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abgemeldetes altes Schrott-Auto auf meinem Besitz

Themenstarteram 5. August 2018 um 15:15

Hallo Community,

auf meinem Stellplatz in einer Tiefgarage, mein Besitztum weil ich das gekauft habe, steht seit nun mehr als 1 Jahr ein altes Auto, ohne Kennzeichen, nicht mehr fahrfaehig, ohne Scheinwerfer, Auspuff mit Strick hochgehalten, also nur ein Schrotthaufen,

Ich habe das Auto aufgebrochen und ueber die FIN den latzten Halter ausfindig genacht, kostete Geld.

Habe Anzeige erstattet, die Polizei "ermittelt" seit 8 Monaten, bei einer Nachfrage sagte man mir, wir ermitteln und ich muss halt noch warten.

Der letzte Besitzer gibt an, er habe das Auto schon vor ca 6 Jahren verkauft, hat aber keinen Kaufvertrag und erinnert sich nur an den Namen und eine Tel.Nr. des Kaeufers, und sagt, er hat mit dem Auto nichts mehr zu tun.

Dieser angebliche Kaeufer ist derzeit im Knast, also auch nur ein Ganove.

Die Polizei sagt, der letzte Besitzer hat seit Jahren keine Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat die Ermittlung vermutlich eingestellt, denn nix ruehrt sich.

Der letze Besitzer hatte aber mit einem anderen Stellplatzbesitzer einen Mietvertrag, welcher Ende 2016 beendet wurde, danach war das Auto irgendwo, und nun schon seit ueber 1 Jahr auf meinem Stellplatz.

Ca 3 Wochen nachdem ich das Auto aufgebrochen habe, war es wieder verschlossen.

Da der angebliche Kaeufer im Knast ist, hat ja wohl der letzte Besitzer noch Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat diese noch immer.

Kann mir nun jemand definitiv sagen, ob nach Gesetz der letzte Besitzer verantwortlich ist wenn durch sein abgemeldetes Auto anderen einen nSchaden verursacht, und auch verantwortlich ist fuer die Entsorgung?

Denn die Polizei sagt mir, wenn jemand ein Schrottauto im Wald entsorgt, dann ist das eine Straftat,

aber wenn es auf einem Privatgrundstueck steht, dann kuemmert das unsere Gesetzeshueter keinen Deut.

Weiss auch jemand in welchem Gestz gesagt wird, dass der Letzte Besitter verantwortlich ist fuer alle Schaeden die durch sein abgemeldetes Auto entstehen.

Dieses Gestz schriftlich zu haben, also lesen zu koennen, waere mir sehr wichtig, denn ich will nun eine Beschwerde gegen die faule Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft einlegen,denn, obwohl ich gehbehindert bin, GdB 90, zahle ich fuer meinen Stellplatz Euro 180 pro Jahr fuer den Unterhalt, und nun noch Parkgebuehren auf oeffentlichen Parkplaetzen.

Wuerde mich freuen "handfeste" Hilfe zu begommen.

Besten Dank schon im voraus.

Gusil

Beste Antwort im Thema
am 5. August 2018 um 19:01

Mir waere nach einem Jahr scheiss egal ob jemand sieht das ich den Schrott mit hilfe anderer auf die Strasse buchsiere. Wegen was sollen die mich verknacken? Illegale Muellbeseitigung? Das geht wohl eher an den Halter. Sollte mich das dann doch z.b. 200 Euro wegen was weiss ich kosten, egal, hauptsache der Platz ist frei. Ich haette nicht mal 4 Wochen gewartet, geschweige denn 1 Jahr.

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Wieso sollst oder willst du der Polizei irgendetwas erklären müssen?

Es ist nicht dein Fzg - der Eigentümer muss sich drum kümmern.

Ich ging morgens in die Tiefgarage und das Fahrzeug war nicht mehr da....

Und ich darf keine fremden Fahrzeuge auf meinem Besitz zerlegen und in Einzelteilen verkaufen, geschweige denn mit einem Radlader wegziehen...

 

Fakt ist halt leider, dass der, der das Fahrzeug nach so langer Standzeit entfernt auch für spätere Schäden haftet, die an dem neuen Standort entstehen.

Zitat:

@Timothy Truckle schrieb am 5. August 2018 um 20:25:05 Uhr:

Wieso sollst oder willst du der Polizei irgendetwas erklären müssen?

Weil die Aktion garantiert von irgend jemandem beobachtet wurde...

