abgemeldetes altes Schrott-Auto auf meinem Besitz

Hallo Community,
auf meinem Stellplatz in einer Tiefgarage, mein Besitztum weil ich das gekauft habe, steht seit nun mehr als 1 Jahr ein altes Auto, ohne Kennzeichen, nicht mehr fahrfaehig, ohne Scheinwerfer, Auspuff mit Strick hochgehalten, also nur ein Schrotthaufen,
Ich habe das Auto aufgebrochen und ueber die FIN den latzten Halter ausfindig genacht, kostete Geld.
Habe Anzeige erstattet, die Polizei "ermittelt" seit 8 Monaten, bei einer Nachfrage sagte man mir, wir ermitteln und ich muss halt noch warten.
Der letzte Besitzer gibt an, er habe das Auto schon vor ca 6 Jahren verkauft, hat aber keinen Kaufvertrag und erinnert sich nur an den Namen und eine Tel.Nr. des Kaeufers, und sagt, er hat mit dem Auto nichts mehr zu tun.
Dieser angebliche Kaeufer ist derzeit im Knast, also auch nur ein Ganove.
Die Polizei sagt, der letzte Besitzer hat seit Jahren keine Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat die Ermittlung vermutlich eingestellt, denn nix ruehrt sich.
Der letze Besitzer hatte aber mit einem anderen Stellplatzbesitzer einen Mietvertrag, welcher Ende 2016 beendet wurde, danach war das Auto irgendwo, und nun schon seit ueber 1 Jahr auf meinem Stellplatz.
Ca 3 Wochen nachdem ich das Auto aufgebrochen habe, war es wieder verschlossen.
Da der angebliche Kaeufer im Knast ist, hat ja wohl der letzte Besitzer noch Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat diese noch immer.

Kann mir nun jemand definitiv sagen, ob nach Gesetz der letzte Besitzer verantwortlich ist wenn durch sein abgemeldetes Auto anderen einen nSchaden verursacht, und auch verantwortlich ist fuer die Entsorgung?
Denn die Polizei sagt mir, wenn jemand ein Schrottauto im Wald entsorgt, dann ist das eine Straftat,
aber wenn es auf einem Privatgrundstueck steht, dann kuemmert das unsere Gesetzeshueter keinen Deut.
Weiss auch jemand in welchem Gestz gesagt wird, dass der Letzte Besitter verantwortlich ist fuer alle Schaeden die durch sein abgemeldetes Auto entstehen.
Dieses Gestz schriftlich zu haben, also lesen zu koennen, waere mir sehr wichtig, denn ich will nun eine Beschwerde gegen die faule Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft einlegen,denn, obwohl ich gehbehindert bin, GdB 90, zahle ich fuer meinen Stellplatz Euro 180 pro Jahr fuer den Unterhalt, und nun noch Parkgebuehren auf oeffentlichen Parkplaetzen.
Wuerde mich freuen "handfeste" Hilfe zu begommen.
Besten Dank schon im voraus.
Gusil

Beste Antwort im Thema

Mir waere nach einem Jahr scheiss egal ob jemand sieht das ich den Schrott mit hilfe anderer auf die Strasse buchsiere. Wegen was sollen die mich verknacken? Illegale Muellbeseitigung? Das geht wohl eher an den Halter. Sollte mich das dann doch z.b. 200 Euro wegen was weiss ich kosten, egal, hauptsache der Platz ist frei. Ich haette nicht mal 4 Wochen gewartet, geschweige denn 1 Jahr.

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Rein rechtlich darfst du fremdes Eigentum nicht einmal anfassen (dafür steht das Fahrzeug bereits zu lange), obwohl es auf deinem Grundstück steht.

Man könnte das Ordnungsamt auf eine bestehende Umweltgefahr hinweisen, was in einer Tiefgarage eventuell schwierig wird und es ist wohl nicht auszuschließen, dass es dem Grundstücksbesitzer dann eine Frist zur Beseitigung setzt, nur wie diese einhalten, wenn man das Fahrzeug nicht bewegen darf.

Vielleicht könnte man auch eine Anzeige aufgeben und sich dabei auf den § 4 Abs. 1 Altfahrzeug-Verordnung berufen.

