besitzer ausfindig machen,
da dieser Schrott aber auf einem Privatgrund steht, juckt das unsere Gesetzeshüter gar nicht.
Auch wenn es dir nicht gefällt. Aber es ist nun mal nicht Aufgabe der öffentlichen Hand sich um privates Eigentum das auf privatem Eigentum abgestellt wurde zu kümmern, solange keine Gefahr davon ausgeht.
Dazu musst Du auf privatem / zivilen Weg tätig werden und das gibts leider nicht kostenlos.
Das wird dir doch nun seit 11 Seiten erklärt.
Kein Grund, andere User deswegen als "bescheuert" anzugehen, weil dir deren Antwort nicht gefällt.
Zitat:
@gusil schrieb am 7. August 2018 um 14:14:17 Uhr:
Deine Antwort ist ja so bescheuert wie Du vermutlich auch bist/
In diesem Rechtsstaat gibt es offenbar keine Gesetze welches die Bürger schützt, aber offensichtlich Ganoven.
Habe ja geschrieben, die Polizei hat monatelang ermittelt, ist aber unfähig den letzten Besitzer ausfindig zu machen, sagt mir aber, wenn das Auto z.B. im Wald entsorgt wurde, dann wäre der letzte Besitzer haftbar un dann würden sie auch schnell den letzten Besitzer ausfindig machen,
da dieser Schrott aber auf einem Privatgrund steht, juckt das unsere Gesetzeshüter gar nicht.
Da ich nicht der Besitzer bin, der Besitzer aber trotz Einschaltung der Staatsanwaltschaft wegen Unfähigkeit der Ermittler nicht ermittelt werden konnte,
darf ein Abschleppdienst den Schrott nicht mal abschleppen,
und ein Schrotthändler darf den nicht annehmen,
und wenn ich das zerlege und entsorge, mache ich mich strafbar.
Also welchen Schutz genießt dann ein Staatsbürger in diesem Rechtsstaat ?
Deshalb sind die Gesetze zum Schutz des Eigentums n.m.M. nur ein Firlefanz und helfen Gaunern unbehelligt andere Bürger zu schädigen.
Das das die Öffentlichkeit nicht interessiert ist unwahrscheinlich, denn das könnte ja jedem passieren.
Als Community-Mitglied solltes Du Dich schämen, solchen Blödsinn zu posten.
Ganz ruhig !
Wo ist dein Problem ? Ich fürchte mal, das Fahrzeug, welches auf Deinem Parkplatz schon seit Monaten vor sich hingammelt und weder die Stadt noch die Ordnungshüter... ja richtig "Ordnungshüter" in grün, neuerdings in blau kümmern sich nicht darum, daß der Schrott entfernt wird.
Das ist Dein Problem.
Warum schnappst Du dir nicht mal ein paar Kumpels und schiebst die Karre bei einer Nacht und Nebelaktion einfach aus der Tiefgarage raus und stellst sie mitten auf die Straße.
Die Karre steht jetzt da und Dir muß man es Beweisen, daß es Du mit deinen Kumpels warst.
Oder noch besser, entsorge es im Wald.
Zitat:
@Brian Basco schrieb am 7. August 2018 um 15:06:31 Uhr:
Was wohl auf eine Lagerung beim Abschleppunternehmen herauslaufen würde... mit wohl beträchtlichen Kosten auf unbestimmte Dauer... oder?So gesehen keine befriedigende Lösung.
Kennst Du denn eine bessere?
Entweder er möchte seinen Stellplatz wieder nutzen können, oder er verzichtet eben darauf.
Dazwischen gibts nicht allzu viel.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 7. August 2018 um 14:57:05 Uhr:
"Der Rechtsstaat" oder die Polizei und Staatsanwaltschaft wird nicht dafür sorgen, dass dein privater Stellplatz geräumt wird. Selbst dann nicht, wenn der Eigentümer des Fahrzeugs von der Polizei ermittelt weden könnte. Das ist nicht Aufgabe der Polizei, sondern dein Problem.
Ok, und wessen Problem ist es dann, bzw. für was hat man die Pol. in dem Fall, bzw. wofür bezahle Ich Die mit meinen Steuergeldern... fürs nix tun ?!