Und selbst wenn nicht, wie viele Personen könnten Interesse daran haben, dass das Fahrzeug nicht mehr auf dem Stellplatz steht? Bei sowas wird nachher noch Aufwand betrieben und Beweismittel in Form von Haare, Fingerabdrücken etc. gesammelt und der Geschädigte noch verknackt, da er sich den Schrott eines anderen entledigt hat.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 5. August 2018 um 18:00:17 Uhr:

Das Risiko dabei ist allerdings, dass der Besitzer dann Stress machen könnte.

Komischerweiße taucht da dann "urplötzlich" der Besitzer auf.

Ja und?

Du hast es nur woanders geparkt. Wenn das Fzg. im öffentlichen Verkehrsraum Probleme macht - es ist nicht dein Fzg. Der Halter ist dafür verantwortlich.

Ich würde das drauf ankommen lassen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 5. August 2018 um 20:51:10 Uhr:

Zitat:

@martinb71 schrieb am 5. August 2018 um 18:00:17 Uhr:

Das Risiko dabei ist allerdings, dass der Besitzer dann Stress machen könnte.

Komischerweiße taucht da dann "urplötzlich" der Besitzer auf.

Damit hilft er dem TE doch indirekt, da dieser dann endlich einen Adressaten für seine über einen längeren Zeitraum aufgelaufenen Forderungen hat.

Woher weiß der Besitzer/Eigentümer bloß, dass das Fahrzeug geöffnet wurde und er es wieder abschließen musste. Es kann natürlich auch jemand anderes gewesen sein, der dachte, dass er dem Besitzer einen Gefallen tut, wenn er es abschließt.

 

Hast du es schon mal mit einem datierten Zettel mit Fristsetzung zur Entfernung am Auto probiert, mit dem Hinweis, dass der Stellplatz im Privatbesitz ist?

Zitat:

@Timothy Truckle schrieb am 5. August 2018 um 20:16:10 Uhr:

Such dir 4 kräftige Kerle und gib jedem 20,-€

Die meisten Schrotthändler holen die Fahrzeuge kostenlos ab.

Warum also sollte der TE jetzt noch einmal 80,- Euro investieren?

Zitat:

@Timothy Truckle schrieb am 05. Aug. 2018 um 20:53:23 Uhr:

Ja und?

Du hast es nur woanders geparkt. Wenn das Fzg. im öffentlichen Verkehrsraum Probleme macht - es ist nicht dein Fzg. Der Halter ist dafür verantwortlich.

Ich würde das drauf ankommen lassen.

Da wäre ich mir nicht so sicher, ob dann nicht der letzte Fahrzeugführer, in dem Falle der TE, dafür verantwortlich ist, denn was kann der Eigentümer dafür, wenn sein Fahrzeug von jemand anderem umgestellt wird?

Zitat:

@Drahkke schrieb am 5. August 2018 um 19:50:45 Uhr:

Damit ist das Problem aber noch nicht wirklich gelöst.

Nein, aber ein Sicherheitsrisiko, welches von dem Fahrzeug für die Allgemeinheit ausgeht.

Dann muß die Pol. handeln und der Schrotthaufen kommt weg.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 5. August 2018 um 20:57:26 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 5. August 2018 um 19:50:45 Uhr:

Damit ist das Problem aber noch nicht wirklich gelöst.

Nein, aber ein Sicherheitsrisiko, welches von dem Fahrzeug für die Allgemeinheit ausgeht.

Das Sicherheitsrisiko ist auch beseitigt, wenn der Schrotthändler die Karre abholt.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 5. August 2018 um 20:55:39 Uhr:

Zitat:

@Timothy Truckle schrieb am 5. August 2018 um 20:16:10 Uhr:

Such dir 4 kräftige Kerle und gib jedem 20,-€

Die meisten Schrotthändler holen die Fahrzeuge kostenlos ab.

Warum also sollte der TE jetzt noch einmal 80,- Euro investieren?

Weil er das Fzg - welches ihm nicht gehört - nicht entsorgen; sondern umparken soll.

Damit ist sein Parkplatz wieder frei und das besagte Fzg parkt im öffentlichen Verkehrsraum. Und dort und dafür ist der TO nicht zuständig

am 5. August 2018 um 19:01

Mir waere nach einem Jahr scheiss egal ob jemand sieht das ich den Schrott mit hilfe anderer auf die Strasse buchsiere. Wegen was sollen die mich verknacken? Illegale Muellbeseitigung? Das geht wohl eher an den Halter. Sollte mich das dann doch z.b. 200 Euro wegen was weiss ich kosten, egal, hauptsache der Platz ist frei. Ich haette nicht mal 4 Wochen gewartet, geschweige denn 1 Jahr.

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