Ansonsten ist es auch für Unternehmen schwierig:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/...6f-4750-ad29-60abe5a9e011.html

Lade Penner ein, in dem Auto ihren Wohnsitz zu errichten. 😉

Ratoncita

Zitat:

@Schubbie schrieb am 5. August 2018 um 21:46:56 Uhr:


Ansonsten ist es auch für Unternehmen schwierig:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/...6f-4750-ad29-60abe5a9e011.html

Ja, aber auch nur deshalb, weil die Entscheider in dem Unternehmen solche Zauderer sind wie im hier geschilderten Fall.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 5. August 2018 um 21:46:56 Uhr:


Rein rechtlich darfst du fremdes Eigentum nicht einmal anfassen (dafür steht das Fahrzeug bereits zu lange), obwohl es auf deinem Grundstück steht.

Klar.

Man kann das Problem aber auch ganz pragmatisch lösen, so wie von mir bereits weiter vorn im Thread vorgeschlagen.

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Ohne Eigentumsnachweis tut der Schrotthändler genau gar nichts.

Das kommt drauf an, wie gut man den Schrotthändler kennt.... ^^

Wie viele kennst du, die dir den Gefallen tatsächlich getan haben oder basiert die Aussage auf Vermutungen?
Was wohl geht ist, wenn man das Fahrzeug zerkleinert, die FIN unkenntlich macht und dann als Einzelteile entsorgt. Allerdings nehmen die Verwerter dann Geld für die Entsorgung aller derer Teile, die nicht aus Metall sind. Nur für das Metall bekommt man rund 50,-€, was die Kosten nicht decken dürfte.

...Container kommen lassen, mitm Trennschleifer in handliche Stücke geschnitten und rein mit dem Schrott... vielleicht hat man ja auch selbst noch ein paar Sachen z.B. die alten Gartenstühle, der alte Kohleofen, ein paar alte Autotüren oder was auch immer im Kellerabteil die gleich auch noch mitkönnen.

Würde sich bei uns hier auf einem unserer Grundstücke so etwas ansammeln, dann würde ich die Karre mal eben zur Sicherheit für ne Zeit lang umparken und irgendwann wäre das Teil über Nacht auf nimmerwiedersehen verschwunden... ggf. wird das Ding gewürfelt, damits aufn Autoanhänger für die letzte Fahrt zum Schrotti drauf paßt.

Eine weitere Möglichkeit wäre gewesen das Teil als Fundsache z.B. beim Fundamt anzuzeigen... gem. § 973 BGB haste nach dem Ablauf von 6 Monaten das Eigentum an der Karre erworben und kannst das Ding ganz offiziell verwerten... Schrotti, Ebay... oder der Mehmet, Ivan oder Hassan kaufen.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 5. August 2018 um 22:36:39 Uhr:


Wie viele kennst du, die dir den Gefallen tatsächlich getan haben oder basiert die Aussage auf Vermutungen?
Was wohl geht ist, wenn man das Fahrzeug zerkleinert, die FIN unkenntlich macht und dann als Einzelteile entsorgt. Allerdings nehmen die Verwerter dann Geld für die Entsorgung aller derer Teile, die nicht aus Metall sind. Nur für das Metall bekommt man rund 50,-€, was die Kosten nicht decken dürfte.

Der eine reicht 😉

Zitat:

@Schubbie schrieb am 5. August 2018 um 21:46:56 Uhr:


Rein rechtlich darfst du fremdes Eigentum nicht einmal anfassen (dafür steht das Fahrzeug bereits zu lange), obwohl es auf deinem Grundstück steht.

Man könnte das Ordnungsamt auf eine bestehende Umweltgefahr hinweisen, was in einer Tiefgarage eventuell schwierig wird und es ist wohl nicht auszuschließen, dass es dem Grundstücksbesitzer dann eine Frist zur Beseitigung setzt, nur wie diese einhalten, wenn man das Fahrzeug nicht bewegen darf.

Vielleicht könnte man auch eine Anzeige aufgeben und sich dabei auf den § 4 Abs. 1 Altfahrzeug-Verordnung berufen.

