abgemeldetes altes Schrott-Auto auf meinem Besitz
Hallo Community,
auf meinem Stellplatz in einer Tiefgarage, mein Besitztum weil ich das gekauft habe, steht seit nun mehr als 1 Jahr ein altes Auto, ohne Kennzeichen, nicht mehr fahrfaehig, ohne Scheinwerfer, Auspuff mit Strick hochgehalten, also nur ein Schrotthaufen,
Ich habe das Auto aufgebrochen und ueber die FIN den latzten Halter ausfindig genacht, kostete Geld.
Habe Anzeige erstattet, die Polizei "ermittelt" seit 8 Monaten, bei einer Nachfrage sagte man mir, wir ermitteln und ich muss halt noch warten.
Der letzte Besitzer gibt an, er habe das Auto schon vor ca 6 Jahren verkauft, hat aber keinen Kaufvertrag und erinnert sich nur an den Namen und eine Tel.Nr. des Kaeufers, und sagt, er hat mit dem Auto nichts mehr zu tun.
Dieser angebliche Kaeufer ist derzeit im Knast, also auch nur ein Ganove.
Die Polizei sagt, der letzte Besitzer hat seit Jahren keine Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat die Ermittlung vermutlich eingestellt, denn nix ruehrt sich.
Der letze Besitzer hatte aber mit einem anderen Stellplatzbesitzer einen Mietvertrag, welcher Ende 2016 beendet wurde, danach war das Auto irgendwo, und nun schon seit ueber 1 Jahr auf meinem Stellplatz.
Ca 3 Wochen nachdem ich das Auto aufgebrochen habe, war es wieder verschlossen.
Da der angebliche Kaeufer im Knast ist, hat ja wohl der letzte Besitzer noch Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat diese noch immer.
Kann mir nun jemand definitiv sagen, ob nach Gesetz der letzte Besitzer verantwortlich ist wenn durch sein abgemeldetes Auto anderen einen nSchaden verursacht, und auch verantwortlich ist fuer die Entsorgung?
Denn die Polizei sagt mir, wenn jemand ein Schrottauto im Wald entsorgt, dann ist das eine Straftat,
aber wenn es auf einem Privatgrundstueck steht, dann kuemmert das unsere Gesetzeshueter keinen Deut.
Weiss auch jemand in welchem Gestz gesagt wird, dass der Letzte Besitter verantwortlich ist fuer alle Schaeden die durch sein abgemeldetes Auto entstehen.
Dieses Gestz schriftlich zu haben, also lesen zu koennen, waere mir sehr wichtig, denn ich will nun eine Beschwerde gegen die faule Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft einlegen,denn, obwohl ich gehbehindert bin, GdB 90, zahle ich fuer meinen Stellplatz Euro 180 pro Jahr fuer den Unterhalt, und nun noch Parkgebuehren auf oeffentlichen Parkplaetzen.
Wuerde mich freuen "handfeste" Hilfe zu begommen.
Besten Dank schon im voraus.
Gusil
Beste Antwort im Thema
Mir waere nach einem Jahr scheiss egal ob jemand sieht das ich den Schrott mit hilfe anderer auf die Strasse buchsiere. Wegen was sollen die mich verknacken? Illegale Muellbeseitigung? Das geht wohl eher an den Halter. Sollte mich das dann doch z.b. 200 Euro wegen was weiss ich kosten, egal, hauptsache der Platz ist frei. Ich haette nicht mal 4 Wochen gewartet, geschweige denn 1 Jahr.
226 Antworten
Nein, da der Paragraph 859 Abs. 3 besagt, dass man sofort handeln muss.
Aber schon lustig. In dem einem Threat wird mir vorgeworfen, dass ich das Auto nach Ansprechen des Falschparkers nicht zerlegen und verkaufen darf, geschweige denn mit einem Radlader und Kette vom Grundstück ziehen darf, hier wird gemosert, ob man sich alles gefallen lassen soll, wenn ich auf die Rechte des Fahrzeugeigentümers hinweise. Also man kann es wohl tatsächlich nur falsch machen, bzw. zumindest nicht richtig.
Zitat:
@Brian Basco schrieb am 6. August 2018 um 11:14:28 Uhr:
Nochmal kurz zur Klärung- Warum soll der Besitzer des Stellplatzes das Fahrzeug nicht abschleppen lassen dürfen? Ist nicht genau das durch die Regelungen von §§858 f. BGB gedeckt?
Abschleppen lassen ist gerechtfertigt und gesetzlich problemlos gedeckt. Verursacht nur Kosten von mehreren hundert Euro, und der TE darf dann auch noch Monat für Monat eine Standgebühr beim Abschleppunternehmen zahlen, denn entsorgen kann er die Karre trotzdem nicht.
@ TE: Bei der Polizei Druck machen, ggf. mit der Presse "drohen". Den Knasti hat man ja noch nicht einmal befragt, wenn ich das recht verstehe. Was sagt der dazu? Gehört ihm das Auto oder nicht?
Zitat:
@Schubbie schrieb am 6. August 2018 um 11:42:51 Uhr:
Nein, da der Paragraph 859 Abs. 3 besagt, dass man sofort handeln muss.
Unsinn!
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
von "muss sofort handeln" steht in dem Paragraph kein einziges Wort.
"kann" steht da.
Wo findet man denn so nen Inkasso- Abschlepper, wenn man mal einen braucht?!