Wundert mich aber, daß wenn der Nachbar mitten in der Nacht eine Party steigen lässt und Jemand wegen Ruhestörung anruft, dann kommen Sie und dann auch gleich mit drei Streifenwagen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 7. August 2018 um 15:10:34 Uhr:
Warum schnappst Du dir nicht mal ein paar Kumpels und schiebst die Karre bei einer Nacht und Nebelaktion einfach aus der Tiefgarage raus und stellst sie mitten auf die Straße.
Die Karre steht jetzt da und Dir muß man es Beweisen, daß es Du mit deinen Kumpels warst.Oder noch besser, entsorge es im Wald.
Der Tipp wird nicht besser, umso oefter man ihn wiederholt.
Das der richtige Weg hier der zivilrechtliche ist wurde ja schon genannt. Was der TE daraus macht sei ihm ueberlassen.
Ich persoenlich wuerde mich auch an den letzten bekannten Eigentuemer wenden. Schon komisch, dass dieser nach Jahren zwar keinen Kaufvertrag hat, aber sich noch an einen Namen und eine Telefonnummer erinnern kann. Die Person sitzt nun zufaellig ein...
Wann war denn das KFZ zueltzt angemeldet? Wer war der Halter?
Zitat:
@Brian Basco schrieb am 7. August 2018 um 15:06:31 Uhr:
Was wohl auf eine Lagerung beim Abschleppunternehmen herauslaufen würde... mit wohl beträchtlichen Kosten auf unbestimmte Dauer... oder?So gesehen keine befriedigende Lösung.
Auf unbestimmte Dauer nicht. Nach angemessener Frist darf man annehmen, dass der Eigentümer sein Eigentum aufgegeben hat und dann kann das Auto entsorgt werden.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 7. August 2018 um 15:14:44 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 7. August 2018 um 14:57:05 Uhr:
"Der Rechtsstaat" oder die Polizei und Staatsanwaltschaft wird nicht dafür sorgen, dass dein privater Stellplatz geräumt wird. Selbst dann nicht, wenn der Eigentümer des Fahrzeugs von der Polizei ermittelt weden könnte. Das ist nicht Aufgabe der Polizei, sondern dein Problem.Ok, und wessen Problem ist es dann, für was hat man dann die Pol., bzw. wofür bezahle Ich dann die mit meinen Steuergeldern... fürs nix tun ?!
Wundert mich aber, daß wenn der Nachbar mitten in der Nacht eine Party steigen lässt und Jemand wegen Ruhestörung anruft, dann kommen Sie und dann auch gleich mit drei Streifenwagen.
Es ist das Problem des TE, leider. Wieso sollte die Polizei zuständig sein, anderen Leuten das Grundstück frei zu räumen? Du möchstest also dafür deine Steuern einsetzen? Die Polizei ist nicht dazu da, zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Von dem abgestellten Auto geht keinerlei Gefahr oder Störung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus. Das ist beim ruhestörenden Lärm anders. So traurig es für den TE ist, außer ihn selbst juckt das keinen, dass sein Parkplatz besetzt ist.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 7. August 2018 um 15:25:59 Uhr:
Es ist das Problem des TE, leider. Wieso sollte die Polizei zuständig sein, anderen Leuten das Grundstück frei zu räumen? Du möchstest also dafür deine Steuern einsetzen? Die Polizei ist nicht dazu da, zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Von dem abgestellten Auto geht keinerlei Gefahr oder Störung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus. Das ist beim ruhestörenden Lärm anders. So traurig es für den TE ist, außer ihn selbst juckt das keinen, dass sein Parkplatz besetzt ist.Grüße vom Ostelch
Ich möchte nicht meine Steuern dafür einsetzen, sondern die werden (bereits) dafür eingesetzt.
Eben auch dafür, daß die "Ordnungshüter" Ihre Arbeit richtig machen.
Auch wenn Du das nicht hören willst.
Wenn Ich meinem Nachbarn eine Schelle gebe, steht die Pol. ebenfalls da, wenn Er sie denn ruft, obwohl hier keine Gefahr oder Störung für die Öffentlichkeit, Sicherheit und Ordnung aus geht.
Wäre auch eine Privatangelegenheit zwischen mir und meinem Nachbarn.
Gut, Ok... dann muß von diesem dort abgestellten Fahrzeug eben eine Gefährdung aus gehen !
Dem kann man Abhilfe schaffen.