Ansonsten ist es auch für Unternehmen schwierig:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/...6f-4750-ad29-60abe5a9e011.html

Man kann auch auf die Knie fallen jeden Tag 3x und beten das die Karre sich in Luft aufloest. Da hier der Staat mir bei meinem Problem nicht hilft, helfe ich mir selbst und die Karre kaeme ruck zuck raus auf die Strasse. Mir ist dabei Scheiss egal ob ich die anfassen darf oder nicht. Dem Eigentuemer war Scheiss egal ob die Kiste ein Jahr auf meinem Grundstueck stand. Soll er mich verklagen oder was auch immer. Wenn man bei allem immer nur nach Recht und Gesetz geht, dann steht man wie in diesem Fall dumm da. Also entweder raus die Karre oder damit anfreunden das die auf ewig dort bleibt. Dann halt aufbrechen und mit Blumenerde auffuellen. Bevor ich das Ding rausschaffen wuerde, wuerde ich noch mit Bildern den Zustand dokumentieren. Nicht das der Besitzer erzaehlt das der Wagen Neuwertig war.

Zitat:

@mattalf schrieb am 6. August 2018 um 04:47:26 Uhr:


Man kann auch auf die Knie fallen jeden Tag 3x und beten das die Karre sich in Luft aufloest. Da hier der Staat mir bei meinem Problem nicht hilft, helfe ich mir selbst und die Karre kaeme ruck zuck raus auf die Strasse. Mir ist dabei Scheiss egal ob ich die anfassen darf oder nicht. Dem Eigentuemer war Scheiss egal ob die Kiste ein Jahr auf meinem Grundstueck stand. Soll er mich verklagen oder was auch immer. Wenn man bei allem immer nur nach Recht und Gesetz geht, dann steht man wie in diesem Fall dumm da. Also entweder raus die Karre oder damit anfreunden das die auf ewig dort bleibt. Dann halt aufbrechen und mit Blumenerde auffuellen. Bevor ich das Ding rausschaffen wuerde, wuerde ich noch mit Bildern den Zustand dokumentieren. Nicht das der Besitzer erzaehlt das der Wagen Neuwertig war.

Na sicher, das löst das vordergründige Problem (nämlich den besetzten Stellplatz) zunächst mal auf.
Es ist aber halt immer so eine Sache: Will ich mich angreifbar machen und ein Fahrzeug illegal auf der Straße entsorgen, weil es ein Vorbesitzer (oder wer auch immer) auf meinem Stellplatz auch getan hat?
Mir gehts da gar nicht ums Eigentum ob jemand etws anfassen darf oder nicht. Das wäre mir völlig schnuppe.

Aber lass mal den falschen vom Küchenfenster aus zuschauen, wie Du ein abgemeldetes Fahrzeug aus der TG schiebst und am Straßenrand abstellst.
Dann ist dein Problem am nächsten Morgen deutlich größer als es das des Vorbesitzers jemals gewesen ist.

An wen werden sich die Herren in grün dann wohl halten? An irgendeinen fiktiven Besitzer der angebl. irgendwo im Gefängnis sitzt?
Oder an den letzten eingetragenen Vorbesitzer, der glaubhaft machen kann das Auto seit 6 Jahren nicht mehr in seinem Besitz zu haben?
Oder an dich?

Ich wäre mit solchen (ganz sicher gut gemeinten) Ratschlägen eher zurückhaltend.

80 Beiträge und immer noch keine legale Lösung. ..
Das scheint also eine Gesetzeslücke zu sein 😮

Eigentum verpflichtet. ..auch zum stillhalten und leiden ? ?

Natürlich gibt es eine legale Lösung (wenngleich hier vielleicht auch die lange Duldung durch den TE zum Problem werden kann).
Aber die ist eben nicht kostenlos.

Worum es sich hier dreht ist was anderes:
Der Eigner des Stellplatzes hätte gerne, dass der Staat sein Eigentum in den Ursprungszustand versetzt, ohne dass für ihn Kosten entstehen, weil diese der Staat übernimmt.
Kann ich sogar in gewisser Weise nachvollziehen, scheint hier aber nicht recht funktionieren zu wollen.

Nochmal kurz zur Klärung- Warum soll der Besitzer des Stellplatzes das Fahrzeug nicht abschleppen lassen dürfen? Ist nicht genau das durch die Regelungen von §§858 f. BGB gedeckt?

wurde doch gerade durch den Vorredner erklärt.
Natürlich geht das aber wer zahlts? Zuerst mal der Geschädigte, nicht der Verursacher.

Niemand muss fremden Zugriff auf sein Eigentum einfach "so hinnehmen".
Natürlich nicht! Dafür gibts Gesetze.

Aber aktiv werden muss stets der Geschädigte und sich dann seine Auslagen und Kosten beim Schädiger zurückholen - wenn er den überhaupt ermitteln kann.

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