abgemeldetes altes Schrott-Auto auf meinem Besitz
Hallo Community,
auf meinem Stellplatz in einer Tiefgarage, mein Besitztum weil ich das gekauft habe, steht seit nun mehr als 1 Jahr ein altes Auto, ohne Kennzeichen, nicht mehr fahrfaehig, ohne Scheinwerfer, Auspuff mit Strick hochgehalten, also nur ein Schrotthaufen,
Ich habe das Auto aufgebrochen und ueber die FIN den latzten Halter ausfindig genacht, kostete Geld.
Habe Anzeige erstattet, die Polizei "ermittelt" seit 8 Monaten, bei einer Nachfrage sagte man mir, wir ermitteln und ich muss halt noch warten.
Der letzte Besitzer gibt an, er habe das Auto schon vor ca 6 Jahren verkauft, hat aber keinen Kaufvertrag und erinnert sich nur an den Namen und eine Tel.Nr. des Kaeufers, und sagt, er hat mit dem Auto nichts mehr zu tun.
Dieser angebliche Kaeufer ist derzeit im Knast, also auch nur ein Ganove.
Die Polizei sagt, der letzte Besitzer hat seit Jahren keine Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat die Ermittlung vermutlich eingestellt, denn nix ruehrt sich.
Der letze Besitzer hatte aber mit einem anderen Stellplatzbesitzer einen Mietvertrag, welcher Ende 2016 beendet wurde, danach war das Auto irgendwo, und nun schon seit ueber 1 Jahr auf meinem Stellplatz.
Ca 3 Wochen nachdem ich das Auto aufgebrochen habe, war es wieder verschlossen.
Da der angebliche Kaeufer im Knast ist, hat ja wohl der letzte Besitzer noch Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat diese noch immer.
Kann mir nun jemand definitiv sagen, ob nach Gesetz der letzte Besitzer verantwortlich ist wenn durch sein abgemeldetes Auto anderen einen nSchaden verursacht, und auch verantwortlich ist fuer die Entsorgung?
Denn die Polizei sagt mir, wenn jemand ein Schrottauto im Wald entsorgt, dann ist das eine Straftat,
aber wenn es auf einem Privatgrundstueck steht, dann kuemmert das unsere Gesetzeshueter keinen Deut.
Weiss auch jemand in welchem Gestz gesagt wird, dass der Letzte Besitter verantwortlich ist fuer alle Schaeden die durch sein abgemeldetes Auto entstehen.
Dieses Gestz schriftlich zu haben, also lesen zu koennen, waere mir sehr wichtig, denn ich will nun eine Beschwerde gegen die faule Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft einlegen,denn, obwohl ich gehbehindert bin, GdB 90, zahle ich fuer meinen Stellplatz Euro 180 pro Jahr fuer den Unterhalt, und nun noch Parkgebuehren auf oeffentlichen Parkplaetzen.
Wuerde mich freuen "handfeste" Hilfe zu begommen.
Besten Dank schon im voraus.
Gusil
Beste Antwort im Thema
Mir waere nach einem Jahr scheiss egal ob jemand sieht das ich den Schrott mit hilfe anderer auf die Strasse buchsiere. Wegen was sollen die mich verknacken? Illegale Muellbeseitigung? Das geht wohl eher an den Halter. Sollte mich das dann doch z.b. 200 Euro wegen was weiss ich kosten, egal, hauptsache der Platz ist frei. Ich haette nicht mal 4 Wochen gewartet, geschweige denn 1 Jahr.
226 Antworten
Zitat:
@rauf1983 schrieb am 6. August 2018 um 20:44:45 Uhr:
Die einzige legale Möglichkeit ist es den Besitzer zu ermitteln und auf Räumung zu verklagen.Wenn du das Auto auf die Strasse schiebst bist formal-juristisch gesehen der letzte Fahrer und fürs illegale Abstellen eines nicht zugelassenen Kfz im öffentlichen Raum verantwortlich. Der Besitzer kann dafür nicht belangt werden. Ihm können höchstens Aufwendungen für die Ermittlung des Fahrers auferlegt werden.
Leute hört bitte auf dem TE unsinnige Ratschläge zu geben.
...um dem TE sinnige Ratschläge zu erteilen, sollte vielleicht zuerst nochmal der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum geklärt werden.
