abgemeldetes altes Schrott-Auto auf meinem Besitz
Hallo Community,
auf meinem Stellplatz in einer Tiefgarage, mein Besitztum weil ich das gekauft habe, steht seit nun mehr als 1 Jahr ein altes Auto, ohne Kennzeichen, nicht mehr fahrfaehig, ohne Scheinwerfer, Auspuff mit Strick hochgehalten, also nur ein Schrotthaufen,
Ich habe das Auto aufgebrochen und ueber die FIN den latzten Halter ausfindig genacht, kostete Geld.
Habe Anzeige erstattet, die Polizei "ermittelt" seit 8 Monaten, bei einer Nachfrage sagte man mir, wir ermitteln und ich muss halt noch warten.
Der letzte Besitzer gibt an, er habe das Auto schon vor ca 6 Jahren verkauft, hat aber keinen Kaufvertrag und erinnert sich nur an den Namen und eine Tel.Nr. des Kaeufers, und sagt, er hat mit dem Auto nichts mehr zu tun.
Dieser angebliche Kaeufer ist derzeit im Knast, also auch nur ein Ganove.
Die Polizei sagt, der letzte Besitzer hat seit Jahren keine Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat die Ermittlung vermutlich eingestellt, denn nix ruehrt sich.
Der letze Besitzer hatte aber mit einem anderen Stellplatzbesitzer einen Mietvertrag, welcher Ende 2016 beendet wurde, danach war das Auto irgendwo, und nun schon seit ueber 1 Jahr auf meinem Stellplatz.
Ca 3 Wochen nachdem ich das Auto aufgebrochen habe, war es wieder verschlossen.
Da der angebliche Kaeufer im Knast ist, hat ja wohl der letzte Besitzer noch Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat diese noch immer.
Kann mir nun jemand definitiv sagen, ob nach Gesetz der letzte Besitzer verantwortlich ist wenn durch sein abgemeldetes Auto anderen einen nSchaden verursacht, und auch verantwortlich ist fuer die Entsorgung?
Denn die Polizei sagt mir, wenn jemand ein Schrottauto im Wald entsorgt, dann ist das eine Straftat,
aber wenn es auf einem Privatgrundstueck steht, dann kuemmert das unsere Gesetzeshueter keinen Deut.
Weiss auch jemand in welchem Gestz gesagt wird, dass der Letzte Besitter verantwortlich ist fuer alle Schaeden die durch sein abgemeldetes Auto entstehen.
Dieses Gestz schriftlich zu haben, also lesen zu koennen, waere mir sehr wichtig, denn ich will nun eine Beschwerde gegen die faule Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft einlegen,denn, obwohl ich gehbehindert bin, GdB 90, zahle ich fuer meinen Stellplatz Euro 180 pro Jahr fuer den Unterhalt, und nun noch Parkgebuehren auf oeffentlichen Parkplaetzen.
Wuerde mich freuen "handfeste" Hilfe zu begommen.
Besten Dank schon im voraus.
Gusil
Beste Antwort im Thema
Mir waere nach einem Jahr scheiss egal ob jemand sieht das ich den Schrott mit hilfe anderer auf die Strasse buchsiere. Wegen was sollen die mich verknacken? Illegale Muellbeseitigung? Das geht wohl eher an den Halter. Sollte mich das dann doch z.b. 200 Euro wegen was weiss ich kosten, egal, hauptsache der Platz ist frei. Ich haette nicht mal 4 Wochen gewartet, geschweige denn 1 Jahr.
226 Antworten
Zitat:
@rauf1983 schrieb am 6. August 2018 um 21:44:43 Uhr:
Die Polizei ist in der Angelegenheit der falsche Ansprechpartner, weil wir hier aus meiner Sicht nicht mit einer Straftat, sondern mit einer zivilrechtlichen Angelegenheit zu tun haben. Hier sollte man den Privatklageweg bestreiten. Der erste Schritt sollze sein den letzten Halter schriftlich unter Androhung einer Vertragsstrafe zur Nennung des Käufers aufzufordern.
Bitte? Welche Vertragsstrafe? Ich habe nirgends davon gelesen, dass der letzte Halter mit dem Mieter/Eigentümer des Parkplatzes irgendeinen Vertrag hätte...
Ganz vorsichtig mit so etwas - laienhaft gemacht, macht man sich da nämlich dann schnell mal der Nötigung schuldig.
...dann lacht der sich kaputt, weil er mit dem Inhaber / Besitzer des Parkplatzes nicht mal einen Vertrag hat und damit auch keine Vertragsstrafe zahlen wird.