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Zitat:
@Matsches schrieb am 6. August 2018 um 11:05:07 Uhr:
Worum es sich hier dreht ist was anderes:
Der Eigner des Stellplatzes hätte gerne, dass der Staat sein Eigentum in den Ursprungszustand versetzt, ohne dass für ihn Kosten entstehen, weil diese der Staat übernimmt.
Hast du den Beitrag des TO überhaupt gelesen?
Zitat TO:
...Kann mir nun jemand definitiv sagen, ob nach Gesetz der letzte Besitzer verantwortlich ist wenn durch sein abgemeldetes Auto anderen einen nSchaden verursacht, und auch verantwortlich ist fuer die Entsorgung?...
Nirgndwo behauptet oder verlangt er, dass das Fzg auf "Staatskosten" entsorgt wird. Also einfach mal die Füße still halten!
Zitat:
@gast356 schrieb am 5. August 2018 um 22:36:59 Uhr:
...Container kommen lassen, mitm Trennschleifer in handliche Stücke geschnitten und rein mit dem Schrott... vielleicht hat man ja auch selbst noch ein paar Sachen z.B. die alten Gartenstühle, der alte Kohleofen, ein paar alte Autotüren oder was auch immer im Kellerabteil die gleich auch noch mitkönnen.
Das dürfte die dümmste Variante sein. Wehe, wenn da irgendwas ausläuft und wehe, wenn Du irgendwas nicht so entsorgst, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Dann bist Du ganz ohne meckernden Eigentümer wegen illegaler Müllentsorgung und anderen Umweltsauereien dran. Darauf stehen saftige Strafen, und die Aufräumaktion/den Feuerwehreinsatz zahlst auch Du.
Wenn schon illegal, dann doch bitte einfach dem Ordnungsamt/der Polizei vor die Hütte stellen. Ich wette, dass die dann sehr schnell bei Dir vorbeikommen... Am besten gleich noch die Presse dazu bitten.
Es scheint ja einen offiziellen Besitzer zu geben- dieser sitzt im Gefängnis...
Dennoch sollte er ja für seinen Besitz verantwortlich sein, und kein Interesse haben, nach seiner Haftzeit gleich mit großen Forderungen konfrontiert zu sein.
Die einfachste Möglichkeit könnte sein, das Fahrzeug von ihm zu erwerben/geschenkt bekommen, und dann ganz legal zu entsorgen?!
Zitat:
@audijazzer schrieb am 06. Aug. 2018 um 11:48:26 Uhr:
@Schubbie schrieb am 6. August 2018 um 11:42:51 Uhr:
Nein, da der Paragraph 859 Abs. 3 besagt, dass man sofort handeln muss.Unsinn!
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.von "muss sofort handeln" steht in dem Paragraph kein einziges Wort.
"kann" steht da.
Habe ich ein Glück, dass ich lesen kann...
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__859.html
(3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.
Somit bin ich dir gegenüber ja schonmal klar im Vorteil...
Erstaunlich ist das hier einige dem Geschaedigten weniger Rechte einraeumen als dem Geschaedigten. Ich wuerde nach wie vor die Kiste von meinem Eigentum runter bringen. Egal ob mich sonst wer dabei beobachtet. Welche Strafe dafuer will man mir aufbrummen? Der wirkliche Besitzer des Fahrzeuges hat dann ein Problem.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 6. August 2018 um 12:23:01 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 06. Aug. 2018 um 11:48:26 Uhr:
@Schubbie schrieb am 6. August 2018 um 11:42:51 Uhr:
Nein, da der Paragraph 859 Abs. 3 besagt, dass man sofort handeln muss.Unsinn!
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.von "muss sofort handeln" steht in dem Paragraph kein einziges Wort.
"kann" steht da.Habe ich ein Glück, dass ich lesen kann...
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__859.html
(3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.
Somit bin ich dir gegenüber ja schonmal klar im Vorteil...
Quatsch!
Mann, Mann, Mann.. 😠
Lesekompetenz: 6! Setzen!
Davor steht "darf" schon bemerkt?
Das hat mit "muß" überhaupt nichts zu tun!!
"Dürfen" heißt nicht automatisch "müssen".
Und "sofort müssen" schonmal garnicht! Das war deine Behauptung.
Glaub es oder lass es sein!!
Und versuch das nächste Mal ganze Sätze in ihrem Zusammenhang zu verstehen.
sorry, aber wer dann sein Fehlinterpration so darstellt, als stände es tatsächlich so im Gesetz, verwirrt unweigerlich alle die hier mitlesen.
Da muss man schonmal die Dinge richtigstellen.
Man muss garnix - deine eigenen Worte....
Der Rest deines Elaborates ist gelinde gesagt geistiger Dünnschiss, den du pseudointilektuell präsentierst.
Um es für @audijazzer nochmals deutlicher auszudrücken: Wenn man handeln will, dann muss man dieses sofort tun und darf nicht lange warten, da es dann nicht mehr rechtens ist.
@mattalf Der Eigentümer kann dir, wenn du das Fahrzeug umstellst, in sofern was, dass du für Schäden haftest, die das Fahrzeug am neuen Standort erleidet oder durch das Umstellen erleidet, denn der Eigentümer hat es ja an einen für ihn sicheren Ort geparkt. Inwieweit hier das "sofort" für die Haftung eine Rolle spielt weiß ich leider nicht.