Ein verkauftes Auto das nach über 6 Jahren wieder auf meinem Standplatz in der TG steht und seit über einem Jahr sein Auto deswegen auf der Straße abstellen muß, obwohl man zu 90% gehbehindert ist. Gegen die Polzei wettert weil sie angeblich nichts unternimmt und dann noch D einen bescheuerten Rechtsstaat nennt.
Meine Gedanken gehen da in eine bestimmte Richtung.
Zitat:
@ceinsler schrieb am 6. August 2018 um 20:57:12 Uhr:
Ein verkauftes Auto das nach über 6 Jahren wieder auf meinem Standplatz in der TG steht...
Der vom TE beanspruchte TG-Platz gehört
dir? 😰
Zitat:
@Drahkke schrieb am 6. August 2018 um 21:03:11 Uhr:
Zitat:
@ceinsler schrieb am 6. August 2018 um 20:57:12 Uhr:
Ein verkauftes Auto das nach über 6 Jahren wieder auf meinem Standplatz in der TG steht...
Der vom TE beanspruchte TG-Platz gehört dir? 😰
Bist du immer so kleinlich wegen so einem m das mal zuviel da steht?
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Normalerweise nicht, aber die ganze Story hat so viele Unbekannte, daß man automatisch nach dem kleinsten Strohhalm greift... 😉
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 6. August 2018 um 20:52:44 Uhr:
Zitat:
@rauf1983 schrieb am 6. August 2018 um 20:44:45 Uhr:
Die einzige legale Möglichkeit ist es den Besitzer zu ermitteln und auf Räumung zu verklagen.Wenn du das Auto auf die Strasse schiebst bist formal-juristisch gesehen der letzte Fahrer und fürs illegale Abstellen eines nicht zugelassenen Kfz im öffentlichen Raum verantwortlich. Der Besitzer kann dafür nicht belangt werden. Ihm können höchstens Aufwendungen für die Ermittlung des Fahrers auferlegt werden.
Leute hört bitte auf dem TE unsinnige Ratschläge zu geben.
...um dem TE sinnige Ratschläge zu erteilen, sollte vielleicht zuerst nochmal der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum geklärt werden.
Da muss ich dir Recht geben, gemeint war natürlich der Eigentümer. Trotzdem bleibt Selbsträumung verbotene Eigenmacht. Und manche empfehlen hier das Auto illiegal auf öffentlicher Strasse zu entsorgen. Das kann im Einzellfall gut gehen, man verlässt damit aber definitiv den gesetzluch vorgeschriebenen Weg. Der auf den ersten Blick einfachste Weg ist nicht immer der richtige.
Leider ist ein gesetzlich vorgeschriebener Weg aber nicht zu erkennen, wie dieser aussehen muss.
@rauf1983 schrieb am 6. August 2018 um 21:12:17 Uhr:Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 6. August 2018 um 20:52:44 Uhr:
...um dem TE sinnige Ratschläge zu erteilen, sollte vielleicht zuerst nochmal der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum geklärt werden.
Da muss ich dir Recht geben, gemeint war natürlich der Eigentümer. Trotzdem bleibt Selbsträumung verbotene Eigenmacht. Und manche empfehlen hier das Auto illiegal auf öffentlicher Strasse zu entsorgen. Das kann im Einzellfall gut gehen, man verlässt damit aber definitiv den gesetzluch vorgeschriebenen Weg.
der gesetztlich vorgeschriebene Weg ist es den Eigentümer des Kfz zu ermitteln und auf Räumung zu verklagen. Hat man Glück erwidert der Beklagte nicht auf die Klage oder verliert das Verfahren aus sonstigen Gründen. Dann hat man einen Räumungstitel in der Hand und man kann den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen. Kostet alles einen Haufen Geld.
Ich habe einen ähnlichen Fall selbt erleben müssen.
Ist der Eigentümer mittellos, können Verfahrens- und Räumungskosten den Nutzwert des Stellplatzes übersteigen.
Zitat:
@rauf1983 schrieb am 6. August 2018 um 21:21:26 Uhr:
Ich habe einen ähnlichen Fall selbt erleben müssen.
Ich auch.
Aber die Kosten treiben einen nun nicht gerade in die Privatinsolvenz. Viel ärgerlicher war, das sich der ganze Blödsinn über sehr viele Monate hingezogen hat.