PS:...hmm @Machdichlocker war schneller
Zitat:
Ja wenn ich das alles richtig verstanden habe, sitzt der Eigentümer im Knast und kann das Auto nicht bewegt haben. Der Verkäufer hat keinen Kaufvertrag, nur den Namen und die Telefonnummer des Mannes der im Knast sitzt. Eigentümer ist ermittelt, Polizei macht nichts weil der Eigentümer sitzt. Also muss der Vorbesitzer nachweisen, das er das Auto wirklich verkauft hat. Kann er das nicht, muss er die Kosten Tragen. Das läuft alles nur mit einen Anwalt und letztendlich landet es vorm Gericht.
es ist völlig unerheblich wo sich der Eigentümer befindet und ob er in der Lage ist das Auto zu entfernen
Die Bewegungsflächen in der TG der WEG ist Gemeinschaftseigentum und nicht das öffentliche Straßenland. Der Stellplatz ist hingegen Sondereigentum. Das abgemeldete Kfz vom Stellplatz zu schieben, das wäre keine verbotene Eigenmacht, wenn der Kfz-Eigentümer gegenüber dem TE kein Nutzungsrecht am Stellplatz auf vertraglicher Ebene hat.
So und nun brat mal einer einen Storch. 🙂
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. August 2018 um 21:55:32 Uhr:
Die Bewegungsflächen in der TG der WEG ist Gemeinschaftseigentum und nicht das öffentliche Straßenland. Der Stellplatz ist hingegen Sondereigentum. Das abgemeldete Kfz vom Stellplatz zu schieben, das wäre keine verbotene Eigenmacht, wenn der Kfz-Eigentümer gegenüber dem TE kein Nutzungsrecht am Stellplatz auf vertraglicher Ebene hat.So und nun brat mal einer einen Storch. 🙂
Ob mit oder ohne Storch, das ist Käse. Ob das nun Gemeinschaftseigentum oder öffentlicher Raum ist, man darf es da nicht hinstellen. Wäre es nicht so, könnte man ja in jeder Tiefgarage auf den "Bewegungsflächen" parken (und allen anderen den Weg versperren).
Zitat:
@NDLimit schrieb am 6. August 2018 um 21:58:07 Uhr:
Ist das lt. Tierschutzgesetz überhaupt erlaubt?
Bestimmt nicht. Das erhöht also den Reiz. 🙂
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 6. August 2018 um 21:59:50 Uhr:
...Ob mit oder ohne Storch, das ist Käse. Ob das nun Gemeinschaftseigentum oder öffentlicher Raum ist, man darf es da nicht hinstellen. Wäre es nicht so, könnte man ja in jeder Tiefgarage auf den "Bewegungsflächen" parken (und allen anderen den Weg versperren).
Gouda alt? 🙂
Es ging mehr um die Problemverlagerung. Es scheint ja örtliche "Mittäter" zu geben. Und das Wichtigste ist natürlich, sich nicht dabei erwischen zu lassen.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 6. August 2018 um 22:05:53 Uhr:
Storche sind Langstreckenflieger, ob das dann noch schmeckt?
Beim Fugu ist es doch auch der Reiz, der es ausmacht. 🙂
ach Leute... könnt ihr mal zum Thema zurückkommen - falls es noch etwas zum Fall beizutragen gibt, was noch nicht gesagt wurde 🙄
Das Problem hättte der TE ja schon dadurch lösen können, in dem er auf einer besenreinen Übergabe der Immobilie nebst TG-Stellplatz bestanden hätte. Das ist bei solchen Geschäften Standard.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 06. Aug. 2018 um 19:27:08 Uhr:
@Schubbie schrieb am 6. August 2018 um 14:04:00 Uhr:
Um es für @audijazzer nochmals deutlicher auszudrücken: Wenn man handeln will, dann muss man dieses sofort tun und darf nicht lange warten, da es dann nicht mehr rechtens ist.ab wann eine "Duldung einer rechtswidrigen Eigenmacht" eines anderen überhaupt(!) zu einem Problem für den Geschädigten werden könnte (gehts dabei um Stunden, Tage, Wochen..?) kann hier niemand sagen - du nicht und ich auch nicht.
Dazu steht in dem Paragraphen nichts und unterliegt letzten Endes der Beurteilung durch einen Rechtsanwalt.
Gegen eines solchen rechtswidrigen Zustand vorzugehen ist natürlich immer möglich und rechtens.
Wo leben wir denn???
Die Karre hat da einfach nichts zu suchen.Sonst ginge das fast in Richtung "Gewohnheitsrecht" - und das ist doch wohl lachhaft bei "verbotener Eigenmacht".
*Für mich Ende der Debatte*
Das Fahrzeug stand vor dem Hinzuziehen der Polizei bereits über 4 Monate und jetzt schon über ein Jahr. Das wenn man jetzt handelt, man nicht von "sofort" sprechen kann, darüber dürfte wohl kaum zu diskutieren sein.
Wir leben in Deutschland. In einem anderen Land würde man eine Spitzhacke in die Motorhaube schlagen und das Auto rausziehen, allerdings ist hier der Geschädigte der Bestrafte und hat weniger Rechte als der Täter, auch wenn du es nicht wahrhaben möchtest. Man kann natürlich gegen vorgehen, jedoch kann der Weg zum Erfolg lang und steinig sein und wie hier jemand berichtete vielleicht auch nicht ganz günstig.
Wie sieht denn eigentlich das Strafmaß für das unerlaubte Entsorgen aus?
Hatten wir jetzt schon den groben Zeitwert des Wagens?
Ist der TG Besitzer vorbestraft?