Zitat:
@rauf1983 schrieb am 6. August 2018 um 21:21:26 Uhr:
der gesetztlich vorgeschriebene Weg ist es den Eigentümer des Kfz zu ermitteln und auf Räumung zu verklagen. Hat man Glück erwidert der Beklagte nicht auf die Klage oder verliert das Verfahren aus sonstigen Gründen. Dann hat man einen Räumungstitel in der Hand und man kann den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen. Kostet alles einen Haufen Geld.Ich habe einen ähnlichen Fall selbt erleben müssen.
Ist der Eigentümer mittellos, können Verfahrens- und Räumungskosten den Nutzwert des Stellplatzes übersteigen.
Ja wenn ich das alles richtig verstanden habe, sitzt der Eigentümer im Knast und kann das Auto nicht bewegt haben. Der Verkäufer hat keinen Kaufvertrag, nur den Namen und die Telefonnummer des Mannes der im Knast sitzt. Eigentümer ist ermittelt, Polizei macht nichts weil der Eigentümer sitzt. Also muss der Vorbesitzer nachweisen, das er das Auto wirklich verkauft hat. Kann er das nicht, muss er die Kosten Tragen. Das läuft alles nur mit einen Anwalt und letztendlich landet es vorm Gericht.
Mach ein Hackenkreuz drauf, dann kommt bestimmt ein Linker vorbei der es anzündet.
Ich glaube wir kommen hier einfach nicht weiter....
Rechtsweg zu lang und teuer, alles andere nicht legal. Das schwarze Loch der Bürokratie....
...da gabs doch vor Jahren mal den Fall, wo ein Ordnungsamt eine Oldtimergarage angeblich aus Umweltschutzgründen ausgeräumt hat und die wertvollen Stücke in der Presse gelandet sind.
https://www.welt.de/.../Amt-liess-Oldtimer-verschrotten.html
https://www.motor-talk.de/.../...ernichtet-privateigentum-t711855.html
Vielleicht ließe sich da auch was machen... dabei wäre nur wichtig das so zu drehen, dass die nachfolgende Rechnung beim Fahrzeugeigentümer und nicht beim Besitzer des Parkplatzes landet.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 6. August 2018 um 19:29:59 Uhr:
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 6. August 2018 um 11:59:06 Uhr:
Das dürfte die dümmste Variante sein. Wehe, wenn da irgendwas ausläuft und wehe, wenn Du irgendwas nicht so entsorgst, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wenn man zwei linke Hände hat und keine Ahnung von den Entsorgungsvorschriften, sollte man das natürlich von jemandem machen lassen, der etwas davon versteht.
Und dieser jemand wird es eben nicht machen, wenn er noch bei Verstand ist. Sonst ist er nämlich hinterher der Dumme bei dieser juristisch: Sachbeschädigung....
Zitat:
@eva-roxi schrieb am 6. August 2018 um 21:36:47 Uhr:
Ja wenn ich das alles richtig verstanden habe, sitzt der Eigentümer im Knast und kann das Auto nicht bewegt haben. Der Verkäufer hat keinen Kaufvertrag, nur den Namen und die Telefonnummer des Mannes der im Knast sitzt. Eigentümer ist ermittelt, Polizei macht nichts weil der Eigentümer sitzt. Also muss der Vorbesitzer nachweisen, das er das Auto wirklich verkauft hat. Kann er das nicht, muss er die Kosten Tragen. Das läuft alles nur mit einen Anwalt und letztendlich landet es vorm Gericht.
Aber der Eigentümer wird wohl wissen, wem er die Schlüssel anvertraut hat. Auf jeden Fall aber kann er die Erlaubnis erteilen, sein Eigentum zu entfernen und an einen anderen Ort zu verbringen. Und natürlich kann man auch ihn zivilrechtlich belangen, sofern er denn Geld hat - sonst gibt es halt nur einen Verlustschein.
Die Polizei ist in der Angelegenheit der falsche Ansprechpartner, weil wir hier aus meiner Sicht nicht mit einer Straftat, sondern mit einer zivilrechtlichen Angelegenheit zu tun haben. Hier sollte man den Privatklageweg bestreiten. Der erste Schritt sollze sein den letzten Halter schriftlich unter Androhung einer Vertragsstrafe zur Nennung des Käufers aufzufordern.